Common use of Lieferung Clause in Contracts

Lieferung. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässig. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im Bestellschein, für den Fall, dass der Lieferant die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des Lieferanten.

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Samples: www.ge.com, www.ge.com

Lieferung. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber auf dessen Risiko mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware kann auch auf Kosten des Auftraggebers versichert werden. Eine Versicherung muss aber nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers erfolgen. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Bestellung angegebene Lieferzeit Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschaden kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Liefertermin oder -fristEigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers, als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber gelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Der Auftragnehmer ist bindendberechtigt, die Ware mit seinem Firmentext, Firmenzeichen und der Betriebskennnummer zu versehen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart istJegliche Waren werden vom Auftragnehmer mit dem Zeichen "QUALITY - xxx.xxxxxx.xx - DESIGN" gelabelt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, sind Teil-dass dieses Label auch auf seinem bestellten Produkt, wie im Korrekturabzug dargestellt und von ihm freigegeben, zum Tragen kommt. Produktionstechnisch bedingt können Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässigbis zu 18% erfolgen. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im Bestellschein, für den Fall, dass der Lieferant die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der Bei Differenzen einzelner gelieferter Artikel in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden Menge zueinander können diese nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch beanstandet werden. Fakturiert wird die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des Lieferantentatsächlich gelieferte Menge.

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Samples: de.swedex.eu, de.swedex.eu

Lieferung. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin 1.Erfüllungsort von Leistungen des AN ist stets die im Auftragsschreiben des AG genannte Empfangsstelle, unabhängig davon, ob mit dem AN frachtfreie oder -frist) ist bindend. Sofern nichts anderes schriftlich „ab Werk“-Lieferung vereinbart ist. 2.Der AN trägt die Gefahr bis zur Anlieferung des Liefergegenstandes an die angegebene Empfangsstelle, auch wenn der AG den Transport in eigener Regie und/oder die Transportversicherung übernimmt. 3.Versandpapiere sind der auftraggebenden Stelle und der Empfangsstelle unter Angabe der Bestellnummer, Bestelldatum, Identnummer etc. zuzusenden. Fehlen dieser Angaben oder gehen diese nicht rechtzeitig, spätestens bei Warenlieferung bei dem AG ein, so gehen alle dadurch eventuell entstehenden Kosten zu Lasten des AN. Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 Xxxxxxx Xxxxx Stadtsparkasse Remscheid Commerzbank AG Xxxxxxxxx X-00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00(0)000000000-0 HRA 00000 Xxxxxxxxx BLZ. 34050000 Kto. 00000 XXX. 00000000 Kto. 0000000 Fax: +00(0)000000000-00 Ust-IdNr.: DE 272434796 IBAN: XX00000000000000000000 IBAN: XX00000000000000000000 4.Wesentlicher Bestandteil des Auftrages des AG ist die jeweilige Erstellung einer ordnungsgemäßen Lieferantenerklärung nach EG- Verordnung 3351/83. Vom AG abgezeichnete Versandanzeigen bzw. Lieferscheine gelten lediglich als Empfangsbescheinigung der Lieferung ohne Anerkennung ihrer Mängelfreiheit, Vollständigkeit oder der Erfüllung des Auftrages. 5.Die vereinbarten Mengen sind auch bei Teillieferungen genau einzuhalten, jedoch ist bei Massengütern eine Überlieferung bis zu 3% der im Auftrag angegebnen Mengen zulässig. Bei Nichtbeachtung ist der AN verpflichtet, die zuviel gelieferte Menge auf seine Kosten sofort zurückzunehmen und dem AG den aus der Überlieferung eventuell entstandenen Schaden zu ersetzen. 6.Eine Vergütung der Verpackung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gezahlt. 7.Soweit die Preise nach Gewicht vereinbart sind, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässigdie bahnamtlich zu ermittelnden Gewichte maßgeblich. Der Lieferant Die jeweiligen Wiegebescheinigungen ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich dem AG zusammen mit Rechnung und Lieferschein vorzulegen. 8.Die Lieferware ist so zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibtverpacken, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kannTransportkosten vermieden werden. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen NachfristEs dürfen nur anerkannt umweltfreundliche Verpackungsmaterialien verwendet werden. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im Bestellschein, für den Fall, dass der Lieferant die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung Einwegverpackungen sind tunlichst zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des Lieferantenvermeiden.

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Samples: www.assist-gmbh.com

Lieferung.  Produktgruppe Mobil: - Die in Lieferung der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) bestellten Produkte ist bindendnur innerhalb Deutschlands möglich. - Nur SIM-Karte: Der Kunde erhält sein Welcome Pack mit seiner Tele2 SIM-Karte nach erfolgreicher Prüfung seiner Daten durch Tele2 innerhalb von 2–4 Werktagen nach Erhalt der Bestellbestätigungs- E-Mail per Post. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart isteine Portierung der Rufnummer beantragt wurde, sind Teil-erfolgt der Versand des Welcome Packs rechtzeitig vor dem Datum der Portierung. - SIM-Karte und Mobilfunkendgerät: Der Kunde erhält sein Welcome Pack mit seiner Tele2 SIM-Karte nach erfolgreicher Prüfung seiner Daten durch Tele2 innerhalb von 2–4 Werktagen nach Erhalt der Bestellbestätigungs- E-Mail per Post. Sofern eine Portierung der Rufnummer beantragt wurde, Mehr- oder Minderlieferungen erfolgt der Versand des Welcome Packs rechtzeitig vor dem Datum der Portierung. Kommt der Vertrag über das Mobilfunkendgerät mit Tele2 als Vertragspartner zustande, wird das Mobilfunkendgerät im Rahmen der Lieferung des Welcome Packs an den Kunden versandt. Eine Übergabe des Mobilfunkendgeräts erfolgt nur nach erfolgreich bestandener Prüfung der Identität des Kunden.  Produktgruppen Fon, Web & Fon sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässigTele2 Surf, Komplett und Komplett XL: - Die Lieferung der bestellten Produkte ist nur innerhalb Deutschlands und unter der Voraussetzung der Netzverfügbarkeit am Ort der Leistungserbringung möglich. - Das Startpaket mit der Tele2 Hardware sowie die Vertragsunterlagen zur Unterschrift erhält der Kunde innerhalb von 2–4 Werktagen nach Erhalt der Bestellbestätigungs-E-Mail. Die Zustellung erfolgt über unseren Logistik Partner GLS. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass Kunde unterschreibt die Lieferzeit nicht eingehalten werden kannVertragsunterlagen unmittelbar im Beisein des Zustellers. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt Dieser nimmt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen NachfristVertragsunterlagen daraufhin wieder mit. Die Regelungen Aktivierung des Tele2 Anschlusses kann nach Erhalt des Startpakets noch etwas Zeit in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im BestellscheinAnspruch nehmen (z.B., für den Fall, dass wenn der Lieferant Kunde die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe Portierung seiner Rufnummer von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuldseinem vorherigen Anbieter wünscht). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, Tele2 informiert den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des LieferantenKunden regelmäßig per E-Mail oder per Brief über die weiteren Schritte.

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Samples: www.tele2.de

Lieferung. Hat sich die Auftragnehmerin zum Versand verpflichtet, so nimmt sie diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignis- se, die die Leistungen der Auftragnehmerin wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kom- munikationsnetzen usw., auch bei beauftragten Leistungserbringern oder Unterauftragnehmern – hat die Auftragnehmerin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Xxxxxxxx nicht zu vertreten. Diese berechtigen die Auftragnehmerin, Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abge- schlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Gerät die Auftrag- nehmerin in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach frucht- losem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der Auftragnehmerin als auch in dem eines Zu- lieferers, insbesondere Streit, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäfts- grundlage bleiben unberührt. Der Auftragnehmerin steht an vom Auftraggeber angelieferten Druck- vorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. §7. INTERNET-WEBBASIERTE SOFTWARELÖSUNGEN Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/webbasierte Soft- warelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste trotzdem erhoben werden. Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Softwarelösungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für die Einrichtung laut einem Angebot der Auftragnehmerin oder des tatsächlichen, dokumentierten Zeitaufwandes erhoben. Vom Auftraggeber gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Xxxxxxx durch die geliefer- ten Daten haftet der Auftraggeber. Von der Auftragnehmerin gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Auftragnehmerin gestattet. Von der Auftragnehmerin erstellte Seiten/webbasierte Softwarelösungen sind urheber- rechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet. Für jede Präsentation im Internet, sowie für die Verweise die per Link verknüpft sind, werden Namen und Anschrift, bei Personenver- einigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten angegeben. Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Vertragspartners sowie die aufgeführten Verlinkungen. Die Auftragnehmerin übernimmt ebenfalls keine Gewährleistung oder Haftung für die von einem Auftraggeber gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflich- tungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Inter- net entstanden sind. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten gegenüber einem Vertragspartner aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind. Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderi- schen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhält- nisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Auftraggeber den Verstoß selbst zu vertreten hat. Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch die Auftragnehmerin schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden. Eine von der Auftragnehmerin erstellte Internetseite, Homepage, Websi- te unterliegt dem Urheberrecht nach §5 dieser Geschäftsbedingungen. Im Impressum als auch in anderen Stellen der Homepage wird auf den Ersteller der Homepage mit Logo und Verlinkung zur eigenen Homepage deutlich sichtbar hingewiesen. Dieser Hinweis muss so lange auf der Seite in der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindendgleichen Darstellungsform bestehen bleiben, wie die Homepage existiert. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart istDie Entfernung des Hinweises auf die Auftragnehmerin als Erstellerin der Homepage, sind Teil-Internetseite, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässigWebsite stellt eine Urheberrechtsverletzung da, welche ebenfalls nach §5 des Schadenersatzanspruches geregelt wird. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt§8. KOSTENVORANSCHLÄGE UND AUFTRAGSERTEILUNG Die im Angebot der Auftragnehmerin genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Lieferzeit der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch einen Monat nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten Nettopreise zuzüglich der aktuellen Mehrwert- steuer ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkos- ten nicht eingehalten ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet. In der Regel sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden. Kleinere Aufträge bis zu / 500,00 sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten wie zum Beispiel Gestaltungen, Fotografien, Druckaufträge, Werbematerialien und dergleichen bedürfen nicht der Einholung von Kosten- voranschlägen und keiner vorherigen Genehmigung. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mit- wirkt, im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht. Aufträge an Werbeträger erteilt die Auftragneh- merin im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffel in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvorausset- zungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet die Auftragnehmerin nicht. Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend. Sie erlangen Verbind- lichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch die Auftragnehmerin. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behält sich die Auftragnehmerin eine Anpassung des Lieferpreises vor. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftragge- ber mit der Zahlung des Honorars. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, Mehr- fachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) ist honorarpflichtig und bedarf der Einwilligung der Auftragnehmerin. Über den Umfang der Nutzung steht der Auftragnehmerin ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrags noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachung bei der Auftragnehmerin. Vom Auftraggeber angenomme- ne Angebote können nicht zurückgenommen werden, ohne eine Aufwandsentschädigung von mindestens 25% des Gesamtauftragswertes zu entrichten. Die bereits angefangenen Arbeiten und Materialien sind mit 100% des Angebotspreises komplett zu entrichten, unabhängig davon, ob der Auftraggeber diese empfangen möchte oder nicht. §9. ANGEBOTS-VORLAGEN MIT FOTO-MONTAGE Die Fotomontage der Werbung für den Auftraggeber, z. B. am Fahrzeug oder am Werbeträger (Werbeschild, Schaufenster, etc.) gilt nur als Beispiel zur Veranschaulichung und visuellen Un- terstützung. In der Realität sehen die Arbeiten und Ausführungen am Xxxxxxxxxxx, Schaufenster oder am Fahrzeug anders aus, da andere Proportionen entstehen und die Werbung nicht exakt proportional Maßstabsgetreu und Dreidimensional abgebildet werden kann. Im Falle des Lieferverzugs stehen Nicht vorhersehbare Umstände (z.B schiefe Untergründe, Lackablösungen am Material, Wetterbedingungen, Montage- möglichkeiten vor Ort, etc.) beeinflussen das Ergebnis und erfordern eine angepasste Lösung vor Ort, die nicht immer mit dem Käufer uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zuAuftraggeber abgesprochen werden muss, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsofern das Gesamtergeb- nis davon unberührt bleibt. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 Auftragnehmerin ist stets bemüht dem Design treu zu bleiben unberührtund Werbeträger nach Möglichkeit der Vorlage zu gestalten und herzustellen. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im Bestellscheinder Realität kommt es häufig vor, dass es Stellen z.B. am Fahrzeug oder am Werbeschild gibt, die nicht mit Folie beklebt werden können, dies aber erst bei der Beklebung ersichtlich ist. Sollte die Auftrag- nehmerin also in Einzelfällen absolut keine Verklebemöglichkeit für Folien an solchen Stellen sehen, stellt das keinen Reklamationsanspruch da. §10. DRUCKAUFTRÄGE / DRUCKERGEBNIS Das zur visuellen Veranschaulichung gezeigte Druckmuster einer selber gedruckten Vorlage mit dem Tintenstrahl- oder Laserdrucker für den Falljeweiligen Kundenauftrag, dass entspricht nicht dem Originaldruck und der Lieferant Endlösung aus der Druckerei. Beispiele anderer Kundenaufträge dienen als Referenz für die Waren Druckqualität. Der echte Ausdruck erfolgt aus der Druckerei mit anderem Papier und technisch bedingten Farbabweichungen, die nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung beeinflussbar sind und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreiseskeine Reklamation darstellen. Dem Lieferant ist Kunden wurden echte Druckmuster als Beispiele gezeigt, die Unterschiede der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche Papiersorten und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des LieferantenPapierstärken werden erklärt.

