Vertragsgrundlagen Musterklauseln

Vertragsgrundlagen. (1) Die vorvertraglichen Informationen der Einrichtung nach § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sind als Anlage 1 Vertragsgrundlage, dazu gehört insbesondere die Darstellung der Wohn- und Gebäudesituation, Konzeption, Entgelte und Pflege- und Betreuungsleistung sowie die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen.
Vertragsgrundlagen. Dieser Allgemeine Bedingungsteil gilt für alle, rechtlich selbstständigen, Verträge der Versicherungspolice, sofern in den vertragsspezifischen Versicherungsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Vertragsgrundlagen. 1.1 Die nach den Besonderen Versicherungsbedingungen abgeschlossenen Versicherungen bilden in Verbindung mit diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen jeweils rechtlich selbstständige Verträge.
Vertragsgrundlagen. Grundlagen des Versicherungsschutzes sind - die beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und - die folgenden Bestimmungen. Der Versicherungsschutz für das nachfolgend genannte versicherte Risiko besteht ausschließlich über diesen Zusatzbaustein.
Vertragsgrundlagen. Dem Versicherungsvertrag liegen die „Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Beistandsleistungen auf Reisen und Rück- transportkosten (ABBR)“ zugrunde, die im Folgenden auszugsweise wiedergegeben werden. Der Versicherer – im Folgenden R+V genannt – erbringt Beistands- leistungen bzw. leistet Entschädigung in folgenden Notfällen, die einer der versicherten Personen während der Reise zustoßen:
Vertragsgrundlagen. Dem Versicherungsvertrag liegen die „Allgemeinen Bedingungen für die Auslands-Schutzbrief-Versicherung (ASB)“ zugrunde, die im Folgenden auszugsweise wiedergegeben werden.
Vertragsgrundlagen. Es gelten folgende Vertragsgrundlagen in der angegebenen Reihenfolge als vereinbart: Der gegenständliche Werkvertrag zwischen dem AG und dem AN; Das letztgültige Angebot des AN vom ...... auf Basis „Leistungsbild und Vergütungsmodell Wasserwirtschaft [LM.VM.WW]“, herausgegeben von der TU-Graz, Institut für Baubetrieb, Projektentwicklung, Bauwirtschaft und Projektmanagement, Stand/Auflage 2014. Die Allgemeinen Regelungen für Planerverträge [AR], herausgegeben von der TU-Graz, Institut für Baubetrieb, Projektentwicklung, Bauwirtschaft und Projektmanagement, Stand/Auflage 2014. Dabei gilt als vereinbart, dass der AN Nebenkosten wie in Punkt AR.11 vorgeschlagen verlangen und bei mehrfachen Bearbeitungen wie in AR.21 vorgeschlagen die Vergütung entsprechend ihrem Anteil an den jeweilig betroffenen Leistungsphasen berechnen darf. Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ zum Förderungsvertrag zwischen AG und Kommunalkredit Public Consulting GmbH in der derzeit gültigen Fassung; Das Umweltförderungsgesetz und die Förderungsrichtlinien des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das Wasserbautenförderungsgesetz sowie das Ökostromgesetz, die darauf basierenden Verordnungen und die Förderrichtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend (für Kleinwasserkraftanlagen) in der derzeit gülti­gen Fassung; Die einschlägigen Bestimmungen der Landesförderung (oder dbzgl. Regierungsbeschlüsse) in der derzeit gültigen Fassung; Die einschlägigen technischen Normen und technischen Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung; Die einschlägigen Bestimmungen des ABGB.
Vertragsgrundlagen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur bei Geschäften mit Unternehmern.
Vertragsgrundlagen. Grundlagen des Versicherungsantrages werden der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die pri- vate Pflegepflichtversicherung und Tarifbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
Vertragsgrundlagen. Artikel 2 - Wo können Ansprüche aus dem Vertrag gerichtlich geltend gemacht werden? Artikel 3 -