Fristsetzung Musterklauseln

Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens 2 Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn wir darin den rück- ständigen Beitrag, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Absätzen 3 bis 5 mit dem Fristablauf verbunden sind. • Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und • wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge- wiesen haben. Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch immer mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Ver- trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Vorausset- zung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts- folge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung von Bei- trag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, wird die Kündigung dann automatisch wirksam. Hierauf werden wir Sie bei Kündigung aus- drücklich hinweisen. Unsere Kündigung wird unwirksam und der Vertrag besteht fort, wenn Sie den angemahnten Betrag innerhalb eines Monats nach- zahlen. Die Monatsfrist beginnt mit der Kündigung oder, wenn die Kündung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, mit Ablauf der Zahlungsfrist. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Nachzahlung eintreten, besteht jedoch kein Versiche- rungsschutz. Wenn Sie bei einer Krankheitskosten-Versicherung, die der Erfül- lung der Pflicht zur Versicherung (§ 193 Absatz 3 Versicherungs- vertragsgesetz - VVG) dient, einen Beitragsrückstand in Höhe von 2 Monatsbeiträgen haben, gilt Folgendes: • Sie erhalten auf Ihre Kosten eine Mahnung. • Für jeden angefangenen Monat des Rückstands sind ein Säum- niszuschlag von einem Prozent des Beitragsrückstands sowie Mahnkosten zu zahlen. Wir mahnen Sie ein zweites Mal, wenn der Zahlungsrückstand (Beitragsrückstand und offene Säumniszuschläge) 2 Monate nach Zugang unserer Mahnung noch höher ist als der Beitragsanteil für einen Monat. Dabei weisen wir auf das mögliche Ruhen des Ver- trags hin. Wenn ein Monat, nachdem Sie unsere zweite Mahnung erhalten haben, weiterhin ein Zahlungsrückstand (Beitragsrückstand und of- fene Säumniszuschläge) besteht, gilt Folgendes: • Der Vertrag ruht ab dem ersten Tag des n...
Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungs- frist eintreten, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutz, wenn • Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und • wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge- wiesen haben. Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist noch immer mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Ver- trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Vorausset- zung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts- folge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung in Ver- zug sind, wird die Kündigung dann automatisch wirksam. Hierauf werden wir Sie bei Kündigung ausdrücklich hinweisen. Unsere Kündigung wird unwirksam und der Vertrag besteht fort, wenn Sie den angemahnten Betrag innerhalb eines Monats nach- zahlen. Die Monatsfrist beginnt mit der Kündigung oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, mit Ablauf der Zahlungsfrist. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Nachzahlung eintreten, besteht jedoch kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.
Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in ––> Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungs- frist eintreten, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- schutz, wenn • Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und • wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge- wiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären. Wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung in Ver- zug sind, wird die Kündigung dann automatisch wirksam. Hierauf werden wir Sie bei Kündigung ausdrücklich hinweisen. Unsere Kündigung wird unwirksam und der Vertrag besteht fort, wenn Sie den angemahnten Betrag innerhalb eines Monats nach- zahlen. Die Monatsfrist beginnt mit der Kündigung oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden ist, mit Ablauf der Zahlungsfrist. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Nachzahlung eintreten, besteht jedoch kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz.
Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens 2 Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn wir darin den rück- ständigen Beitrag, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Absätzen 3 bis 5 mit dem Fristablauf verbunden sind.
Fristsetzung. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen nach § 38 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auf Ihre Kosten in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) eine Zah- lungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen.
Fristsetzung. Vor der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verspätung ist uns in jedem Falle eine angemessene Nachfrist schriftlich zu setzen, es sei denn, uns trifft der Vorwurf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
Fristsetzung. Wenn es gesetzlich erforderlich ist, uns oder dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen, beträgt diese mindestens 2 Wochen.
Fristsetzung aa) Erfolgte Fristsetzung Nach § 323 I BGB ist grundsätzlich eine Fristsetzung erforderlich. K hat der T jedoch keine Frist gesetzt, sondern ist einfach eigenmächtig zur Reparatur geschritten.
Fristsetzung. Weiterhin müsste T der S eine Frist gesetzt haben, § 281 I BGB. Dies ist nicht geschehen. Eine Fristsetzung ist auch nicht nach § 281 II BGB entbehrlich; S hat die Leistung nicht ernsthaft und endgültig verweigert, auch liegen nicht besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen. Es wäre T durchaus zuzumuten gewesen, die S zur Reparatur aufzufordern.