Die Verwahrstelle Musterklauseln

Die Verwahrstelle. Die Verwahrstelle erfüllt die Aufgaben, die ihr im Rahmen der Anwendung der geltenden Gesetze und Bestimmungen zufallen und mit denen sie vertraglich von der Verwaltungsgesellschaft beauftragt wurde. Sie muss insbesondere die Regelmäßigkeit der Entscheidungen der Verwaltungsgesellschaft des Portfolios überprüfen. Gegebenenfalls muss sie alle Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, die sie als sachdienlich erachtet. Im Falle eines Rechtsstreits mit der Verwaltungsgesellschaft informiert sie die Autorité des Marchés Financiers.
Die Verwahrstelle a) stellt sicher, dass Verkauf, Ausgabe, Rücknahme, Auszahlung und Annullierung von Anteilen des jeweiligen Fonds gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie gemäß dem im Allgemeinem Verwaltungsreglement und Sonderreglement festgelegten Verfahren erfolgen;
Die Verwahrstelle. 11. Die Gesellschaft hat die State Street Bank International GmbH, handelnd durch ihre Zweigniederlassung Luxemburg, als Verwahrstelle im Sinne des Gesetzes von 2010 gemäß dem Verwahrstellenvertrag bestellt. Die State Street Bank International GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit eingetragenem Geschäftssitz in der Xxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, die beim Handelsregistergericht München unter der Nummer HRB 42872 eingetragen ist. Als Kreditinstitut wird sie von der Europäischen Zentralbank (EZB), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank beaufsichtigt. Die State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg ist von der CSSF in Luxemburg als Verwahrstelle zugelassen und auf Verwahrstellen-, Fondsverwaltungs- und damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert. Die State Street Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg ist im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (RCS) unter der Nummer B 148 186 eingetragen. Die State Street Bank International GmbH ist Mitglied der State Street Gruppe, deren Muttergesellschaft die State Street Corporation, ein börsennotiertes US-Unternehmen, ist.
Die Verwahrstelle. 1. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine einzige Verwahrstelle für den jeweiligen Fonds bestellt. Die Verwahrstelle für den jeweiligen Fonds wird im jeweiligen Sonderreglement bestimmt.
Die Verwahrstelle. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Niederlassung Luxemburg als Verwahrstelle des Fonds bestellt. Die Verwahrstelle ist ein deutsches Kreditinstitut mit Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1 des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG). Sie wird von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Durchführung ihrer Geschäftstätigkeit beaufsichtigt. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 108617. Die Verwahrstelle erbringt ihre Verwahrstellendienstleistungen in Luxemburg über ihre Niederlassung Luxemburg, die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Niederlassung Luxemburg. Die Niederlassung unterliegt in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Liquidität, Markttransparenz, Verhinderung von Geldwäsche sowie den Anforderungen an eine Verwahrstelle für luxemburgische Fonds der Aufsicht durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Sie hat ihren Sitz in Luxemburg mit Geschäftsanschrift in 0X, xxx Xxxxxxx Xxxxxxxx, L-5365 Munsbach und ist eingetragen im Xxxxxxxx xx Xxxxxxxx xx xxx Xxxxxxxx xx Xxxxxxxxxx unter der Nummer B 175937. Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle ergeben sich aus dem zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle vereinbarten Verwahrstellenvertrag, den im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Verwahrstellenfunktion anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des europäischen und luxemburgischen Rechts sowie dem Verkaufsprospekt, dem Allgemeinen Verwaltungsreglements nebst Sonderreglements und sonstigen der Verwahrstelle von der Verwaltungsgesellschaft zur Kenntnis gebrachten schriftlichen Vereinbarungen, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und der Verwaltungsgesellschaft in Bezug auf den Fonds regeln, sofern sie für die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Verwahrstelle nach dem Verwahrstellenvertrag relevant sind. Die Verwahrstelle hat gemäß Artikel 3 des Allgemeinen Verwaltungsreglements die Möglichkeit, Teile ihrer Aufgaben an Dritte zu delegieren („Unterverwahrer“). Eine entsprechende Übersicht der etwaig ernannten Unterverwahrer wird auf der Webseite der Verwahrstelle unter abrufbarem Link Liste der Unterverwahrer zur Verfügung gestellt. Bei keinem der in der Liste aufgeführten Unterverwahrer handelt es sich um ein mit der Verwahrstelle konzernmäßig verbundenes Unternehmen. Auf Antrag wird die Verwaltungsg...
Die Verwahrstelle. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Banque de Luxembourg X.X.xxx Sitz im Groß- herzogtum Luxemburg als Verwahrstelle bestellt. Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem Gesetz vom 17. Dezember 2010, dem Verwahrstellenvertrag, diesem Verwaltungsreglement sowie dem Verkaufsprospekt (nebst Anhängen). Artikel 4 Allgemeine Richtlinien für die An- lagepolitik Die Anlageziele und die Anlagepolitik eines Teilfonds werden auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Richtlinien festgelegt. Die Anlagebeschränkungen sind auf jeden Teilfonds separat anwendbar. Für die Berechnung der Mindestgrenze für das Netto-Fondsvermögen gemäß Ar- tikel 1 Nummer 2 des Verwaltungsreglements ist auf das Fondsvermögen des Fonds insgesamt abzustellen, das sich aus der Addition der Netto-Vermögen der Teilfonds ergibt. 1.
