Verwaltung Musterklauseln

Verwaltung. Richtbeispiele: Richtbeispiele: Richtbeispiele: Richtbeispiel: Richtbeispiele:
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Verwaltung. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist für die gesamte Anlagepolitik der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft hat die BlackRock (Luxembourg) S.A. zu ihrer Verwaltungsgesellschaft bestellt. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungieren. Die Gesellschaft hat mit der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf die Verwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für die Anlageverwaltung der Gesellschaft, die allgemeine Verwaltung und den Vertrieb der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören). BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet werden, und legt diejenigen Personen fest, die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll siche...
Verwaltung. 2. mit eigenständiger Wahrnehmung (Anm. 7) von schwierigen (Anm. 15) oder komplexen (Anm. 16) Aufgaben und Leitungsaufgaben (Anm. 12) in den Tätigkeitsbereichen Pflege / Betreuung / Erziehung/ Integration² und nichtärztlicher medizinischer Dienst
Verwaltung. Die Bank besorgt auch ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden aufgrund der ihr zur Verfügung stehenden Publikationen vom Tag der Deponierung an: – den Einzug oder die Verwertung fälliger Zinsen, Dividenden (ohne Wahlrecht) und anderer Ausschüttungen; – die Rückzahlung fälliger Titel; – Umtausch und Bezug von Depotwerten ohne Wahlrecht (Splits, Spin-offs etc.); Bei couponlosen Namenaktien werden Verwaltungs- handlungen nur ausgeführt, wenn die Zustelladresse für Dividenden und Bezugsrechte auf die Bank lautet. Die Bank übernimmt ferner gemäss rechtzeitig erfolg- tem schriftlichen Auftrag des Kunden: – Einzug der Wahldividende (Stock- oder Bardividende). Bei dauerhaft erteilten Instruktionen bezüglich Wahldividende wird der Kunde jedoch nicht avisiert; – die Ausübung von Wandel- und Optionsrechten; – die Besorgung von Konversionen; – die Vermittlung von Einzahlungen auf nicht voll eingezahlten Titeln; – das Inkasso von Zinsen und Kapitalzahlungen auf Grundpfandtiteln; – die Kündigung und das Inkasso von Grundpfandtiteln; – die Ausübung oder den Verkauf von Bezugsrechten. Gehen die Weisungen des Kunden nicht rechtzeitig ein, ist die Bank berechtigt, nicht aber verpflichtet, nach eigenem Ermessen zu handeln. Bei Wahldividende wird dabei die Barausschüttung eingezogen. Führen Verwaltungshandlungen für Wertpapiere oder Wertrechte zu Meldepflichten der Bank gegenüber Emittenten oder Behörden, so ist die Bank jederzeit berechtigt, auf deren Ausführung, unter Mitteilung an den Kunden, ganz oder teilweise zu verzichten. Ist die Verbriefung von Wertrechten aufgeschoben, so ist die Bank ermächtigt, – noch bestehende Papiere bei der Emittentin in unverbriefte Wertrechte umwandeln zu lassen; – solange die Verwaltung durch die Bank andauert, die notwendigen Verwaltungshandlungen vorzunehmen, dem Emittenten die erforderlichen Anweisungen zu geben und bei ihm die nötigen Auskünfte einzuholen; – jederzeit vom Emittenten Druck und Auslieferung von Wertpapieren zu verlangen; – bei Börsenaufträgen unabhängig von der Verurkundung der betreffenden Wertrechte als Eigenhändler aufzutreten. Der Kunde kann die Bank beauftragen, von der Emit- tentin jederzeit Druck und Auslieferung von Aktienti- teln aufgrund der unverurkundeten Wertrechte zu verlangen.
Verwaltung. 1. Die Vertragsparteien setzen für das SZP einen gemeinsamen Ausschuss ein, dem Vertreter beider Parteien angehören. Der gemeinsame Ausschuss beschliesst seine Verfahrensregeln selbst und handelt in gegenseitigem Einvernehmen. Er tritt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich zusammen.
Verwaltung. Verwaltet wird die Gesellschaft von BlackRock (Luxembourg) S.A., einer im Jahr 1988 unter der Registriernummer B 27689 errichteten Aktiengesellschaft (Société Anonyme). Die Verwaltungsgesellschaft wurde von der CSSF zur Führung der Geschäfte und Angelegenheiten der Gesellschaft gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 ermächtigt.
Verwaltung. Auch ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden besorgt die Bank vom Tag der Deponierung an:
Verwaltung. Die Verwaltung einer Einrichtung der Erziehungshilfe hat eine interne Dienstleistungs- funktion und eine Außenvertretungsfunktion in allen betriebswirtschaftlichen und recht- lichen Fragen. Sie hat den umfassenden Auftrag, die operative Organisationssicher- heit in allen Verwaltungsabläufen sicherzustellen und für den wirtschaftlichen Umgang der zur Verfügung stehenden Finanzmittel zu sorgen. Aufgaben der Verwaltung sind u.a.: • Unterstützung der Leitung bei der Aufstellung von Wirtschafts-, Stellen- und Investitionsplänen wie dem Leistungsentgelt • betriebswirtschaftliches Controlling • Rechnungs- und Personalwesen, Arbeitsrecht • Finanzplanung und Erschließung neuer Finanzquellen • Immobilienverwaltung • Versicherungen • Sekretariate für Korrespondenz, Erziehungspläne • Diagnose • Beratung einzelner junger Menschen in Finanz- und Versicherungsfragen • allgemeine Verwaltungsaufgaben
Verwaltung. Richtbeispiele: Richtbeispiel: Richtbeispiele: Richtbeispiele: Richtbeispiele: Richtbeispiele: Richtbeispiele: Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin Heilpädagogin Richtbeispiele: Richtbeispiele: