Common use of Vorvertragliche Anzeigepflicht Clause in Contracts

Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform (z. B. Antragsformular, E-Mail, Telefax, Brief) gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir − nach Ihrer Vertragserklärung, − aber noch vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.

Appears in 4 contracts

Samples: vsam-ev.de, www.svl-sports.de, www.giga-partner.de

Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform (z. B. Antragsformular, E-Mail, Telefax, Telefax oder Brief) gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir - nach Ihrer Vertragserklärung, − Vertragserklärung - aber noch vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Telefax oder Brief) stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung Beant- wortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.

Appears in 1 contract

Samples: www.volkswohl-bund.de

Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform (z. B. Antragsformular, E-Mail, Telefax, Telefax oder Brief) gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen gefahrerhebli- chen Umständen, die wir nach Ihrer Vertragserklärung, − Vertragserklärung – aber noch vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Telefax oder Brief) stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger voll- ständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.

Appears in 1 contract

Samples: www.bllv-wd.de

Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform (z. B. Antragsformular, E-Mail, Telefax, Telefax oder Brief) gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigenanzuzei- gen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten verein- barten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen gefahrerhebli- chen Umständen, die wir nach Ihrer Vertragserklärung, − Vertragserklärung – aber noch vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Telefax oder Brief) stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger voll- ständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.

Appears in 1 contract

Samples: rechner.prokundo.de

Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind Du bist bis zur Abgabe Ihrer Deiner Vertragserklärung verpflichtetver- pflichtet, alle Ihnen Dir bekannten gefahrerheblichen UmständeUm- stände, nach denen wir in Textform (z. B. Antragsformular, E-Mail, Telefax, Brief) gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich Gefahr- erheblich sind die Umstände, die für unsere EntscheidungEntschei- dung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten vereinbar- ten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen gefahr- erheblichen Umständen, die wir nach Ihrer Deiner Vertragserklärung, aber noch vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) stellen. Soll eine andere Person als Sie Du selbst versichert werdenwer- den, ist auch diese - neben Ihnen - Dir – zu wahrheitsgemäßer wahrheitsgemä- ßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtetver- pflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen gefahrer- heblichen Umständen für Sie Dich beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie wirst Du so behandelt, als hätten Sie hät- test Du selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.

Appears in 1 contract

Samples: www.finanzberatung-bierl.de