Einlieferung/Überträge Musterklauseln

Einlieferung/Überträge. Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde der Bank in- oder ausländische Wertpapiere zur Verwahrung effektiv einliefert oder Depot- guthaben von einem anderen Verwahrer übertragen lässt. Verlangt der Kunde die Verwahrung im Ausland, wird ihm eine WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen erteilt.
Einlieferung/Überträge. In das Depot des Kunden dürfen Wertpapiere eingeliefert und dort gelagert werden, die der Kunde über einen Ausführungsplatz, an den Trade Republic angeschlossen ist, handeln kann. Verlangt der Kunde die Verwahrung von Wertpapieren im Ausland, wird ihm eine WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen erteilt.
Einlieferung/Überträge. Die Bedingungen dieses Abschnitts (IX.) gelten auch, wenn der Hinterleger der Bank Wert- papiere im Sinne von Nr. 1 zur Verwahrung effektiv einliefert oder von einem anderen Ver- wahrer übertragen lässt.
Einlieferung/Überträge. Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde der ebase in- oder ausländische Fondsanteile zur Verwahrung effektiv einliefert oder Depotgutha- ben von einem anderen Verwahrer übertragen lässt.
Einlieferung/Überträge. Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde in- oder auslän- dische Wertpapiere von einem anderen Verwahrer übertragen lässt. Verfügungen über den Depotbestand können ausschließlich in Form von Depotüberträgen zugunsten des der ING anzugebenden Auslieferungs- depots erfolgen. Eine effektive Ein- oder Auslieferung von Wertpapieren ist nicht möglich.
Einlieferung/Überträge. Diese Bedingungen gelten auch, wenn der Kunde der S Broker AG & Co. KG in- oder ausländische Wertpapiere zur Verwahrung effektiv einliefert oder Depotguthaben von einem anderen Verwahrer übertragen lässt. Verlangt der Kunde die Verwahrung im Ausland, wird ihm eine WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen erteilt. Die S Broker AG & Co. KG ermöglicht die Ausführung eines Kauf- oder Ver- kaufsauftrages von Finanzinstrumenten (Wertpapiere oder sonstige Finanz- instrumente) nach nachfolgend beschriebenen Ausführungsgrundsätzen (die „Ausführungsgrundsätze“).
Einlieferung/Überträge. Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde der Bank in- oder ausländische Wertpapiere zur Verwahrung effektiv einliefert oder Depotguthaben von einem anderen Verwahrer übertragen lässt. Verlangt der Kunde die Verwahrung im Ausland, wird ihm eine WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen erteilt. Ausländische Wertpapiere können nach dem auf sie anwendbaren Recht bestimmten Restriktionen bzw. Haltebeschränkungen unterliegen, welche z.B. auf steuerlichen Vorgaben beruhen oder der Vermeidung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dienen; so dürfen
Einlieferung/Überträge. Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde der Bank außerhalb des Großherzogtums Luxemburg oder der Bundesrepublik Deutschland Wertpapiere zur Verwahrung effektiv einliefert oder Depotguthaben von einem anderen Verwahrer übertragen lässt. Verlangt der Kunde die Verwahrung außerhalb des Großherzogtums Luxemburg oder der Bundesrepublik Deutschland, wird ihm eine Gutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen erteilt. ANHANG ZU NR. 2 DER SONDERBEDINGUNGEN FÜR WERTPAPIERGESCHÄFTE
Einlieferung/Überträge. Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde der Raisin Bank in oder ausländische Wertpapiere zur Verwahrung effektiv einliefert oder Depotguthaben von einem anderen Verwahrer übertragen lässt. Verlangt der Kunde die Verwahrung im Ausland, wird ihm eine WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen erteilt.beauftragten ausländischen Verwahrers oder Zwischenverwahrers. Bei einer Zwischenverwahrung durch die Clearstream Banking AG oder einen anderen inländischen Zwischenverwahrer sowie einer Verwahrung durch eine eigene ausländische Geschäftsstelle haftet die Raisin Bank für deren Verschulden.
Einlieferung/Überträge. Diese Bedingungen gelten auch, wenn der Kunde der Bank in- oder ausländische Wertpapiere zur Verwahrung effektiv einliefert oder Depotguthaben von einem anderen Verwahrer übertragen lässt. Verlangt der Kunde die Verwahrung im Ausland, wird ihm eine WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser Bedingungen erteilt. Ausführungsgrundsätze* Die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze (im Folgenden »Grundsätze« genannt) legen fest, wie die Bank die Ausfüh- rung eines Kundenauftrages gleichbleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet.