Teillieferungen Musterklauseln

Teillieferungen. Xxxxxxx kann dem Kunden zumutbare Teillieferungen vornehmen. Xxxxxxx versendet Batterien gegebenenfalls gesondert vom Rest der Waren. Gedruckte Dokumentation kann gesondert von den Waren versandt werden.
Teillieferungen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.
Teillieferungen. Teillieferungen – soweit sie sich nicht ausnahmsweise aus dem Auftrag ergeben oder besonders vereinbart sind – sind ausgeschlossen.
Teillieferungen. XXXXX ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Verzug bei einer Teillieferung befreit den Käufer nicht von der Pflicht zur Abnahme und Zahlung für die restlichen Lieferungen. Waren, deren Lieferung durch den Käufer oder dessen Unfähigkeit zur Entgegennahme der Lieferung verzögert wird, können durch ROSEN auf Gefahr des Käufers und der Pflicht zur Zahlung aller Fracht-, Lager- und sonstiger Kosten in diesem Zusammenhang eingelagert werden. Teillieferungen können durch ROSEN getrennt in Rechnung gestellt werden.
Teillieferungen. Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.
Teillieferungen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Teillieferungen. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.
Teillieferungen. Bei Teillieferungen auf eine vertraglich vereinbarte Leistung gilt die Leistung erst dann als von dem Lieferanten erbracht, wenn diese vollständig geliefert wurde. Der Lieferant trägt die durch Teil- lieferungen entstandenen Mehrkosten in Bezug auf Transport, Verpackung etc. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Verrechnung eventueller Mehr- kosten mit den Ansprüchen des Lieferanten herbei- zuführen. Die Teillieferungen sind dabei nicht als ein jeweils in sich abgeschlossenes Geschäft zu bewerten. Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers hinsichtlich einer vertraglich vereinbarten Leistung werden durch Teillieferungen nicht berührt, insbe- sondere nicht hinsichtlich der Sachmängelhaftung. Bei Abrufaufträgen ist der Lieferant verpflichtet, sämtliche Abrufmengen so bereitzustellen, dass er den Liefertermin als Fixtermin einhalten kann.
Teillieferungen. 20.1 Der Lieferant ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung befugt, Teillieferungen zu erbringen.
Teillieferungen. 12.1 Sofern Werkleistungen beauftragt sind gilt, dass bei Teillieferungen auf eine vertraglich vereinbarte Leistung die Leistung erst dann als von dem Lieferan- ten erbracht gilt, wenn diese vollständig und mangel- frei geliefert wurde. Der Lieferant trägt die durch Teillieferungen entstandenen Mehrkosten in Bezug auf Transport, Verpackung etc. Der Auftraggeber ist be- rechtigt, eine Verrechnung eventueller Mehrkosten mit den Ansprüchen des Lieferanten herbeizuführen. Die Teillieferungen sind dabei nicht als ein jeweils in sich abgeschlossenes Geschäft zu bewerten.