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Samples: www.pepperbee.de

Lieferung. Die in Lieferung erfolgt durch Lieferung des Lizenzmaterials auf maschinenlesbaren Aufzeichnungstr‰gern im Umfang der Bestellung angegebene Lieferzeit Auftragsbest‰tigung/ Lizenzvertrag. Auf dem Aufzeichnungstr‰ger ist ggf. die Software mehrerer Versionen enthalten, die durch einen Freischaltungscode (Liefertermin oder -fristKey) aktiviert werden. Die Lieferung des Lizenzmaterials kann nach Xxxx der GESELLSCHAFT auch durch Bereitstellung des Lizenzmaterials auf einem Server und ‹bermittlung der zum Download erforderlichen Informationen an den KUNDEN erfolgen. Die GESELLSCHAFT führt die Installation nur nach Maflgabe einer gesondert zu beauftragenden kostenpflichtigen Dienstleistung durch. Die GESELLSCHAFT ist bindendweder für die Inbetriebnahme noch die Administration von Fremdprodukten verantwortlich. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart istFremdprodukte sind dabei s‰mtliche Hard- und Softwarekomponenten, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässig. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar die auflerhalb des Lizenzvertrages erworben werden, gleich ob sie zum Betrieb der Software der GESELLSCHAFT erforderlich sind. Beispiele: Hardware (Server etc.) Netzwerk Betriebssystem Datenbank Webserver Dementsprechend ist der KUNDE für die Installation und die Administration und die Funktionsweise dieser Produkte verantwortlich. Das Einspielen von Patches und Updates, Datensicherungen etc. fallen in den Verantwortungsbereich des KUNDEN. Bei Bedarf nennt die GESELLSCHAFT Firmen und Ansprechpartner, die o.g. Aufgaben übernehmen kˆnnen. In Ausnahmef‰llen kann auch die GESELLSCHAFT für die Installation dieser Fremdprodukte beauftragt werden. Die Gew‰hrleistung für Fremdprodukte richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Die GESELLSCHAFT übernimmt keine über die gem‰fl nachfolgender Ziffer 8 hinausgehende Gew‰hrleistung dafür, dass das gelieferte Lizenzmaterial frei von Viren ist. Die GESELLSCHAFT erkl‰rt jedoch, dass sie keine Kenntnis von Viren im gelieferten Lizenzmaterial hat. DIE GESELLSCHAFT wird Datentr‰ger vor Auslieferung mit allgemein verfügbaren, jeweils dem Stand der Technik entsprechenden Virenscannern darauf überprüfen, ob das Lizenzmaterial oder der Datentr‰ger Viren enthalten. Die Vergütung besteht aus denen sich ergibteiner Einmal-Lizenzgebühr Die Einmal-Lizenzgebühr wird mit Lieferung des Lizenzmaterials als Gegenleistung für die zeitlich unbeschr‰nkte Einr‰umung des Nutzungsrechts zur Zahlung f‰llig. Alle Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Mehrwertsteuer wird gesondert mit dem zurzeit der Leistung gültigen Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt. Die GESELLSCHAFT leistet dafür Gew‰hr, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. IProgramme die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zuwesentlichen erfüllen, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs wenn sie entsprechend der Dokumentation auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfristim Einzelvertrag bezeichneten Plattform eingesetzt werden. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im BestellscheinGew‰hrleistungsansprüche erstrecken sich nicht auf die Programme, für den Fall, dass die der Lieferant die Waren nicht termingemäss liefert KUNDE ‰ndert oder die Dienstleistungen er nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung Produktspezifikation beschriebenen Systemumgebung einsetzt, es sei denn der KUNDE weist nach, dass dies nicht für den Xxxxxx xxx‰chlich war. Voraussetzung für Gew‰hrleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den Feststellbarkeit der M‰ngel. Der KUNDE hat M‰ngel unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und zur Erkennung zweckdienlichen Informationen zu melden und im erforderlichen Umfang Maflnahmen zu treffen, welche die Feststellung der M‰ngel und ihrer Ursachen erleichtern. Die GESELLSCHAFT ist nach ordnungsgem‰fler Meldung zun‰chst zur Nacherfüllung durch Beseitigung oder Umgehung des Fehlers oder durch Lieferung mangelfreien Lizenzmaterials berechtigt. Die Fehlerbeseitigung erfolgt durch ‹bersendung eines Datentr‰gers, auf dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdecktsich eine fehler bereinigte Version befindet, welche der Kunde installiert. Soweit technisch mˆglich ist der Käufer die GESELLSCHAFT berechtigt, alle über die fehlerbereinigte Version an Stelle der ‹bersendung eines Datentr‰gers auch zum Download durch den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden KUNDEN bereitzustellen. Schl‰gt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl bzw. gelingt es der GESELLSCHAFT innerhalb angemessener Zeit nicht, eine erhebliche Abweichung von der Produktspezifikation zu erstattenbeseitigen oder so zu umgehen, dass das Programm für den KUNDEN einsatzf‰hig wird, so kann dieser vom Vertrag zurücktreten oder Minderung der ihm durch die Nichterfüllung Lizenzgebühren verlangen und – bei Vorliegen der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben gesetzlichen Voraussetzungen – neben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020Rücktritt auch Schadensersatz verlangen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch KUNDE wird die GESELLSCHAFT im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllungsort (Bringschuld)Beseitigung von M‰ngeln unterstützen. Sofern Ist die Beseitigung von M‰ngeln mit angemessenem Aufwand nicht etwas anderes schriftlich in mˆglich, so kann die GESELLSCHAFT – unbeschadet etwaiger Ansprüche des KUNDEN - hinsichtlich der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferantenbetroffenen Programme vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des LieferantenGew‰hrleistungsansprüche verj‰hren innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung.

