Anlagepolitik des Fonds Musterklauseln

Anlagepolitik des Fonds. Um das Anlageziel zu erreichen, setzt der Fonds eine Nachbildungsmethode ein, die auf eine möglichst umfassende und praktikable Anlage in den Komponenten des Referenzindex ausgerichtet ist. Der Fonds beabsichtigt, den Referenzindex durch Anlage in sämtlichen der in diesem Index enthaltenen Wertpapiere zu ähnlichen Gewichtungen wie im Referenzindex nachzubilden. Um den Referenzindex nachzubilden, kann der Fonds bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in Wertpapiere von ein und demselben Emittenten investieren. Diese Obergrenze kann für einen einzelnen Emittenten bei außergewöhnlichen Marktbedingungen, etwa bei Marktdominanz, auf 35% erhöht werden. Marktdominanz besteht, wenn ein bestimmtes Unternehmen als Komponente des Referenzindex in einem bestimmten Sektor des Marktes oder einer bestimmten geografischen Region, in dem/der dieses Unternehmen tätig ist, über eine dominante Position verfügt, aufgrund derer dieses Unternehmen einen großen Anteil am Referenzindex hat. Dies bedeutet, dass der Fonds eine hohe Konzentration der Anlagen in einem bestimmten Emittenten aufweisen kann. Weitere Informationen dazu, wie der Fonds versucht, den Referenzindex nachzubilden, sind Abschnitt 4, „Anlageziel und -politik“ und Abschnitt 5 „Anlagebeschränkungen und zulässige Anlagen“ des Prospekts zu entnehmen. Unter einigen Umständen kann der Zugang zu Komponenten des Referenzindex aufgrund regulatorischer Vorschriften verboten sein, ansonsten nicht im Interesse der Anteilsinhaber liegen oder anderweitig nicht möglich oder praktikabel sein. Der Fonds darf zusätzliche liquide Vermögenswerte halten und effiziente Portfoliomanagementtechniken gemäß den Anforderungen der Zentralbank einsetzen. Ferner kann der Fonds zur Absicherung und/oder zu Zwecken des effizienten Portfoliomanagements Transaktionen in DFIs eingehen. Der Fonds kann gegebenenfalls die folgenden DFIs einsetzen, die an einem Markt notiert oder im Freiverkehr (OTC) gehandelt werden: Optionen und Futures, Forward- Kontrakte, Non-Deliverable Forwards, Devisenkassageschäfte und Differenzkontrakte. Weitere Einzelheiten zu DFIs und ihrem möglichen Einsatz sind dem Hauptteil des Prospekts im Abschnitt „Anhang III - Effizientes Portfoliomanagement und Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten" zu entnehmen. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) investieren. Mit Ausnahme von zulässigen Anlagen in nicht börsennotierte...
Anlagepolitik des Fonds. Zur Erreichung des Anlageziels investiert der Fonds generell in ein Portfolio von festverzinslichen, auf Euro lautenden, unbesicherten Unternehmensanleihen von globalen Emittenten mit einem Investment- Grade-Kreditrating. Die Wertpapiere werden vom Anlageverwalter auf Grundlage von zwei Kriterien ausgewählt: 1) Erfüllung der ESG-Politik des Fonds (die „ESG-Politik“) und 2) ihrer gemäß dem quantitativen Anlagemodell des Anlageverwalters ermittelten Attraktivität. Um für eine Anlage durch den Fonds infrage zu kommen, muss eine Unternehmensanleihe ein Investment-Grade-Rating von den Ratingagenturen S&P, Fitch oder Moody’s aufweisen. Wertpapiere mit Investment Grade sind solche, die von Standard & Poor’s oder Fitch mit BBB- oder höher und von Moody’s mit Baa3 oder höher bewertet werden. Wenn das Rating für ein bestimmtes Wertpapier nicht verfügbar ist, wird stattdessen das Rating des Emittenten