Empfehlungen Musterklauseln

Empfehlungen. In Bezug auf die Garantien „Feuer“ und „Diebstahl und Vandalismus“ muss der Versicherungsnehmer die Gesellschaft über folgende Änderungen informieren: ◼ Ort des Risikos (Beispiel: Umzug), ◼ Nutzungsart des Gebäudes (Beispiel: Abwesenheit an über 60 (sechzig) aufeinanderfolgenden Tagen), ◼ zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berücksichtigte Parameter (Beispiel: Zusammensetzung der Außenwände und des Dachs), ◼ Wert des Gebäudes oder des Inhalts (Beispiel: Aufwertung oder Renovierung des Gebäudes, Aufstockung des Inhalts), ◼ zur Außerkraftsetzung der Proportionalitätsregel berücksichtigte Parameter. Weitere Elemente einer etwaigen Risikoerhöhung sind: ◼ die Nutzung neuer Materialien, Geräte, Verfahren und Techniken, ◼ jede Änderung an den Geräten sowie an deren Betriebs- oder Einsatzbedingungen, ◼ die Gründung neuer Betriebsniederlassungen, ◼ die Ausübung neuer Tätigkeiten, ◼ die Vermarktung neuer Produkte, ◼ die Änderung der Personalsituation, ◼ die Änderung der Fläche eines Landwirtschaftsbetriebs um über 10 % der angegebenen Fläche.
Empfehlungen. Von Novar bezüglich der Nutzung, des Designs, der Anwendung oder des Betriebs der Waren erteilte Empfehlungen oder gewährte Unterstützung stellen keine Zusicherungen oder Garantien irgendeiner Art dar. Solche Informationen werden vom Käufer auf eigenes Risiko verwertet, ohne jegliche Haftung durch Novar. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Tauglichkeit der Waren für die Nutzung in der/den Anwendung/en des Käufers festzustellen. Soweit keine gesetzliche Hinweispflicht besteht, begründet das Unterlassen von Empfehlungen oder Unterstützung ebenfalls keine Haftung von Novar.
Empfehlungen. Die Rechercheergebnisse zeigen deutlich, dass Arbeitsrechtsverletzungen in der türkischen Schuh- und Lederindus- 28 trie weit verbreitet sind. Da öko-soziale Standards nachhaltig nur verbessert werden können, wenn dies entlang der gesamten Wertschöpfungskette geschieht, zielen unsere Empfehlungen auf fünf Ebenen ab: die Schuhfabriken, die türkische Regierung, die Markenunternehmen, Multi-Stakeholder-Initiativen sowie die EU bzw. nationale europäische Regierungen.
Empfehlungen. Die Vertragspartner empfehlen den Prüfungseinrichtungen, die Mehrkosten für nachfolgende Bereiche insbesondere auch auf Anerkennung als Praxisbesonderheit zu prüfen:
Empfehlungen. 3.1. Die Kommission empfiehlt die unter den Ziffern 3.2 bis 3.6 aufgeführten Verhaltensstandards für Fonds, zu denen Beiträge aus den Strukturfonds geleistet werden. Bei der Prüfung, ob ein Fonds mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen vereinbar ist, wird die Kommission die Einhaltung dieser Empfehlungen positiv werten. Die Empfehlungen sind für die Zuschußfähigkeit von Ausgaben nicht bindend.
Empfehlungen. Bei jeder Verbindung zwecks Zugang muss der Kunde darauf achten, dass sein System (bzw. sein Mobilgerät) weder einen technischen Mangel aufweist, noch mit einem Virus behaftet ist oder ein anderes Programm enthält, welche die Sicherheit des Zugangs gefährden können. Das System des Kunden muss die angegebene Mindestkonfiguration gemäß dem auf der Website dargestellten Prozedere aufweisen. Ganz allgemein muss er alle zweckdienlichen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit seines Zugangs zu gewähren, wozu er auch bewährte Antiviren- und Anti-Spyware-Programme nutzen und diese kontinuierlich auf dem neuesten Stand halten muss. Der Kunde vergewissert sich stets, dass er bei der Eingabe seiner Identifikationselemente nicht ausgespäht wird. Der Kunde erklärt, von der Bank hinreichend darüber informiert worden zu sein, dass diese die Nutzung des von LuxTrust angebotenen Token- Produkts empfiehlt, wenngleich der Kunde ebenfalls die Smartcard oder den Signing Stick nutzen kann, und dass - im Gegensatz zur Smartcard - der Support des Signing Stick nicht sämtliche SSCD-Normen (Secure Signature Creation Device) erfüllt, sodass der Sicherungsgrad seiner Transaktionen nicht unbedingt derselbe ist. Um die Risiken des Zugangs durch unbefugte Personen zu den Identifikationselementen des Kunden zu vermindern, ist der Kunde verpflichtet, eine direkte Verbindung mit der Website der Bank zu nutzen und keine indirekte, wie z. B. über Links. Jeder indirekte Zugang des Kunden zur Website der Bank erfolgt auf sein eigenes Risiko und seine eigene Gefahr. Der Kunde kann sich jederzeit von der Authentizität der Website der Bank, mit der eine Verbindung hergestellt ist, überzeugen, indem er das Bestehen eines digitalen Zertifikats des Webservers der Bank in seiner Navigationssoftware (dem "Browser") überprüft. Außerdem wird der Datenaustausch durch einen Verschlüsselungsmechanismus gesichert. Derzeit wird die Aktivierung dieses Mechanismus durch ein geschlossenes Vorhängeschloss in der Statusleiste des "Browsers" angezeigt. Falls der Kunde Bankdaten in eine Verwaltungssoftware importiert, ist er verpflichtet, alle nötigen Vorkehrungen treffen, um deren Vertraulichkeit zu bewahren und den Zugang für unbefugte Dritte zu dieser Software zu verhindern.
