Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
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Samples: kaesaro.com, monnier-zahner.ch, www.forplan.ch
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 14.1 Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
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Samples: de.cdn-website.com, www.comatreleco.com, www.hunkeler.ch
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten Lieferan- ten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
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Samples: www.ehrensperger-ag.ch, bohrbuechsen.ch, www.prominent.ch
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 15.1. Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.. Stand 01/2018 EC AG-D-004
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Samples: www.envirochemie.com, envirochemie.com
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 19.1 Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
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Samples: legacysite.liconic.com, www.starrag.com
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 13.1 Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
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Samples: tecosbruhinag.ch, www.sirag-ag.ch
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 22.1. Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des LieferantenLieferanten . Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
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Samples: mpower.mullermartini.com
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 15.1. Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
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Samples: www.rohrer-tools.com
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 22.1. Gerichtsstand sowohl für den Besteller und Kunden als auch für den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller Kunden an dessen Sitz Firmensitz zu belangenverklagen.
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Samples: swisens.ch
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 16.1. Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
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Samples: library.e.abb.com
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 13.1 Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigtberech- tigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
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Samples: www.seitz.ch
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 19.1 Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigtbe- rechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
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Samples: www.jaeggi-hybrid.ch
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 23.1 Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
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Samples: www.itech.eu
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 13.1 Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen des- sen Sitz zu belangen.
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Samples: food-ing.ch
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 15.1 Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
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Samples: www.biralitalia.it
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 15.1 Gerichtsstand für den Besteller Lieferanten und den Lieferanten Besteller ist der Sitz des LieferantenBestellers. Der Lieferant Besteller ist jedoch berechtigt, den Besteller Lieferanten an dessen Sitz zu belangen.
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Samples: berhalter.green
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 16.1 Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigtbe- rechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
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Samples: www.mggservice.ch
Gerichtsstand und anwendbares Recht. 22.1 13.1 Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangenbe- langen.
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Samples: www.cp-pumps.com