Angebotsfrist Musterklauseln

Angebotsfrist. Der Angebotszeitraum beginnt am 9. Dezember 2021 um 8:00 Uhr MEZ und endet am selben Tage um 20:00 Uhr MEZ („Angebotsfrist“).
Angebotsfrist. Der Angebotszeitraum beginnt voraussichtlich am 14. Xxxx 2024 um 8:00 Uhr MEZ und endet am selben Tag um 20:00 Uhr MEZ („Angebotsfrist“).
Angebotsfrist. Die Angebotsfrist endet am 04.07.2017, 12:00 Uhr (vgl. Ziffer V.).
Angebotsfrist. Die Schuldverschreibungen werden wie folgt öffentlich angeboten: - über die Zeichnungsfunktionalität vom 27.11.2019 bis 12.12.2019 (vorbehaltlich einer Verlängerung oder einer vorzeitigen Schließung) („Angebotsfrist Zeichnungsfunktionalität“) (zusammen die „Angebotsfrist“). Die Frist des Angebots im Großherzogtum Luxemburg und in der Republik Österreich entspricht der Frist des Angebots über die Zeichnungsfunktionalität vom 27.11.2019 bis 12.12.2019 (vorbehaltlich einer Verlängerung oder einer vorzeitigen Schließung) sowie der Frist des Angebots bei einer Zeichnung im Rahmen der Privatplatzierung (vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung). Die Emittentin ist jederzeit und nach ihrem alleinigen und freien Ermessen berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Angebotsfrist zu verlängern oder zu verkürzen und/oder das Öffentliche Angebot zurückzunehmen. Jede Verkürzung oder Verlängerung der Angebotsfrist wird auf der Webseite der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx) und im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Zudem wird die Emittentin im Falle der Verlängerung der Angebotsfrist einen Nachtrag zu diesem Prospekt von der CSSF billigen lassen und in derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen.
Angebotsfrist. Die Angebotsfrist läuft mit dem in der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" genannten Termin ab.
Angebotsfrist. Die Angebotsfrist beginnt am 4. Juni 2021 und endet voraussichtlich am 16. Juli 2021. Die Angebotsfrist kann nach Ermessen der Emittentin verkürzt werden. Im Falle der Verkürzung der Angebotsfrist wird ein Nachtrag zu diesem Prospekt erstellt.
Angebotsfrist. Schlusstermin für den Angebotseingang (Angebotsfrist) ist Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Angebotes. Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel der Vergabestelle. Im Zweifel ist der fristgerechte Eingang des Angebotes vom Bieter nachzuweisen. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot nach § 10 Abs. 2 VOL/A zurückgezogen werden. Für den Fall, dass bereits vor Ablauf der vorgenannten Angebotsfrist Angebote von allen im Rahmen der Freihändigen Vergabe kontaktierten Unternehmen eingegangen sind, behält sich die Auftraggeberin vor, nach entsprechender Zustimmung der kontaktierten Unternehmen bereits vor Ablauf der Angebotsfrist die Angebote zu öffnen bzw. eine Prüfung und Wertung der Angebote zum Zwecke der Zuschlagserteilung vorzunehmen.
Angebotsfrist. Die gemäß Punkt 6 gekennzeichneten Angebote müssen bis zum 12.03.2018, 12:00 Uhr MEZ bei der unter Punkt 1 bezeichneten Stelle eingegangen sein. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu verse- hen sowie mit der Aufschrift „Ausschreibung Schülerbeförderung für die Gemeinde Waltenhofen – NICHT ÖFFNEN.“ Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich oder fernschriftlich zurückgezogen werden. Angebote, die nach Ablauf der vorgenannten Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht an- wesend sein.
Angebotsfrist. Das Angebot muss bis zum 29.06.2020, 11.00 Uhr bei der Vergabestelle eingegangen sein.
Angebotsfrist. Wenn die Förderungsnehmerin/der Förderungsnehmer nicht bis zum schriftlich die Annahme des Förderungsanbotes samt den damit verbundenen Auflagen und Bedingungen erklärt, gilt das Förderungsanbot als widerrufen.