Verwaltung Musterklauseln
Verwaltung. Richtbeispiele:
Verwaltung. Richtbeispiele:
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und ein- fache Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
1. mit einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in den Tätigkeitsbereichen
a. Pflege/Betreuung/Erziehung,
b. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik,
c. Verwaltung;
2. mit sehr einfachen Tätigkeiten (Anm. 2) in der Hauswirtschaft und zusätz- lich einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in der Grundpflege oder Betreuung. Hauswirtschaftskraft, Präsenzkraft, Mitarbeiterin im Empfang, in der Registratur und in der Telefonzentrale.
B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 2 (Anm. 2), denen zu- sätzlich
1. die Koordination (Anm. 12) von Mitarbeitenden oder
2. die Verantwortung für Sach- oder Haushaltsmittel (Anm. 13) für einen ge- samten Arbeitsbereich ausdrücklich übertragen ist. Entgeltgruppe 4 (Anm. 3, 4, 12, 13)
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten unter fachli- cher Anleitung (Anm. 4) in den Tätigkeitsbereichen
1. Pflege/Betreuung/Erziehung;
2. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik;
3. Verwaltung mit verschiedenen oder umfangreichen Tätigkeiten. Altenpflegehelferin, Krankenpflegehelferin, Heilerziehungshelferin, Mitarbeiterin in der Hausmeisterei oder im Technischen Dienst, Beiköchin, Mitarbeiterin in der Buchhaltung, Patientenverwaltung oder dem Einkauf.
Verwaltung. Auch ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden besorgt die Bank vom Tag der Deponierung an:
a) den Einzug oder gegebenenfalls die bestmögliche Verwertung fälliger Zins- und Dividendencoupons sowie rückzahlbarer Titel,
b) die Überwachung von Auslosungen, Kündigungen, Fälligkeiten, Konversionen, Amortisationen, Bezugsrechten usw. von Wert- papieren, anhand der ihr zur Verfügung stehenden branchenüblichen Publikationen, jedoch ohne eine Verantwortlichkeit dafür zu über- nehmen und
c) den Bezug neuer Couponbogen und den Umtausch von Interims- scheinen gegen definitive Titel. Die Bank fordert den Kunden in der Regel zu den ihm selber obliegenden Vorkehrungen auf. Kann die Bank einzelne Werte nicht im üblichen Sinne verwalten, teilt sie dies dem Kunden mit. Bei Schuldverschreibungen kooperiert die Bank mit diversen Depotstellen, allen voran SIX SIS und Clearstream. Im Fall von corporate actions aller Arten (z.B. vorzeitigen Rückzahlungen/Kündigungen) erfolgt üblicherweise die Kommunikation durch den Emittenten via federführendes Institut und Hauptzahlstellen an die Zentralverwahrer und Depotstellen. Bei Rück- kaufsangeboten, Umtauschangeboten und weiteren Kapitalmarkttransakti- onen, insbesondere bei Wandelschuldanleihen, ist eine solche rechtzeitige Information hingegen nicht zwingend lückenlos gegeben. Auch wenn die Bank bestrebt ist, sämtliche Informationskanäle laufend zu überwachen und in engem Kontakt mit unseren Depotstellen und Brokern steht, so kann die Bank nicht sicherstellen, dass sie von solchen Angeboten rechtzeitig Kenntnis erlangt und den Kunden davon entsprechend benachrichtigt, insbesondere wenn es nur sehr kurz gilt. In solchen Fällen kann die Bank keine Haftung für Schäden übernehmen, die gegebenenfalls aus der Nichtbeachtung dieser Information entstehen. Bei couponlosen Namenaktien werden Verwaltungshandlungen nur dann ausgeführt, wenn die Zustelladresse für Dividenden und Bezugsrechte auf die Bank lautet. Die Bank besorgt ferner auf besonderen, rechtzeitig schriftlich erteilten Auftrag des Kunden:
a) die Ausübung oder den Kauf bzw. Verkauf von Bezugsrechten,
b) Konversionen,
c) die Vermittlung von Einzahlungen auf nicht voll einbezahlte Wert- papiere,
d) das Inkasso von Zinsen und Kapitalzahlungen auf Grundpfandtiteln,
e) die Kündigung und das Inkasso von Grundpfandtiteln,
f) die Vertretung von Aktien an Generalversammlungen,
g) die Ausübung von Wandelrechten und
h) den Kauf, Verkauf und die Ausübung von anderen Rechten. Gehen Weisungen des Ku...
