Common use of Nutzungsrechte Clause in Contracts

Nutzungsrechte. 3.5.1. Die Verpflichtung zur Lieferung von Programmkorrekturen umfasst auch die Verpflichtung zur Einräumung von Nutzungsrechten in Art und Umfang, wie sie für die im Angebot aufgeführte Software bestehen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Nutzungsrechte. 3.5.13.3.1. Die Verpflichtung zur Lieferung von Programmkorrekturen umfasst auch die Verpflichtung zur Einräumung von Nutzungsrechten in Art und Umfang, wie sie für die im Angebot aufgeführte Software bestehen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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Samples: www.tis-gmbh.de, www.tis-gmbh.de, www.tis-gmbh.de

Nutzungsrechte. 3.5.1. Die Verpflichtung zur Lieferung von Programmkorrekturen Programmkorrekturen* umfasst auch die Verpflichtung zur Einräumung von Nutzungsrechten Nutzungs- rechten* in Art und Umfang, wie sie für die im Angebot Vertrag aufgeführte Software Standardsoftware* bestehen, soweit nichts anderes vertrag- lich vereinbart ist. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer Änderungen der Nutzungsrechte* und – soweit erforderlich – auch Änderungen der Bearbeitungsrechte durch Dritte* mit.

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Nutzungsrechte. 3.5.1. Die Verpflichtung zur Lieferung von Programmkorrekturen Programmkorrekturen* umfasst auch die Verpflichtung zur Einräumung von Nutzungsrechten Nutzungsrech- ten* in Art und Umfang, wie sie für die im Angebot Vertrag aufgeführte Software Standardsoftware* bestehen, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer Änderungen der Nutzungsrechte* und – soweit erforderlich – auch Änderungen der Bearbeitungsrechte durch Dritte* mit.

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Samples: www.cio.bund.de