Schriftformerfordernis Musterklauseln

Schriftformerfordernis. Die Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfechtung oder Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Die Ausübung des Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.
Schriftformerfordernis. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, gleiches gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Schriftformerfordernis. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Schriftformerfordernis. Allfällige Änderungen und Ergänzungen des Stromlieferungsvertrages und/oder der Allgemeinen Stromlieferbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, ebenso das Abgehen von der Schriftform. Bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, sind jedoch auch formlose Erklärungen des Stromlieferanten rechtswirksam, wenn dies zum Vorteil des Kunden ist. Vom Schriftformerfordernis ausgenommen (formfrei) sind auch Willenserklärungen, die von Endverbrauchern ohne Lastprofilzähler im Rahmen des vom Stromlieferanten auf seiner Website zur Verfügung gestellten Online-Wechselverfahrens abgegeben werden.
Schriftformerfordernis. Zwischen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Xxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx nachstehend auch Auftragnehmer (AG) genannt diese derzeit vertreten durch Xxxxxxxx Xxxxxxx Immobilien KG, Xxxxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx und dem oben genannten Fachunternehmen nachstehend Auftragnehmer (AN)genannt, gemeinsam auch Vertragsparteien genannt, wird folgende Rahmenvereinbarung getroffen:
Schriftformerfordernis. (1) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag oder der ihm beigefügten Anlagen bedürfen der Schriftform in Form einer von den Vertragsparteien unterzeichneten privatschriftlichen Änderungsurkunde, soweit nicht Beurkundung erforderlich ist. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Auch der Verzicht auf die Schriftform bedarf der in Satz 1 genannten Form.
Schriftformerfordernis. Verträge bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Für Änderungen und Ergänzungen gilt dies entsprechend sowie für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Schriftformerfordernis. Änderungen oder Ergänzungen oder der Verzicht auf einzelne Bestimmungen dieses Treuhandvertrages einschließlich dieser Ziffer 6.4 bedürfen der Textform (z.B. E-Mail, Brief oder Fax).
Schriftformerfordernis. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Schriftformerfordernis. Änderungen und Ergänzungen, die von diesen VZB–FV sowie den Rahmen- und/oder Einzelverträgen abweichen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.