Instandhaltung Musterklauseln

Instandhaltung. Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes. Die Maßnahmen beinhalten: Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes, Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes, Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes.
Instandhaltung. 3.1. Der LN ist verpflichtet, den Leasinggegenstand schonend und pfleglich zu gebrauchen, alle Vorschriften, die mit dem Besitz, dem Gebrauch oder der Erhaltung des Leasinggegenstandes verbunden sind, zu beachten, sowie Wartung, Pflege und Gebrauchsempfehlungen des LG und des Herstellers bzw. Lieferanten zu befolgen. Über Verlangen des LG hat der LN eine Wartungsvereinbarung mit dem Lieferanten abzuschließen.
Instandhaltung. Sollte sich bei der Wartung ein Mangel herausstellen, wird Protection One die für dessen Be- seitigung notwendigen Arbeiten durchführen und erforderlichenfalls Verschleißteile auf eigene Materialkos- ten austauschen. Arbeitskosten hierfür werden dem Auftraggeber durch Protection One (sofern nicht ein Fall der Sachmängelgewährleistung vorliegt) gesondert in Rechnung gestellt, soweit die Arbeitszeit zur Behebung des Mangels die übliche Wartungszeit überschreitet. Kosten einer ggf. erforderlichen Neuanschatfung einzel- ner Komponenten der Überwachungsanlage trägt der Auftraggeber - vorbehaltlich der Sachmängelgewähr- leistung (vgl. auch Art.11) - selbst. Dies gilt auch, wenn Protection One die Beschatfung von Ersatzteilen un- möglich ist, bzw. dies mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Aufwand verbunden wäre. In diesem Fall ist Protection One berechtigt, die Anlage durch teilweisen Umbau instand zu setzen. Dies setzt die Annahme eines dem Auftraggeber zuvor unterbreiteten Angebotes voraus. Sind die vom Auftraggeber für einen solchen Umbau zu tragenden Kosten größer als 15 des Kaufpreises der Anlage, so steht dem Auftraggeber ein Son- derkündigungsrecht zur Verfügung, es sei denn, Protection One übernimmt die entsprechenden Mehrkosten. Näheres zu den lnstandhaltungsleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Instandhaltung. 6.1 Der LN hat das Leasingobjekt auf eigene Kosten selbst oder durch Beauftragung eines geeigneten Dritten in ordnungsgemäßem und funktionstüchtigem Zustand zu halten. Notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten am Leasingobjekt sind auf eigene Kosten unverzüglich von ihm durchzuführen. Soweit Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten aufgrund eines schon im Zeitpunkt der Übernahme des Leasingobjekts vorhandenen Mangels notwendig sind, hat der LN anstatt der notwendigen Arbeiten die ihm nach Ziff. 5 zustehenden Ansprüche geltend zu machen.
Instandhaltung. Spezielle Instandhaltungsleistungen werden nicht vereinbart. Es gelten die Regelungen zur Mängelhaftung in Nr. 11 sowie die Regelungen des Rahmenvertrages zu Mängeln.
Instandhaltung. Verantwortlich: Leiter Instandhaltung Mit Hilfe der regelmäßigen Wartung und Instandhaltung aller tech- nischen Geräte und Maschinen können Betriebsstörungen verhin- dert werden. Instandhaltungsarbeiten - rechtzeitig vor dem Auftre- ten von "Schäden" - reduzieren auch Brandgefahren.
Instandhaltung. 3.1 Soweit die Parteien in dem Vertragsschein neben der Instandsetzung auch die Pflicht der COMRAMO zur Instandhaltung der Hardware vereinbart haben, gilt Folgendes:
Instandhaltung. 8.7 Kupplung von Stromkreisen
Instandhaltung a) Planmäßige Instandhaltungsarbeiten Die Enovos Storage GmbH ist dafür verantwortlich, den ordnungsgemäßen und technisch einwandfreien Zustand des Speichers Frankenthal sicherzustellen. Hierzu sind regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an den Speicheranlagen durchzuführen, welche die Nutzung der vom Speicherkunden gebuchten Speicherkapazitäten tem- porär limitieren können. Sofern notwendig, ist die Enovos Storage GmbH daher zur Reduzierung oder auch zur vollständigen Abschaltung der vereinbarten Speichernut- zung berechtigt. Bis zu einer Dauer von 30 Tagen pro Jahr entsteht hieraus kein Anspruch des Speicherkunden auf Erstattung des Speicherentgeltes oder Teilen da- von. Sofern die Nutzbarkeit der gebuchten festen Speicherkapazitäten für mehr als 30 Tage pro Jahr eingeschränkt ist, wird die Enovos Storage GmbH den Rechnungs- betrag für das zu zahlende feste Speicherentgelt entsprechend anteilig kürzen. Die Enovos Storage GmbH ist dabei bestrebt, diese planmäßigen Instandhaltungszeiten auf das 3. Quartal des Kalenderjahres zu beschränken. Über geplante Instandhal- tungsmaßnahmen, die mit einer Nutzungseinschränkung verbunden sind, wird die Enovos Storage GmbH die Speicherkunden frühestmöglich über die in Anhang 2 angegebenen Kontakt- und Kommunikationsdaten informieren.
Instandhaltung. Jedem Vertragspartner obliegt die Errichtung, Wartung und die ordnungsgemäße Instandhaltung der in seinem Eigentum befindlichen Anlagenteile.