herangezogen. Ansonsten kommen Wertpapiere ohne Rating infrage, wenn sie vom Anlageverwalter als von vergleichbarer Qualität mit den Vorstehenden eingestuft werden. Bei einer Abweichung der Ratings eines Wertpapiers zwischen Ratingagenturen, wird das niedrigste der verfügbaren Ratings zur Ermittlung der Eignung gewählt. Wenn das Kreditrating eines vom Fonds gehaltenen Wertpapiers unter diese jeweiligen Ratings herabgestuft wird, löst der Anlageverwalter diese Position bei der frühesten optimalen Gelegenheit auf, wobei er die Interessen seiner Anteilsinhaber gebührend berücksichtigt. Der Fonds wird nicht in Wertpapiere investieren, die zum Zeitpunkt der Anlage in Verzug sind. Wenn ein Wertpapier nach dem Kauf durch den Fonds ausfällt, entscheidet der Anlageverwalter nach eigenem Ermessen, ob dieses Wertpapier gehalten oder verkauft wird, wobei er die Interessen seiner Anteilsinhaber gebührend berücksichtigt. Der Fonds kann bis zu 30 % seines Vermögens in Unternehmensanleihen investieren, die auf andere Währungen als Euro lauten. Das Risiko durch Wechselkursschwankungen, die sich aus diesen Anlagen ergeben, wird nach Ermessen des Anlageverwalters in Euro abgesichert. Der Fonds wird nicht mehr als 10 % seines Gesamtvermögens in Wertpapiere investieren, die von Unternehmen aus Schwellenländern begeben werden.
Anlagepolitik des Fonds. Der Anlagefonds investiert ausschliesslich in physisches Silber in leicht verkäuflicher Form. Dieses ist zu 100% physisch hinterlegt und wird vollständig in der Schweiz gelagert. Die gehaltenen Standardbarren entsprechen den Good Delivery Anforderungen der London Bullion Market Association (LBMA) und stammen von Raffinerien, die auf den Good Delivery Listen (Current List und Former List) der LBMA aufgeführt sind. Die LBMA ist eine Organisation, welche unter anderem Standards für Edelmetallbarren und die dahinterstehende Edelmetallindustrie festlegt. Die LBMA führt Listen von Xxxxxxxxxxx (Current und Former List), die sich verpflichtet haben, die Good Delivery Anforderung der LBMA einzuhalten, zum Beispiel hinsichtlich Gewicht, Feinheit und Aussehen. Barren der Standardeinheit à ca. 30 kg mit der Feinheit 999/1000 (Standardbarren) dieser Raffinerien entsprechen diesen Anforderungen. Weitere Angaben zur LBMA und ihren Anforderungen finden sich unter xxxxx://xxx.xxxx.xxx.xx. Der Anlagefonds investiert nicht in Derivate. Davon ausgenommen sind die währungsbesicherten Klassen, bei denen Derivate ausschliesslich zur Absicherung des US-Dollars (als Haupthandelswäh- rung) gegenüber der Referenzwährung verwendet werden. Bei den Klassen AAH CHF, AAH USD, AAH EUR und AAH GBP wird der Wert der Anlagen in Silber (ausgedrückt in US-Dollar) und allfällige Guthaben und Forderungen, die nicht auf die jeweilige Referenzwährung (Schweizer Franken, US-Dollar, Euro bzw. Pfund Sterling) lauten, bestmöglich gegen die entsprechende Referenzwährung abgesichert. Transitorisch kann eine beschränkte Über- oder Unterabsicherung auftreten. Diese Absicherung kann insbesondere die Folgen eines Wäh- rungsverfalls des US-Dollars im Verhältnis zum Schweizer Franken, Euro bzw. Pfund Sterling auf- fangen. Da keine laufende umfassende Absicherung erfolgen muss, kann ein Wertverlust aufgrund von Wechselkursschwankungen nicht ausgeschlossen werden. Die Absicherung ist in der Regel mit laufenden Kosten verbunden.
Anlagepolitik des Fonds. 3. Ziel und Strategie zu Umsetzung der Anlagepolitik