Common use of Nutzungsrechte Clause in Contracts

Nutzungsrechte. Dem Interessenten/Auftraggeber wird an den von der Voxhaus GmbH zum Download überlassenen Stimmproben ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur internen Sprecherauswahl eingeräumt. Andere Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen nicht. Es ist es insbesondere nicht gestattet, die Stimmproben zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machen. Die Voxhaus GmbH ist berechtigt, die im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte des gebuchten Sprechers ohne Entgelt zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Internetpräsenz des jeweiligen Sprechers auf der Webseite der Voxhaus GmbH. Der Name des Auftraggebers darf im Rahmen der Eigenwerbung genannt werden. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund geändert/storniert werden. Die Änderung/ Stornierung ist dem Sprecher und der Voxhaus GmbH unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins. Die Voxhaus GmbH wird den Sprecher unverzüglich über die Änderung/Stornierung informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei nicht rechtzeitiger Änderung/Stornierung des Auftrages, an den Sprecher ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% einer vereinbarten Layout- Gage zu zahlen. Die Voxhaus GmbH übernimmt wegen geänderter/stornierter Termine keine Haftung gegenüber dem Sprecher oder dem Auftraggeber. Bei Stornierung durch den Sprecher wird sich die Voxhaus GmbH bemühen, für den Auftraggeber einen adäquaten Ersatz zu finden, haftet aber grundsätzlich nicht für Schäden, die durch Ausfall des Sprechers entstehen. Etwaige Ansprüche hat der Auftraggeber an den Sprecher zu richten. Die Voxhaus GmbH übernimmt weder eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis der Leistungen der vermittelten Sprecher, noch für Art, Qualität, Inhalt und Umfang des zwischen Auftraggeber und Sprecher vermittelten Auftrages. Die Voxhaus GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern es die Leistungen der Voxhaus GmbH selbst betrifft. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Sprecher/Auftraggeber durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzung des Auftraggebers/Sprechers entstehen. Jegliche Haftung der Voxhaus GmbH aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Sprecher ist ausgeschlossen. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für die Künstlersozialabgabe, die für das Honorar des Künstlers vom Auftraggeber an die KSK abzuführen ist. Der von der Voxhaus GmbH vermittelte Sprecher wird grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich tätig. Ihm ist bekannt, dass er seine Honorare eigenständig versteuern sowie gewerberechtliche und ggf. andere Verpflichtungen zu erfüllen hat. Der Auftraggeber schuldet das Sprecherhonorar gegenüber dem Sprecher nach den zwischen ihm und dem Sprecher durch die Voxhaus GmbH vereinbarten Konditionen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus seine Melde- und Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) zu erfüllen. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die mit der Voxhaus GmbH geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Nutzungsrechte. Dem Interessenten/Auftraggeber wird Jede Art der Verwendung des Bildmaterials durch den Besteller bedarf vorab der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von OSTKREUZ. Der Besteller ist verpflichtet, OSTKREUZ dazu sämtliche Angaben mitzuteilen (z.B. Art der Publikation, Höhe der Auflage, Abbildungsgröße, Verbreitungsgebiet, Erscheinungsweise, Standdauer etc.). Das Bildmaterial ist grundsätzlich nur zur einmaligen Veröffentlichung und nur für den vereinbarten Nutzungszweck in einem Objekt, bei Verlagsobjekten z.B. nur für die erste Auflage in der Originalsprache, freigegeben. Bildmaterial von OSTKREUZ darf ohne dessen vorherige Zustimmung nicht reproduziert, kopiert, digitalisiert, dupliziert, archiviert, gespeichert (z.B. Lithos, Filme, elektronische Medien), verändert oder auf andere Weise genutzt werden. Das gilt auch dann, wenn das Bildmaterial über Dritte (z.B. bei Verlagsübernahmen etc.) oder aus anderen Quellen (bei urheberrechtlich geschützten Vorlagen z.B. aus Druckwerken) in Besitz genommen wird. Eventuell angefertigte Kopien etc. sind Eigentum von OSTKREUZ und ihm auszuhändigen; im Übrigen gelten auch für sie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine Weitergabe an den von der Voxhaus GmbH zum Download überlassenen Stimmproben ein nicht ausschließliches Dritte ist nur zur Sichtung, Auswahl und nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur internen Sprecherauswahl eingeräumt. Andere Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen nicht. Es ist es insbesondere nicht gestattet, technischen Verarbeitung für die Stimmproben zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machenmit OSTKREUZ vereinbarte Nutzung erlaubt. Die Voxhaus GmbH ist berechtigt, die im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte des gebuchten Sprechers ohne Entgelt zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Internetpräsenz des jeweiligen Sprechers auf der Webseite der Voxhaus GmbH. Der Name des Auftraggebers darf im Rahmen der Eigenwerbung genannt werden. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund geändertBilder/storniert Texte dürfen nicht sinnentstellend oder wahrheitsverändernd verwendet werden. Die Änderung/ Stornierung Verwendung der Fotos zu Werbe- und zu Wahlkampfzwecken ist dem Sprecher und der Voxhaus GmbH unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Terminsnur mit ausdrücklichem schriftlichen Einverständnis von OSTKREUZ zulässig. Die Voxhaus GmbH wird den Sprecher unverzüglich über die Änderung/Stornierung informierenPersonenbildnisse dürfen nur redaktionell verwendet werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei nicht rechtzeitiger Änderung/Stornierung Verwender trägt die Verantwortung für Veränderungen des Auftrages, an den Sprecher ein Ausfallhonorar in Höhe mitgelieferten Textes und stellt OSTKREUZ von 50% einer vereinbarten Layout- Gage zu zahlen. Die Voxhaus GmbH übernimmt wegen geänderter/stornierter Termine keine Haftung gegenüber dem Sprecher oder dem Auftraggeber. Bei Stornierung durch den Sprecher wird sich die Voxhaus GmbH bemühen, für den Auftraggeber einen adäquaten Ersatz zu finden, haftet aber grundsätzlich nicht für SchädenAnsprüchen Dritter frei, die durch Ausfall des Sprechers entstehensich hieraus ergeben könnten. Etwaige Ansprüche hat der Auftraggeber an den Sprecher zu richten. Die Voxhaus GmbH übernimmt weder eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis der Leistungen der vermittelten Sprecher, noch für Art, Qualität, Inhalt und Umfang des zwischen Auftraggeber und Sprecher vermittelten Auftrages. Die Voxhaus GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern es die Leistungen der Voxhaus GmbH selbst betrifft. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für etwaige SchädenEr ist verpflichtet, die dem Sprecher/Auftraggeber durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzung publizistischen Grundsätze des Auftraggebers/Sprechers entstehen. Jegliche Haftung der Voxhaus GmbH aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Sprecher ist ausgeschlossen. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für die Künstlersozialabgabe, die für das Honorar des Künstlers vom Auftraggeber an die KSK abzuführen ist. Der von der Voxhaus GmbH vermittelte Sprecher wird grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich tätig. Ihm ist bekannt, dass er seine Honorare eigenständig versteuern sowie gewerberechtliche und ggf. andere Verpflichtungen zu erfüllen hat. Der Auftraggeber schuldet das Sprecherhonorar gegenüber dem Sprecher nach den zwischen ihm und dem Sprecher durch die Voxhaus GmbH vereinbarten Konditionen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus seine Melde- und Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse Deutschen Presserats (KSKPressekodex) zu erfüllen. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die mit der Voxhaus GmbH geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschlandbeachten.

