Common use of Fristen und Termine Clause in Contracts

Fristen und Termine. 3.1 Liefer- und Leistungstermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn sie von ABBOTT schriftlich bestätigt worden sind und der Besteller ABBOTT rechtzeitig alle zur Ausführung der Lieferung oder Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.

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Samples: www.de.abbott, www.de.abbott

Fristen und Termine. 3.1 Liefer- und Leistungstermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn sie von ABBOTT schriftlich bestätigt worden sind und der Besteller ABBOTT rechtzeitig alle zur Ausführung der Lieferung oder Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß vereinbarungsgemäss gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.

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Fristen und Termine. 3.1 Liefer- und Leistungstermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn sie von ABBOTT schriftlich bestätigt worden sind wurden und der Besteller ABBOTT rechtzeitig alle zur Ausführung der Lieferung oder Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß vereinbarungsgemäss gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei Verzögerungen im Verantwortungsbereich des Bestellers oder später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.

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Samples: www.ch.abbott

Fristen und Termine. 3.1 Liefer- und Leistungstermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn sie von ABBOTT schriftlich bestätigt worden sind im Vertrag als verbindlich vereinbart wurden und der Besteller ABBOTT rechtzeitig alle zur Ausführung der Lieferung oder Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.

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Samples: www.de.abbott