Verkaufs- und Lieferbedingungen Musterklauseln

Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchstel- ler die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Versiche- rungsnehmers rechtsgültig vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf evtl. in den Verkaufs- und Lieferbedingungen enthaltene Haftungs- ausschlüsse dann nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Berücksichtigung dieser Haftungsausschlüsse nach gesetzlichen Haft- pflichtbestimmungen zur Haftung verpflichtet wäre. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherungsnehmer eine derartige Behandlung des jeweiligen Schadenereignisses ausdrücklich wünscht.
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchsteller die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedin- gungen des Versicherungsnehmers rechtswirksam vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf den Haftungsaus- schluss für weitergehende Schäden nicht berufen, wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht. Der Versicherer übernimmt in diesem Fall die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen gemäß Art.1, Pkt.2.1, die dem Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen.
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem Anspruchsteller die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Versicherungsnehmers rechtswirksam vereinbart sind, wird sich die Haftpflichtkasse, insoweit abweichend von Ziff. 7.3 AHB nicht auf den Haftungsausschluss für weitergehende Schäden berufen, wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht und er nach gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung verpflichtet ist.
Verkaufs- und Lieferbedingungen. 1 - Angebote und Preise § 2 - Lieferfristen § 3 - Versand/Abnahme § 4 - Zahlungsbedingungen § 5 - Eigentumsvorbehalt § 6 - Pfandrecht § 7 - Mängel/Gewährleistung/Haftung
Verkaufs- und Lieferbedingungen. 1. Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Sie gelten auch ohne ausdrückliche Bestätigung durch die Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Be- dingungen werden für uns nur insoweit verbindlich, als wir sie im Einzelfalle schriftlich anerkennen.
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Versicherer wird sich auf vor Eintritt des Versicherungsfalles vereinbarte haftungsbeschränkende Vereinbarungen (auch innerhalb der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen) zwischen Versicherungsnehmer und Anspruchsteller nicht berufen, falls der Versicherungsnehmer dies wünscht und er nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung verpflichtet ist.
Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit zwischen dem Versicherungsnehmer und einem An- spruchsteller die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingun- gen des Versicherungsnehmers rechtswirksam vereinbart sind, wird sich der Versicherer auf den Haftungsausschluss für weitergehende Schäden nicht berufen, wenn der Versi- cherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht. Der Versicherer übernimmt in diesem Fall die Erfüllung von Schadenersatz- verpflichtungen gemäß Art.3, Pkt.2, die dem Versicherungs- nehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen pri- vatrechtlichen Inhalts erwachsen.
Verkaufs- und Lieferbedingungen. 7 Muster und Abweichungen § 8
Verkaufs- und Lieferbedingungen. 1.1 Wir verkaufen ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen, insbesondere mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Verkaufs- und Lieferbedingungen. 1 Angebot und Vertragsabschluss §2 Überlassene Unterlagen §3 Preise-Zahlung-Zahlungsverzug-Factoring §4 Eigentumsvorbehalt §5 Liefer-und Leistungszeit § 6 Gefahrübergang § 7 Sachmängel §8 Gesamthaftungsklausel