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Lieferung. Die in Lieferung erfolgt zum bald möglichsten Termin sofern nicht eine bestimmte Lieferfrist vereinbart wurde. Extreme Witterungsbedingungen wie große Hitze, Frost etc. entbinden von der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindendEinhaltung des Liefertermins bis zum Eintritt geeigneter Witterung. ECG wird den den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Sofern nichts anderes schriftlich eine Lieferung auf Abruf vereinbart ist, sind Teil-verpflichtet sich der Vertragspartner innerhalb angemessener Frist abzurufen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, Mehr- behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten von ECG – unmöglich oder i.S.d. § 275 Abs. 2 BGB übermäßig erschwert, wird ECG für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht entbunden. Dies berechtigt ECG, auch vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit ein Festhalten am Vertrag nicht zulässig. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kannmehr zumutbar ist. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung ECG seitens des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt Vorlieferanten ist ECG von seinen Lieferungsverpflichtungen gegenüber Unternehmern ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn ECG die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts erforderlichen Vorkehrungen zur Erfüllung seiner Leistungspflicht getroffen und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfristseine Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Die Regelungen ECG verpflichtet sich in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührtFall, seine Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Unternehmer abzutreten. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen diesem Fall bleibt der Unternehmer zur Gegenleistung nach Maßgabe von § 326 Abs. 3 BGB verpflichtet. ECG wird den Unternehmer über den Eintritt o.g. Ereignisse und die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und im Bestellschein, Falle des Rücktritts die Gegenleistung des Unternehmers unverzüglich erstatten. Gefahr und Haftung für gekaufte lebende Tiere gehen mit Übergabe auf den Fall, dass Vertragspartner über. Bei vereinbarter „Geschlachtetvermarktung“ gehen Gefahr und Haftung nach vollendeter Wägung der Lieferant Schlachtstelle und Freigabe durch die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden istgesetzliche Fleischbeschau auf den Vertragspartner über. Der Käufer ist berechtigtVersand erfolgt auf Kosten des Vertragspartners. Bei Versand an einem Unternehmer – auch von einem dritten Ort – trägt dieser die Gefahr, pauschalierten Schadensersatz neben dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. ECG wählt die Versendungsart, sofern der Erfüllung geltend zu machenVertragspartner keine besonderen Anweisungen erteilt hat. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der Transportversicherungen schließt ECG auf Wunsch des Vertragspartners in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der von ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des Lieferantengewünschten Umfang auf seine Kosten ab.

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Lieferung. Die Lieferung erfolgt ab Lager Friedberg die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald WerbX-Media die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt nicht, wenn der Käufer Verbraucher ist. In diesem Fall geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher den Besitz der gekauften Sache erlangt oder sich in einem Verzug befindet. Die Vorstehenden Regelungen gelten für Haupt- als auch für eventuelle Teillieferungen. WerbX-Media ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Ist eine besondere Vereinbarung mit dem Käufer nicht getroffen, wählt der Verkäufer die Art des Versandes. WerbX-Media übernimmt keine Garantie dafür, dass alle Waren stets vorrätig und sofort lieferbar sind. Dem Kunden wird daher nahe gelegt, sich bei kurzfristigem Lieferbedarf mit WerbX-Media in Verbindung zu setzen und die kurzfristige Lieferbarkeit abzufragen. Bei höherer Gewalt hat WerbX-Media Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten, auch wenn diese bei Vorlieferanten von WerbX-Media eintreten. Sollte die Lieferung nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässig. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im Bestellschein, für den Fall, dass der Lieferant die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringterfolgt sein, ist der Käufer Kunde berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) schriftlich vom noch zu erfüllenden Teil des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des BestellpreisesVertrages zurückzutreten. Dem Lieferant ist Käufer steht kein Anspruch auf Umtausch der Nachweis gestatteterworbenen Ware zu. Eine Rücknahme erfolgt nur ausnahmsweise bei vorheriger Vereinbarung und frachtfreicher Rücksendung im Originalkarton inkl. allem Zubehör und der Bedienungsanleitung(en) und unter Beilage des Kaufbelegs. Die Rücknahmegebühr beträgt in diesen Fällen 15,00 Euro zzgl. Spesen. Bei Artikeln, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigtdie Gebrauchsspuren aufweisen, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend behält sich WerbX-Medial Abzüge bis zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung 30 % des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des LieferantenNettowarenwertes vor.

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Lieferung. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit Genannte Liefertermine sind unverbindlich. Lieferungen erfolgen von Montag bis Xxxxxxx. Für Notlieferungen Samstags (Liefertermin oder -fristmax. 1-2 Paletten) ist bindend. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässig. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im Bestellschein, für den Fall, dass der Lieferant die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, erhebt HLG einen pauschalierten Schadenersatz Zuschlag in Höhe von drei Prozent (3%) 20,00 €. Schadenersatzansprüche bei verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für die Lieferungen wird eine Energiekostenpauschale von 6,50 € pro Lieferung erhoben. Teillieferungen sind zulässig. Beanstandungen hinsichtlich Menge der gelieferten Ware und zurückgenommenen Gebinde, sowie hinsichtlich der Arten und Sorten einschließlich der von uns zugesicherten Restlaufzeit bis zum MHD der gelieferten Waren hat der Käufer unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / Lieferanten gehen, kann der Käufer Ersatz der Ware oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung Gutschrift verlangen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung beim Käufer entstehen, gehen zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden istdessen Lasten. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der zur Rückgabe des Leerguts in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt aufordnungsgemäßen Zustand verpflichtet, das Recht des Käufersheißt sortiert und in vollen Kisten sowie nach Güte, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigenArt und Sorten dem Gelieferten entsprechend. Alle Angaben Europaletten und Rollwagen werden bei Anlieferung vom Fahrer erfasst und zum Bestimmungsort jeweils tagesaktuellen Preis berechnet. Bei Rückgabe erfolgt eine Gutschrift. HLG erhebt aufgrund der Liefergegenstände richten stetig steigenden Dieselpreise eine temporäre Dieselpauschale in Höhe von 4,50 €, die sich nach Incoterms® 2020bei sich normalisierenden Dieselpreisen wieder aufhebt. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld)Abweichungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart istWir übernehmen keine Haftung für Druckfehler, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des LieferantenIrrtümer und Produktdesign.

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Lieferung. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend1. Sofern nichts anderes Soweit nicht schriftlich vereinbart ist, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässig. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im Bestellschein, für den Fall, dass der Lieferant die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart istwurde, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer Free Carrier, Cuijk, Niederlande ("FCA", Incoterms 2013). Wenn Auftragnehmer und Auftraggeber eine Lieferung auf der Basis Delivered at Place (DAP, Incoterms 2013) ab Werk schriftlich vereinbart haben, finden folgende Möglichkeiten Anwendung: DAP: Pflanzen werden durch den Auftragnehmer auf der Grundlage voller Frachtladungen zum vereinbarten Ort transportiert. Das Entladen usw. ist Sache des LieferantenEmpfängers (als Kunde und/oder Verantwortlicher). DAP als Sammeltransport: Wenn die vom Auftraggeber bestellte Warenmenge vom Auftragnehmer als weniger als eine volle Frachtladung angesehen wird, kann die betreffende Lieferung nur im Rahmen eines Sammeltransports eingeplant werden. Dies bedeutet, dass Lieferdatum und -zeitpunkt dadurch weniger flexibel einzuplanen sind und vom Auftragnehmer festgelegt werden. DAP entladen: Bei Lieferungen in den Niederlanden und in Belgien entlädt der Auftragnehmer die Waren unmittelbar neben dem LKW an einer für den LKW erreichbaren Stelle. Der Auftraggeber ist verpflichtet, beim Entladen behilflich zu sein. DAP in Pflanzloch entladen: Bei Lieferungen in den Niederlanden und in Belgien entlädt der Auftragnehmer die Waren in das Pflanzloch. Das Pflanzloch muss vom Auftraggeber im Voraus angelegt werden und muss für den Autoladekran erreichbar sein. Die Waren werden nicht in das Pflanzloch eingepflanzt, sondern nur hineingelegt. Das Aufrichten, Andrücken, Auffüllen usw. muss danach durch den Auftraggeber erfolgen. NB: In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fallallen Fällen gilt, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhältFahrer für das schadensfreie Erreichen der Entladestelle verantwortlich ist. Der Fahrer ist deshalb derjenige, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des Lieferantender einschätzt, ob die Entladestelle erreichbar ist.

