Common use of Nutzungsrechte Clause in Contracts

Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer räumt Creos auf Dauer ein nicht ausschließliches sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares und nicht widerrufliches Nutzungsrecht an den Lieferungen und Leistungen ein. Die Rechteeinräumung gilt auch für Schutzrechte, die mit den Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehen. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzw. Leistungen. Creos ist berechtigt, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragen. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzes.

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Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer räumt Creos auf Dauer dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vertraglich vereinbarte Leistung in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Dem Kunden wird ein einfaches, nicht ausschließliches sowie räumlichausschließliches, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktes, nicht übertragbares und nicht widerrufliches Nutzungsrecht an abhängig von den Lieferungen und Leistungen ein. Die Rechteeinräumung gilt auch für Schutzrechte, die mit den Lieferungen und Leistungen einzelvertraglichen Bestimmungen im Zusammenhang stehenVertragsangebot / Leistungsschein zeitlich befristetes (z. B. Miete) oder unbefristetes (z. B. Kauf) Nutzungsrecht eingeräumt, das sich auf den jeweiligen Vertragszweck und die vom Kunden erworbene Anzahl der Lizenzen erstreckt. Das Nutzungsrecht wird umfasst nur den Einsatz für alle zum Zeitpunkt interne Zwecke des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt Kunden. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Leistung ist nicht gestattet, soweit dies nicht ausdrücklich im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzwVertrag erlaubt ist. Leistungen. Creos Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.dangemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragenSoweit zuvor individuell Einsatz- und Nutzungsrechte eingeräumt wurden, sind diese stets nur vorläufig und durch den Auftragnehmer frei widerruflich eingeräumt. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen ikann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Er hat dem Kunden vorher eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlich, zeitlich Wiederholungsfall und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigtbei besonderen Umständen, die Arbeitsergebnisse unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat ihm die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf in Textform zu vervielfältigenbestätigen. Soweit Software von Dritten eingesetzt wird, zu bearbeiten (auch gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers oder Dritten. Eine Änderung der Lizenzbedingungen Dritter erfolgt durch die SB nicht und ist nicht beabsichtigt. Die Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller oder der Dritten D5160-19 gelten ausschließlich für die Leistung und die Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestaltenDritter, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassendiesem Fall vorrangig vor den SB. Der Kunde erhält die Software Dritter oder Leistungen Dritter entsprechend der veröffentlichten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Herstellers für die Software. Für die Nutzung von Software müssen die vom Auftragnehmer oder vom Softwarehersteller veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich. Dies unabhängig davon, ob auf die Lizenzbedingungen und Hinweise zu den Systemvoraussetzungen ausdrücklich Bezug genommen wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder ob diese den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des ArbeitnehmererfindungsgesetzesVertragsunterlagen beigefügt sind.

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Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer räumt Creos Auftraggeber garantiert, dass der BRmedia für Werbeeinschaltungen nur solche Sendeunterlagen, insbesondere Tonträger bzw. Audiodateien, übersandt werden, für die er sämtliche zur Verwertung im Radio, in Online-Medien (z.B. Internet) sowie über sonstige Verbreitungswege erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben und abgegolten hat. Dies gilt auch, soweit für die Herstellung der Sendeun- terlagen Industrietonträger verwendet worden sind. Ausgenommen hierfür sind die erforderlichen Vervielfältigungsrechte an Musikwerken des GEMA-Repertoires, die von der BRmedia oder dem BR durch ihre Verträge mit der GEMA erworben und abge- golten werden. £ weiter auf Dauer ein nicht ausschließliches sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares und nicht widerrufliches S. 51 11 Nutzungsrechte (Fortsetzung S. 50) Der Auftraggeber überträgt an die BRmedia das Nutzungsrecht an den Lieferungen überlassenen Sendeunterlagen, und Leistungen einzwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang sowie zur Erfüllung der Verpflichtung der BRmedia nach Art. Die Rechteeinräumung gilt auch für Schutzrechte, die mit den Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehen16 BayRG. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen. Davon erfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen, unverän- derten Verwertung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, d.h. das Recht, den Spot an eine Vielzahl potenzieller Nutzer mittels analoger, digitaler oder ander- weitiger Speicher- bzw. Datenübertragungstechniken über elektromagnetische Wellen durch Leitungsnetze jedweder Art oder Funk derart zu senden, dass diese den Spot parallel zu allen anderen Formen des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt Hörfunks, im selben Umfang für spätere Versionen Bereich Audio oder über Online-Medien (z. z.B. UpdatesInternet) empfangen und wiedergeben können, Upgradesgleichgültig welches Empfangsgerät hierbei zum Einsatz kommt (Simulcast, Releases, Patches, Bugfixes) Streaming). In der Lieferungen Rechteübertragung ist auch das Recht der BRmedia bzw. Leistungender ARD MEDIA ent- halten, für denjenigen, der im Einklang mit Art. Creos ist 16 Abs. 3 BayRG schriftlich glaubhaft macht, in seinen Rechten betroffen zu sein, einen Mitschnitt zu fertigen und ihm diesen Mitschnitt auszuhändigen. Die BRmedia bzw. die ARD MEDIA sind nicht dazu verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu überprüfen. Ebenso sind die BRmedia bzw. die ARD MEDIA berechtigt, für dritte Auftraggeber einen Mitschnitt des gesam- ten Werbeblockes zu Anhörzwecken / Ansichtszwecken zu fertigen, in denen neben dem Werbespot des dritten Auftraggebers auch der Werbespot des Auftraggebers im Ganzen oder in Teilen enthalten sein kann. Die BRmedia bzw. die ARD MEDIA werden im Zusammenhang mit der Überlassung des Mitschnitts an dritte Auftraggeber darauf hinweisen, dass eine darüber hinausgehende Nutzung nicht erlaubt ist. Sollten die BRmedia bzw. die ARD MEDIA aufgrund der Nutzung der zur Verfügung gestellten Tonträger von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt der Auf- traggeber die BRmedia bzw. die ARD MEDIA von allen in diesem Zusammenhang ent- stehenden Schäden und Kosten frei. Stand: Mai 2022 Der Auftraggeber – soweit er über nachstehende Rechte verfügt – gestattet der BRmedia und der ARD MEDIA, sämtliche Sendeunterlagen zeitlich und örtlich unein- geschränkt beliebig oft ganz oder in Teilen in allen Medien zum Zwecke der Eigenwer- bung und Kundenberatung unentgeltlich zu nutzen. Eingeschlossen ist insbesondere das Nutzungsrecht an Recht, die mit Creos i.S.dProduktion in branchenüblicher Weise auf den Internetpräsenzen „xx-xxxxx.xx“, „xxx-xxxxx.xx“ und „xxx-xxxxx.xx/xxxxx“, in Imagefilmen, in Print- medien, in Präsentationen, auf Messen etc. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zum Zwecke der Eigenwerbung und Kun- 51 denberatung zu übertragennutzen. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigenAuftraggeber garantiert, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen der vorstehenden Rechteeinräumung berechtigt zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen sein und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragenstellt die BRmedia bzw. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es ARD MEDIA von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzes.

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Samples: www.br-media.de

Nutzungsrechte. Generell gilt: Alle von Gugler präsentierten, übermittelten oder elektronisch zugänglich gemachten Dokumente (wie z. X. Xxxxxx, Konzepte, grafische Entwürfe und dgl.) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vor- herige schriftliche Zustimmung von Gugler weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfälti- gung von eigenen Entwürfen verbleiben ohne Einschränkung bei Gugler. Der Auftraggeber haftet für die werbe-, urheber-, marken- und wettbewerbs- rechtliche Unbedenklichkeit der von ihm gelieferten Druckvorlagen, Bilder, Inhalte und dgl. und verpflichtet sich, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Xxxxxxx-, Marken-, Leistungsschutzrechten und dgl. schad- und klaglos zu halten. Für Aufträge im Bereich Kreation/Gestaltung gilt darüber hinaus: Die dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte unterliegen der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall. Fehlt eine solche Vereinbarung, räumt der Auf- tragnehmer dem Auftraggeber das Nutzungsrecht wie folgt ein: • Mit der vertragsgemäßen Zahlung des Honorars erwirkt der Auftraggeber das Recht, die Leistungen für den vorgesehenen Werbezweck und Umfang in Österreich zu nutzen. • Für Fremdrechte (Foto, Musik, Modelle etc.) gelten die jeweiligen Bestim- mungen der Hersteller. • Sämtliche anderen Rechte an diesen Arbeiten, und zwar inhaltlich, zeitlich und räumlich (territorial) unbeschränkt, einschließlich allfälliger Schutz- fristverlängerungen und einschließlich des Rechts, sich als Hersteller zu bezeichnen, sowie alle Rechte an allfällig künftig neu entstehender Nut- zungsarten verbleiben beim Auftragnehmer. • Der Auftragnehmer räumt Creos auf Dauer ein nicht ausschließliches sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares und nicht widerrufliches Nutzungsrecht an den Lieferungen und Leistungen ein. Die Rechteeinräumung gilt auch für Schutzrechte, die mit den Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehen. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzw. Leistungen. Creos ist berechtigt, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragen. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlich, zeitlich eigenen Firmennamen sowie allfäl- lige Markenbezeichnungen auf allen Werbemitteln und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, Druckerzeugnissen in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter angemessener Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzesanzubringen.

