Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers Musterklauseln

Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischen- ergebnissen der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers, z.B. Leistungsbeschreibungen, Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumenta- tionen einschließlich Installations-, Nutzungs- und Betriebshandbücher sowie Dokumentationen zur Pflege und Weiterentwicklung, Berichte, Referate, Beratungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder sowie Individualsoftware, Programme, Software Anpassungen und Parametrisierungen einschließlich des kommentierten Quell- und Objektcodes sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel, und/oder sonstige Leistungsergebnisse (zusam- men: „Arbeitsergebnisse“) geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegenstände auf den Auftraggeber über. Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auf- traggeber hiermit an diesen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren Über- gabe, das ausschließliche, abgegoltene, dauerhafte, unwiderrufliche und unterlizenzierbare sowie übertragbare Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwer- tung ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst sämtliche Nutzungsarten, insbesondere das Speichern, das Laden, die Ausführung, die Verarbeitung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte ein- schließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Aufführungs- und Vorfüh- rungsrecht auch in der Öffentlichkeit, das Weiter- vermarktungsrecht sowie das Recht der Vornahme von Änderungen, Umgestaltungen, Übersetzungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen. Der Quell- code sämtlicher Leistungsergebnisse und Zwischen- ergebnisse ist dem Auftraggeber vollständig zusammen mit der Entwicklungsdokumentation zu übergeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und unentgeltlich Unterlizenzen und weitere Nutzungs- rechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen sowie Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen und dabei die Originale wie auch Kopien und abgeänderte Versionen ohne Urheberbezeichnung zu verwenden.
Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. B20.002.09.018.07.E 05/18 Seite 5/10 Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischen- ergebnissen der vertraglichen Leistungen des Auf- tragnehmers, z.B. Leistungsbeschreibungen, Spe- zifikationen, Studien, Konzepte, Dokumentationen einschließlich Installations-, Nutzungs- und Betriebshandbücher sowie Dokumentationen zur Pflege und Weiterentwicklung, Berichte, Referate, Beratungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder sowie Individualsoftware, Programme, Soft- ware-Anpassungen und Parametrisierungen ein- schließlich des kommentierten Quell- und Objekt- codes sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwi- schenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel und/oder sonstige Leistungsergebnisse (zusam- men: „Arbeitsergebnisse“) geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegenstände auf den Auftraggeber über. Im Übrigen räumt der Auftragnehmer dem Auf- traggeber hiermit an diesen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung, spätestens mit deren Über- gabe, das ausschließliche, abgegoltene dauerhaf- te, unwiderrufliche und unterlizenzierbare sowie übertragbare Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung und Verwer- tung ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst sämtliche Nutzungsarten, insbesondere das Speichern, das Laden, die Ausführung, die Verarbeitung von Daten, die Bearbeitung auch durch Dritte ein- schließlich der festen Verbindung mit Leistungen des Auftragnehmers, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, das Aufführungs- und Vorfüh- rungsrecht auch in der Öffentlichkeit, das Weiter- vermarktungsrecht sowie das Recht der Vornahme von Änderungen, Umgestaltungen, Übersetzun- gen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen. Der Quellcode sämtlicher Leistungsergebnisse und Zwischenergebnisse ist dem Auftraggeber voll- ständig zusammen mit der Entwicklungsdokumen- tation zu übergeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, entgeltlich und unentgeltlich Unterlizenzen und weitere Nutzungs- rechte an diesen Nutzungsrechten einzuräumen sowie Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen und dabei die Originale wie auch Kopien und abge- änderte Versionen ohne Urheberbezeichnung zu verwenden.
Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. 16.1.1 Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischenergebnissen der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers, z.B. Leistungsbeschreibungen, Product Backlog, User Stories, sonstige Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumentationen einschließlich Installations-, Nutzungs- und Betriebshandbücher sowie Dokumentationen zur Pflege und Weiterentwicklung, Berichte, Referate, Beratungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder, sowie Individualsoftware, Programme, Software-Anpassungen und Parametrisierungen einschließlich des kommentierten Quell- und Objektcodes, sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel, und/oder sonstige Leistungsergebnisse(zusammen: "Arbeitsergebnisse") geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegenstände auf den Auftraggeber über.
Eigentum und ausschließliche Nutzungsrechte des Auftraggebers. 16.1.1 Das Eigentum an allen Ergebnissen und Zwischener- gebnissen der vertraglichen Leistungen des Auftrag- nehmers, z.B. Leistungsbeschreibungen, Product Backlog, User Stories, sonstige Spezifikationen, Studien, Konzepte, Dokumentationen einschließlich Installati- ons-, Nutzungs- und Betriebshandbücher sowie Dokumentationen zur Pflege und Weiterentwicklung, Berichte, Referate, Beratungsunterlagen, Schaubilder, Diagramme, Bilder, sowie Individualsoftware, Pro- gramme, Software-Anpassungen und Parametrisie- rungen einschließlich des kommentierten Quell- und Objektcodes, sowie sämtliche hierbei entstehenden Zwischenergebnisse und hierfür erstellte Hilfsmittel, und/oder sonstige Leistungsergebnisse(zusammen: "Arbeitsergebnisse") geht, soweit es sich um verkörperte Gegenstände handelt, mit Übergabe dieser Gegen- stände auf den Auftraggeber über. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 9/14

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.