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Lieferung. Die by.schulz GmbH wird von der Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn die Ausführung durch höhere Gewalt, Mangel an Rohstoffen, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder durch andere Umstände un- angemessen erschwert bzw. unmöglich wird. Werden der Verkäu- ferin während der Ausführung des Auftrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, dann wird sie ebenfalls von der Bestellung angegebene Verpflichtung der Lieferung befreit. Tritt dieser Fall ein, ist die Verkäuferin zur Lieferung nur dann verpflichtet, wenn Zahlung vorab geleistet wurde. Wird die Lieferung durch die oben angeführten Ereignisse verzögert, bleibt der Käufer dennoch zur Abnahme verpflichtet. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle technischen Einzelheiten, einschließlich der erforderlichen Rückfragen, beim Herstellerwerk geklärt sind. Die vereinbarte Lieferfrist gilt erst dann als Fixgeschäft im Sinne des BGB, wenn eine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich getroffen ist. Die vereinbarte Lieferfrist bzw. Lieferzeit (Liefertermin gilt nicht bei Lieferverzö- gerungen, die auf Umständen beruhen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat. Solche Umstände sind z.B. Streiks oder -frist) ist bindend. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässighöhere Gewalt betriebliche Störungen etc. Der Lieferant Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist nur dann berechtigt, wenn er der Verkäuferin schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 8 Wochen, gerechnet von der Absendung der schriftlichen Nachfristsetzung. Der Käufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten die Lieferung sofort abzunehmen. Ist die Lieferung ab oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im Bestellschein, für den Fall, dass der Lieferant die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringtum einen bestimmten Zeitpunkt vereinbart, ist der Käufer berechtigtverpflichtet, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe die Waren innerhalb von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises4 Wochen nach diesen genannten Termin abzunehmen. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden istBei Abrufaufträgen müssen die bestellten Artikel innerhalb 3 Monaten - gerechnet vom Abruftermin – abgenommen werden. Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Gefahr des Käufers, auch dann, wenn der Versand mit eigenen Fahrzeugen der Verkäuferin durchgeführt wird. Für jede Sendung berechnen wir pauschal bis 10kg 5,95€ Versandkostenanteil innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sendungen außerhalb Deutsch- lands wird die Fracht nach Absprache berechnet. Wir halten uns Versandkostenänderungen vor. Sobald die Warensendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk der Verkäuferin verlassen hat geht die Gefahr auf den Käufer über. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versand- bereitschaft auf ihn über. Die Verkäuferin ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des Lieferantenversichern.

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Samples: byschulz.com

Lieferung. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber auf dessen Risiko mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware kann auch auf Kosten des Auftraggebers versichert werden. Eine Versicherung muss aber nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers erfolgen. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) Verzug, so ist bindendihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässig. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfristder Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im BestellscheinDem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber gelieferten Klischees, für den FallManuskripten, dass Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Lieferant die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden istGeschäftsverbindung zu. Der Käufer Auftragnehmer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben die Ware mit seinem Firmentext, Firmenzeichen und der Erfüllung geltend Betriebskennnummer zu machenversehen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung anJegliche Waren werden vom Auftragnehmer mit dem Zeichen "QUALITY - xxx.xxxxxx.xx - DESIGN" gelabelt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machendass dieses Label auch auf seinem bestellten Produkt, wie im Korrekturabzug dargestellt und von ihm freigegeben zum Tragen kommt. Wenn der Produktionstechnisch bedingt können Mehr-oder Minderlieferungen bis zu 18 % erfolgen. Bei Differenzen einzelner gelieferter Artikel in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden Menge zueinander können diese nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch beanstandet werden. Fakturiert wird die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des Lieferantentatsächlich gelieferte Menge.

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Samples: de.swedex.eu

Lieferung. Die Genossenschaft ist berechtigt, die vertragliche Leistung in der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart istTeillieferungen zu erbringen, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässig. Der Lieferant ist verpflichtet, wenn dies für den Käufer unverzüglich schriftlich zu informierenzumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, sofern so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen. Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur bis Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände eintreten – auch bei Lieferanten der Genossenschaft unmöglich oder erkennbar werdenübermäßig erschwert, aus denen sich ergibtso wird die Genossenschaft für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Diese Ereignisse berechtigen die Genossenschaft auch vom Vertrage zurückzutreten, dass die Lieferzeit wenn und soweit ihr ein Festhalten am Vertrag nicht eingehalten werden kannmehr zumutbar ist. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der Genossenschaft seitens ihrer Vorlieferanten ist die gesetzlichen Ansprüche zuGenossenschaft von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, einschließlich des Rücktrittsrechts wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Ware getroffen hat und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfristihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Die Regelungen Sie verpflichtet sich, in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührtFall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Käufer abzutreten. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im Bestellschein, für den Fall, dass der Lieferant die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist diesem Fall bleibt der Käufer berechtigtzur Gegenleistung gemäß § 326 Abs.3 BGB verpflichtet. Transportkostenerhöhungen, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe Tarifänderungen, Eis-, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge können von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattetGenossenschaft dem Kaufpreis zugeschlagen werden, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger wenn die Lieferung später als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden istvier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Der Käufer ist berechtigtträgt die Kosten des Versandes. Bei Versand an Unternehmer träg der Unter- nehmer zusätzlich auch die Gefahr. Die Genossenschaft wählt die Versendungsart, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat. Transportversicherungen schließt die verspätete Leistung anGenossenschaft auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab. Eine mit einem Unternehmer/Käufer vereinbarte Anlieferung setzt eine mit schwerem Lastfahrzeug befahrbare und von der Witterung unbeeinträchtigte Anfuhrstrasse bzw. Lieferstelle voraus. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Unternehmers/Käufers die befahrbare Anfuhrstrasse, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machenso haftet dieser für die auftretenden Schäden. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdecktKosten, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm die durch die Nichterfüllung Unbefahrbarkeit der terminmässigen Leistung des Lieferanten entstehtAnfuhrstrasse oder Lieferstelle entstehen, trägt der Auftraggeber/Käufer. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehaltenIst bei Anlieferung die Lieferstelle nicht besetzt, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, so dass der Lieferant derartige Vorgaben Empfang der Lieferung nicht quittiert werden kann, wird Zeitpunkt und Ort der Lieferung durch Unterzeichnung des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des LieferantenLieferscheins vom Fahrer dokumentiert.

