Kündigung des Mietvertrages Musterklauseln

Kündigung des Mietvertrages. 10.1 Der Vermieter ist berechtigt den Mietvertrag nach Ankündung ohne Einhaltung einer Frist zu beenden,
Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Kündigung des Mietvertrages. 10.1 Der Vermieter ist berechtigt den Mietvertrag nach Ankündung ohne Einhaltung einer Frist zu beenden, a) wenn sich der Mieter nach schriftlicher Mahnung länger als 14 Kalendertage in Zahlungsverzug befindet oder ein vom Mieter hingegebener Scheck oder Wechsel zu Protest geht. b) wenn erst nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Anspruch auf Mietzahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Mieters gefährdet ist. c) wenn der Mieter ohne unsere Zustimmung die Mietsache oder einen Teil derselben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen Ort verbringt oder unbefugten Dritten überlässt. d) wenn der Mieter schuldhaft gegen Ziffer 5.4 und Ziffer 9.1 bis 9.4 verstößt. 10.2 Der Mieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Benutzung der Mietsache aus vom Vermieter zu vertretenen Gründen nicht möglich ist.
Kündigung des Mietvertrages. 1. Während der vereinbarten Laufzeit des Mietvertrages ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Kündigung des Mietvertrages. 3.1 Mietdauer: Die Mindestmietdauer beträgt 2 Wohnsemester und läuft jeweils vom 01.09. bis 31.03. und vom 01.04. bis 31.08.
Kündigung des Mietvertrages. 7.1. Die Möglichkeiten, den Mietvertrag zu kündigen, richtet sich nach dem Mietvertrag. Erfolgt eine Kündigung während einer Mietwoche, so beginnt die Kündigungsfrist erst mit dem Ablauf dieser Mietwoche.
Kündigung des Mietvertrages. 1) Leistet der Mieter nicht den vereinbarten Mietzins, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen und den Mietgegenstand heraus zu verlangen.
Kündigung des Mietvertrages. Der Mieter kann diesen Mietvertrag vor Antritt des Mietverhältnisses schriftlich kündigen. Wird die Kündigung per E-Mail geschickt, wird diese erst dann als erhalten angesehen, wenn SONNE UND STRAND den Erhalt dem Mieter gegenüber bestätigt hat. Die Kündigung ist gültig ab dem Tag, an dem SONNE UND STRAND sie erhält. Im Falle einer Kündigung durch den Mieter hat SONNE UND STRAND Recht auf eine angemessene Entschädigung. Ohne weitere Beweisführung werden folgende Forderungen gestellt: Bis 70 Tage vor der Anreise: 20 % des Gesamtmietpreises, jedoch mindestens EUR 70. 69 bis 35 Tage vor der Anreise: 33 % des Gesamtmietpreises, jedoch mindestens EUR 70. 34 bis 14 Tage vor der Anreise: 75 % des Gesamtmietpreises, jedoch mindestens EUR 70. Ab 13 Tage vor der Anreise: 90 % des Gesamtmietpreises, jedoch mindestens EUR 70. Am Tag der Anreise: 100 % des Gesamtmietpreises. Übertragung des Mietverhältnisses Der Mieter darf das Mietverhältnis gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 70 an einen anderen Mieter übertragen. Die Übertragung muss SONNE UND STRAND von beiden Parteien schriftlich mitgeteilt werden.
Kündigung des Mietvertrages. 12.1 Der über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Parteien nicht ordentlich kündbar. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter den Mietgegenstand entgegen Ziffer III oder IV dieser Bedingungen nutzt.