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Samples: www.ostkreuz.de

Nutzungsrechte. Dem Interessenten/Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zu einer einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Xxxxxx Xxxx gestattet. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von Xxxxxx Xxxx auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Der Auftraggeber wird erwirbt an den von Fotografien nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der Voxhaus GmbH zum Download überlassenen Stimmproben ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur internen Sprecherauswahl eingeräumt. Andere Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen nicht. Es ist es insbesondere nicht gestattet, die Stimmproben zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machen. Die Voxhaus GmbH ist im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt Xxxxxx Xxxx berechtigt, die Fotografien im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte des gebuchten Sprechers ohne Entgelt zum Zwecke der seiner Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Internetpräsenz des jeweiligen Sprechers auf Die Einräumung und Übertragung der Webseite vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, ist bedarf der Voxhaus GmbH. Der Name des Auftraggebers darf im Rahmen der Eigenwerbung genannt werdenschriftlichen Zustimmung von Xxxxxx Xxxx. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund geändert/storniert werdenNutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, digitale Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung von Xxxxxx Xxxx. Bei jeder Bildveröffentlichung ist Xxxxxx Xxxx als Urheber zu benennen. Die Änderung/ Stornierung ist dem Sprecher und Benennung muss am Bild erfolgen. Unterbleibt die Namensnennung von Xxxxxx Xxxx nach § 13 UrhG oder verstößt der Voxhaus GmbH unverzüglich mitzuteilenAuftraggeber gegen § 14 UrhG, spätestens jedoch 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins. Die Voxhaus GmbH wird den Sprecher unverzüglich über die Änderung/Stornierung informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei nicht rechtzeitiger Änderung/Stornierung des Auftrages, an den Sprecher ein Ausfallhonorar so hat Xxxxxx Xxxx Anspruch auf Schadenersatz in Höhe eines Zuschlag von 50100% einer vereinbarten Layout- Gage zu zahlenzum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Die Voxhaus GmbH übernimmt wegen geänderter/stornierter Termine keine Haftung gegenüber dem Sprecher oder dem Auftraggeber. Bei Stornierung durch den Sprecher wird sich die Voxhaus GmbH bemühen, für den Auftraggeber einen adäquaten Ersatz zu finden, haftet aber grundsätzlich nicht für Schäden, die durch Ausfall des Sprechers entstehen. Etwaige Ansprüche hat der Auftraggeber an den Sprecher zu richten. Die Voxhaus GmbH übernimmt weder eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis der Leistungen der vermittelten Sprecher, noch für Art, Qualität, Inhalt und Umfang des zwischen Auftraggeber und Sprecher vermittelten Auftrages. Die Voxhaus GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern es die Leistungen der Voxhaus GmbH selbst betrifft. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Sprecher/Auftraggeber durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzung des Auftraggebers/Sprechers entstehen. Jegliche Haftung der Voxhaus GmbH aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Sprecher ist ausgeschlossen. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für die Künstlersozialabgabe, die für das Honorar des Künstlers vom Auftraggeber an die KSK abzuführen ist. Der von der Voxhaus GmbH vermittelte Sprecher wird grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich tätig. Ihm ist bekannt, dass er seine Honorare eigenständig versteuern sowie gewerberechtliche und ggf. andere Verpflichtungen zu erfüllen hat. Der Auftraggeber schuldet das Sprecherhonorar gegenüber dem Sprecher nach den zwischen ihm und dem Sprecher durch die Voxhaus GmbH vereinbarten Konditionen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus seine Melde- und Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) zu erfüllen. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die mit der Voxhaus GmbH geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandVerwaltungskosten.

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Nutzungsrechte. Dem Interessenten/Auftraggeber wird 6.1. Der Auftraggeberin steht das ausschließliche, unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare, unterlizenzierbare und mit der vereinbarten Vergütung abgegoltene Nutzungsrecht an allen vertragsgegenständlichen Leistungen zu. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere auch das Recht zur vollständigen oder teilweisen Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe (inkl. der öffentlichen Zugänglichmachung), Umgestaltung sowie Bearbeitung der Leistungen einschließlich ihrer Weiterverwertung für (Folge)Verträge mit Dritten. Das Nutzungsrecht der Auftraggeberin besteht auch im Falle einer Kündigung weiter. Der Auftraggeberin werden diese Nutzungsrechte auch für unbekannte Nutzungsarten eingeräumt. 6.2. Für Leistungen mit technischem Inhalt gilt ergänzend: Die Auftragnehmer:innen informieren die Auftraggeberin über ihre bereits bestehenden eigenen Schutz- und Urheberrechte, soweit diese für die Erstellung und Nutzung bzw. Verwertung der Arbeitsergebnisse notwendig sind. Eingeschlossen ist die Information über den von Kreis der Voxhaus GmbH zum Download überlassenen Stimmproben Verfügungsberechtigten dieser Rechte. An diesen eigenen Schutzrechten und Urheberrechten der Auftragnehmer:innen erhält die Auftraggeberin ein nichtausschließliches und übertragbares Nutzungsrecht. Ein in diesem Zusammenhang etwaig auftretender Vergütungsanspruch ist mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. 6.3. An dem in den Prozess der Aufgabenerfüllung eingebrachten Wissen und den Erkenntnissen der Auftragnehmer:innen erhält die Auftraggeberin ein nicht ausschließliches ausschließliches, unwiderrufliches, zeitlich, räumlich und nicht inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur internen Sprecherauswahl eingeräumtund mit der vereinbarten Vergütung abgegoltenes Nutzungsrecht. Andere Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen nicht. Es ist es insbesondere nicht gestattet, die Stimmproben zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machen6.4. Die Voxhaus GmbH ist berechtigtAuftragnehmer:innen verzichten auf das Recht zur Urheberbezeichnung gemäß § 13 Urheberrechtsgesetz. 6. Rights of use 6.1. The Customer is entitled to the exclusive, die im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte des gebuchten Sprechers ohne Entgelt zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwendenirrevocable, contentwise, territorially and temporally unlimited, transferable, sub-licensable usage right to the contractual service provided, and which has been paid for by the agreed fee. Dies gilt insbesondere für die Internetpräsenz des jeweiligen Sprechers auf der Webseite der Voxhaus GmbH. Der Name des Auftraggebers darf im Rahmen der Eigenwerbung genannt werdenThe rights of use also include, in particular, the right to full or partial publication, reproduction, distribution, communication to the public (incl. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund geändert/storniert werdenmaking publicly available), redesign, as well as adaption of the service, including their further utilisation for (subsequent) contracts with third parties. Die Änderung/ Stornierung ist dem Sprecher und der Voxhaus GmbH unverzüglich mitzuteilenThe Customer‘s right of use even persists in cases of cancellation. The Customer is granted said rights of use also for unknown types of exploitation or use. 6.2. For services that have a technical content, spätestens jedoch 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Terminsthe following shall apply, in addition: The Supplier shall inform the Customer of its already existing intellectual property rights and copyrights, in as far as these may be necessary for the creation and use, or exploitation, of work results. Die Voxhaus GmbH wird den Sprecher unverzüglich über die Änderung/Stornierung informierenDetails of the sphere in which these rights may be disposed of, are included. Der Auftraggeber verpflichtet sichTo these existing intellectual property rights and copyrights of the Supplier, bei nicht rechtzeitiger Änderung/Stornierung des Auftragesthe Customer also receives a non-exclusive and transferable right of use. Any possible claim for compensation arising in this connection is already paid for with the agreed fee. 6.3. The Customer receives a non-exclusive, an den Sprecher ein Ausfallhonorar irrevocable, substantively unlimited territorially and temporally, transferable, usage right to any of the Supplier’s knowledge and findings involved in Höhe von 50% einer vereinbarten Layout- Gage zu zahlenthe process of accomplishing the task, and which has been paid for by the agreed fee. Die Voxhaus GmbH übernimmt wegen geänderter/stornierter Termine keine Haftung gegenüber dem Sprecher oder dem Auftraggeber6.4. Bei Stornierung durch den Sprecher wird sich die Voxhaus GmbH bemühen, für den Auftraggeber einen adäquaten Ersatz zu finden, haftet aber grundsätzlich nicht für Schäden, die durch Ausfall des Sprechers entstehen. Etwaige Ansprüche hat der Auftraggeber an den Sprecher zu richten. Die Voxhaus GmbH übernimmt weder eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis der Leistungen der vermittelten Sprecher, noch für Art, Qualität, Inhalt und Umfang des zwischen Auftraggeber und Sprecher vermittelten Auftrages. Die Voxhaus GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern es die Leistungen der Voxhaus GmbH selbst betrifft. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Sprecher/Auftraggeber durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzung des Auftraggebers/Sprechers entstehen. Jegliche Haftung der Voxhaus GmbH aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Sprecher ist ausgeschlossen. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für die Künstlersozialabgabe, die für das Honorar des Künstlers vom Auftraggeber an die KSK abzuführen ist. Der von der Voxhaus GmbH vermittelte Sprecher wird grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich tätig. Ihm ist bekannt, dass er seine Honorare eigenständig versteuern sowie gewerberechtliche und ggf. andere Verpflichtungen zu erfüllen hat. Der Auftraggeber schuldet das Sprecherhonorar gegenüber dem Sprecher nach den zwischen ihm und dem Sprecher durch die Voxhaus GmbH vereinbarten Konditionen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus seine Melde- und Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse The Supplier renounces its right to copyright designation under the provisions of §13 Urheberrechtsgesetz (KSK) zu erfüllen. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die mit der Voxhaus GmbH geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandGerman Copyright Act).

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Samples: www.scout24.com

Nutzungsrechte. Dem Interessenten/Der:Die Auftragnehmer:in räumt dem Auftraggeber wird das sowohl zeitlich, sachlich und örtlich unbeschränkte, übertragbare, ausschließliche Werknutzungsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Urhe- berrechtsgesetz, BGBl. Nr. 111/1936, in der jeweils geltenden Fassung, an den von der Voxhaus GmbH zum Download überlassenen Stimmproben ein sämtlichen im Zuge des Werkvertrages erbrachten Leistungen, Arbeitsergebnissen und Schöpfungen ohne gesondertes Entgelt ein. Der Auftraggeber ist daher insbesondere berechtigt – allerdings nicht ausschließliches verpflichtet – sämtli- che derartige Leistungen, Arbeitsergebnisse und nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur internen Sprecherauswahl eingeräumt. Andere Nutzungs- Schöpfungen auf welche Art auch immer uneingeschränkt zu nutzen und Verwertungsrechte bestehen nicht. Es ist es insbesondere nicht gestattetzu verwenden, die Stimmproben zu vervielfältigen, zu vertreibenverbreiten und (auch auszugsweise) elektronisch, in Printmedien oder anderweitig zu übertragen veröffentlichen oder öffentlich zugänglich sonst auf jede erdenkliche Art und Weise zu machennutzen. Die Voxhaus GmbH ist berechtigtSoweit der:die Auftragnehmer:in zur Erbringung der Leistung ein:e Subauftragnehmer:in nach Vorgaben dieser AVB-Forschung oder des Werkvertrages heranzieht oder von einer:ei- nem solchen Leistungen bezieht, sohin eine:n Dritte:n einbezieht, garantiert der:die Auf- tragnehmer:in, auf seine:ihre Kosten mit der:dem Dritten eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, um dem Auftraggeber sämtliche Rechte an den jeweiligen Arbeitsergebnissen und Schöpfungen im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte Sinne dieses Produktes einzuräumen. Der:Die Auftragnehmer:in wird nach- weislich (z.B. Unterschriftenliste, Klausel in Verträgen mit Subunternehmer:innen)dafür sorgen, dass er:sie alle dem Auftraggeber einzuräumenden Rechte erhält. Im Fall des gebuchten Sprechers ohne Entgelt zum Zwecke Konkurses oder Abweisung eines Konkursantrages mangels Masse durch den:die Auftragnehmer:in gehen alle dem:der Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Internetpräsenz des jeweiligen Sprechers auf der Webseite der Voxhaus GmbH. Der Name des Auftraggebers darf im Rahmen der Eigenwerbung genannt werden. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund geändert/storniert werden. Die Änderung/ Stornierung ist dem Sprecher und der Voxhaus GmbH unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins. Die Voxhaus GmbH wird den Sprecher unverzüglich über die Änderung/Stornierung informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei nicht rechtzeitiger Änderung/Stornierung des Auftrages, Auftragnehmer:in zustehenden Rechte an den Sprecher ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% einer vereinbarten Layout- Gage zu zahlen. Die Voxhaus GmbH übernimmt wegen geänderter/stornierter Termine keine Haftung gegenüber dem Sprecher oder dem Auftraggeber. Bei Stornierung durch den Sprecher wird sich die Voxhaus GmbH bemühen, für ver- tragsgegenständlichen Komponenten als nicht ausschließliche Rechte an den Auftraggeber einen adäquaten Ersatz zu findenüber, haftet aber grundsätzlich soweit er daran nicht für Schäden, die durch Ausfall des Sprechers entstehen. Etwaige Ansprüche hat der Auftraggeber an den Sprecher zu richten. Die Voxhaus GmbH übernimmt weder eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis der Leistungen der vermittelten Sprecher, noch für Art, Qualität, Inhalt und Umfang des zwischen Auftraggeber und Sprecher vermittelten Auftrages. Die Voxhaus GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern es die Leistungen der Voxhaus GmbH selbst betrifft. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Sprecher/Auftraggeber durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzung des Auftraggebers/Sprechers entstehen. Jegliche Haftung der Voxhaus GmbH aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Sprecher ist ausgeschlossen. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für die Künstlersozialabgabe, die für das Honorar des Künstlers vom Auftraggeber an die KSK abzuführen ist. Der von der Voxhaus GmbH vermittelte Sprecher wird grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich tätig. Ihm ist bekannt, dass er seine Honorare eigenständig versteuern sowie gewerberechtliche und ggf. andere Verpflichtungen zu erfüllen schon weitergehende Rechte erworben hat. Der Auftraggeber schuldet das Sprecherhonorar gegenüber dem Sprecher nach den zwischen ihm und dem Sprecher durch die Voxhaus GmbH vereinbarten Konditionen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus seine Melde- und Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) zu erfüllen. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommenerklärt, die Übertragung sämtlicher Rechte anzunehmen. Eine Auflösung oder Beendigung des Werkvertrages und/oder der AVB-Forschung, aus welchen Gründen auch immer, lässt die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den FallRegelungen und wechselseitigen Rechte und Pflichten in Hinblick auf Erfindungen, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die mit der Voxhaus GmbH geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandNutzungs- und Immaterialgüterrechte jedenfalls unberührt.

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Samples: www.bda.gv.at

Nutzungsrechte. Dem Interessenten/Auftraggeber wird an den von der Voxhaus GmbH zum Download überlassenen Stimmproben ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur internen Sprecherauswahl eingeräumt. Andere Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen nicht. Es ist es insbesondere nicht gestattet, die Stimmproben zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machen. Die Voxhaus GmbH ist Kooperationspartner sind berechtigt, die im Rahmen von Buchungen der Kooperation entstandenen Produkte des gebuchten Sprechers ohne Entgelt zum Zwecke der Eigenwerbung Ergebnisse zu verwendennutzen. Dies gilt insbesondere für die Internetpräsenz des jeweiligen Sprechers auf der Webseite der Voxhaus GmbH. Der Name des Auftraggebers darf im Rahmen der Eigenwerbung genannt werden. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund geändert/storniert werden. Die Änderung/ Stornierung ist dem Sprecher und der Voxhaus GmbH unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins. Die Voxhaus GmbH wird den Sprecher unverzüglich über die Änderung/Stornierung informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei nicht rechtzeitiger Änderung/Stornierung des Auftrages, an den Sprecher ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% einer vereinbarten Layout- Gage zu zahlen. Die Voxhaus GmbH übernimmt wegen geänderter/stornierter Termine keine Haftung gegenüber dem Sprecher oder dem Auftraggeber. Bei Stornierung durch den Sprecher wird sich die Voxhaus GmbH bemühen, für den Auftraggeber einen adäquaten Ersatz zu finden, haftet aber grundsätzlich nicht für Schäden, die durch Ausfall des Sprechers entstehen. Etwaige Ansprüche hat der Auftraggeber an den Sprecher zu richten. Die Voxhaus GmbH übernimmt weder eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis der Leistungen der vermittelten Sprecher, noch für Art, Qualität, Inhalt und Umfang des zwischen Auftraggeber und Sprecher vermittelten Auftrages. Die Voxhaus GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern es die Leistungen der Voxhaus GmbH selbst betrifft. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Sprecher/Auftraggeber durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzung des Auftraggebers/Sprechers entstehen. Jegliche Haftung der Voxhaus GmbH aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Sprecher ist ausgeschlossen. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für die Künstlersozialabgabe, die für das Honorar des Künstlers vom Auftraggeber an die KSK abzuführen ist. Der von der Voxhaus GmbH vermittelte Sprecher wird grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich tätig. Ihm ist bekannt, dass er seine Honorare eigenständig versteuern sowie gewerberechtliche und ggf. andere Verpflichtungen zu erfüllen hat. Der Auftraggeber schuldet das Sprecherhonorar gegenüber dem Sprecher nach den zwischen ihm und dem Sprecher durch die Voxhaus GmbH vereinbarten Konditionen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus seine Melde- und Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) zu erfüllen. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werdenDie datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind –auch nach Beendigung der Maßnahme- zu beachten bzw. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührtder Verschwiegenheitspflicht ist nachzukommen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame Der Zuwendungsempfänger leitet in seinem Verwendungsnachweis und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommenSachbericht Angaben zum Dritten wie Name und Anschrift, die Höhe der bewilligten Fördergelder sowie umgesetzte Maßnahmen durch den Dritten, ggf. unter Angabe der Namen der ehrenamtlich Tätigen und Teilnehmenden, an die Vertragsparteien Bezirksregierung Arnsberg als Bewilligungsbehörde weiter. Durch die Teilnahme am Förderprogramm IfKuF stimmt der Dritte der Weiterleitung seiner Daten zu. Er stellt eigenverantwortlich sicher, dass die ehrenamtlich Tätigen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert und mit der unwirksamen Weiterleitung ihrer Namen und Tätigkeiten an den Zuwendungsempfänger bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt habenan die Bezirksregierung einverstanden sind. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den FallDer Dritte stimmt hiermit zu, dass sich antragsrelevante personenbezogene Daten, insbesondere die Kontodaten, der Vertrag als lückenhaft erweist. Die mit Name, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer und die Anschrift für die interne und externe Abwicklung des Komm-An-Förderprogramms erhoben, genutzt, gespeichert und an zuständigen Fachbereiche der Voxhaus GmbH geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandKreisverwaltung sowie an die Bezirksregierung Arnsberg weitergeleitet werden.