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Samples: www.rhg-24.de

Lieferung. Die in Genossenschaft ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Bestellung angegebene Lieferzeit Vertragspartner innerhalb angemesse- ner Frist abzurufen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse (Liefertermin z.B. Sturm, Hagel, Trockenheit, Hoch- oder -fristNiedrigwasser) ist bindendoder ähnliche Umstände- auch bei Lieferanten der Genossenschaft- unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird die Genossenschaft für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht frei. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart Dies berechtigt die Genossenschaft auch, vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässig. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der Genossenschaft seitens ihrer Vorlieferanten ist die gesetzlichen Ansprüche zuGenossenschaft von ihren Lieferungsverpflichtungen gegenüber Unternehmen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, einschließlich des Rücktrittsrechts wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Ware getroffen hat und des Anspruchs ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprache gegen den Lieferanten auf Schadensersatz statt Verlangen an den Unternehmer abzutreten. In diesem Fall bleibt der Leistung Unternehmer zur Gegenleistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen NachfristMaßgabe von § 326 Abs.3 BGB verpflichtet. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührtGenossenschaft wird den Unternehmer über den Eintritt der o.g. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen Ereignisse und die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und im BestellscheinFalle des Rücktritts die Gegenleistungen des Unternehmens unverzüglich erstatten. Transportkostenerhöhungen, für den FallTarifänderungen, dass Eis-, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge können von der Lieferant Genossenschaft dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Waren nicht termingemäss liefert oder Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Bei Versand an Unternehmer trägt dieser die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des Lieferantenim Streckengeschäft.

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Samples: www.rwg-ammerland-ostfriesland.de

Lieferung. Die in Zaunrestposten Lichtenau wird mit der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässig. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt Bearbeitung eines Auftrages nach Eingang der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen NachfristZahlung beginnen. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührtLieferzeit erfolgt normalerweise innerhalb von 14 Tagen (bei vorrätiger Ware) der Zeitraum beginnt ab dem Eingang der Zahlung auf dem Geschäftskonto. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im Bestellschein, für den FallAngemessene und begründete Fristüberschreitungen bestätigter Xxxxxxxxxxxxx durch höhere Gewalt oder Pandemien berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt. Es ist bei Anlieferung notwendig, dass der Lieferant Auftraggeber selbst oder ein Bevollmächtigter anwesend ist, um das Lieferprotokoll zu unterzeichnen. Eine Vollmacht benötigt Zaunrestposten Lichtenau schriftlich vor der Lieferung. Die Lieferung erfolgt bis an die Waren nicht termingemäss liefert Bordsteinkante. Schlägt ein Anlieferungsversuch ohne schuldhaftes Verursachen seitens Zaunrestposten Lichtenau oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringtderen beauftragter Spedition fehl und wird dadurch eine neue Anlieferung notwendig, ist trägt der Käufer die diesbezüglichen Kosten. Zaunrestposten Lichtenau ist zu Teillieferungen berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe sofern es sich um unterschiedliche Hersteller handelt. Die Ware ist bei Anlieferung oder Abholung äußerlich (Sichtprüfung) auf Beschädigungen zu prüfen und im Lieferprotokoll des Fahrers zu bestätigen. Für die Prüfung bzw. Anerkennung eines Transportschadens muss die schriftliche Bestätigung des Speditionsfahrers oder des Übergebenden vorliegen. Reklamationen von drei Prozent offensichtlichen Beschädigungen wie z.B. Pulverbeschichtung und Verzinkung können nur direkt bei Übergabe der Ware gegenüber dem Spediteur oder Lieferanten (3%vor Montage der Zaunanlage) schriftlich geltend gemacht werden. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die Gewährleistungsrechte des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattetAuftraggebers keinerlei Konsequenzen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung hilft aber Zaunrestposten Lichtenau Ansprüche gegenüber dem Speditionsunternehmen geltend zu machen. Nimmt Hinweis Lieferung ohne Montage: Sollten Sie keine Montage beauftragt haben, so benötigen Sie 1 bis 3 eigene Helfer (je nach Umfang der Käufer Zaunanlage), um die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden sichere Entladung zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020gewährleisten. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des LieferantenSpediteur/Fahrer verfügt über keinen Gabelstapler.

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Samples: zaunrestposten-lichtenau.de

Lieferung. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit Lieferung erfolgt bei als lieferbar gekennzeichneten Printzeitschriften und sonstigen Produkten innerhalb von sechs Arbeitstagen nach Vertragsabschluss (Liefertermin Montag bis Xxxxxxx; Feiertage ausgenommen) per Post oder -frist) ist bindendPaketdienst. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart istDer Versand von Abozugaben erfolgt erst nach Zahlungseingang. Digitale Inhalte stellen wir Ihnen nach Beendigung des Kaufvorgangs als Download zur Verfügung. Shop-Bestellungen, die per Post ausgeliefert werden, sind Teil-nur innerhalb von Deutschland, Mehr- der Schweiz und EU-Mitgliedsstaaten möglich. Wenn Sie aus einem anderen Land bestellen möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice: xxxxxxx@xxxxxxxx.xx. Wir werden Ihnen dann ein individuelles Angebot unterbreiten. Wird der Verlag an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen sonstige unvorhersehbare, vom Verlag nicht zulässigzu vertretende Umstände (z.B. Streiks, Rohstoffmangel, behördliche oder gesetzliche Vorgaben, usw. Der Lieferant ist verpflichtetauch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten) verhindert, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen so verlängert sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kannin angemessenem Umfang. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt Wird die gesetzlichen Ansprüche zuLieferung durch die genannten Umstände unmöglich oder unzumutbar, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt so wird der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen NachfristVerlag von seiner Lieferverpflichtung frei. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im Bestellschein, für den Fall, dass der Lieferant Dauert die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringtLieferverzögerung länger als zwei Monate, ist der Käufer Kunde berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verlag von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreisesseiner Lieferverpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche ableiten. Dem Lieferant ist Liegen die genannten Umstände vor, so wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er Verlag den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des LieferantenKunden unverzüglich hiervon benachrichtigen.