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Samples: www.gugler.at

Nutzungsrechte. Der Die Rechte an sämtlichen von dem Auftragnehmer räumt Creos auf Dauer ein nicht ausschließliches sowie räumlicherbrachten Leistungen, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktesinsbesondere Ergebnisse, übertragbares Erkenntnisse, Muster, Mo-delle, Know-how, Erfindungen, urheberrechtlich geschützte Er-gebnisse, geschützte und nicht widerrufliches geschützte Computerprogramme nebst Quellprogramm und Quellcode sowie Dokumentationen, Be-richte, Unterlagen, Anregungen, Ideen, Entwürfe, Gestaltungen, Vorschläge etc. (nachstehend zusammenfassend „Arbeitsergeb-nisse“ genannt) stehen ausschließlich ESG MOBILITY zu. An allen entstandenen urheberrechtsfähigen Arbeitsergebnissen erhält ESG MOBILITY ein ausschließliches, unentgeltliches, un- widerrufliches, übertragbares, zeitlich, räumlich und inhaltlich un- beschränktes Nutzungsrecht an den Lieferungen in allen Nutzungsarten mit und Leistungen einohne Urheberbezeichnung und ohne dass eine besondere Einwilligung des Urhebers notwendig ist. Die Rechteeinräumung Dies gilt auch insbesondere für Schutzrechte, die mit den Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehen. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzw. Leistungen. Creos ist berechtigt, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragenurheber-rechtlich geschützte Computerprogramme. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen hat ESG MOBILITY diese Computerprogramme im Zeitpunkt ihrer Entstehung Objektcode und Quellprogramm /Quellcode auf Datenträgern in maschinen-lesbarer Form einschließlich Dokumentation zu überlassen. ESG MOBILITY hat insbesondere das räumlichRecht zur Verwertung, zeitlich Bearbei-tung, Umarbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung einschließlich der Handlungen nach § 69 c UrhG und inhaltlich unbeschränkteZweitver-wertung in internen und externen Print- und audiovisuellen und elektronischen Medien sowie Datenbanksystemen, ausschließliche auf elektroni-schen Datenträgern und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten zur Übersetzung und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kannVerbreitung auch außerhalb des deutschen Sprachraums. Insbesondere ESG MOBILITY ist Creos ohne Einschränkung berechtigtbe-rechtigt, die Arbeitsergebnisse Unterlagen beliebig zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, und umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren)auch unter Heran-ziehung aller bekannten technischen Hilfsmittel. Soweit die Arbeitsergebnisse schutzrechtsfähig sind, in andere Darstellungsformen zu übertragen und ist ESG MOBILITY berechtigt, hierfür auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle eigene Kosten Schutzrechte im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich In- und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es freiAusland im eigenen Namen anzumelden, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen weiter zu verfolgen und auch jederzeit fallen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützenESG MOBILITY unverzüglich über schutzrechtsfähige Ar-beitsergebnisse in Kenntnis setzen und alle notwendigen Informa-tionen zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer hat schutz-rechtsfähige Arbeitsergebnisse, insbesondere die seine Arbeitnehmer bei der Durchführung des Auftrages machen, auf Verlangen von ESG MOBILITY durch Erklärung gegenüber dem Erfinder unbeschränkt in Anspruch zu nehmen und unverzüglich auf ESG MOBILITY zu übertragen. ESG MOBILITY hat dieses Verlangen so rechtzeitig zu erklären, dass die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben sich aus dem Arbeitnehmererfindungsgesetz ergebenden Fristen von dem Auftragnehmer eingehalten werden können. Soweit ESG MOBILITY ein Arbeitsergebnis nicht zur Er-teilung eines Schutzrechtes anmelden will, ist der Auftragnehmer zur Anmeldung im eigenen Namen und Maßnahmen ergreifenauf eigene Kosten berech-tigt, wobei ESG MOBILITY jedoch ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unterlizenzierbares und unentgeltli-ches Nutzungsrecht in allen Nutzungsarten an dem schutzrechts-fähigen Arbeitsergebnis behält. Dem Auftragnehmer Werden im Rahmen der Erfüllung des Vertrags bereits vorhande-ne gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder ungeschützte Kenntnisse (Know-how) des Auftragnehmers verwendet (nachfol-gend „Außervertragliche Ergebnisse“) und sind diese zur Verwer-tung des Arbeitsergebnisses durch ESG MOBILITY notwendig, ist es untersagtdies ESG MOBILITY unverzüglich offen zu legen. Der Auftrag-nehmer räumt ESG MOBILITY an diesen außervertraglichen Er-gebnissen, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützensoweit deren Nutzung für die Nutzung der Arbeitser-gebnisse zweckmäßig und erforderlich ist, ein einfaches, räum-lich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unterlizenzierbares und unentgeltliches Nutzungsrecht ein. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften Die vorstehenden Rechtsübertragungen sind mit der in dieser Bestellung geregelten Vergütung des ArbeitnehmererfindungsgesetzesAuftragnehmers abgegolten.

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Samples: esg-mobility.com

Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer Die mit diesen Lizenzbestimmungen gelieferte Software wird dem Besteller von LESCH.SOL lediglich zum Gebrauch überlassen, nicht zu Eigentum übertragen. Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an der Software gehören ausschliesslich LESCH.SOL; durch die Lizenz- erteilung werden dem Besteller keinerlei Urheber- oder sonstigen Eigentumsrechte übertragen. Einzig die Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet und geliefert wird, gehören dem Besteller. Abgesehen von funktional oder zeitlich eingeschränkten Lizenzen (Demo-, Testversionen der Software), und vorbehaltlich anderer Vereinbarungen zwischen LESCH.SOL und dem Besteller, räumt Creos auf Dauer LESCH.SOL dem Besteller ein nicht ausschließliches sowie räumlichausschliessliches, unübertragbares, jedoch zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares und nicht widerrufliches Nutzungsrecht an den Lieferungen und Leistungen funktional unbeschränktes Recht ein. Die Rechteeinräumung gilt auch für Schutzrechte, die mit den Lieferungen und Leistungen Software für eigene Zwecke im Zusammenhang stehenvereinbarten Funktionsumfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Je nach konkreter Vereinbarung zwischen LESCH.SOL und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) dem Lizenznehmer stehen dem Besteller dabei folgende Lizenzarten zur Verfügung: Eine Einzelplatz-Lizenz berechtigt den Besteller zur gleichzeitigen Verwendung der Lieferungen bzw. Leistungen. Creos Software lediglich auf einem einzigen Rechner; die gleichzeitige Verwendung der Software durch mehr als eine Person ist berechtigt, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragenuntersagt. Der Auftragnehmer räumt Creos an Besteller nimmt zur Kenntnis, dass die Software von LESCH.SOL Mechanismen enthält, der die aktuell vom Besteller verwendeten Floating- Lizenzen zählt und die gleichzeitige Verwendung von mehr als den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kannzulässigen protokolliert. Insbesondere Der Besteller ist Creos ohne Einschränkung berechtigtverpflichtet, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch korrekte Funktion dieser Mechanismen sicherzustellen; insbesondere ist jede Umgehung der Mechanismen für eine nicht vertragsgemässe Nutzung der Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragenunzulässig. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, Zu Sicherungszwecken darf der Besteller die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist nach dem Stand der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassenTechnik erforderliche Anzahl Kopien der Software anfertigen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützenBesteller darf die ihm überlassene Software nicht an Dritte weitergeben. Der Besteller darf die ihm überlassene Software nicht bearbeiten, insbesondere unverzüglich umgestalten, umarbeiten oder sonst wie verändern. Er darf die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifenSoftware nur dekompilieren, wenn die gesetzlichen Voraus- setzungen (gemäss Schweizer Recht) vorliegen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung Der Besteller hat keinen Anspruch auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften Überlassung des ArbeitnehmererfindungsgesetzesQuellcodes der Software.

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Samples: www.ts-flower.ch

Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer räumt Creos auf Dauer ein nicht ausschließliches Auftraggeber garantiert, dass an ARD MEDIA für Werbeeinschaltungen nur solche Sendeunterlagen, insbesondere Tonträger bzw. Audiodateien, übersandt werden, für die er sämtliche zur Verwertung im Hörfunk, in Online-Medien (z.B. Internet) sowie räumlichüber sonstige Verbreitungswege erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben und abgegolten hat. Dies gilt auch, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktessoweit für die Herstellung der Sendeunterlagen Industrietonträger verwendet worden sind. Ausgenommen hiervon sind die Sende- und für die Herstellung des Sendebandes erforderlichen Vervielfältigungsrechte an Musikwerken des GEMA-Repertoires, übertragbares die von den Sendern/Vermarktern durch ihre Verträge mit der GEMA erworben und nicht widerrufliches abgegolten werden. Der Auftraggeber überträgt an ARD MEDIA das Nutzungsrecht an den Lieferungen überlassenen Sendeunterlagen, und Leistungen einzwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Die Rechteeinräumung gilt Davon umfasst ist auch für Schutzrechtedas Recht, das Nutzungsrecht auf den/die mit den Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehenSender/Vermarkter bzw. an zur Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen. Davon erfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen, unveränderten Verwertung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, d. h. das Recht, den Spot an eine Vielzahl potenzieller Nutzer mittels analoger, digitaler oder anderweitiger Speicher bzw. Datenübertragungstechniken via elektromagnetischer Wellen durch Leitungsnetze jedweder Art oder Funk derart zu senden, dass diese den Spot parallel zu allen anderen Formen des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt Hörfunks, im selben Umfang Bereich Audio oder über Online- Medien (z.B. Internet) empfangen und wiedergeben können, gleichgültig welches Empfangsgerät hierbei zum Einsatz kommt (Simulcast, Streaming). In der Rechteübertragung ist auch das Recht von ARD MEDIA enthalten, für spätere Versionen (z. B. Updatesdenjenigen, Upgradesder schriftlich glaubhaft macht, Releasesin seinen Rechten betroffen zu sein, Patcheseinen Mitschnitt zu fertigen und ihm diesen Mitschnitt auszuhändigen. ARD MEDIA ist nicht dazu verpflichtet, Bugfixes) die Rechtmäßigkeit der Lieferungen bzwNutzung zu überprüfen. Leistungen. Creos Ebenso ist ARD MEDIA berechtigt, das Nutzungsrecht für dritte Auftraggeber einen Mitschnitt des gesamten Werbeblockes zu Anhörzwecken zu fertigen, in dem neben dem Werbespot des dritten Auftraggebers auch der Werbespot des Auftraggebers im Ganzen oder in Teilen enthalten sein kann. ARD MEDIA wird in Zusammenhang mit der Überlassung des Mitschnitts an dritte Auftraggeber darauf hinweisen, dass eine darüber hinausgehende Nutzung nicht erlaubt ist. Sollte die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragenARD MEDIA aufgrund der Nutzung der zur Verfügung gestellten Tonträger von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber ARD MEDIA, die ausstrahlenden Hörfunksender sowie die digitalen Angebote von allen in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Kosten frei. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlichAuftraggeber gestattet ARD MEDIA und deren Vermarktungsorganisation, sämtliche Sendeunterlagen, insbesondere Bild- und Tonträger („Produktion“), zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche örtlich uneingeschränkt beliebig oft ganz oder in Teilen in allen Medien zum Zwecke der Eigenwerbung und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem Kundenberatung unentgeltlich zu nutzen. Eingeschlossen ist insbesondere das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigtRecht, die Arbeitsergebnisse Produktion in branchenüblicher Weise auf der Internetpräsenz „ard- xxxxx.xx“ in Imagefilmen, in Printmedien, in Präsentationen, auf Messen etc. zum Zwecke der Eigenwerbung und Kundenberatung zu vervielfältigennutzen. Der Auftraggeber garantiert, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen der vorstehenden Rechteeinräumung berechtigt zu verbindensein, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es stellt ARD MEDIA von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzes.