Empfehlungen. Es ist ratsam, zum Wohl Ihrer Kinder folgende Artikel mitzubringen: Sonnenschutz (Sonnencreme, Son- nenbrille, Hut), angepasste Kleidung (Badeanzug, Sport- schuhe), Anti-Mücken-Produkt, Decke, Windeln, vollstän- dige Gesundheitsakte und aufblasbare Schwimmhilfen für Nichtschwimmer
Empfehlungen. Die Unabhängigen Direktoren der TUI Travel, die dahingehend von Lazard beraten wurden, erachten die Bedingungen des Zusammenschlusses als fair und angemessen. Bei ihrer Beratung hat Lazard die wirtschaftliche Bewertung der Unabhängigen Direktoren der TUI Travel berücksichtigt. Die Unabhängigen Direktoren der TUI Travel beabsichtigen deshalb einstimmig, den TUI Travel Anteilsinhabern zu empfehlen, bei der gerichtlich einberufenen Versammlung der TUI Travel für das Scheme und die in der Hauptversammlung der TUI Travel vorgeschlagenen Beschlüsse zu stimmen; die Unabhängigen Direktoren der TUI Travel, die TUI Travel Anteile entweder halten oder deren wirtschaftlicher Eigentümer sind, haben selbst bereits eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung in Bezug auf die von ihnen als wirtschaftliche Eigentümer gehaltenen Bestände an 1.135.168 TUI Travel Anteilen abgegeben, die insgesamt circa 0,100 % des am 12. September 2014 (dem letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) im Umlauf befindlichen Grundkapitals der TUI Travel entsprechen. Die Bank of America Xxxxxxx Xxxxx und Barclays haben gegenüber den Unabhängigen Direktoren der TUI Travel ebenfalls in Bezug auf den Zusammenschluss finanzielle Beratung erbracht. Xxxxx Xxxx ist ein Direktor und Chief Executive der TUI Travel und auch Mitglied des Vorstands der TUI AG. Angesichts dessen gilt Xxxxx Xxxx für die Zwecke der Besprechungen und Entscheidungen der TUI Travel in Bezug auf den Zusammenschluss nicht als Unabhängiger Direktor der TUI Travel und war an diesen Entscheidungen nicht beteiligt oder hat darüber beschlossen. Entsprechend war Xxxxx Xxxx auch nicht an Entscheidungen des Vorstands der TUI AG in Bezug auf den Zusammenschluss beteiligt. Auch an der formalen Empfehlung der Unabhängigen Direktoren der TUI Travel oder des Vorstands der TUI AG in Bezug auf den Zusammenschluss, die in dieser Bekanntmachung enthalten ist, war Xxxxx Xxxx nicht beteiligt. Xxxxx Xxxxx Kommentar zum Zusammenschluss ist vorstehend wiedergegeben. Wie vorstehend beschrieben, hat die TUI AG im Rahmen der betreffenden Versammlungen der Anteilsinhaber der TUI Travel von Xxxxx Xxxx, seiner Familie sowie verbundenen Trusts, die TUI Travel Anteile entweder halten oder deren wirtschaftlicher Eigentümer sind, wobei diese Anteile insgesamt rund 0,267 % des zum 12. September 2014 (dem letztmöglichen Termin vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) im Umlauf befindlichen Grundkapitals der TUI Travel ...
Empfehlungen. 4.1. Vor der Veröffentlichung einer Frage wird empfohlen, die Suchfunktion des Forums zu nutzen und zu versuchen, die Lösung nach Schlüsselwörtern zu finden und das gefundene Material genau durchzulesen: höchstwahrscheinlich war die Frage des Benutzers bereits früher ausführlich diskutiert.