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Samples: Weiterleitungsvertrag

Nutzungsrechte. Dem Interessenten/Auftraggeber 3.1 Sämtliche, von nyris bereitgestellte Software, ist leistungsschutz- und urheberrechtlich geschützt. Soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, wird an den dem Vertragspartner für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich unbegrenztes Recht zur Nutzung der von der Voxhaus GmbH zum Download überlassenen Stimmproben ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur internen Sprecherauswahl nyris bereitgestellten Software eingeräumt. Andere Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen nicht. 3.2 Es ist es insbesondere dem Vertragspartner nicht gestattet, die Stimmproben von nyris bereitgestellte Software zu vervielfältigenkopieren, zu vertreibenverändern, zu übertragen dekompilieren und/oder öffentlich zugänglich die Quellcodes der von nyris bereitgestellten Software auf eigenen Systemen zu machenspeichern. Die Voxhaus GmbH ist berechtigt3.3 Während der Vertragslaufzeit räumt nyris dem Vertragspartner das Recht ein, die von nyris zur Erfüllung des Vertrages generierten Bilder zu nutzen, damit diese Bilder für bzw. im Rahmen Zusammenhang mit der IMCP verwendet werden können. Jede anderweitige Nutzung der generierten Bilder durch den Vertragspartner ist untersagt, es sei denn, sie wird von Buchungen entstandenen Produkte des gebuchten Sprechers ohne Entgelt zum nyris ausdrücklich schriftlich erlaubt. nyris darf für den Vertragspartner generierte Bilder nicht für andere Zwecke der Eigenwerbung zu als für die Vertragserfüllung verwenden. Dies gilt insbesondere Darüber hinaus dürfen die vom Vertragspartner für die Internetpräsenz des jeweiligen Sprechers auf Generierung der Webseite der Voxhaus GmbH. Der Name des Auftraggebers darf im Rahmen der Eigenwerbung genannt werden. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund geändert/storniert Bilder zur Verfügung gestellten Daten, Inhalte und Informationen von nyris nicht für andere Zwecke als für die Vertragserfüllung verwendet werden. Die Änderung/ Stornierung Parteien stellen klar, dass es nyris gestattet ist, Bilder zu generieren, die ähnlich oder identisch aussehen, wenn sie auf Daten, Inhalten oder Informationen beruhen, die nicht von Daten, Inhalten oder Informationen herrühren, die der Vertragspartner offenbart hat. 3.4 Die Rechteeinräumung durch nyris ist dem Sprecher und auflösend bedingt durch die vertragsgemäße Zahlung der Voxhaus GmbH unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Terminsgeschuldeten Vergütung. Die Voxhaus GmbH wird den Sprecher unverzüglich über Nutzungsrechte und die Änderung/Stornierung informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei nicht rechtzeitiger Änderung/Stornierung des Auftrages, an den Sprecher ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% einer vereinbarten Layout- Gage zu zahlen. Die Voxhaus GmbH übernimmt wegen geänderter/stornierter Termine keine Haftung gegenüber dem Sprecher oder dem Auftraggeber. Bei Stornierung durch den Sprecher wird sich die Voxhaus GmbH bemühen, für den Auftraggeber einen adäquaten Ersatz zu finden, haftet aber grundsätzlich nicht für Schäden, die durch Ausfall des Sprechers entstehen. Etwaige Ansprüche hat der Auftraggeber an den Sprecher zu richten. Die Voxhaus GmbH übernimmt weder eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis der Leistungen der vermittelten Sprecher, noch für Art, Qualität, Inhalt und Umfang des zwischen Auftraggeber und Sprecher vermittelten Auftrages. Die Voxhaus GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern es die Leistungen der Voxhaus GmbH selbst betrifft. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Sprecher/Auftraggeber durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzung des Auftraggebers/Sprechers entstehen. Jegliche Haftung der Voxhaus GmbH aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Sprecher ist ausgeschlossen. Die Voxhaus GmbH haftet nicht Nutzungsberechtigung für die Künstlersozialabgabevon nyris bereitgestellten Software erlöschen mit Vertragsbeendigung. Usage Rights All software provided by nyris is protected by intellectual property and copyrights. Unless otherwise agreed upon in individual cases, die für das Honorar des Künstlers vom Auftraggeber an die KSK abzuführen istthe contracting partner shall be awarded a simple, non-transferable, geographically unrestricted right to use the software provided by nyris. Der von der Voxhaus GmbH vermittelte Sprecher wird grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich tätigThe contracting partner shall not be permitted to copy, change, or decompile the software provided by nyris, nor to save the source codes for the software provided by nyris on their own systems. Ihm ist bekanntDuring the contractual relationship, dass er seine Honorare eigenständig versteuern sowie gewerberechtliche und ggfnyris grants to the contracting partner the right to use the pictures generated by nyris for the performance of the Contract, so that these pictures can be used for or respectively in relation with the IMCP. andere Verpflichtungen zu erfüllen hatAny other usage of the generated pictures by the contracting partner is prohibited unless expressly permitted by nyris in writing. Der Auftraggeber schuldet das Sprecherhonorar gegenüber dem Sprecher nach den zwischen ihm und dem Sprecher durch die Voxhaus GmbH vereinbarten Konditionennyris must not use pictures generated for the contracting partner for other purposes than fulfilling the Contract. Der Auftraggeber hat darüber hinaus seine Melde- und Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) zu erfüllenFurthermore, the data, content and information provided by the contracting partner for generating the pictures must not be used by nyris for other purposes than fulfilling the Contract. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der SchriftformFor the avoidance of doubt the parties clarify that nyris is permitted to generate pictures that look similar or identical if they base on data, content or information which does not derive from data, content or information revealed by the contracting partner. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werdenThe granting of rights by nyris shall be subject to the dissolving condition of the contract compliant payment of the licensing fees owed. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die mit der Voxhaus GmbH geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandThe usage rights and license to use for the software provided by nyris shall expire upon termination of the contract.