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Samples: www.spektrumverlag.de

Lieferung. Die in Sofern eine Lieferung der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Sofern nichts anderes schriftlich bei Schönreiter erworbenen Ware vereinbart ist, sind Teil-erfolgt diese auf Rechnung und Gefahr des Käufers (sog. „Schickschuld“). Spätestens mit der Verladung der Ware auf das Transportmittel findet der Gefahrübergang gem. § 447 Abs. 1 BGB auf den Käu- fer statt. Dies gilt auch dann, Mehr- wenn Schönreiter eigenes Personal für den Transport zum Käu- fer einsetzt; die Haftung für Transportschäden richtet sich in jedem Fall nach § 426 ff. HGB. Die Xxxx des Transportweges und der Transportmittel bleibt Schönreiter vorbehalten. Die Lieferverpflichtung beschränkt sich auf das Verbringen der Waren an den vereinbarten Bestimmungsort ohne Abladen, es sei denn das Abladen der Ware zu ebener Erde an der Bordsteinkannte des Bestimmungsorts ist mit Schönreiter vereinbart. Verlässt das Lieferfahr- zeug auf Anweisung des Käufers die öffentliche Straße oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen befährt das Lieferfahrzeug auf Wunsch des Käufer eine Straße, die nicht zulässigfür eine Befahrung mit einem schweren Lastzug (40 Tonnen) freigegeben ist, so haftet der Käufer für Schäden an der Ware, soweit diese Schäden auf das Befahren der vorgenannten Straßen zurückzuführen sind. Das Abladen hat unverzüglich nach Lieferung durch den Käufer zu erfolgen. Sofern Personal von Schönreiter bei der Entladung behilflich ist, geschieht dies grundsätzlich auf Gefahr des Käufer, es sei denn das Abladen ist mit Schönreiter vereinbart. Wird der Käufer oder ein von ihm Empfangsbevollmächtigter bei Lieferung der Ware nicht angetroffen oder ist ein Abladen der Ware nicht möglich, gerät der Käufer in Annahmever- zug, § 293 BGB. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass trägt in diesem Fall die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt Kosten der Zwischenlagerung sowie die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt Kosten der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfristerneuten Lieferung. Die Regelungen Ware wird in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührtbranchenüblicher Weise verpackt und transportiert. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen Auf Transportbehälter, die im BestellscheinEigentum von Schönreiter stehen, für den Fall, dass der Lieferant die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz wird ein Pfand in Höhe von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des BestellpreisesEUR 10,- berechnet. Dem Lieferant ist Das Pfand wird nach Rücksendung der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den Transportbehälter an Schönreiter dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckterstattet. Eine Versicherung gegen Transportschäden, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben Transportverluste oder Bruch kann auf ausdrück- lichen Wunsch des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des Lieferantenauf seine Rechnung erfolgen.

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Samples: www.schoenreiter.de

Lieferung. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Übergabe der Sache an den Frachtführer die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Erfüllungsort ist der Versandort. Die in Lieferung erfolgt portofrei nach Xxxx der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässig. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kannPfizer OFG Germany GmbH. Die Pfizer OFG Germany GmbH schließt keine Abstellvereinbarungen mit dem Frachtführer ab. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt Fall einer Abstellvereinbarung zwischen Kunden und Frachtführer liegt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen NachfristAnforderungen dieser Abstellvereinbarung beim Kunden. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührtPfizer OFG Germany GmbH übernimmt keine Verantwortung für Abstellvereinbarungen zwischen Kunden und Frachtführer. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im BestellscheinLiefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Ist eine Frist verbindlich vereinbart, verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt. Bei anderen unabwendbaren Ereignissen, wie z.B. rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks, Aussperrungen und Flashmobs, Verkehrsstockungen und -behinderungen, und ähnlichem, verlängert sich die Frist ebenfalls angemessen; Das gilt auch bei rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen, es sei denn, diese sind durch die Pfizer OFG Germany GmbH zu vertreten. Käufer und Verkäufer können jedoch vor Ablauf der verlängerten Frist durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen vom Vertrag zurücktreten, wenn die Verzögerung für den Fallzurücktretenden Vertragspartner unerträglich wird. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferungen ist in allen Fällen ausge- schlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Pfizer OFG Germany GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Kunde verpflichtet sich, die von der Pfizer OFG Germany GmbH erworbenen Produkte weder direkt noch indirekt in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) auszuführen. Zudem verpflichtet sich der Kunde, diese Produkte nicht an einen Dritten zu verkaufen oder sonst abzugeben, ohne den Dritten ebenfalls zur Einhaltung dieses Ausfuhrverbots zu verpflichten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, diese Produkte nicht an einen Dritten zu verkaufen oder sonst abzugeben, wenn er weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass dieser Dritte die Produkte aus dem EWR ausführen wird oder möglicherweise ausführen könnte. Jeder Verstoß gegen diese bezeichneten Verbote hat zur Folge, dass der Lieferant Kunde vom weiteren Kauf von Produkten der Pfizer OFG Germany GmbH ausgeschlossen wird, bis die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten Pfizer OFG Germany GmbH sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Falldavon überzeugt hat, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers Kunde dieses Ausfuhrverbot nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des Lieferantenerneut verletzen wird. Die Nichtausübung oder Nichtverfolgung der Rechte aus dieser Regelung durch eine der Parteien bedeutet weder den Verzicht auf diese Rechte noch hat sie einen künftigen Untergang dieser Rechte zur Folge. Ein Verzicht auf die Geltung der in dieser Regelung enthaltenen Verbote bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform und muss von dem verzichtenden Vertragspartner unterzeichnet werden.

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Samples: www.viatris.de

Lieferung. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässig. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar 11.1.Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. 11.2.Versicherungen werden nur nach ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. 11.3.Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftrag- nehmer ausdrücklich bestätigt werden. 11.4.Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus denen sich ergibt§ 323 BGB (Rück- tritt) nur ausüben, dass wenn die Lieferzeit Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht eingehalten verbunden. 11.5.Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftrag- nehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Ver- trags, wenn dem Auftraggeber ein Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Ver- zögerung. Im Falle Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Be- triebsstörung möglich. Eine Haftung des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 11.6.Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck und Stempelvorlagen, Manuskrip- ten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im Bestellschein, für den Fall, dass der Lieferant die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des Lieferanten.

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Samples: l-arts.de

Lieferung. Die in Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindendVorrat reicht. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart istAlle von der edv- Ranker GmbH genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässig. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibtes sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die Lieferzeit der edv-Ranker GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die edv- Ranker GmbH diese Umstände nicht eingehalten werden kannzu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt Wird die gesetzlichen Ansprüche zuedv-Ranker GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im Bestellschein, für den FallMaßgabe, dass der Lieferant Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Waren Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der edv-Ranker GmbH nicht termingemäss liefert oder zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden istLieferfrist angemessen verlängert. Der Käufer ist berechtigtKunde kann vom Vertrag zurücktreten, pauschalierten Schadensersatz neben wenn er der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt edv-Ranker GmbH nach Ablauf der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die edv-Ranker GmbH nicht innerhalb der Erfüllungsort (Bringschuld)Nachfrist erfüllt. Sofern nicht etwas anderes schriftlich in Wird der jeweiligen Bestellungen vereinbart istedv-Ranker GmbH die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des Lieferantenso wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.