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Samples: www.ard-media.de

Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer Die Agentur räumt Creos auf Dauer dem Auftraggeber, ohne dass dafür ein nicht zusätzliches Entgelt anfällt, unwiderruflich ein inhaltlich, örtlich und zeitlich unbeschränktes, ausschließliches sowie räumlichund übertragbares Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen von der Agentur unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränkteseinschließlich aller Rechtspositionen an Ideen, übertragbares Entwürfen und nicht widerrufliches Nutzungsrecht an den Lieferungen und Leistungen Gestaltungen, ein. Die Rechteeinräumung gilt auch für SchutzrechteAgentur wird dem Auftraggeber hierfür alle notwendigen Entwürfe, Bilder, Grafiken und Tabellen etc. in höchster Qualität und im offenen Dateiformat (d.h. ohne Signatur, Wasserzeichen, Branding, Schreib- oder Passwortschutz o. ä.) unentgeltlich zur Verfügung stellen. Im Rahmen der Übergabe von Reinzeichnung, Bildbearbeitung, Erstellung von Druckunterlagen, Layouts, Druckvorstufen etc. kann der Auftraggeber bis zu zwei Korrekturschleifen ohne zusätzliche Kosten von der Agentur fordern. Die Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten und umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die mit den Lieferungen Speicherung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, das Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Leistungen Vorführrecht, das Senderecht, die Digitalisierung, die öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und / oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und / oder digital sowie das Recht zur umfassenden Online-Verwertung im Zusammenhang stehenSocial-Media-Bereich. Das Nutzungsrecht wird Dabei ist vom Bearbeitungsrecht insbesondere auch das Recht umfasst, die Leistungsergebnisse zu ändern, zu erweitern, fortzuentwickeln, zu übersetzen, zu überarbeiten, zu arrangieren oder sonst wie umzuarbeiten oder umzugestalten, neu zusammenzustellen, mit anderen Daten zu kombinieren und/oder für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt im selben Umfang für spätere Versionen weitere Auswertungen zu nutzen sowie die dadurch jeweils gewonnenen Ergebnisse wie die Leistungsergebnis selbst zu nutzen; das umfasst insbesondere das Recht zur Übersetzung in andere Sprachen sowie das Recht zur Übertragung in andere Formate oder Medien (z. z.B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzwvon Broschüren auf DVD oder als Teil einer App). Leistungen. Creos Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragen. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das einfache oder ausschließliche Nutzungs- und / oder Verwertungsrechte, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktebeschränkt oder unbeschränkt Dritten, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten u. a. den Verkehrsunternehmen im Verbundraum, ohne Zustimmung der Agentur einzuräumen bzw. zu übertragen. Die Agentur sichert zu, dass sämtliche von ihr sowie den von ihr beauftragten Dritten erbrachten Leistungen frei von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter sind. Die Agentur steht insoweit dafür ein, außerdem das alleinige dass die von ihr beauftragen Dritten sowie ihre freien und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissenfestangestellten Mitarbeiter ihr die Nutzungs- und Verwertungsrecht übertragen haben, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestaltenzwar zumindest in dem Umfang, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen dem diese von der Agentur auf den Auftraggeber zu übertragen sind. Hierzu gehört z.B. auch der Verzicht auf das Recht der Urheberbenennung oder sonstiger Urheberpersönlichkeitsrechte. Auf entsprechende Anfrage der Agentur ist diese zur auszugsweisen Bekanntgabe der vorliegenden Regelung zur Übertragung von Nutzungsrechten gegenüber Dritten berechtigt. Die Agentur wird den Auftraggeber rechtzeitig vor Durchführung der betroffenen Kommunikationsmaßnahmen und auf sonstige Art -mittel von eventuell bestehenden Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter in Kenntnis setzen. Auf bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften wird die Agentur hinweisen. Sollte eine Erlangung der Nutzungsrechte Dritter nicht möglich oder aufgrund zu hohen Aufwands (z.B. bei Bildagenturen) wirtschaftlich nicht sinnvoll sein, wird die Agentur den Auftraggeber in jedem Einzelfall schriftlich informieren und Weise mit ihm abstimmen, wie zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle verfahren ist. Die Agentur wird die im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich Vertrages gewährten Leistungen, insbesondere sämtliche Ideen, Entwürfe und unentgeltlich Gestaltungen nicht in gleicher oder abgeänderter Form für andere Auftraggeber verwenden, soweit diese im Rahmen der Vereinbarung nach außen verwendet wurden. Der Übergang der Rechte erfolgt mit der vorbehaltlosen Zahlung der jeweiligen Rechnung. Die Agentur verzichtet explizit auf ihr Recht zur Namensnennung nach § 13 UrhG. § 15 Laufzeit und Kündigung Dieser Vertrag ist auf eine Laufzeit von 36 Monaten angelegt und beginnt mit der beiderseitigen Unterschrift der Vertragsparteien endet mit Abschluss der vertraglich und auf Grundlage des eingereichten Konzepts vereinbarten Leistungen (voraussichtlich am 31.12.2024). Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien auch während der Laufzeit nach Absatz 1 ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung einer bereits abgenommenen Leistung ist weder der Agentur noch dem Auftraggeber möglich. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung gilt insbesondere und unbeschadet der übrigen Regelungen des vorliegenden Vertrages eine schwerwiegende Vertragsverletzung. Eine solche liegt zum Beispiel vor, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Vertragsbestimmungen verstoßen wird, die jeweils andere Vertragspartei zahlungsunfähig wird, über das Vermögen einer Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, die Agentur nicht sämtliche Vorteile, Sonderkonditionen, Naturalrabatte und Naturalleistungen, Kompensationsleistungen und sonstige Vergünstigungen an den Auftraggeber durchreicht, die Agentur Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen hat, die Agentur trotz Abmahnung die Vertragspflichten nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere, aber nicht abschließend: wiederholte, durch die Agentur zu übertragenvertretende Fristenüberschreitungen, Budgetüberschreitung durch die Agentur, Zurückhaltung von Informationen durch die Agentur, nur lückenhafte Erreichbarkeit der Agentur / Unterbrechung der Kommunikation / keine unmittelbare Rücksprachemöglichkeit des Auftraggebers mit der Agentur. Soweit Arbeitsergebnisse entstehenKündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, so ist die Agentur zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet. Kündigt die Agentur aus wichtigem Grund, so ist der Auftraggeber verpflichtet, der Agentur die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Dies gilt nicht, wenn die bis dahin geleisteten Dienste der Agentur für den Auftraggeber nicht zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck verwertbar sind. Eine darüberhinausgehende Zahlungspflicht des Auftraggebers nach Ausspruch der Kündigung entfällt. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Vor Kündigung wird der jeweils anderen Vertragspartei Gelegenheit gegeben, zu dem Kündigungsgrund Stellung zu nehmen. Die Kündigung wird mit Zugang wirksam. Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung entfällt jegliche Zahlungspflicht des Auftraggebers an die Agentur. Bereits in Rechnung gestellte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet. Budget, das bereits abgerufen, aber noch nicht von der Agentur verbraucht wurde, hat die Agentur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Kalendertagen an den Auftraggeber zu erstatten. Im Falle der Kündigung sind alle Arbeitsunterlagen und Ergebnisse in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung befinden, des Auftraggebers unverzüglich zu übergeben. Entsprechende Dateien sind zu übermitteln und nach Übermittlung zu löschen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf sämtliche Vervielfältigungsstücke und Kopien solcher Unterlagen gleich welcher Form. Die Agentur ist gleichermaßen zur Rückzahlung der bereits durch den Auftraggeber gezahlten Beträge verpflichtet, soweit die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung von der Agentur erbrachten Leistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar sind. § 16 Gewährleistung und Haftung Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere – soweit anwendbar – die Vorschriften des Werkvertragsrechts. Die Agentur haftet nicht für Informationen, die sie vom Auftraggeber erhält. Der Auftraggeber stellt die Agentur in diesen Fällen von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Agentur haftet zudem nicht für vom Auftraggeber oder von durch den Auftraggeber beauftragte Dritte vorgenommene Eingriffe jeglicher Art (insbesondere Änderungen, Ergänzungen und Bearbeitungen) in die jeweilige Leistung der Agentur. Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit einem solchen Eingriff vom Auftraggeber oder durch den Auftraggeber beauftragte Dritte resultieren. Die Agentur haftet auch für Schäden, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden könnenMängel, ist Verzug oder Nichterfüllung von Verpflichtungen der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigenHersteller und Lieferanten von Werbemitteln oder im Rahmen von Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten oder sonstigen für die Agentur tätigen Personen entstehen. Creos steht es Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf Weisung des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen wenigstens in Textform mitgeteilt hat. Die Agentur haftet für die Einhaltung der in § 12 dieses Vertrages vereinbarten Vertraulichkeitsbestimmung durch die Agenturmitarbeiter und alle Personen, die über diese Schutzrechte Einblick in vertrauliche Informationen erhalten und stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen diesen aufgrund einer Verletzung der Vertraulichkeitsbestimmung durch die Agentur, durch deren Mitarbeiter und/oder durch von der Agentur nach diesem Vertrag beauftragte Unterauftragnehmer geltend gemacht werden. Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Dritten, die im Zusammenhang mit den durch die Agentur im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen steht, wird die Agentur die Vorbereitung der Rechtsverteidigung des Auftraggebers auf ihren Namen eintragen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend Aufforderung und in Absprache mit ihm und seinen Rechtsanwälten kostenlos unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzes.

