Buchungsänderungen Musterklauseln

Buchungsänderungen. Der im Mietvertrag vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich. Wünscht der Mieter eine Änderung der vereinbarten Mietzeit, so kann diese nur unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen: • der Vermieter stimmt der Buchungsänderung schriftlich oder in Textform zu, • der Mieter hat dem Vermieter seinen Änderungswunsch mindestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn mitgeteilt, • beim Vermieter sind entsprechende freie Kapazitäten vorhanden, • der gewünschte neue Mietzeitraum liegt im gleichen Kalenderjahr wie der gebuchte und • der gewünschte neue Mietzeitraum entspricht vom Umfang her dem gebuchten. Ein Rechtsanspruch des Mieters auf Buchungsänderung besteht jedoch nicht. Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekanntzugebenden Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein, vgl. § 6 Ziff. 2.
Buchungsänderungen. Wenn Sie die von Ihnen gewählten Reiseleistungen ändern möchten, nachdem sie von uns, der Person, die die Buchung vorgenommen hat, oder Ihrem Reisebüro bestätigt worden sind, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich schriftlich an uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen behilflich zu sein, können jedoch nicht garantieren, dass wir Ihren Änderungswünschen in jedem Fall entsprechen können. Nach Vertragsschluss können Sie das Reisedatum, das Reiseziel, den Abreiseort, die Unterkunft und das Beförderungsmittel nicht mehr ohne unsere Zustimmung ändern, soweit nicht anders in diesen AGB vorgesehen. Änderungen, die weniger als 100 Tage vor Reisebeginn gewünscht werden, können nur vorgenommen werden, indem die Buchung storniert und eine neue Buchung vorgenommen wird. Für von uns akzeptierte Änderungen berechnen wir für zusätzliche Leistungen oder Positionsänderungen die zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Sätze. Unsere Rabatt- und/oder Werbeangebote ändern sich von Zeit zu Zeit. Wenn ein Rabatt- und/oder Werbeangebot, das Sie bei Ihrer ursprünglichen Buchung erhalten haben, zum Zeitpunkt einer Änderung nicht mehr gilt oder geändert oder eingeschränkt worden ist, können Sie es eventuell nicht mehr in Anspruch nehmen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, zur Deckung der uns durch die Vornahme der Änderung entstehenden Kosten unsere jeweils geltende Verwaltungsgebühr und zusätzlich eventuell bei der Vornahme Ihrer Änderung anfallende Zuschläge Dritter und Auslagen in Rechnung zu stellen. Beispielsweise berechnen die meisten Fluggesellschaften eine Gebühr für Ticketänderungen. Außerdem fallen möglicherweise höhere Kosten an, je näher zum Datum des Reisebeginns Änderungen vorgenommen werden. Beispielsweise muss bei einer Verschiebung von Leistungen, die einen Linienflug beinhalten, innerhalb von 60 Tagen vor Reisebeginn der Flug storniert und neu gebucht werden, was normalerweise nur gegen einen erheblichen Preisaufschlag möglich ist. Manche Reiseleistungen oder Teile von Reiseleistungen können, nachdem sie bestätigt worden sind, nicht mehr geändert werden. Die Stornokosten können daher bis zu 100 % des Preises für die Reiseleistungen betragen. Wenn Sie die Anzahl Ihrer Mitreisenden ändern, wird der Preis der Leistungen für die neue Größe Ihrer Gruppe neu berechnet. Wenn sich die Anzahl der Mitreisenden reduziert, kann dies dazu führen, dass Unterkünfte nicht vollständig belegt werden, so dass alle Mitreisenden einen höheren Preis zahlen müssen. Preiserhöhungen infolge von I...
Buchungsänderungen. Werden vom Kunden nach erfolgter Buchung Änderungen der angegebenen Daten gewünscht (z.B. Namensänderung), fällt für die entstandenen Unkosten pro Person eine Umbuchungsgebühr in der Höhe von € 10,- an (ausgenommen Stornierungen, da eigene Sätze laut Reisebedingungen gelten). Alle Änderungswünsche sind bis 7 Tage vor Eventbeginn schriftlich – per E-Mail an xxxxxx@xxxxxxx.xx zu senden – danach werden Änderungen nur mehr beim Check-In in der Destination bearbeitet. Die Gebühr von € 10,- können beim Check-In verrechnet werden, da es für den Veranstalter nicht anders möglich ist.
Buchungsänderungen. Gastgeber und Gäste sind für alle Änderungen von Buchungen verantwortlich, die sie über die Airbnb-Plattform oder den Airbnb-Kundenservice vornehmen („Buchungsänderungen“), und sie verpflichten sich, alle zusätzlichen Beträge, Gebühren oder Steuern zu zahlen, die mit einer Buchungsänderung verbunden sind.
Buchungsänderungen. Alle Mehrkosten enstanden durch Änderungen auf Wunsch des Mieters (Datum, Bootstyp oder Region), die vom Vermieter genehmigt wurden, sind vom Mieter allein zu tragen (gem. §8 der allgemeinen Mietbedingungen).
Buchungsänderungen. Der im Mietvi;,ut,rag VQreinbartJ.:; Mietzeltraum ist verbindlich. der Mieter hat dem Vermieter seinen Xxxxx.xx:swunsi;;h mindastens 60 Tage vor dem verei nbarten Mletbeginl"1 rnltgeteflt, beim Vermieter sind enteprech�ndQ frai8 Kapazität1;;m vorhandtm, der gewünschte neue M1 etzeitraum liegt im gleichen KalondQ:rj�hr wl9 d�r gebucht� !J.!ld der gewünschte neue Mietzeitra1,1m entspricht vom Umfang her dem gebuchten. Ein Rechtsanspruch des Mieters a1,1f Buchungsänderung jedoch besteht nicht. Oer nach den Buch1.1ngsdaten berechnete vorau$sichtliche Mietpreis muss spätestens bi$ 28 Tage vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekanritzugebcnd,;m Konto des Vermietet"S gebührenfrei eingegangen sein.
Buchungsänderungen. 5.1. Wenn Sie nach Zustandekommen der Buchung Änderungen in der Buchung vornehmen möchten, ist Oasis Parcs dazu nicht verpflichtet. Es unterliegt der freien Entscheidung von Oasis Parcs, ob und in wie weit die Änderungen akzeptiert werden (können). Für jede Änderung bis 4 Wochen vor Ankunftsdatum der gemachten Buchung, berechnen wir Ihnen €45,- Änderungsgebühren. Diese Änderungsgebühren werden nicht angerechnet, wenn Sie bestimmte Services dazu buchen oder einen teureren Zeitraum und/oder Unterkunftstyp buchen.
Buchungsänderungen. Alle Vertragsänderungen der personenbezogenen Daten, der Personenanzahl oder der Extraleistungen werden nur berücksichtigt, wenn diese innerhalb von 15 Tagen vor dem Ankunftsdatum dem Buchungszentrum mitgeteilt werden. Umbuchungen auf einen anderen Zeitraum oder in eine andere Unterkunftsanlage sind nur innerhalb von 30 Tagen vor Ankunftsdatum möglich. Alle Änderungen sind von der Verfügbarkeit abhängig und müssen von Baia Holiday bestätigt werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Ist der Rechnungsbetrag der neuen Buchung niedriger als der der ursprünglich bestätigten Buchung, hat der Kunde kein Anspruch auf Erstattung oder Coupons/Gutscheine. Alle Änderungen der verbundenen Reiseleistungen können nur nach Bestätigung des jeweiligen Anbieters (Flug- oder Schifffahrtgesellschaft) angenommen werden und unterliegen den Bedingungen des Anbieters (Stornokosten und/oder Mehrkosten für Änderungen). Baia Holiday ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von € 25 für jede einzelnen Anfrage, zuzüglich den durch die Änderung entstehenden Mehrkosten, zu erheben.
Buchungsänderungen. Das Datum einer bestätigten Buchung kann einmal geändert werden. Rückerstattungen sind nach Änderungen nicht mehr möglich. Für Änderungen an der Buchung nach Bestätigung berechnet Jorplace 15 € Verwaltungskosten. Sie können eine Buchung bis zu 7 Tage vor Anreise ändern.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.