Verrechnung Musterklauseln

Verrechnung. Z 61. Im Geschäft mit Unternehmern kann das Kreditinstitut abweichend von den Bestimmungen des § 1416 ABGB Zahlungen zunächst insoweit auf Forderungen des Kreditinstituts anrechnen, als für diese keine Sicherheit bestellt wurde, oder der Wert der bestellten Sicherheit die Forderungen nicht deckt. Dabei ist es ohne Bedeutung, wann die Fälligkeit der einzelnen Forderungen eingetreten ist. Dies gilt auch im Rahmen eines Kontokorrentverhältnisses.
Verrechnung. Art. 291
Verrechnung. Z.59 Das Kreditinstitut kann abweichend von den Bestimmungen des § 1416 ABGB Zahlungen zunächst insoweit auf Forderungen des Kreditinstituts anrechnen, als für diese keine Sicherheit bestellt wurde, oder der Wert der bestellten Sicherheit die Forderungen nicht deckt. Dabei ist es ohne Bedeutung, wann die Fälligkeit der einzelnen Forderungen eingetreten ist. Dies gilt auch im Rahmen eines Kontokorrentverhältnisses. B.
Verrechnung elipsLife kann fällige Leistungen mit Forderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer verrechnen. Die versicherte Person resp. der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, Prämien mit Forderungen zu verrechnen.
Verrechnung. Eine Verrechnung von Forderungen der IWB mit Gegenforderungen des Kunden ist nicht zulässig.
Verrechnung. Z 61. (1) Im Geschäft mit Unternehmern kann das Kreditinstitut abweichend von den Bestimmungen des
Verrechnung. Gegenüber Forderungen der Lieferantin ist eine Verrechnung nur möglich, wenn die Forderung des Bestellers von der Lieferantin in Bestand und Höhe schriftlich anerkannt oder durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt ist.
Verrechnung. 1. Mit dem Lohn dürfen nur verrechnet werden: • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenkasse: Pflege und Taggeld (KK) • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) • Betriebliche Personalvorsorge (BPV) • Lohn- und Quellensteuern • Berufs- und Vollzugskosten für GAV sowie ferner • Kost und Logis (insb. Mietzins, Pensionskosten etc.) • Schadenersatzleistungen • Vorschuss • Rückforderungen aus Darlehen und ähnlichen Verträgen • Betreibungsamtliche Lohnpfändungen • Entschädigung bei ungerechtfertigtem Nichtantritt oder Verlassen der Ar- beitsstelle Zugunsten des Arbeitgebers dürfen keine weiteren Abzüge vom Lohn des Ar- beitnehmers gemacht werden.
Verrechnung. Der Versicherer kann fällige Leistungen mit Forderungen gegenüber der ver- sicherten Person oder dem Versicherungsnehmer verrechnen. Die versicherte Person oder der Versicherungsnehmer haben gegenüber dem Versicherer kein Verrechnungsrecht.
Verrechnung. Die Wartungsgebühr entspricht der im Angebot genannten Gebühr. Die Wartungsgebühr ist jeweils jährlich im Voraus zu bezahlen, erstmalig bei Abschluss dieses Vertrages. Die Wartungsgebühren werden mit Rechnungserhalt fällig und sind innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Auftragnehmers zu zahlen. Die Wartungsgebühr ist wertgesichert auf der Basis der Verbraucherpreise und erhöht sich im gleichen Verhältnis wie der von der Statistik Austria veröffentlichte österreichische Verbraucherpreisindex Basis 2010 (VPI 2010). Sobald die Wartungsgebühr bezahlt ist, kann der Auftraggeber die Wartungsleistung innerhalb des Wartungsjahres unbegrenzt in Anspruch nehmen. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Nichtbezahlung der Rechnung die Wartungsleistung zu verweigern und den Wartungsvertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Kosten der Durchführung von außerordentlichen Wartungsleistungen aufgrund von Umständen, welche nicht der Sphäre des Auftragnehmers zurechenbar sind, sind in der Wartungsgebühr nicht enthalten, sondern wird hierfür eine zusätzlich Wartungsgebühr verrechnet. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, welche auf xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxx.xxxx ersichtlich ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Auftragnehmer bestimmte "Power-User" zu benennen. Bei Vereinbarung der „Power-User“ Klausel ist der Auftraggeber berechtigt, die Liste der bestimmten Personen dem Auftragnehmer zu nennen. Nur diese sind berechtigt, den Auftragnehmer betreffend die Wartung zu kontaktieren.