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Nutzungsrechte. Die Entwürfe und die Satzdatei dürfen nur für den verein- barten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. grammierung ist unzulässig. Sämtliche Entwürfe, Satzdateien, Konzeptionen, Pro- grammierungen und sonstige Leistungen des Webdesi- gners werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig. Der Auftragnehmer Webdesigner räumt Creos dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungs- rechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Webdesigners. Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der voll- ständigen Bezahlung der Vergütung auf Dauer ein nicht ausschließliches sowie räumlichden Auftraggeber über. Geschützte Entwürfe und Programmierungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Webdesigners weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Der Webdesigner hat das Recht eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner geschützten Entwürfe und Programmierungen zu verbieten, zeitlich die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares und nicht widerrufliches Nutzungsrecht persönlichen Interessen an den Lieferungen und Leistungen ein. Die Rechteeinräumung gilt auch für Schutzrechte, die mit den Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehen. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzw. Leistungen. Creos ist berechtigt, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) vorgenannten Werkleistungen zu übertragen. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzesgefährden.

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Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer Die abakus räumt Creos auf Dauer dem Auftraggeber für individuell erstellte Teile, z. B. Reports, Intranet-Seiten nach vollständiger Bezahlung der vertraglich geschuldeten Gesamtvergütung ein nicht ausschließliches sowie räumlichausschließliches, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktesauf die Dauer des Vertrages unbegrenztes, nicht übertragbares und nicht widerrufliches Nutzungsrecht an den Lieferungen und Leistungen auf die vertragliche Leistung ein. Für evtl. zu übertragende bzw. durch den Auftraggeber zu nutzende Standardsoftware finden die Bedingungen des jeweiligen Herstellers Anwendung. Für evtl. zu übertragende bzw. zu nutzende OpenSource-Software finden ebenfalls die für die jeweilige OpenSource-Software vorgegebenen Bedingungen Anwendung. Nutzer können jederzeit über Anfrage per E-Mail angemeldet werden. Bei Bestellung per E-Mail ist Vorname, Nachname, E-Mail und Nutzergruppe bzw. Systembestandteile zu nennen. Die Rechteeinräumung gilt auch für SchutzrechteDeaktivierung eines Nutzerzugangs kann vom Auftraggeber jederzeit verlangt werden. Ein deaktivierter Nutzerzugang kann kostenfrei wieder aktiviert werden. Mit der Löschung des Nutzerzugangs geht die Löschung von nutzerbezogenen Daten wie dem Benutzerprofil, die mit dem persönlichen Laufwerk und dem E-Mail-Postfach einher. Die Löschung von nutzerbezogenen Daten erfolgt nicht auf den Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehen. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt im selben Umfang für spätere Versionen Datensicherungsmedien (z. B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, BugfixesBackup) der Lieferungen bzwabakus. LeistungenDort gelten die vereinbarten Aufbewahrungsfristen des Backups. Creos ist berechtigt, das Nutzungsrecht an Auf Anfrage kann mit der Deaktivierung eines Nutzers die mit Creos i.S.dBereitstellung der zu einem Nutzer hinterlegten Daten beantragt werden. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragenDie Abrechnung der Nutzerkosten erfolgt bis zum Ende des Abrechnungsmonats in welchem der Kündigungstermin liegt. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung Auftraggeber erhält mit Unterschrift unter diesen Vertrag das räumlichnicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf bereitgestellte Dienste und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche Anwendungen und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kanndamit verbundene Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist Mit einem Nutzerkonto darf sich innerhalb eines Monats nur der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassendafür eingetragene genannte Nutzer anmelden. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich gleichzeitige Zugriff mehrerer Nutzer über ein Nutzerkonto ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Leistungen der abakus für Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzesnutzen.

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Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer räumt Creos Jeder fuenffichten erteilte Auftrag ist ein Urheberwerk- vertrag, der auf Dauer die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Rein- zeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwi- schen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen fuenffichten insbesondere die urhe- berrechtlichen Ansprüche aus den §§ 97 ff. UrhG zu. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne aus- drückliche Einwilligung von fuenffichten weder im Origi- nal noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Ver- stoß gegen diese Bestimmungen berechtigt fuenffichten, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleis- tungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart. Die Nutzungsrechtsübertragung wird in jedem Einzelauf- trag individuell vereinbart. Ist keine Vereinbarung über eine Nutzungsrechtseinräumung im Einzelfall vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt üblichen Nutzungsrechtskosten für jede Einzelnutzung gesondert als vereinbart. Je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und fuenffichten. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Ver- trages noch nicht ausschließliches sowie räumlichbezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben, vorbehaltlich anderweitig getroffener Abma- chungen, bei fuenffichten. Gerät ein Auftraggeber in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Zusagen über Rechtsübertragungen und Nut- zungsrechte hinfällig. In einem solchen Fall steht dem Auftraggeber kein Nutzungsrecht mehr zu und er hat sämtliche Veröffentlichungen von Leistungen von fuenf- fichten und deren Verbreitung einzustellen. Urheber- und Nutzungsrecht an allen Gestaltungen von fuenffichten, seien sie textlicher, grafischer oder fotografi- scher Natur, stehen, vorbehaltlich anderweitiger schriftli- cher Vereinbarungen, ausschließlich fuenffichten zu. Die Übertragung von Nutzungsrechten bei Musik-, Foto- und Filmproduktionen ist in der Regel auf den jeweiligen konkreten Verwendungszweck zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares höchstens auf 1 Jahr beschränkt und nicht widerrufliches Nutzungsrecht an den Lieferungen und Leistungen einexklusiv. Nachforderungen für Nutzungsrechte sind auch nach einer Zusammenarbeit möglich, wenn die Nutzung über die vertraglich festgelegten Punkte hinausgegangen ist. Der Auftraggeber trägt alle Kosten zur Künstlersozialversi- cherung, zur GEMA, zur Verwertungsgesellschaft Wort etc. auch wenn im Einzelfall auf diese Kosten bei Auftragser- teilung nicht hingewiesen wurde. Die Rechteeinräumung Abrechnung dieser Kosten kann auch rückwirkend erfolgen. Die Eigentumsrechte an allen Leistungen verbleiben bei fuenffichten. fuenffichten besitzt das unveräußerliche Urheberrecht an seinen kreativen Leistungen. Das verein- barte Honorar gilt auch nur für Schutzrechteden jeweils vorgesehenen Ver- wendungszweck. Eine darüber hinausgehende Nutzung begründet einen zusätzlichen Honoraranspruch. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an fuenffichten zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die mit den Lieferungen zur Wiederherstellung der Origi- nale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weiter- gehenden Schadens bleibt unberührt. Die Versendung der Arbeiten und Leistungen im Zusammenhang stehen. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzw. Leistungen. Creos ist berechtigt, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragen. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften Rechnung des ArbeitnehmererfindungsgesetzesAuftraggebers.