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Nutzungsrechte. Dem Interessenten/Auftraggeber wird B20.002.09.018.07.F 02/22 Seite 3/7 7.1 Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftrag- gebers Das Eigentum an den von allen Ergebnissen und Zwischenergebnissen der Voxhaus GmbH zum Download überlassenen Stimmproben ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur internen Sprecherauswahl eingeräumt. Andere vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers, z.B. Leis- tungsbeschreibungen, Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumentationen einschließlich Installations-, Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen nichtBetriebshandbücher sowie Dokumentationen zur Pflege und Weiterentwicklung, Berichte, Referate, Beratungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder sowie Individualsoftware, Pro- gramme, Software-Anpassungen und Parametrisierungen ein- schließlich des kommentierten Quell- und Objektcodes sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hier- für erstellte Hilfsmittel und/oder sonstige Leistungsergebnis- se (zusammen: „Arbeitsergebnisse“) geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegenstände auf den Auftraggeber über. Es ist es insbesondere nicht gestattetIm Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hiermit an diesen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren Übergabe, das ausschließliche, abge- goltene dauerhaf- te, unwiderrufliche und unterlizenzierba- re sowie übertragbare Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwertung ein. Die- ses Nutzungsrecht umfasst sämtliche Nutzungsarten, ins- besondere das Speichern, das Laden, die Stimmproben Ausführung, die Verarbeitung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte einschließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfältigungs- und Verbreitungs- recht, das Aufführungs- und Vorführungsrecht auch in der Öffentlichkeit, das Weitervermarktungsrecht sowie das Recht der Vornahme von Änderungen, Umgestaltungen, Übersetzungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen. Der Quellcode sämtlicher Leistungsergebnisse und Zwischener- gebnisse ist dem Auftraggeber vollständig zusammen mit der Entwicklungsdokumentation zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machenübergeben. Die Voxhaus GmbH Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und unentgelt- lich Unterlizenzen und weitere Nutzungsrechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen sowie Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen und dabei die im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte des gebuchten Sprechers Originale wie auch Kopien und abgeänderte Versionen ohne Entgelt zum Zwecke der Eigenwerbung Urheberbezeich- nung zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Internetpräsenz des jeweiligen Sprechers auf der Webseite der Voxhaus GmbH. Der Name des Auftraggebers darf im Rahmen der Eigenwerbung genannt werden. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund geändert/storniert werden. Die Änderung/ Stornierung ist dem Sprecher und der Voxhaus GmbH unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins. Die Voxhaus GmbH wird den Sprecher unverzüglich über die Änderung/Stornierung informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei nicht rechtzeitiger Änderung/Stornierung des Auftrages, an den Sprecher ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% einer vereinbarten Layout- Gage zu zahlen. Die Voxhaus GmbH übernimmt wegen geänderter/stornierter Termine keine Haftung gegenüber dem Sprecher oder dem Auftraggeber. Bei Stornierung durch den Sprecher wird sich die Voxhaus GmbH bemühen, für den Auftraggeber einen adäquaten Ersatz zu finden, haftet aber grundsätzlich nicht für Schäden, die durch Ausfall des Sprechers entstehen. Etwaige Ansprüche hat der Auftraggeber an den Sprecher zu richten. Die Voxhaus GmbH übernimmt weder eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis der Leistungen der vermittelten Sprecher, noch für Art, Qualität, Inhalt und Umfang des zwischen Auftraggeber und Sprecher vermittelten Auftrages. Die Voxhaus GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern es die Leistungen der Voxhaus GmbH selbst betrifft. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Sprecher/Auftraggeber durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzung des Auftraggebers/Sprechers entstehen. Jegliche Haftung der Voxhaus GmbH aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Sprecher ist ausgeschlossen. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für die Künstlersozialabgabe, die für das Honorar des Künstlers vom Auftraggeber an die KSK abzuführen ist. Der von der Voxhaus GmbH vermittelte Sprecher wird grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich tätig. Ihm ist bekannt, dass er seine Honorare eigenständig versteuern sowie gewerberechtliche und ggf. andere Verpflichtungen zu erfüllen hat. Der Auftraggeber schuldet das Sprecherhonorar gegenüber dem Sprecher nach den zwischen ihm und dem Sprecher durch die Voxhaus GmbH vereinbarten Konditionen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus seine Melde- und Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) zu erfüllen. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die mit der Voxhaus GmbH geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Nutzungsrechte. Dem Interessenten/Der:Die Auftragnehmer:in räumt dem Auftraggeber wird das sowohl zeitlich, sachlich und ört- lich unbeschränkte, übertragbare, ausschließliche Werknutzungsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz, BGBl. Nr. 111/1936 in der jeweils geltenden Fassung, an den von der Voxhaus GmbH zum Download überlassenen Stimmproben ein sämtlichen im Zuge des Werkvertrages erbrachten Leistungen, Arbeitsergebnissen und Schöpfungen ohne gesondertes Entgelt ein. Der Auftraggeber ist daher insbesondere berechtigt – allerdings nicht ausschließliches verpflichtet – sämt- liche derartige Leistungen und nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur internen Sprecherauswahl eingeräumt. Andere Nutzungs- Schöpfungen auf welche Art auch immer uneingeschränkt zu nutzen und Verwertungsrechte bestehen nicht. Es ist es insbesondere nicht gestattetzu verwenden, die Stimmproben zu vervielfältigen, zu vertreibenverbreiten und (auch auszugsweise) in elektronischen oder Printmedien zu veröffentlichen oder sonst wie auch immer zu nutzen. Soweit der:die Auftragnehmer:in Leistungen an eine:n Dritte:n beauftragt oder von ei- ner:einem Dritten bezieht, verpflichtet sich der:die Auftragnehmer:in, auf seine:ihre Kos- ten mit dieser:diesem Dritten entsprechenden Vereinbarungen zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machen. Die Voxhaus GmbH ist berechtigttreffen, so dass der Auf- traggeber die Rechte an den jeweiligen Arbeitsergebnissen und Schöpfungen im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte des gebuchten Sprechers ohne Entgelt zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Internetpräsenz des jeweiligen Sprechers auf der Webseite der Voxhaus GmbH. Der Name des Auftraggebers darf im Rahmen der Eigenwerbung genannt werden. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund geändert/storniert werden. Die Änderung/ Stornierung ist dem Sprecher und der Voxhaus GmbH unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins. Die Voxhaus GmbH wird den Sprecher unverzüglich über die Änderung/Stornierung informierenSinne die- ses Produktes erwirbt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei nicht rechtzeitiger Änderung/Stornierung des Auftrages, an den Sprecher ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% einer vereinbarten Layout- Gage zu zahlen. Die Voxhaus GmbH übernimmt wegen geänderter/stornierter Termine keine Haftung gegenüber dem Sprecher oder dem Auftraggeber. Bei Stornierung durch den Sprecher wird sich die Voxhaus GmbH bemühen, für den Auftraggeber einen adäquaten Ersatz zu finden, haftet aber grundsätzlich nicht für Schädenerklärt, die durch Ausfall Übertragung sämtlicher Rechte anzunehmen. Eine Auflösung oder Beendigung des Sprechers entstehen. Etwaige Ansprüche hat der Auftraggeber an den Sprecher zu richten. Die Voxhaus GmbH übernimmt weder eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis der Leistungen der vermittelten SprecherWerkvertrages, noch für Artaus welchen Gründen auch immer, Qualität, Inhalt lässt die wech- selseitigen Rechte und Umfang des zwischen Auftraggeber und Sprecher vermittelten Auftrages. Die Voxhaus GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern es die Leistungen der Voxhaus GmbH selbst betrifft. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Sprecher/Auftraggeber durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzung des Auftraggebers/Sprechers entstehen. Jegliche Haftung der Voxhaus GmbH aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Sprecher ist ausgeschlossen. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für die Künstlersozialabgabe, die für das Honorar des Künstlers vom Auftraggeber an die KSK abzuführen ist. Der von der Voxhaus GmbH vermittelte Sprecher wird grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich tätig. Ihm ist bekannt, dass er seine Honorare eigenständig versteuern sowie gewerberechtliche und ggf. andere Verpflichtungen zu erfüllen hat. Der Auftraggeber schuldet das Sprecherhonorar gegenüber dem Sprecher nach den zwischen ihm und dem Sprecher durch die Voxhaus GmbH vereinbarten Konditionen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus seine Melde- und Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) zu erfüllen. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen Pflichten dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen Punktes unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die mit der Voxhaus GmbH geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Nutzungsrechte. Dem InteressentenSämtliche Inhalte der Produkte der F.A.Z. sind urheberrechtlich ge- schützt und dürfen ohne gesonderte Zustimmung der F.A.Z. nur zu pri- vaten oder sonstigen eigenen, nicht-kommerziellen bzw. nicht-gewerb- lichen Zwecken genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung der Inhalte außerhalb der gesetzlichen Schrankenbestimmungen, ins- besondere jede Vervielfältigung, Speicherung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung etc. zu kommerziellen und/Auftraggeber wird oder gewerblichen Zwe- cken, also auch eine Speicherung in Datenbanksystemen oder eine Nut- zung innerhalb von Präsentationen im gewerblichen Betrieb, eine Veröf- fentlichung im Inter- oder Intranet sowie eine Weitergabe von Inhalten oder eine Einräumung von Rechten an den Dritte, ist nicht gestattet und be- darf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der F.A.Z. Die Erteilung von Lizenzen und Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt über das Archiv der Voxhaus GmbH zum Download überlassenen Stimmproben ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur internen Sprecherauswahl eingeräumt. Andere Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen nichtF.A.Z. (xxx.xxx-xxxxxx.xx). Es gelten gesonderte All- gemeine Geschäftsbedingungen. Bei einer Nutzung der Inhalte entgegen der vorstehenden Bestimmun- gen ist es die F.A.Z. berechtigt, den Kunden für alle Folgen, einschließlich sämtlicher Ansprüche, insbesondere nicht gestattetSchadensersatzansprüche Dritter, die Stimmproben der F.A.Z. gegenüber geltend gemacht werden, sowie auf Vergütung gemäß der aktuellen Preisliste in Anspruch zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machennehmen. Die Voxhaus GmbH F.A.Z. ist in diesem Fall zudem berechtigt, die im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte des gebuchten Sprechers ohne Entgelt zum Zwecke der Eigenwerbung Verträge fristlos zu verwendenkündigen. Dies gilt insbesondere für die Internetpräsenz des jeweiligen Sprechers auf der Webseite der Voxhaus GmbH. Der Name des Auftraggebers darf im Rahmen der Eigenwerbung genannt werden. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund geändert/storniert werden. Die Änderung/ Stornierung ist dem Sprecher und der Voxhaus GmbH unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins. Die Voxhaus GmbH wird den Sprecher unverzüglich über die Änderung/Stornierung informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei nicht rechtzeitiger Änderung/Stornierung des Auftrages, an den Sprecher ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% einer vereinbarten Layout- Gage zu zahlen. Die Voxhaus GmbH übernimmt wegen geänderter/stornierter Termine keine Haftung gegenüber dem Sprecher oder dem Auftraggeber. Bei Stornierung durch den Sprecher wird sich die Voxhaus GmbH bemühen, für den Auftraggeber einen adäquaten Ersatz zu finden, haftet aber grundsätzlich nicht für Schäden, die durch Ausfall des Sprechers entstehen. Etwaige Ansprüche hat der Auftraggeber an den Sprecher zu richten. Die Voxhaus GmbH übernimmt weder eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis der Leistungen der vermittelten Sprecher, noch für Art, Qualität, Inhalt und Umfang des zwischen Auftraggeber und Sprecher vermittelten Auftrages. Die Voxhaus GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern es die Leistungen der Voxhaus GmbH selbst betrifft. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Sprecher/Auftraggeber durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzung des Auftraggebers/Sprechers entstehen. Jegliche Haftung der Voxhaus GmbH aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Sprecher ist ausgeschlossen. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für die Künstlersozialabgabe, die für das Honorar des Künstlers vom Auftraggeber an die KSK abzuführen ist. Der von der Voxhaus GmbH vermittelte Sprecher wird grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich tätig. Ihm ist bekannt, dass er seine Honorare eigenständig versteuern sowie gewerberechtliche und ggf. andere Verpflichtungen zu erfüllen hat. Der Auftraggeber schuldet das Sprecherhonorar gegenüber dem Sprecher nach den zwischen ihm und dem Sprecher durch die Voxhaus GmbH vereinbarten Konditionen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus seine Melde- und Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) zu erfüllen. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die mit der Voxhaus GmbH geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandWeitere An- sprüche bleiben vorbehalten.

