Kaution Musterklauseln
Kaution a. Eine Kaution in Höhe der Vereinbarung im Mietvertrag muss bei Fahrzeugübernahme direkt an den Vermieter geleistet werden.
b. Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden …) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten.
Kaution a.) Der Mieter verpflichtet sich, eine vereinbarte Kaution von 1000 € vor Mietbeginn zu entrichten. Die Kaution ist spätestens bei Übergabe per EC-Karte oder in bar zu bezahlen bzw. muss vor Mietbeginn auf das unten genannte Konto eingegangen sein. Es besteht die Möglichkeit, eine Selbstbehalt-Reduzierungs-Versicherung abzuschließen.
b.) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht. Der Vermieter kann seinen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit auch längere Zeit nach Beginn des Mietverhältnisses geltend machen. Bei Rückgabe des Fahrzeuges am Wochenende wird die Kaution frühestens am nächsten Werktag abgerechnet.
c.) Wird das Fahrzeug in einem Zustand abgegeben, in dem die Abnahme nicht oder nur eingeschränkt erfolgen kann, wird die Kaution erst nach dem Herstellen eines abnahmefähigen Zustandes und der erfolgten Abnahme erstattet. Hierfür anfallende Kosten werden mit der Kaution verrechnet.
d.) Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände inkl. der gesamten Ausrüstung werden dem Mieter berechnet, sofern dieser die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat. Ausfall von Zubehör berechtigt nicht zur Mietminderung!
e.) Ohne die Hinterlegung der Kaution und der vollständigen Bezahlung der Miete inkl. aller Zusatzkosten und evtl. Gebühren wird das Fahrzeug nicht ausgehändigt. Eine nicht rechtzeitige Anzahlung, Vollzahlung oder Kautionszahlung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund. Konto: Sparkasse Kaufbeuren IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇ - BIG: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇
f.) Die Kaution wird per Banküberweisung auf das Konto des Mieters zurücküberwiesen. Sofern keine Abzüge vorliegen, wird die Kaution binnen 10 Tagen zurück überwiesen. Beim Vorliegen eines Mangels oder Schadens wird der Restbetrag der Kaution erst nach dessen Abwicklung und vollständiger Berechnung zurückerstattet.
Kaution. Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 150 Euro. Diese Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.
Kaution. Der Mieter leistet Mietsicherheit, indem er ein Guthaben in Höhe von EUR anlegt und zu Gunsten der Vermieterin verpfändet. Die Freigabe erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses, soweit es nicht zur Befriedigung unstrittiger Forderungen der Vermieterin benötigt wird. Bei Zahlungsverzug kann das Mietverhältnis wegen schuldhafter Verletzung mietvertraglicher Verpflichtungen nach vorheriger Abmahnung fristlos gekündigt werden.
(1) Die Miete gemäß § 2 ist bis zum 3. Werktag des laufenden Monats bei folgender Bankverbindung zu entrichten: Bei allen Geschäftsvorfällen ist die Vertragsnummer.: anzugeben.
(2) Um den Zahlungsverkehr rationell zu gestalten, empfiehlt die Vermieterin dem Mieter, ein Girokonto bei einem Geldinstitut anzulegen und der Vermieterin ein Lastschriftmandat zu erteilen.
(3) Hat der Mieter der Vermieterin das Lastschriftmandat erteilt und wurde die Lastschrift nicht eingelöst, so hat der Mieter die der Vermieterin berechneten Kosten nicht ein gelöster Lastschriften zu tragen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und für jede schriftliche Mahnung pauschalisierte Mahnkosten (z. Zt. 2,50 EUR) zu fordern.
(5) Die Zahlungen des Mieters werden vorbehaltlich einer anderen Bestimmung durch den Mieter mit der ältesten Schuld verrechnet.
(1) Das Mietverhältnis wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Die fristlose Kündigung und die fristgerechte Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist eine stillschweigende Verlängerung ausgeschlossen. Das Mietverhältnis verlängert sich also nicht dadurch, dass der Mieter den Gebrauch der Sache fortsetzt.
(4) Ist das Mietverhältnis mit mehreren Mietern abgeschlossen, so wird es nach dem Tod eines Mieters mit den überlebenden ▇▇▇▇▇▇▇ allein fortgesetzt.
