Common use of Anwendungsbereich Clause in Contracts

Anwendungsbereich. Die digitale girocard ist eine Debitkarte (nachfolgend „digitale Karte“ genannt), die dem Kunden digital zur Speicherung auf einem mobilen End- gerät (Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät) zur Nutzung von mobilen Bezahlverfahren bereitgestellt (nachfolgend als „veritable digitale Karte“ bezeichnet) oder in Verbindung mit der physischen girocard digital mittels eines mobilen Endgeräts erzeugt (nachfolgend „digitalisierte physische Karte“) wird. Es gelten die „Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)”, sofern in den „Sonderbedingungen für die digitale girocard (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren“ nicht Abweichendes vereinbart ist. Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der kartenausgebenden Bank und dem Kontoinhaber. Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber und Dritten (z. B. Endgerätehersteller, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, bei denen digitale Karten hinterlegt werden können) bleiben unberührt. Die vertragliche Leistung der Bank betrifft nicht die Funktionsfähigkeit oder den Betrieb des mobilen Endgeräts, von Bezahlplattformen wie Apps für digitale Geldbörsen (Wallets), bei denen die digitale Karte hinterlegt werden kann.

Appears in 7 contracts

Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, www.sparda-b.de

Anwendungsbereich. Die digitale girocard ist eine Debitkarte (nachfolgend „digitale Karte“ genannt), die dem Kunden digital zur Speicherung auf einem mobilen End- gerät (Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät) zur Nutzung von mobilen Bezahlverfahren bereitgestellt (nachfolgend als „veritable digitale Karte“ bezeichnet) oder in Verbindung mit der physischen girocard digital mittels eines mobilen Endgeräts erzeugt (nachfolgend „digitalisierte physische Karte“) wird. Es gelten die „Sonderbedingungen Sonderbedin- gungen für die girocard (Debitkarte)”, sofern in den „Sonderbedingungen für die digitale girocard (Debitkarte) mit individualisierten AuthentifizierungsverfahrenAuthentifizie- rungsverfahren“ nicht Abweichendes vereinbart ist. Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der kartenausgebenden Bank und dem Kontoinhaber. Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber und Dritten (z. B. Endgerätehersteller, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, bei denen digitale Karten hinterlegt werden können) bleiben unberührt. Die vertragliche Leistung der Bank betrifft nicht die Funktionsfähigkeit oder den Betrieb des mobilen Endgeräts, von Bezahlplattformen wie Apps für digitale Geldbörsen (Wallets), bei denen die digitale Karte hinterlegt werden kann.

Appears in 3 contracts

Samples: www.volksbank-pur.de, www.raiffeisenbank-gruibingen.de, www.vb-mittelhessen.de

Anwendungsbereich. Die digitale girocard ist eine Debitkarte (nachfolgend „digitale Karte“ genannt), die dem Kunden digital zur Speicherung auf einem mobilen End- gerät Endgerät (Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät) zur Nutzung von mobilen Bezahlverfahren bereitgestellt (nachfolgend als „veritable digitale digi- tale Karte“ bezeichnet) oder in Verbindung mit der physischen girocard digital mittels eines mobilen Endgeräts erzeugt (nachfolgend „digitalisierte digitali- sierte physische Karte“) wird. Es gelten die „Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)”, sofern in den „Sonderbedingungen für die digitale digi- tale girocard (Debitkarte) mit individualisierten AuthentifizierungsverfahrenAuthentifizierungsver- fahren“ nicht Abweichendes vereinbart ist. Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der kartenausgebenden Bank und dem Kontoinhaber. Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber Kontoinha- ber und Dritten (z. B. Endgerätehersteller, Mobilfunkanbieter oder Anbieter An- bieter von Bezahlplattformen, bei denen digitale Karten hinterlegt werden wer- den können) bleiben unberührt. Die vertragliche Leistung der Bank betrifft nicht die Funktionsfähigkeit oder den Betrieb des mobilen EndgerätsEnd- xxxxxx, von Bezahlplattformen wie Apps für digitale Geldbörsen (WalletsWal- lets), bei denen die digitale Karte hinterlegt werden kann.

Appears in 2 contracts

Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de

Anwendungsbereich. Die digitale girocard ist eine Debitkarte (nachfolgend »digitale Karte« genannt), die dem Kunden digital zur Speicherung auf einem mobilen End- gerät Endgerät (Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät) zur Nutzung von mobilen Bezahlverfahren bereitgestellt (nachfolgend als »veritable digitale Karte« bezeichnet) oder in Verbindung mit der physischen girocard digital mittels eines mobilen Endgeräts erzeugt (nachfolgend »digitalisierte physische Karte« genannt) wird. Es gelten die »Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)«, sofern in den »Sonderbedingungen für die digitale girocard (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren« nicht Abweichendes vereinbart ist. Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der kartenausgebenden Bank und dem Kontoinhaber. Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber und Dritten (z. B. Endgerätehersteller, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, bei denen digitale Karten hinterlegt werden können) bleiben unberührt. Die vertragliche Leistung der Bank betrifft nicht die Funktionsfähigkeit oder den Betrieb des mobilen Endgeräts, von Bezahlplattformen wie Apps für digitale Geldbörsen (Wallets), bei denen die digitale Karte hinterlegt werden kann.

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Samples: www.psd-westfalen-lippe.de