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Nutzungsrechte. Dem Interessenten/Die KS-Medien GmbH räumt dem Auftraggeber wird das für die Erreichung des Vertragszwecks erforderliche Nutzungsrecht an den von der Voxhaus GmbH zum Download überlassenen Stimmproben Arbeitsergebnissen ein. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich bei Designleistungen um ein nicht ausschließliches und einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich und zeitlich auf ein Jahr, räumlich auf Deutschland und inhaltlich auf den vertraglichen Zweck beschränktes Nutzungsrecht. Weitergehende Rechte, insbesondere zur internen Sprecherauswahl Bearbeitung, Unterlizenzierung oder Übertragung an Dritte werden nicht eingeräumt. Andere Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen nichtHinsichtlich der von Dritten erbrachten Leistungen erwirbt die KS- Medien GmbH nur die für die Vertragserfüllung gegenüber dem Auftraggeber erforderlichen Rechte. Es Bei speziellen Programmierungen etc. räumt die KS-Medien GmbH dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht für jedes lizenzierte Gerät ein. Eine darüber hinausgehende Verbreitung der Software wird untersagt. Auch die Weitergabe / Änderungen an der Software an / durch Dritte ist es insbesondere nicht gestattet, die Stimmproben zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machenuntersagt. Die Voxhaus KS-Medien GmbH ist berechtigt, dies durch technische Schutzmaßnahmen zu kontrollieren. Zudem ist KS- Medien GmbH unabhängig eines konkreten Verdachts dazu berechtigt, die Einhaltung der jeweiligen Lizenzbestimmungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Der Auftraggeber hat die KS-Medien GmbH dazu entsprechend auf seine Kosten zu unterstützen. Wenn für die Dienstleistungen der KS-Medien GmbH Lizenzbestimmungen von Lieferanten zu beachten sind, so stimmt der Kunde diesen stillschweigend zu. Lehnt der Kunde die Lizenzbestimmungen ab, so gilt die Leistung von KS-Medien GmbH dennoch als erfüllt. Die Einräumung des Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung einschließlich der Vergütung für nachträgliche Weiterungen des Auftragsumfangs. Ferner ist auf sämtlichen Vervielfältigungsstücken und im Rahmen anderer Nutzungsformen (z.B. öffentliche Zugänglichmachung) auf die KS-Medien GmbH sowie ggf. dessen Subunternehmern als Urheber hinzuweisen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der im Hinblick auf die Vertragserfüllung angefallenen Rohdaten wie z.B. Vorlagen, Skizzen, Dateien, Quellcodes etc. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Zur Aufbewahrung ist die KS-Medien GmbH nicht verpflichtet. Soweit für die von der KS-Medien GmbH erbrachten Leistungen Rechte von Dritten erworben werden müssen, wird die KS-Medien GmbH den Auftraggeber hierauf entsprechend hinweisen. Etwaige Vergütungen für diese Rechte trägt der Auftraggeber. Jegliche Verwendung von Arbeiten und Leistungen, die im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte des gebuchten Sprechers ohne Entgelt zum Zwecke einer Präsentation vorgestellt werden, bedarf der Eigenwerbung zu verwenden. vorherigen Zustimmung der KS-Medien GmbH. Dies gilt insbesondere auch für die Internetpräsenz des jeweiligen Sprechers auf der Webseite der Voxhaus GmbH. Der Name des Auftraggebers darf im Rahmen der Eigenwerbung genannt werden. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund geändert/storniert werden. Die Änderung/ Stornierung ist dem Sprecher und der Voxhaus GmbH unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins. Die Voxhaus GmbH wird den Sprecher unverzüglich über Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Änderung/Stornierung informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei nicht rechtzeitiger Änderung/Stornierung des Auftrages, an den Sprecher ein Ausfallhonorar in Höhe Verwendung von 50% einer vereinbarten Layout- Gage zu zahlen. Die Voxhaus GmbH übernimmt wegen geänderter/stornierter Termine keine Haftung gegenüber dem Sprecher oder dem Auftraggeber. Bei Stornierung durch den Sprecher wird sich die Voxhaus GmbH bemühen, für den Auftraggeber einen adäquaten Ersatz zu finden, haftet aber grundsätzlich nicht für SchädenIdeen, die durch Ausfall des Sprechers entstehen. Etwaige Ansprüche hat der Auftraggeber an den Sprecher zu richten. Die Voxhaus GmbH übernimmt weder eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis der Arbeiten und Leistungen der vermittelten Sprecher, noch für Art, Qualität, Inhalt und Umfang des zwischen Auftraggeber und Sprecher vermittelten Auftragesder KS-Medien GmbH zugrunde liegen. Die Voxhaus GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern es die Leistungen In der Voxhaus GmbH selbst betrifft. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Sprecher/Auftraggeber durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzung des Auftraggebers/Sprechers entstehen. Jegliche Haftung der Voxhaus GmbH aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Sprecher ist ausgeschlossen. Die Voxhaus GmbH haftet nicht für die Künstlersozialabgabe, die für das Honorar des Künstlers vom Auftraggeber an die KSK abzuführen ist. Der von der Voxhaus GmbH vermittelte Sprecher wird grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich tätig. Ihm ist bekannt, dass er seine Honorare eigenständig versteuern sowie gewerberechtliche und ggf. andere Verpflichtungen zu erfüllen hat. Der Auftraggeber schuldet das Sprecherhonorar gegenüber dem Sprecher nach den zwischen ihm und dem Sprecher durch die Voxhaus GmbH vereinbarten Konditionen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus seine Melde- und Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) zu erfüllen. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die mit der Voxhaus GmbH geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandAnnahme eines Präsentationshonorars liegt eine solche Zustimmung nicht.

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