Mietbeginn Musterklauseln

Mietbeginn a) Zeitpunkt Die Miete beginnt mit dem Tag der Versandbereitschaft beim Vermieter bzw. der Abholung des Miet- objektes durch den Mieter. Der Vermieter hat das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem vorgesehenen Beförderungs- weg zu versenden bzw. zur Abholung durch den Mieter bereitzuhalten. Der Mieter ist von der Ver- sandbereitschaft unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Mietbeginn a) Zeitpunkt
Mietbeginn. Die Miete beginnt mit dem Tag der Versandbereitschaft beim Vermieter bzw. der Abholung des Mietobjektes durch den Mieter. Der Vermieter hat das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem vorgesehenen Beförderungsweg zu versenden bzw. zur Abholung durch den Mieter bereitzuhalten. Der Mieter ist von der Versandbereitschaft unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es werden nur ganze Tage in Rechnung gestellt. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Sendung transportverladen ab Lager des Vermieters dem Frachtführer, Spediteur oder Mieter zur Verfügung gestellt wird. Letztere sind verpflichtet, den Transportverlad des Mietobjekts zum Zeitpunkt der Übernahme zu prüfen und allfällige Unzulänglichkeiten unverzüglich zu beheben. Ab dem Zeitpunkt dieser Überprüfung stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Verantwortung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verlad des Mietobjektes ergeben könnte.
Mietbeginn a. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit ab Mietbeginn Zug um Zug mit Zahlung der Kaution und des ersten Mietzinses zu überlassen.
Mietbeginn. Als Mietbeginn gilt der Zeitpunkt, in welchem sich das Mietobjekt im Zustand "Bezugsbe- reitschaft" (gemäss Definition in der Beilage 2 zum Vertrag) befindet, nach derzeitigem Pla- nungsstand, aber nicht verbindlich der 1. Februar 2027 (bzw. 1. April 2030). Unter dem Begriff der Bezugsbereitschaft verstehen die Parteien, dass das Mietobjekt mit Grundaus- bau und Mieterausbauten gemäss Ziffer II/13.1 nachfolgend fertiggestellt worden ist und ungeachtet allfälliger kleinerer Fertigstellungs- und Mängelbehebungsarbeiten vertrags- konform genutzt werden kann. Am Tag des Mietbeginns erfolgt die Übergabe des Mietobjektes. Die Vermieterin zeigt den massgebenden Zeitpunkt der Übergabe des Mietobjektes und damit den Zeitpunkt des Mietbeginns mindestens 6 Monate im Voraus schriftlich verbindlich an. Die Mieterin verpflichtet sich, während der letzten 9 Monate vor dem angezeigten Zeit- punkt der Bezugsbereitschaft 50 % des vertraglich vereinbarten Anfangsmietzinses sowie die vereinbarten Nebenkosten zu bezahlen. Damit wird bewirkt, dass im Interesse der Aus- schöpfung von Synergien unabhängig vom Zeitraum der Ausführung von Bauleistungen des Grundausbaus und der Mieterausbauten für die Zeitspanne, welche für die ausschliessliche Vornahme von Mieterausbauten veranschlagt wird, als Gegenleistung für den durch die Vermieterin zu schaffenden Zustand Grundausbau ein entsprechender Anteil von Mietzins sowie die Nebenkosten nach effektiver Inanspruchnahme bezahlt werden. Der Gesamtbetrag des für die Dauer von 9 Monaten um 50 % reduzierten Mietzinses sowie die für diese Zeitspanne geschuldeten Nebenkosten sind im Rahmen der Einmalzahlung der Mieterausbauten gemäss Ziffer II/14.1 und dem Zahlungsplan (Beilage 9) zur Zahlung fällig. Verschiebt sich der Mietbeginn wegen Verzögerungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Mietobjektes oder aus anderen Gründen, so verschieben sich auch Anfang und Ende der Vertragslaufzeiten, die entsprechenden Termine betreffend die vorerwähnte Zahlungs- pflicht, die Verlängerungsdauer nach erfolgter Ausübung der Optionsrechte und die jewei- ligen Termine, bis zu welchen Optionsrechte ausgeübt werden müssen, um den gleichen Zeitraum. Die Parteien halten die verbindlichen Termine in einem Nachtrag zu diesem Ver- trag (vgl. dazu auch Ziffer II/1) schriftlich fest.
Mietbeginn. 1. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietsache. Die Übergabe der Mietsache erfolgt grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten (Montag – Xxxxxxx 8 Uhr – 17 Uhr) der SB. Der Tag der Übergabe zählt gemäß des gewählten Abrechnungsmodells als erster Miettag bzw. erster Tag der Mietwoche bzw. erster Tag des Mietmonats. Abweichende Regelungen müssen als Sondervereinbarung gemäß § 13 vereinbart sein.
Mietbeginn. 1. Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche Unterzeichnung beider Vertragsparteien. Mehrere Xxxxxx haften für alle Ansprüche aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
Mietbeginn. Es existiert bereits ein formloser Mietvertrag seit Dezember 1987. Der vorliegende Vertrag beginnt am 1. Januar 2004.
Mietbeginn. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Tag mit der Übergabe der Maschine an den Mieter oder dessen Beauftragten. Wird die Mietsache versandt, beginnt die Mietzeit mit dem Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer. Wird die Mietsache nicht am vereinbarten Tage durch den Mieter abgenommen, so beginnt die Mietzeit am Tage der durch die Vertragsparteien im Mietvertrag vereinbart wurde.
Mietbeginn. Der Mietvertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Parteien am 1. Dezember 2022 in Kraft.