Die Verwahrstelle. Das ICAV und der AIFM haben The Bank of New York Mellon SA/NV, Zweigniederlassung Dublin, gemäss dem Verwahrstellenvertrag als Verwahrstelle für alle Vermögenswerte des ICAV bestellt. Der Verwahrstellenvertrag unterliegt den Gesetzen von Irland. Die Verwahrstelle ist eine in Belgien am 30. September 2008 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited liability company). Die Hauptgeschäftstätigkeit der Verwahrstelle ist das Asset Servicing, das sowohl für Dritte als auch für interne Kunden innerhalb der The Bank of New York Mellon-Gruppe erbracht wird. Die Verwahrstelle wird als bedeutendes Kreditinstitut von der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Belgischen Nationalbank (BNB) in aufsichtsrechtlichen Fragen und unter der Aufsicht der belgischen Finanzmarktaufsicht (FSMA) bezüglich der Einhaltung von Wohlverhaltensregeln reguliert und beaufsichtigt. BNY Mellon ist ein globaler Finanzdienstleister, der seinen Schwerpunkt auf der Unterstützung von Xxxxxx bei der Verwaltung ihres Finanzvermögens hat, in 34 Ländern tätig ist und mehr als 100 Märkte bedient. In dieser Eigenschaft umfassen die Pflichten der Verwahrstelle unter anderem Folgendes:
Die Verwahrstelle. Im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse hat die Gesellschaft einen Verwahrstellenvertrag mit einer Bank im Sinne des Gesetzes vom 5. April 1993 über den Zugang zum Finanzsektor und dessen Überwachung einschließlich nachfolgender Ergänzungen abgeschlossen. Die Verwahrstelle übernimmt die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten entsprechend dem OGA-Gesetz. Die Verwahrstelle sowie die Gesellschaft sind berechtigt, die Verwahrstellenbestellung jederzeit schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Eine solche Kündigung wird wirksam, wenn die Gesellschaft mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde eine andere Bank zur Verwahrstelle bestellt und diese die Pflichten und Funktionen als Verwahrstelle übernimmt, bis dahin wird die bisherige Verwahrstelle zum Schutz der Interessen der Anteilinhaber ihren Pflichten und Funktionen als Verwahrstelle vollumfänglich nachkommen.
Die Verwahrstelle. Die Gesellschaft hat die State Street Custodial Services (Ireland) Limited als Verwahrstelle gemäß Verwahrstellenvertrag bestellt. Die Verwahrstelle ist eine in Irland eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Private Limited Company). Die Hauptgeschäftstätigkeit der Verwahrstelle besteht in ihrer Aufgabe als Verwahrstelle für die Vermögenswerte von Organismen für gemeinsame Anlagen. Die Verwahrstelle untersteht der Aufsicht der Zentralbank. Die Verwahrstelle darf ihre treuhänderischen Pflichten nicht delegieren. Die Verwahrstelle fungiert als Verwahrstelle der Gesellschaft und muss dabei die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen des Verwahrstellenvertrages einhalten. In dieser Eigenschaft hat die Verwahrstelle unter anderem folgende Pflichten:
Die Verwahrstelle. Die Gesellschaft hat State Street Custodial Services (Ireland) Limited per Verwahrstellenvertrag als Verwahrstelle für ihr gesamtes Vermögen bestellt. Die Verwahrstelle ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited liability company) im Besitz der State Street Corporation. Sie hat ein genehmigtes Aktienkapital von GBP 5.000.000 und ihr ausgegebenes und eingezahltes Kapital beträgt GBP 200.000. Am 31. Dezember 2015 belief sich das von der Verwahrstelle treuhänderisch verwahrte Vermögen auf mehr als USD 606 Milliarden. Die State Street Corporation ist ein weltweit führender Spezialist für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Anlagebetreuung und -verwaltung für versierte Investoren weltweit. Der Hauptsitz der State Street Corporation befindet sich in Boston, Massachusetts (USA), und ihre Aktien werden an der New York Stock Exchange mit dem Tickersymbol STT gehandelt. Das Hauptgeschäft der Verwahrstelle ist die Funktion als Treuhänder und Verwahrstelle für Vermögenswerte kollektiver Kapitalanlagen. Die Verwahrstelle wurde von der irischen Zentralbank zugelassen und untersteht deren Aufsicht. Die Aufgaben der Verwahrstelle umfassen die Verwahrung, die Beaufsichtigung und die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse in Bezug auf die Vermögenswerte der Gesellschaft und ihrer Teilfonds gemäß OGAW-Verordnung. Des Weiteren ist die Verwahrstelle für die Überwachung der Zahlungsströme und der Zeichnungsgelder der Teilfonds zuständig. Die Verwahrstelle hat unter anderem dafür zu sorgen, dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme und die Annullierung von Anteilen der Gesellschaft in Übereinstimmung mit der OGAW-Verordnung und der Satzung erfolgen. Die Verwahrstelle befolgt die Weisungen der Gesellschaft, sofern diese nicht im Widerspruch zur OGAW-Verordnung oder zur Satzung stehen. Die Verwahrstelle hat darüber hinaus die Führung der Gesellschaft in jedem Rechnungsjahr zu untersuchen und den Anteilinhabern darüber Bericht zu erstatten. Die Verwahrstelle haftet für den Verlust der von ihr oder von einer Unterverwahrstelle verwahrten Finanzinstrumente, sofern sie nicht nachweisen kann, dass der Verlust auf äußere Ereignisse zurückzuführen ist, die sich ihrer Kontrolle entziehen und deren Konsequenzen trotz aller angemessenen Anstrengungen nicht hätten vermieden werden können. Die Verwahrstelle haftet außerdem für alle anderen Verluste, die entstehen, weil die Verwahrstelle die ihr gemäß OGAW-Verordnung und Verwahrstellenvertrag obliegenden Pflichten aus Fahrlässig...