Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist BASF berechtigt, auch ohne Rücktritt vom Kaufvertrag und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der im Eigentum der BASF stehenden Waren zu verlangen sowie die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
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Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist BASF berechtigt, auch ohne Rücktritt vom Kaufvertrag und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der im Eigentum der BASF stehenden Waren zu verlangen sowie die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung Ver- arbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
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