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Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer räumt Creos auf Dauer ein nicht ausschließliches sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares und nicht widerrufliches Nutzungsrecht Alle Rechte an den Lieferungen und Leistungen einder Software stehen ausschließlich Janitza bzw. ihren jeweiligen Lizenzgebern zu. Die Rechteeinräumung gilt auch für SchutzrechteSoftware wird durch das Urheberrecht sowie internationale Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Janitza räumt dem Besteller das zeitlich unbefristete einfache (nicht ausschließliche) Recht ein, die Software zum Eigengebrauch zu nutzen. Der Besteller darf die Software nur mit der unter A. 1) genannten Hardware nutzen. Die vorübergehende Nutzung auf anderer Hardware (Ersatzgerät) ist zulässig, soweit dies aufgrund eines Fehlers an der zugelassenen Hardware bis zu dessen Beseitigung erforderlich ist. Vervielfältigungen der Software sind nur insoweit zulässig, als dies für den Lieferungen und Leistungen vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Der Besteller darf Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im Zusammenhang stehennotwendigen Umfang anfertigen. Das Nutzungsrecht Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Der Besteller darf die Software nicht zurückentwickeln oder übersetzen und keine Programmteile herauslösen. Er wird für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten die Software weder dekompilieren noch disassemblieren, ein Reverse Engineering vornehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode abzuleiten. Sofern der Besteller aufgrund zwingender Gesetze ein Reverse Engineering oder eine Dekompilierung vornehmen darf, um eine volle Funktionsfähigkeit oder Interoperabilität mit anderen Softwareprogrammen zu erreichen, hat der Besteller Janitza vorab über Art und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt Umfang der beabsichtigten Handlung zu informieren. Eine Dekompilierung ist nur zulässig, wenn der Partner ein schutzwürdiges, berechtigtes Interesse an der Vornahme dieser Handlung nachweist. Überlässt Janitza dem Besteller im selben Umfang für spätere Versionen Rahmen der Nachbesserung (z. gemäß d)) Ergänzungen (z.B. UpdatesPatches) oder eine Neuauflage der Software (z.B. Update, UpgradesUpgrade) die die früher überlassene Software („Altsoftware“) ersetzen, Releasesunterliegen diese den Bestimmungen dieses Vertrages. Stellt Janitza eine Neuauflage der Software zur Verfügung, Patchesso erlöschen in Bezug auf die Altsoftware die Befugnisse des Bestellers nach diesem Vertrag auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen von Janitza, Bugfixes) sobald der Lieferungen bzwBesteller die neue Software produktiv nutzt. Leistungen. Creos ist berechtigtJanitza räumt dem Besteller das - bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufliche – Recht ein, das eingeräumte Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) auf Dritte weiter zu übertragen. Der Auftragnehmer räumt Creos Besteller, dem die Software nicht zu Zwecken der gewerblichen Weiterveräußerung überlassen wird, darf das Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung der Software jedoch nur zusammen mit dem Gerät, das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissener zusammen mit der Software von Janitza erworben hat, an denen ein solches begründet Dritte weitergeben. Im Falle einer Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte hat der Besteller sicherzustellen, dass dem Dritten keine weitergehenden Nutzungsrechte an der Software eingeräumt werden als dem Besteller zustehen und übertragen dem Dritten mindestens die bezüglich der Software bestehenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag auferlegt werden. Hierbei darf der Besteller keine Kopien der Software zurückbehalten. Der Besteller ist zur Einräumung von Unterlizenzen nicht berechtigt. Überlässt der Besteller die Software einem Dritten, so ist der Besteller für die Beachtung etwaiger Ausfuhrerfordernisse verantwortlich und hat Janitza insoweit von allen Verpflichtungen freizustellen. Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte werden kanndem Besteller nicht eingeräumt. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigtXxx xxx Xxxxxxxx 0 X-00000 Xxxxxx Telefon: +00 0000 0000-0 Support: +00 0000 0000-00 Warenanlieferung: Xxx xxx Xxxxxxxx 0 X-00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx E-Mail: xxxx@xxxxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx HRB 000 Xxxxxxx USt.-IdNr.: DE112616565 Sparkasse Wetzlar: BIC/Swift Code: XXXXXXX0XXX IBAN: XX00 000 000 000 0000000 00 Commerzbank Gießen BIC/Swift Code: XXXXXXXXXXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Die Überlassung der Software erfolgt ausschließlich in maschinenlesebarer Form (Objektcode) entweder zusammen mit der Hardware oder auf einem zu dem Zeitpunkt üblichen Datenträger oder per Datenfernübertragung. Es besteht kein Anspruch auf Übergabe des Quellcodes. Der Besteller erhält das Benutzerhandbuch als elektronisches Dokument in Englisch/Deutsch, wobei die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragendeutsche Sprachfassung maßgeblich ist. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden könnenmöglich, ist der Auftragnehmer Besteller verpflichtet, dies Creos die Software gründlich auf Mängelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation (z.B. Einsatzbedingungen und –zwecke) zu testen, bevor er mit der produktiven Nutzung der Software beginnt. Insbesondere wird der Besteller bevor er die Software produktiv nutzt, unter Einsatz von Testdaten die wesentlichen Funktionen prüfen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, muss der Besteller unverzüglich spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigenrügen. Creos steht es freiBei nicht offensichtlichen (verborgenen) Mängeln ist der Besteller verpflichtet, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu lassenrügen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützenDie Mangelrüge muss eine detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten. Sachmangel Die Software ist frei von Mängeln, insbesondere unverzüglich wenn sie im Wesentlichen die hierfür benötigten Informationen überlassen Funktionen und Leistungsmerkmale erfüllt, die in der Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Produktbeschreibung (gemäß A. 1) enthalten sind. Softwarefehler müssen reproduzierbar sein. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom Besteller zur Verfügung gestellten Hardware- und Maßnahmen ergreifenSoftwareumgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des Bestellers stammenden Gründen resultieren sind keine Sachmängel. Dem Auftragnehmer Mängelansprüche bestehen ferner nicht, wenn Störungen auftreten und - die Software nicht unter den vorgesehenen und in der Benutzerdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen (z.B. Systemvoraussetzungen) genutzt wird, - wenn bei der Nutzung die Hinweise und Vorgehensweisen nicht wie in der Benutzerdokumentation beschrieben befolgt werden oder - wenn an der Software Änderungen oder Anpassungen vorgenommen wurden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass die Änderung für die gemeldete Störung nicht ursächlich ist. Janitza ist es untersagtberechtigt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen den Mangel durch Bereitstellung der Software in einer neueren Version, die den Mangel nicht mehr enthält oder durch Lieferung von Updates zu beheben. Es gilt auch als Behebung des Mangels wenn Janitza dem Besteller Wege aufzeigt, den eines Dritten durchzuführen Mangel bei der Bedienung oder Dritte direkt oder indirekt dabei durch geänderte Einstellungen der Software zu unterstützenumgehen (sog. Bei Erfindungen „Workaround“) und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des ArbeitnehmererfindungsgesetzesBedienung und Funktion durch die Umgehung nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

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Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer räumt Creos auf Dauer ein nicht ausschließliches Auftraggeber garantiert, dass der BRmedia für Werbeeinschaltungen nur solche Sen- deunterlagen, insbesondere Tonträger bzw. Audiodateien, übersandt werden, für die er sämtliche zur Verwertung im Radio, in Online-Medien (z.B. Internet) sowie räumlichüber sonstige Verbreitungswege erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben und abgegolten hat. Dies gilt auch, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktessoweit für die Herstellung der Sendeunterlagen Industrie- tonträger verwendet worden sind. Ausgenommen hierfür sind die erforderlichen Verviel- fältigungsrechte an Musikwerken des GEMA-Repertoires, übertragbares die von der BRmedia durch ihre Verträge mit der GEMA erworben und nicht widerrufliches abgegolten werden. Der Auftraggeber überträgt an die BRmedia das Nutzungsrecht an den Lieferungen überlassenen Sen- deunterlagen, und Leistungen einzwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang sowie zur Erfüllung der Verpflichtung der BRmedia nach Art. Die Rechteeinräumung gilt auch für Schutzrechte, die mit den Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehen16 BayRG. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen. Davon erfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen, unveränderten Verwertung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, d.h. das Recht, den Spot an eine Vielzahl potenzieller Nutzer mittels analoger, digitaler oder anderweitiger £ weiter auf S. 68 11 Nutzungsrechte (Fortsetzung S. 67) Speicher- bzw. Datenübertragungstechniken über elektromagnetische Wellen durch Lei- tungsnetze jedweder Art oder Funk derart zu senden, dass diese den Spot parallel zu allen anderen Formen des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt Hörfunks, im selben Umfang für spätere Versionen Bereich Audio oder über Online-Medien (z. z.B. UpdatesInternet) empfangen und wiedergeben können, Upgradesgleichgültig welches Empfangsgerät hierbei zum Einsatz kommt (Simulcast, Releases, Patches, Bugfixes) Streaming). In der Lieferungen Rechteübertragung ist auch das Recht der BRmedia bzw. Leistungender AS&S enthalten, für denjenigen, der im Einklang mit Art. Creos ist 16 Abs. 3 BayRG schriftlich glaubhaft macht, in seinen Rechten betroffen zu sein, einen Mitschnitt zu fertigen und ihm diesen Mitschnitt auszu- händigen. Die BRmedia bzw. die AS&S sind nicht dazu verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu überprüfen. Ebenso sind die BRmedia bzw. die AS&S berechtigt, das Nutzungsrecht für dritte Auftraggeber einen Mitschnitt des gesamten Werbeblockes zu Anhörzwecken / Ansichts- zwecken zu fertigen, in denen neben dem Werbespot des dritten Auftraggebers auch der Werbespot des Auftraggebers im Ganzen oder in Teilen enthalten sein kann. Die BRmedia bzw. die AS&S werden im Zusammenhang mit der Überlassung des Mitschnitts an dritte Auftraggeber darauf hinweisen, dass eine darüber hinausgehende Nutzung nicht erlaubt ist. Sollten die mit Creos i.S.dBRmedia bzw. §§ 15 ffdie AS&S aufgrund der Nutzung der zur Verfügung gestell- ten Tonträger von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber die BRmedia bzw. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragendie AS&S von allen in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Kosten frei. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlichAuftraggeber – soweit er über nachstehende Rechte verfügt – gestattet der BRmedia und der AS&S, sämtliche Sendeunterlagen zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche örtlich uneingeschränkt beliebig oft ganz oder in Teilen in allen Medien zum Zwecke der Eigenwerbung und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem Kundenbera- tung unentgeltlich zu nutzen. Eingeschlossen ist insbesondere das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigtRecht, die Arbeitsergebnisse Produktion in branchenüblicher Weise auf den Internetpräsenzen „xx-xxxxx.xx“, „xxx-xxxxxxx.xx“ und „xxx-xxxxx.xx“, in Imagefilmen, in Printmedien, in Präsentationen, auf Messen etc. zum Zwecke der Eigenwerbung und Kundenberatung zu vervielfältigennutzen. Der Auftraggeber garantiert, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen der vorstehenden Rechteeinräumung berechtigt zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen sein und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, stellt die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es BRmedia von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzes.