(5) Führt der ▇▇▇▇▇▇ mit seinem Ehegatten einen gemeinsamen Hausstand in der Wohnung, so tritt mit dem Tode des Mieters der Ehegatte in das Mietverhältnis ein. Erklärt der Ehegatte binnen eines Monats, nachdem er vom Tode des Mieters Kenntnis hat, der Vermieterin gegenüber, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will, so gilt sein Eintritt in das Mietverhältnis als nicht erfolgt.
Kaution. Die Kaution (s.o. § 4 Ziff. 3) ist vom Mieter an den Vermieter vor Fahrzeugübernahme zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
Kaution. Der Mieter ist verpflichtet als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten einen Geldbetrag beim Vermieter zu hinterlegen (Kaution). Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kaution bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Reisemobiles (vgl. § 10) nach Endabrechnung des Mietvertrages. Hat der Mieter Zusatzkosten zu tragen, die über den geschuldeten Mietzins und die Servicepauschale hinausgehen, so werden diese mit der Kaution verrechnet. Sind am Reisemobil bei der Rückgabe Beschädigungen vorhanden, so ist der Vermieter berechtigt, die Kaution bis zur Klärung der Schadenhöhe/der Reparaturkosten sowie der Pflicht zur Kostentragung, einzubehalten. Zusatzkosten können insbesondere für Reinigungsarbeiten, Mehrkilometer, Betankung, Schäden und durch Selbstbehalte der Versicherung im Schadensfall anfallen.
Kaution a) Die Kaution in Höhe von 1.500 €, wenn nicht anders vereinbart, muss spätestens vor Fahrzeugübernahme überwiesen bzw. in bar geleistet werden. Ohne Hinterlegung einer Kaution wird das Fahrzeug / Zubehör nicht ausgehändigt.
b) Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Mietvertragsendabrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z. B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden ...) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch Mieter zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten. Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile. Diese Kostenabrechnung erfolgt mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Kaution. 6.1 Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Kaution in Höhe von € 1.500,00. Die Kaution muss spätestens bei Fahrzeugübernahme in bar hinterlegt, oder entsprechend rechtzeitig auf das Konto des Vermieters überwiesen werden
6.2 Der Vermieter wird nach Rückgabe des Fahrzeugs, unter Berücksichtigung der Ansprüche aus dem Mietvertrag, die Kaution abrechnen und den verbleibenden Betrag auszahlen
6.3 Der Mietgegenstand wird nur ausgehändigt, wenn neben einer im Voraus zu bezahlenden Miete die vereinbarte Kaution bezahlt ist. Die Verpflichtung, die vereinbarte Miete zu bezahlen, wird hierdurch nicht berührt.
Kaution. Der Vermieter macht die Überlassung des Ferienobjektes von einer Kaution abhängig. Die Kaution dient unter Anderem der Sicherung der Interessen des Vermieters des Ferienobjektes bei eventuellen Schäden am Mietobjekt oder fehlender bzw. mangelhafter Reinigung. Jeder ▇▇▇▇ hat vor Ort eine Kaution von € 200,- in Form einer Einzugsermächtigung zu hinterlegen. Erst, wenn diese Einzugsermächtigung vorliegt, werden die Schlüssel für die Mietunterkunft herausgegeben. Sollte sich am Ende des Aufenthaltes herausstellen, dass ein Schaden entstanden ist, dann wird der betreffende Betrag zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20,- € von dem Konto des Gastes automatisch abgebucht. Sollte der Wert der genannten Abzüge die € 200,- übersteigen, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollte kein Schaden entstanden sein, wird die Einzugsermächtigung binnen drei Wochen, nach Abreise, vernichtet.
Kaution. Die Kautionssumme entspricht der Höhe des Eigenanteils im Versicherungsfall. Vor der Abfahrt muss die Kaution per Bank überwiesen werden oder bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Bezahlen mit Kreditkarte ist nicht möglich. Die Kaution wird, falls das Schiff in der vereinbarten Zeit sauber, mit allen Ausrüstungsgegenständen und ohne Schaden abgegeben wird, innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Bei einem Schaden können die Kosten in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen werden. Falls die Schadensumme nicht direkt festgestellt werden kann, so wird die gesamte Kaution einbehalten. Nach Feststellung der Schadensumme wird diese dann mit der Kaution verrechnet. In diesem Fall wird die Endabrechnung nach der Reparatur des Schadens erfolgen. Yachtcharter De Drait B.V. empfehlt den Abschluss einer Kautionsabsicherung, welche je nach Schiff zwischen der 50 € und 95 € liegt.
