Der AIFM Musterklauseln

Der AIFM. Die CAIAC Fund Management AG, Haus Atzig, Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern ist der „AIFM“. Der AIFM verwaltet den AIF für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung und gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „Fonds im Überblick“. Der AIFM ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum AIF gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben. Der AIFM deckt eine potenzielle Haftung aus beruflicher Tätigkeit in folgender Weise ab: - Indem er ein umfangreiches internes Risiko Management installiert, welches über diverse Instanzen (menschlich wie technisch) das gesamte Risiko uberwacht; sowie - Der AIFM überdies eine weitreichende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Der AIFM. CAIAC Fund Management AG (im Folgenden: „AIFM“), Xxxx Xxxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, XX-0000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxx FL-0002.227.513-0 Die CAIAC Fund Management AG wurde am 15. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Der AIFM hat seinen Sitz und die Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein. Die CAIAC Fund Management AG wurde am 15. Mai 2007 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Bendern, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat der CAIAC Fund Management AG am 10. Mai 2007 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit und am 15. November 2013 die Zulassung als AIFM gemäss dem Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) erteilt. Die CAIAC Fund Management AG verfügt ebenso über eine Bewilligung als Verwaltungsgesellschaft gem. IUG und UCITSG. Das Aktienkapital des AIFM beträgt CHF 1'000’000.- (in Worten: Schweizer Franken eine Million) und ist vollständig einbezahlt. Der AIFM hat ein umfangreiches internes Risiko Management installiert, welches über diverse Instanzen (menschlich wie technisch) das gesamte Risiko überwacht. Überdies hat der AIFM eine weitreichende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der AIFM hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von AIFs ergeben und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, auch durch Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0.01% des Vermögens aller verwalteten AIFs abgedeckt. Der Deckungsbetrag wird jährlich überprüft und allenfalls angepasst. Der AIFM verwaltet den AIF für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger gemäss den Bestimmungen der konstituierenden Dokumente. Der AIFM ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum AIF gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der konstituierenden Dokumente zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben. Die Einzelheiten zu den Rechten und Pflichten des AIFM sind im AIFMG geregelt. Zu den Haupttätigkeiten des AIFM zählen die Portfolioverwaltung und/oder das Risikomanagement. Zudem kann er administrative Tätigkeiten und Vertriebsaktivitäten ausüben. In Übereinstimmung mit dem AIFMG kann der AIFM einzelne Aufgaben an Dritte delegieren. Der AIFM teilt der FMA die Übertragung von Aufgaben vor Wirksamkeit mit. Eine Übersicht sämtlicher vom AIFM verwalteten AIF befindet sich auf der Internetseite des LAFV Li...
Der AIFM. Die CAIAC Fund Management AG, Haus Atzig, Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern ist der „AIFM“. Der AIFM verwaltet den AIF für Rechnung und im ausschliesslichen Interesse der Anleger gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags sowie des Anhangs A „Fonds im Überblick“. Der AIFM ist berechtigt, im eigenen Namen über die zum AIF gehörenden Gegenstände nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und des Treuhandvertrags zu verfügen und alle Rechte daraus auszuüben.
Der AIFM. Der Fonds hat den AIFM in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes von 2013, des Gesetzes von 2010 und gemäß dem Verwaltungsvertrag zum Manager seines alternativen Anlagefonds ernannt. Der AIFM ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée), die nach dem Recht des Großher- zogtums Luxemburg am 13. Xxxx 2018 gegründet wurde. Der AIFM ist von der CSSF im Großherzogtum Luxemburg gemäß dem Gesetz von 2013 zugelassen und wird von ihr reguliert. Der AIFM ist ein verbundenes Unternehmen der Neuberger Berman Group und von NB Alternatives Advisers LLC. Seine Hauptgeschäftstätigkeit ist die Verwaltung und das Management von einem oder mehreren alternativen Investmentfonds, die dem AIFM-Gesetz unterliegen. Die Beziehung zwischen dem Fonds und dem AIFM unterliegt den Bedingungen des Verwaltungsvertrags. Gemäß den Best- immungen des Verwaltungsvertrags ist der AIFM für das Portfolio- und Risikomanagement des Fonds sowie für den Vertrieb der Anteile verantwortlich, vorbehaltlich der Gesamtaufsicht der Geschäftsführung. Dazu gehören insbesondere die Überwa- chung der Anlagepolitik, der Anlagestrategien und der Wertentwicklung sowie das Risikomanagement, das Liquiditätsma- nagement, das Management von Interessenkonflikten und die Überwachung der Delegierten. Der AIFM ist befugt, im Rahmen seiner Funktion im Namen des Fonds zu handeln. Zur Deckung seines berufsbedingten Haftungsrisikos, das sich aus den von ihm möglicherweise ausgeübten Tätigkeiten ergibt, hält der AIFM ausreichende zusätzliche Eigenmittel, die geeignet sind, potenzielle Haftungsrisiken aus beruflicher Fahrlässig- keit abzudecken. Der AIFM wendet eine Vergütungspolitik an, die sicherstellen soll, dass die Interessen des AIFM und der Anteilseigner des Fonds aufeinander abgestimmt sind. Diese Vergütungspolitik legt Vergütungsregeln für Mitarbeiter und leitende Angestellte des AIFM fest, deren Tätigkeiten sich auf das Risikoprofil des Fonds auswirken. Der AIFM ist bestrebt sicherzustellen, dass diese Vergütungsgrundsätze und -praktiken mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement und mit der AIFM-Richtlinie vereinbar sind. Der AIFM ist auch bestrebt sicherzustellen, dass diese Vergütungspolitik und -praxis nicht zur Übernahme von Risiken ermutigt, die mit dem Risikoprofil und den Gründungsunterlagen des Fonds unvereinbar sind. Der AIFM ist bestrebt sicherzustellen, dass die Vergütungspolitik jederzeit mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Beteiligun...

Related to Der AIFM

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.