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Samples: www.br-media.de

Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer räumt Creos auf Dauer ein nicht ausschließliches Auftraggeber garantiert, dass an Werbefunk Saar für Werbeeinschaltungen nur solche Sendeunterlagen, insbesondere Bild – und Tonträger bzw. Audiodateien, übersandt werden, für die er sämtliche zur Verwertung im Hörfunk bzw. im Fernsehen, in Online- Medien (z.B. Internet) sowie räumlichüber sonstige Verbreitungswege erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben und abgegolten hat. Dies gilt auch, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktessoweit für die Herstellung der Sendeunterlagen Industrietonträger (Industrieschallplatten und – bänder) verwendet worden sind. Ausgenommen hiervon sind die Sende- und für die Herstellung des Sendebandes erforderlichen Vervielfältigungsrechte an Musikwerken des GEMA-Repertoires, übertragbares die von den Sendern/Vermarktern durch ihre Verträge mit der GEMA erworben und nicht widerrufliches abgegolten werden. Der Auftraggeber überträgt an Werbefunk Saar das Nutzungsrecht an den Lieferungen überlassenen Sendeunterlagen, und Leistungen einzwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Die Rechteeinräumung gilt Davon umfasst ist auch für Schutzrechtedas Recht, das Nutzungsrecht auf den/die mit den Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehenSender/Vermarkter bzw. an zur Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt Hörfunks bzw. des Fernsehens. Davon erfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen, unveränderten Verwertung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, d. h. das Recht, den Spot an eine Vielzahl potenzieller Nutzer mittels analoger, digitaler oder anderweitiger Speicher bzw. Datenübertragungstechniken via elektromagnetischer Wellen durch Leitungsnetze jedweder Art oder Funk derart zu senden, dass diese den Spot parallel zu allen anderen Formen des Hörfunks bzw. des Fernsehens, im selben Umfang für spätere Versionen Bereich Audio oder über Online-Medien (z. z.B. UpdatesInternet) empfangen und wiedergeben können, Upgradesgleichgültig welches Empfangsgerät hierbei zum Einsatz kommt (Simulcast, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzw. Leistungen. Creos ist berechtigt, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragenStreaming). Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt Auftraggeber gestattet Werbefunk Saar die überlassenen Unterlagen nach ihrer Entstehung das räumlichAusstrahlung zu Lehrzwecken, zeitlich zur Information, zur Eigenwerbung und inhaltlich unbeschränkteKundenberatung ungekürzt und unverändert zu verwenden, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle sofern dies im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist einer unentgeltlichen Serviceleistung der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des ArbeitnehmererfindungsgesetzesWerbefunk Saar erfolgt.

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Samples: www.werbefunk-saar.de

Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer räumt Creos auf Dauer ein Sämtliche Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Softloop. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Eine Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Softloop hat das Recht, die Nutzung der noch nicht ausschließliches sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares vollständig bezahlten Leistung nach Eintritt eines Zahlungsverzugs zu untersagen. Im Falle des Erlöschens seiner Nutzungsrechte hat der Kunde die Löschung nachzuweisen. Print- und Webdesignprojekte bestehen in der Einräumung von ausschließli- chen Nutzungsrechten und nicht widerrufliches Nutzungsrecht an den Lieferungen und Leistungen ein. Die Rechteeinräumung gilt auch für Schutzrechte, die mit den Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehen. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) in der Lieferungen bzw. Leistungen. Creos ist berechtigt, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragenEinräumung von Eigentumsrechten. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere Kunde ist Creos ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle bereits im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich der Vertragsanbahnung und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehenim weiteren Vertragsverhältnis verpflichtet, die Urheberrechte von Softloop zu beachten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Softloop weder im Original noch bei eventueller Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung (auch von Teilen) ist unzulässig. Soft- loop hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über die Leistung als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Softloop zur Forderung von Schadensersatz. Erstellte Entwürfe und Designs dürfen durch gewerbliche Schutzrechte geschützt Softloop ohne gesondertes Einverständnis des Kunden als Arbeitsbeispiele gezeigt werden können(beispielsweise in Präsentationen oder auf der Softloop-Website). Softloop ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, ist die der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigenKunde liefert. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützenAuslagen für technische Nebenkosten, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben für spezielle Materialien, Fotos, Reproduktion, Satz und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagtDruck etc., eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei sind vom Kunden zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzeserstatten.

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Samples: www.softloop.com

Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer räumt Creos auf Dauer dem Kunden ein nicht ausschließliches sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des vereinbarten Zwecks und nicht widerrufliches Nutzungsrecht an den Lieferungen und Leistungen der vereinbarten Nutzung ein. Die Rechteeinräumung gilt auch für SchutzrechteErbringt der Auftragnehmer Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, die mit den Lieferungen und Leistungen so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Zusammenhang stehenInternet od. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt Extranet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzw. Leistungen. Creos ist berechtigt, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragenAuftragnehmers. Der Auftragnehmer räumt Creos an geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, daß diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlichAuftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Der Auftragnehmer nimmt ggf. für die Website auch Rechte Dritter ( z.B. fremdes Lizenzmaterial ) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und – eingeschränkt übertragen werden kannkönnen. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigtDie eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, daß fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigender Auftraggeber keinen Einfluß hat, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassenzur Verfügung steht. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützensich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, insbesondere unverzüglich ähnliches Material zu verwenden. Der Auftragnehmer kann dem Kunden die hierfür benötigten Informationen überlassen Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen, sofern keine abweichenden Lizenzvereinbarungen bestehen, die eine erweiterte Nutzung gestattet. Wird der Auftragnehmer vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde dem Auftragnehmer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt Auftragnehmer dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Vorschriften Leistungen des ArbeitnehmererfindungsgesetzesAuftragnehmers z.B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er den Auftragnehmer unverzüglich darüber informieren.

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Samples: www.webdesignetc.at

Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer räumt Creos dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vertraglich vereinbarte Leistung in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Dem Kunden wird ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer ein nicht ausschließliches sowie räumlicheingeräumt, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares das sich auf den jeweiligen Vertragszweck und nicht widerrufliches Nutzungsrecht an den Lieferungen und Leistungen ein. Die Rechteeinräumung gilt auch für Schutzrechte, die mit den Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehenvom Kunden erworbene Anzahl der Lizenzen erstreckt. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt umfasst nur den Einsatzfür interne Zwecke des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt Kunden. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Leistung ist nicht gestattet, soweit dies nicht ausdrücklich im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzwVertrag erlaubt ist. Leistungen. Creos Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Nutzungsrecht angemessene technische Maßnahmen zum Schutzvor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Das Eigentum an die mit Creos i.S.düberlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragenSoweit zuvor individuell Einsatz- und Nutzungsrechte eingeräumt wurden, sind diese stets nur vorläufig und durch den Auftragnehmer frei widerruflich eingeräumt. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen ikann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Er hat dem Kunden vorher eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlich, zeitlich Wiederholungsfall und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigtbei besonderen Umständen, die Arbeitsergebnisse unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat ihm die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf in Textform zu vervielfältigenbestätigen. Soweit Software von Dritten eingesetzt wird, zu bearbeiten (auch gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers oder Dritten. Eine Änderung der Lizenzbedingungen Dritter erfolgt durch die SB nicht und ist nicht beabsichtigt. Die Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller oder der Dritten gelten ausschließlich für die Leistung und die Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestaltenDritter, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassendiesem Fall vorrangig vor den SB. Der Kunde erhält die Software Dritter oder Leistungen Dritter entsprechend der veröffentlichten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Herstellers für die Software. Für die Nutzung von Software müssen die vom Auftragnehmer oder vom Softwarehersteller veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich. Dies unabhängig davon, ob auf die Lizenzbedingungen und Hinweise zu den Systemvoraussetzungen ausdrücklich Bezug genommen wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder ob diese den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des ArbeitnehmererfindungsgesetzesVertragsunterlagen beigefügt sind.

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Samples: www.instantnet.de

Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer räumt Creos 8.1 Mit vollständiger Zahlung der Rechnungen von Einzelprojekten erhält der Auftraggeber für das Auftragsgebiet alle übertragbaren Nutzungsrechte und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung am verabschiedeten und zur werblichen Verwendung freigegebenen Arbeitsergebnis von SCHMITTGALL. Die Übertragung ist sachlich, inhaltlich und räumlich auf Dauer ein nicht ausschließliches den definierten Verwendungszweck der durchgeführten Werbemaßnahme beschränkt. SCHMITTGALL wird soweit möglich grundsätzlich auch die übertragbaren Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, zum Beispiel an Fotografien, Illustrationen, Musik, sowie die Leistungsschutzrechte Dritter, zum Beispiel von Darstellern, Sprechern, Models, in demselben Umfang wie die Arbeitsergebnisse von SCHMITTGALL auf den Auftraggeber übertragen, wie es für die Durchführung der im Einzelauftrag vereinbarten Werbemaßnahmen in dem Vertragsgebiet erforderlich ist. Sollten jedoch diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, zeitlich inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Werbeträger) beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird SCHMITTGALL den Kunden darauf schriftlich hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten trägt der Kunde. Ausgenommen von den vorbenannten Regelungen zu Nutzungsrechten sind Leistungserbringungen und Arbeitsergebnisse Dritter (Publisher, Content Creatoren) im Bereich Influencer Marketing und Social Media. Auftraggeber sind berechtigt Zitate aus den für sie im Auftrag durchgeführte Leistungserbringungen unter Nennung und Verweis auf den Originalbeitrag des Dritten hinzuweisen und/oder inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares und nicht widerrufliches Nutzungsrecht an den Lieferungen und Leistungen einaus solchen Beiträgen zu zitieren. Jegliche darüberhinausgehende Nutzungsrechte sind ausgenommen. Die Rechteeinräumung gilt auch für Schutzrechte, die mit Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehenKunden an Dritte ist dem Kunden gestattet. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzw. Leistungen. Creos ist berechtigt, das Nutzungsrecht Eine Vergütung an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragen. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere Agentur bei einer Übertragung der Nutzungs- rechte ist Creos ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften seitens des ArbeitnehmererfindungsgesetzesKunden nicht geschuldet.