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Samples: edv-ranker.de

Lieferung. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässig. Der Lieferant ist Hat sich DELTAPLOT zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Käufer unverzüglich schriftlich zu informierenAuftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts haftet jedoch nur für Vorsatz und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfristgrobe Fahrlässigkeit. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im BestellscheinVersendungs- gefahr geht auf den Auftraggeber über, für sobald die Sendung an die den Fall, dass der Lieferant die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden Transport durchführende Person übergeben worden ist. Der Käufer Eine Versicherung der zu versenden- den Ware erfolgt auf schriftlich geäußer- tem Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Rechnung. Vereinbarungen über Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform. Bei Nichteinhaltung wirksam vereinbar- ter Termine und Fristen ist dem Auftrag- nehmer zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach frucht- losem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung verlangen. Zu Teilleistungen ist DELTAPLOT jederzeit berechtigt. Bei Teillieferungen ohne Absprache mit dem Auftraggeber sind die gesamten Versandkosten auf den 1,5fachen Wert der Versandkosten für die absprachegemäße Versendung begrenzt. DELTAPLOT hat Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und wesentlich erschwerender Umstände – z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u.ä. – auch wenn sie bei seinen Lieferan- ten eintreten, nicht zu vertreten; DELTAPLOT ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben seine Lieferung/Leistung für die Dauer der Behinderung zzgl. der nötigen Anlaufzeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung / Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. DELTAPLOT steht an vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegen- ständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß §369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung geltend zu machen. Nimmt aller fälligen Forderungen aus der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des LieferantenGeschäftsverbindung zu.

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Samples: deltaplot.de

Lieferung. Die ItsLine Deutscher Fenstershop GmbH ist bei allen Lieferungen und/oder Leistungen in der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin zumutbarem Umfang zu Teillieferungen- bzw. Leistungen berechtigt. Desweiteren sind wir weiterhin berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer oder -frist) ist bindendUnterauftragsnehmer einzusetzen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart istDie angegebenen Liefer- und Leistungsfristen sowie die Liefertermine stellen immer die optimale Liefer- und Leistungsmöglichkeit dar, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässigaber generell unverbindlich. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass Beginn der Lieferfrist sowie die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im Bestellschein, für den FallEinhaltung von Lieferterminen setzt immer voraus, dass der Lieferant Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten und -handlungen frist- und ordnungsgemäß erbringt bzw. einhält. Bei Hindernissen wie z.B. Lenkzeiten der Fahrer, Verkehrsbedingungen oder gesetzlichen Feiertagen im jeweiligen Bundesland von vorübergehender Dauer, verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen bzw. verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Eine Transportversicherung für zu versendende Waren wird nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Käufers hin im Namen und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen. Geschuldet ist nur die Übertragung des Eigentums und Überlassung des Kaufgegenstandes. Der Einbau, die Installation oder eine weitergehende Konfiguration des Kaufgegenstandes ist nicht termingemäss liefert oder geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt durch Sendung und Transport vom Lager bzw. Herstellerstandort an die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringtvom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift. Die Art des Versandes, ist Größe und Typ der Verpackung liegen im Ermessen des Lieferers. Ist der Käufer berechtigtein Verbraucher (private Person), einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) geht die Gefahr des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / Transportes oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreisesder zufälligen Beschädigung der Ware bzw. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als zufälligen Verschlechterung der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben verkauften Sache während der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens Versendung mit der Schlusszahlung geltend machenÜbergabe an den Käufer, bei Unternehmen mit der Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über. Wenn Beim Termin der in Übergabe ist es gleich, wenn der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist Kunde im Verzug mit der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, Annahme der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart Ware ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des Lieferanten.

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Lieferung. Die in für unsere Lieferungen und Leistungen angegebenen Liefer- und Ausführungszeiten sind sorgfältig ermittelte Annäherungswerte. Sie setzen die vollständige Klärung aller technischen Einzelheiten des Auftrages voraus. Verbindliche Liefertermine und Ausführungszeiten sind ausdrücklich zu vereinbaren und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Für Bauleistungen muss eine rechtskräftige Baugenehmigung vorliegen. Vorleistungen müssen frist- und fachgerecht ausgeführt sein. Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Liefer- und Ausführungsterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere von uns oder einem für uns arbeitenden Betrieb nicht zu vertretende Umstände befreien uns für die Dauer und soweit sie unsere Liefer- und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen von unserer Liefer- und Ausführungspflicht. In den vorgenannten Fällen sind wir ferner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass Ersatz des etwaigen Schadens verlangt werden kann, wenn uns die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn nach erteilter Auftragsbestätigung außergewöhnliche Erhöhungen von Rohstoff- und Energiekosten eintreten, die sich auf den Verkaufspreis auswirken. XxxxXxxx xx Xxx 0 00000 Xxxxxxxxxx Allgemeine Geschäftsbedingungen 01-2016 – Seite 1 von 5 Tel. 07905 / 92100-0 Fax 07905 / 00000-00 USt.-IdNr. DE 307701950 Registergericht: Ulm HRB 725 019 Geschäftsführer: Xxxxxxxx Xxxxx, Xxxxxx Xxxxxx Bei berechtigter Auftragskündigung durch uns ist der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Teil-, Mehr- oder Minderlieferungen sowie vorzeitige Lieferungen nicht zulässig. Der Lieferant ist Auftraggeber verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich eine angemessene Entschädigung für Dispositionsaufwand und Verdienstentgang zu informieren, sofern Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kannbezahlen. Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Käufer uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts Teillieferungen sind zulässig und des Anspruchs gelten als selbständige Geschäfte auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist. Die Regelungen in diesem Abschnitt 3.1 bleiben unberührt. In Ermangelung anderslautender Bestimmungen im Bestellschein, für den Fall, dass der Lieferant die Waren nicht termingemäss liefert oder die Dienstleistungen nicht termingemäss zum Abschluss bringt, ist der Käufer berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von drei Prozent (3%) des Bestellpreises für jede volle Kalenderwoche (sprich 7 Kalendertage) Verspätung und / oder pro rata temporis für jede Teilwoche Verspätung zu veranschlagen bis maximal zehn Prozent (10%) des Bestellpreises. Dem Lieferant ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder niedriger als der vorgenannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz neben der Erfüllung geltend zu machen. Nimmt der Käufer die verspätete Leistung an, muss er den pauschalierten Schadensersatz spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Wenn der in der Bestellung oder in dieser Bestellung angegebene pauschalierte Schadenersatz den dem Käufer entstandenen Schaden nicht abdeckt, ist der Käufer berechtigt, alle über den Pauschalschadenersatz hinausgehende Schäden zu erstatten, der ihm durch die Nichterfüllung der terminmässigen Leistung des Lieferanten entsteht. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben dem Käufer ausdrücklich vorbehalten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, das Recht des Käufers, diese Bestellung wegen Nichtlieferung zu kündigen. Alle Angaben zum Bestimmungsort der Liefergegenstände richten sich nach Incoterms® 2020. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). Sofern nicht etwas anderes schriftlich in der jeweiligen Bestellungen vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen Frei Frachtführer ("FCA") ab Werk des Lieferanten. In jedem Fall hat der Käufer das Recht, den Frachtbeförderungsvertrag festzulegen. Für den Fall, dass der Lieferant derartige Vorgaben des Käufers nicht einhält, gehen alle daraus resultierenden Transportkosten zulasten des LieferantenGrundlage unserer jeweils gültigen Preislisten.

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