Common use of Gefahrenübergang Clause in Contracts

Gefahrenübergang. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Sendung transportverladen ab Lager des Vermie- ters dem Frachtführer, Spediteur oder Mieter zur Verfügung gestellt wird. Letztere sind verpflichtet, den Transportverlad des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Übernahme zu prüfen und allfällige Unzu- länglichkeiten unverzüglich zu beheben. Ab dem Zeitpunkt dieser Überprüfung stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verlad des Mietobjektes ergeben könnte.

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Samples: Mietvertrag Für Baumaschinen, www.rentscout.ch

Gefahrenübergang. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Sendung transportverladen ab Lager des Vermie- ters Vermieters dem Frachtführer, Spediteur oder Mieter zur Verfügung gestellt wird. Letztere sind verpflichtet, den Transportverlad des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Übernahme zu prüfen und allfällige Unzu- länglichkeiten Unzulänglichkeiten unverzüglich zu beheben. Ab dem Zeitpunkt dieser Überprüfung stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verlad des Mietobjektes ergeben könnte.

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Samples: schaer-baumaschinen.ch, euromodul.ch

Gefahrenübergang. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Sendung transportverladen ab Lager des Vermie- ters Vermieters dem Frachtführer, Spediteur oder Mieter zur Verfügung gestellt wird. Letztere sind verpflichtet, den Transportverlad des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Übernahme zu prüfen und allfällige Unzu- länglichkeiten Unzulänglich- keiten unverzüglich zu beheben. Ab dem Zeitpunkt dieser Überprüfung stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verlad des Mietobjektes Mietobjek- tes ergeben könnte.

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Samples: www.hydremag.ch, www.atlascopco.com

Gefahrenübergang. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Sendung transportverladen ab Lager des Vermie- ters dem FrachtführerMieter, Frachtführer oder Spediteur oder Mieter zur Verfügung gestellt wird. Letztere sind verpflichtet, den Transportverlad Der Mieter hat die Verladeart des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Übernahme Mietobjektes unverzüglich zu prüfen und allfällige Unzu- länglichkeiten unverzüglich Mängel zu behebenrügen. Ab dem Zeitpunkt dieser Überprüfung stellt ist der Mieter den Vermieter von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verlad des Mietobjektes ergeben könntebefreit.

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Samples: www.top-baumaschinenservice.ch

Gefahrenübergang. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Sendung transportverladen ab Lager des Vermie- ters dem FrachtführerMieter, Frachtführer oder Spediteur oder Mieter zur Verfügung gestellt wird. Letztere Der Mieter - oder wer in dessen Auftrag das Mietobjekt in Empfang nimmt - sind verpflichtet, den Transportverlad die Verladeart des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Übernahme Mietobjektes zu prüfen und allfällige Unzu- länglichkeiten unverzüglich Unzulänglichkeiten un- verzüglich zu beheben. Ab dem Zeitpunkt dieser Überprüfung stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verlad des Mietobjektes ergeben könnte.

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Samples: www.stirnimann.ch