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Samples: www.schmittgall.de

Nutzungsrechte. A.12.1 Der Auftragnehmer räumt Creos Vertragspartner garantiert, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche/vertragsge- genständliche Nutzung der von ihm übermittelten Materialien, Inhalte und/oder Unterlagen erfor- derlichen Rechte ist und diese nicht anderweitig übertragen hat, insbesondere, dass er über sämtli- che erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und/oder sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf Dauer ein nicht ausschließliches sowie räumlichVISOON und das (Medien-)Unternehmen, zeitlich des- sen Medienangebot VISOON vermarktet, in das die jeweilige Werbung eingebucht wird, übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags/Vertrags erfor- derlichen Umfang. Das gilt insbesondere für eine Endgerät unabhängige Nutzung und Auswertung der jeweiligen Werbung durch VISOON in allen Medien der Unternehmen, für die die jeweilige Wer- bung eingebucht wird. Der Vertragspartner garantiert bezüglich etwaiger betroffener Rechte mit Be- zug zu GEMA-Repertoire und/oder inhaltlich uneingeschränktessonstigen Verwertungsgesellschaften, übertragbares und nicht widerrufliches Nutzungsrecht an dass die erforderlichen Vereinbarungen mit den Lieferungen und Leistungen einVerwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) bzw. Urheberrechtsinhabern getroffen sind. Die Rechteeinräumung gilt auch dafür anfallenden Kosten trägt der Vertragspartner. Der Vertragspartner ist auf Anfrage von VISOON und/oder des jeweiligen (Medien-)Unternehmens, für Schutzrechtedas die jeweilige Wer- bung eingebucht wird, verpflichtet, die mit den Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehen. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. Updatesvorstehende Rechteinhaberschaft, Upgradesinsbesondere, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzw. Leistungen. Creos ist berechtigtaber nicht abschließend, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragen. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung Senderecht und das räumlichRecht zur Kabelweitersendung, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften Be- stätigung (z.B. des ArbeitnehmererfindungsgesetzesProduzenten der Werbesendung) schriftlich nachzuweisen.

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Samples: www.visoon.de

Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer räumt Creos auf Dauer Mit der Aufnahme in das Partnerprogramm erwirbt der Partner ein nicht ausschließliches sowie räumlichausschließliches, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares widerrufliches und nicht widerrufliches Nutzungsrecht an den Lieferungen und Leistungen ein. Die Rechteeinräumung gilt auch für Schutzrechteübertragbares Nut- zungsrecht, die mit den Lieferungen von travianet zur Verfügung gestellten Materialien, Partnerkennung und Leistungen im Zusammenhang stehenLink-Code zum Zwecke der Werbung zu nutzen. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzwist beschränkt auf die vom Partner bei travianet angemeldeten Domains. LeistungenDas Nutzungsrecht kann nach vorheriger Zustimmung von travianet vom Partner auf eigene Subpartner übertragen werden. Creos ist berechtigtDieses Nutzungsrecht umfasst nicht die Berechtigung, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragen. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlichüberlassene Material, zeitlich Partnerkennung und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise Link-Code zu verändern, fortzusetzen an- derweitig zu bearbeiten, für andere Zwecke einzusetzen, unter nicht bei travianet angemeldeten Domains einzubinden, zu vermieten oder zu veräußern, es sei denn, travianet erteilt hierzu vorher eine schriftliche Genehmigung. Der Partner darf das Material lediglich über die bereitgestellten Links in seine Website einbinden; ein Download und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle Speichern des Materials auf anderen Host-Servern ist ihm ohne vorherige schriftliche Zustimmung der travianet nicht gestattet. Das Urheberrecht für die Gestaltung des im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Materials, sowie auch für alle anderen von travianet zugänglich gemachten Informationen, liegt bei travianet. Sämtliche Rechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht erlischt mit der Beendigung der Teilnahme am Partnerprogramm. Innerhalb des Partnerprogramms kann der Partner unterschiedliche Partnerstufen erreichen. Die Voraussetzungen, Gebühren und unentgeltlich zu übertragenLeistungen der einzelnen Partnerstufen richten sich nach dem beigefügten Anhang 1. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen„Partnerstufen“, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden könnenHöhe der WKZ richten sich nach den beigefügten Anhängen 2 „WKZ Tabelle Professional Stufen“ und 3 „WKZ Tabelle friends&more“, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf xxx.xxxxxxxxx.xx im Partnerbereich-Infostore zu finden sind. travianet ist verpflichtet, an den Partner einen Werbekostenzuschuss (im folgenden „WKZ“) zu zahlen. travianet stellt dem Partner alle zur ordnungsgemäßen Einrichtung von Links erforderlichen Informationen zur Verfügung. Maßgebend hierfür ist die von travianet entwickelte Anleitung in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die auf xxx.xxxxxxxxx.xx im Partnerbereich zu finden ist. travianet verwaltet die über die Partner-Links (und bei entsprechender Partnerstufe und Einrichtung über die individuelle Hotline-Nummer des Partners) durchgeführten Bestellungen, erfasst das Volumen und die Summe der hierüber zustande gekommenen Verkäufe und stellt dem Partner eine real-time Verkaufsstatistik zur Verfügung. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Server, Schnittstellen und Dienste wird von travianet nicht geschuldet; die Verfügbarkeit hat 92,5 % im Jahresdurchschnitt zu betragen. Xxxxxx, die Buchungen über die Website oder individuelle Hotline-Nummer des Partners tätigen, sind Xxxxxx der travianet. travianet ist der Auftragnehmer verpflichtetausschließliche Vertragspartner des Reisevermittlungsvertrages mit den Kunden, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es freihat den Beratungskontakt zu ihm, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassennimmt die Buchungen entgegen und erbringt die sonstigen Reisebüroleistungen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützenPartner hat keinen Kontakt zum Kunden, insbesondere unverzüglich keinen Zugriff auf Kundendaten, nimmt Buchungen nicht selbst entgegen und nimmt keinen Ticketversand oder Inkasso vor. Das vermittelnde Reisebüro ist somit ausschließlich travianet. Der Partner darf nicht den Eindruck erwecken, er sei das vermittelnde Reisebüro. Dementsprechend obliegt die hierfür benötigten Informationen überlassen Auswahl der vom Kunden buchbaren Produkte und Veranstalter sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben der Abschluss entsprechender Agenturverträge mit den Veranstaltern auch ausschließlich der travianet. Der Partner hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Veranstalter buchbar sind, werden oder bleiben. Die Anlagen 2 und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt3 regeln somit auch ausschließlich die Höhe des WKZ falls die dort genannten Veranstalter über travianet buchbar sind und begründen keinen Anspruch des Partners darauf, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzesdass sie buchbar sind.