Verwaltung mit eigenständiger Wahrnehmung (Anm. 7) von schwierigen (Anm. 15) oder komplexen (Anm. 16) Aufgaben und Leitungsaufgaben (Anm. 12) in den Tätigkeitsbereichen Pflege / Betreuung / Erziehung/ Integration² und nichtärztlicher medizinischer Dienst
Verwaltung. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist für die gesamte Anlagepolitik der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft hat die BlackRock (Luxembourg) S.A. zu ihrer Verwaltungsgesellschaft bestellt. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungieren. Die Gesellschaft hat mit der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf die Verwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für die Anlageverwaltung der Gesellschaft, die allgemeine Verwaltung und den Vertrieb der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ und ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören). BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet werden, und legt diejenigen Personen fest, die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll siche...
Verwaltung. Personalentwicklungskonzept soll unter Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. - Das Themenfeld „Frauen und Wirtschaft“ soll konzeptionell weiterentwickelt werden unter Einbindung und Stärkung der Koordinierungsstelle „Frauen und Wirtschaft“. - Die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist von allen dafür zuständigen Stellen in der Verwaltungspraxis bei der Umsetzung aller dafür relevanten Vorschriften zu beachten. - Online-Streams von Sitzungen - Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten für eine online-Übertragung von öffentlichen Sitzungen - zumindest des Kreistages - auf der Homepage des Landkreises Hildesheim zu prüfen. Erfahrungen aus anderen Gebietskörperschaften sollen hierbei einbezogen werden. - § 3 der Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert: o In Absatz 1 werden nach dem Wort „Fraktionssitzungen“ die Worte „sowie an Sitzungen der Fraktionsarbeitskreise“ eingefügt. o In Absatz 2 werden nach der Angabe „15 Sitzungen pro Jahr“ die Worte „und die Zahl der entschädigungsfähigen Fraktionsarbeitskreissitzungen auf 20 Sitzungen pro Jahr“ eingefügt. - Bürgerfreundliche Verwaltung - Es soll ein Projekt gestartet werden, in dem die Bevölkerung um Vorschläge dazu gebeten wird, wie die Verwaltung bürgerfreundlichen gestaltet werden kann. - Leichte Sprache - Die Verwaltung wird aufgefordert, zentrale Informationsmaterialien und Formulare in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. - Kreisfusion/-arrondierungen sollen bei vorliegenden neuen Rahmenbedingungen entsprechend geprüft werden. - Es sind neue Formen der Zusammenarbeit von Landkreisen anzustreben. - Migration wird weiterhin und zunehmend eine große Aufgabe sein. Es wird ein Migrationsausschuss gebildet. - Für eine sachgerechte Migration sind mehr Maßnahmen erforderlich, als sie derzeit im Migrationsrecht gesetzlich vorgeschrieben sind. Welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind, soll fortlaufend geprüft werden. Die für die tatsächlich erforderlichen Maßnahmen anfallenden Kosten sollen umfassend ermittelt und vollständig vom Land/Bund abgefordert werden. - Das Land wird aufgefordert einen Dolmetscherpool aufzubauen und zu unterhalten.
Verwaltung. 1. Die Vertragsparteien setzen für das SZP einen gemeinsamen Ausschuss ein, dem Vertreter beider Parteien angehören. Der gemeinsame Ausschuss beschliesst seine Verfahrensregeln selbst und handelt in gegenseitigem Einvernehmen. Er tritt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich zusammen.
2. Der gemeinsame Ausschuss genehmigt die Arbeitsprogramme, die von den zu- ständigen ausführenden Organen der Vertragsparteien erarbeitet werden. Er über- wacht die Richtigkeit der Umsetzung des SZP.
Verwaltung. Verwaltet wird die Gesellschaft von BlackRock (Luxembourg) S.A., einer im Jahr 1988 unter der Registriernummer B 27689 errichteten Aktiengesellschaft (Société Anonyme). Die Verwaltungsgesellschaft wurde von der CSSF zur Führung der Geschäfte und Angelegenheiten der Gesellschaft gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 ermächtigt.
Verwaltung. Technische Dienste
Verwaltung. Die Verwaltung einer Einrichtung der Erziehungshilfe hat eine interne Dienstleistungs- funktion und eine Außenvertretungsfunktion in allen betriebswirtschaftlichen und recht- lichen Fragen. Sie hat den umfassenden Auftrag, die operative Organisationssicher- heit in allen Verwaltungsabläufen sicherzustellen und für den wirtschaftlichen Umgang der zur Verfügung stehenden Finanzmittel zu sorgen. Aufgaben der Verwaltung sind u.a.: • Unterstützung der Leitung bei der Aufstellung von Wirtschafts-, Stellen- und Investitionsplänen wie dem Leistungsentgelt • betriebswirtschaftliches Controlling • Rechnungs- und Personalwesen, Arbeitsrecht • Finanzplanung und Erschließung neuer Finanzquellen • Immobilienverwaltung • Versicherungen • Sekretariate für Korrespondenz, Erziehungspläne • Diagnose • Beratung einzelner junger Menschen in Finanz- und Versicherungsfragen • allgemeine Verwaltungsaufgaben