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Samples: www.travelan.de

Nutzungsrechte. Alle wie immer gearteten materiellen und immateriellen Rechte am Vertragsgegenstand (Software, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme, etc.), insbesondere das geistige Eigentum, das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung einschließlich Gewährleistung, Betreuung und Pflege überlassenen Programmen, Unterlagen und Informationen, verbleiben ausschließlich bei AutCom Software GmbH. Dies gilt auch, soweit diese Gegenstände durch Vorgaben und/oder durch Mitarbeit des Vertragspartners entstanden sind, und unabhängig davon, ob ein Vertrag zwischen AutCom Software GmbH und dem Vertragspartner zustande kommt. Der Auftragnehmer räumt Creos auf Dauer ein Vertragspartner hat an diesen Gegenständen damit nur die diesen AGB genannten, nicht ausschließliches sowie räumlichausschließlichen Befugnisse. AutCom Software GmbH überträgt Rechte an dem von AutCom Software GmbH geschaffenen geistigen Eigentum nach Erhalt des vereinbarten Entgelts nur in dem Umfang, zeitlich in dem dies erforderlich ist, um die Zwecke des Vertrages zu erreichen. Jede Einräumung von Befugnissen oder inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares Rechten gilt lediglich als Einräumung einer beschränkten nicht exklusiven Werknutzungsbewilligung und nicht widerrufliches Nutzungsrecht als Übertragung eines Werknutzungsrechtes. Jede nicht ausdrücklich von AutCom Software GmbH vorweg erlaubte Kopie, Vervielfältigung, Zugänglichmachung und/oder Weitergabe des Vertragsgegenstandes zum Zwecke der Verwendung durch nicht lizenzierte bzw. berechtigte Benutzer ist ausdrücklich untersagt. Sofern kein Vertrag zustande kommt, sind sämtliche Vertragsgegenstände (Software, Unterlagen, Konzepte, Vorschläge, Testprogramme, etc.) unverzüglich vollständig an AutCom Software GmbH zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht (weiter) benutzt werden. Der Vertragspartner erwirbt keinerlei Rechte am Quellcode (Sourcecode). Der Vertragspartner oder ein durch ihn eingebundener Dritter darf die Software vorbehaltlich gesetzlich allenfalls zwingend eingeräumter Rechte nicht dekompilieren und/oder den Quellcode für eigene Zwecke verwenden, diesen verändern sowie gleiche oder ähnliche Software unter Benützung der Software der AutCom Software GmbH als Vorlage hierfür entwickeln. Siehe dazu insbesondere auch Punkt 3.3. Das Recht der Bearbeitung sowie zu Kürzungen, Zusätzen und Änderungen wird in keinem Fall übertragen. Der Vertragspartner akzeptiert die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt. Sämtliche Rechte können auf Dritte nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von AutCom Software GmbH übertragen werden. AutCom Software GmbH hat das ausschließliche Recht, von AutCom Software GmbH entwickeltes geistiges Eigentum weltweit im eigenen Namen auf jede erdenkliche Weise schützen zu lassen und sämtliche so entstandenen Rechte zu nutzen. Bei Verstößen welcher Art auch immer wird der Vertragspartner AutCom Software GmbH schad- und klaglos stellen. Der Vertragspartner hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken. Der Vertragspartner wird sämtliche Rechte von AutCom Software GmbH im seinem Einflussbereich umfassend schützen. AutCom Software GmbH wird auf eigene Kosten Ansprüche abwehren, die Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten aufgrund der Lieferungen und Leistungen einvon AutCom Software GmbH gegen den Vertragspartner erheben, soweit solche Ansprüche nicht auf einem Verhalten des Vertragspartners beruhen. Die Rechteeinräumung gilt auch für SchutzrechteDer Vertragspartner darf von sich aus solche Ansprüche nicht anerkennen, andernfalls er seine Ansprüche gegen AutCom Software GmbH verliert. Er ermächtigt AutCom Software GmbH, soweit gesetzlich möglich, die Auseinandersetzung mit den Lieferungen dem Dritten gerichtlich und Leistungen außergerichtlich allein zu übernehmen und wird diesbezüglich alle erforderlichen Handlungen und Unterlassungen, im Zusammenhang stehen. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. UpdatesFalle eines Rechtsstreites insbesondere eine Streitverkündung gemäß § 21 ZPO, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzw. Leistungen. Creos ist berechtigt, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragenunaufgefordert unverzüglich vornehmen. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung Vertragspartner hat AutCom Software GmbH unverzüglich, schriftlich und umfassend von Anspruchsbehauptungen Dritter zu unterrichten. Werden Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht, welche AutCom Software GmbH zu vertreten hat, kann AutCom Software GmbH auf eigene Kosten die Software ändern, austauschen oder ein Nutzungsrecht erwirken. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, hat der Vertragspartner auf Verlangen von AutCom Software GmbH unverzüglich das räumlichOriginal und alle Kopien der Software einschließlich überlassener Unterlagen zurückzugeben. Damit sind alle Ansprüche des Vertragspartners bezüglich der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts, zeitlich und inhaltlich unbeschränkteunter Ausschluss jeder weitergehenden Verpflichtung von AutCom Software GmbH, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzesabschließend geregelt.

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Nutzungsrechte. Die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem endgültigen Design- produkt werden mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung für die Leistungsphasen 1-6 auf den Auftraggeber über- tragen. Ist eine Lizenzgebühr vereinbart, fallen die Nutzungsrechte mit Einstellung der Lizenzgebührenzahlung an den Auftragnehmer zurück. Dasselbe gilt, falls der Auftraggeber die Produktion nicht in- nerhalb eines Jahres nach Abschluß der Leistungsphase 6 aufnimmt bzw. die Produktion einstellt. Evtl. vom Auftraggeber erworbene gesetzliche Schutzrechte (Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Patente) gehen dann gleichfalls an den Auftragnehmer über. Nutzun- gen, die über das vereinbarte Produktionsziel und das vereinbarte Produktionsvolumen hinausgehen, werden mit dem Auftragnehmer abgestimmt. Das Design oder Elemente hieraus dürfen auf andere Gegenstände als das vertraglich vereinbarte nur mit Einverständnis des Auftragnehmers übertragen werden. Eine Weiterübertragung des Nutzungsrechts an Dritte bedarf einer weiteren Vereinbarung der Parteien. Nutzungsrechte an den Entwürfen, Varianten und Stu- dien des endgültigen Designprodukts werden nicht übertragen, da diese lediglich die Entwicklung und Entscheidungsfindung zur Aus- xxxx eines endgültigen Entwurfs und Designprodukts vorbereiten. Der Schutz der übertragenen Nutzungsrechte fällt in die Verantwor- tung des Auftraggebers. Kommt dieser seinen Schutzpflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer selbst das Erforderliche zu Lasten des Auftraggebers veranlassen, wenn durch den mangelnden Schutz Interessen ernsthaft und nachhaltig beeinträchtigt werden. Lizenz- gebühren sind spätestens bis Ende Februar für das vorangegangen Kalenderjahr vom Auftraggeber unter Vorlage einer prüffähigen Auf- stellung abzurechnen und an den Auftragnehmer auszuzahlen. Der Auftragnehmer räumt Creos auf Dauer ein nicht ausschließliches sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares und nicht widerrufliches Nutzungsrecht an den Lieferungen und Leistungen ein. Die Rechteeinräumung gilt auch für Schutzrechte, die mit den Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang stehen. Das Nutzungsrecht wird für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzw. Leistungen. Creos ist berechtigt, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) zu übertragen. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigt, ihm gemeldeten Angaben zur Be- rechnung der Lizenzgebühr durch einen zur Verschwiegenheit ver- pflichteten Angehörigen der steuerberatenden Berufe durch Einsicht in die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen Bücher des Auftraggebers überprüfen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifenDie Kosten der Beauftragung trägt für den Fall unrichtiger Auskünfte der Aus- kunftspflichtige (Auftraggeber). Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützendesignessentials Entwicklung von Marke & Produkt Xxxx xxx Xxxxxx + 00 (0)00 00 000 000 Xxxxxxxxx.00 00000 Xxxxxxxxx xxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx Xx-Xx. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzes.000/000/00000 XXX-XxXx. DE282068759 4

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Nutzungsrechte. 4.1 Hinsichtlich der Website gilt: Soweit nichts vereinbart ist, räumt SICOR IT dem Kunden räumlich unbeschränkte, jedoch zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, einfache, nicht übertragbare Rechte zur Nutzung der Website ein. Hiervon ausgenommen sind Rechte an Rohdaten, Mustern, Konzepten sowie Entwürfen, soweit diese nicht explizit übertragen werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständliche Website durch andere Auftragnehmer räumt Creos auf Dauer ein nicht ausschließliches sowie räumlichumzugestalten, zeitlich zu zerlegen oder inhaltlich uneingeschränktesneu zusammenzusetzen, übertragbares und nicht widerrufliches Nutzungsrecht es sei denn, SICOR IT hat dem Kunden diese Rechte ausdrücklich eingeräumt. Soweit der Kunde im Einzelfall ausdrücklich berechtigt ist, redaktionelle Änderungen an den Lieferungen und Leistungen einInhalten der Website vorzunehmen, wird SICOR IT in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein grober Verstoß gegen unsere Urheberpersönlichkeitsrechte vorliegt. Die Rechteeinräumung gilt auch für SchutzrechteIm Zweifel kann SICOR IT verlangen, die mit den Lieferungen und Leistungen dass diese im Zusammenhang stehenmit der veränderten Website nicht bzw. Das Nutzungsrecht wird nicht mehr genannt werden. In Bezug auf von SICOR IT geschaffene Elemente der Website, wie z.B. Texte, Bilder oder interaktive Elemente, nehmen diese Entstellungsschutz nur in Fällen groben Verstoßes gegen deren Urheberpersönlichkeitsrechte in Anspruch, es sei denn, der Kunde hat an ihrer uneingeschränkten Verwertbarkeit kein berechtigtes Interesse. Soweit nicht explizit vereinbart, ist die Optimierung für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt und gilt Suchmaschinen nicht von der Leistung erfasst. Ausgenommen von der Leistung sind zudem Schulungen, Anleitungen, Tutorials, Dokumentationen im selben Umfang für spätere Versionen (z. B. Updates, Upgrades, Releases, Patches, Bugfixes) der Lieferungen bzwZusammenhang mit dem Webdesign. Leistungen. Creos ist berechtigt, das Nutzungsrecht an die mit Creos i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaften) Solche Leistungen sind gesondert zu übertragen. Der Auftragnehmer räumt Creos an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung das räumlich, zeitlich vereinbaren und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Insbesondere ist Creos ohne Einschränkung berechtigt, die Arbeitsergebnisse gesondert zu vervielfältigen, zu bearbeiten (auch Software mit anderen Programmen zu verbinden, umzugestalten, in andere Programmiersprachen und für andere Betriebssysteme zu konvertieren), in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie alle im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Nutzungsrechte entgeltlich und unentgeltlich zu übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse entstehen, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt werden können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies Creos unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Creos steht es frei, diese Schutzrechte auf ihren Namen eintragen zu lassen. Der Auftragnehmer wird Creos hierbei umfassend unterstützen, insbesondere unverzüglich die hierfür benötigten Informationen überlassen sowie alle erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen ergreifen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine entsprechende Eintragung auf seinen Namen oder den eines Dritten durchzuführen oder Dritte direkt oder indirekt dabei zu unterstützen. Bei Erfindungen und technischen Verbesserungen gelten die Vorschriften des Arbeitnehmererfindungsgesetzesvergüten.

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