Xxxxxxxx Xxxxxxx Musterklauseln

Xxxxxxxx Xxxxxxx. Hessen-Thüringen DGB: Der Deutsche Gewerkschafts- bund (DGB) ist die Dachorganisation der Gewerkschaften. Ihm gehören DGB: The Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) [Confederation of German Trade Unions] is the umbrella organization of the German trade unions. It comprises eight member unions with a total of more than six million members in Germa- ny. The trade unions cover all industries and eco- nomic sectors. The DGB represents the interests of trade unions vis-à-vis political decision-makers, parties and associations. It, e.g., comments on bills and coordinates the employees’ represen- tation in social insurances, chambers and courts. Gewerkschaften: Eine Gewerk- Betriebsräte: Der Betriebsrat ist ein Gremium von gewählten Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmern. Der Be- Trade unions: A trade union is an association of Works councils: The works council is a body constituted of elected employees. The works council represents the interests of the employees working in the company and can act for them in negotiations with the employers. An important task of the works council is to see to it that all valid laws, decrees, collective labor agreements, and other protective regulations for the employ- ees’ benefit are observed. Mindestlohn: Alle Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer in Deutschland müssen für ihre Arbeit mindestens Arbeitszeit: Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Beschäftigten. Für Men- schen unter 18 Jahren gelten noch Minimum wage: All employees in Germany must get at least 8.50 euros an hour for their work. The employers have to document the working hours to prevent evasion of the minimum wage. Working hours: The Arbeitszeitgesetz [Wor- king Time Act] is effective for all employees. Even stricter safety regulations apply to persons under 18 years of age. The act prescribes that, as a rule, you may not work for more than eight hours on six workdays. Rest periods are not paid. If you work for more than six hours a day, you are entitled to at least 30 minutes of rest; if you have more than nine working hours, the rest period is 45 minutes. The minimum period of uninter- rupted rest between two working days is eleven hours. Working on Sundays and public holidays is generally prohibited; there are exceptions for vital and a few other activities. xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx.xx DGB-Bezirk Hessen-Thüringen Xxxxxxx-Xxxxxxxxx-Str. 69-77, 60329 Frankfurt Telefon: 000-00 00 00-0 Telefax: 069-27 30 05-45
Xxxxxxxx Xxxxxxx. 2.1. Unsere Angebote werden nur schriftlich (per Post, Telefax oder e-Mail) unterbreitet.
Xxxxxxxx Xxxxxxx. (Fn. 22), § 33 Rn. 30; für Offenlegung des ganzen Vertrages: Habersack (Fn. 6), § 114 Rn. 30. 33 Habersack (Fn. 6), § 114 Rn. 3. 34 Vetter, AG 2006, 173 (174) m.w.N. 35 Hopt/Xxxx (Fn. 15), § 114 Rn. 4 f. höhte oder gar unberechtigte Vergütungen unsachlich beein- flusst werden. Insoweit obliegt dem Gesamtaufsichtsrat auch eine Angemessenheitskontrolle der vereinbarten Vergütung.36 Bei der Abstimmung über einen solchen Vertrag unter- liegt das betroffene Aufsichtsratsmitglied als Vertragspartner analog § 34 BGB einem Stimmverbot. Darüber hinaus sollte es schon an den Beratungen hierzu nicht teilnehmen.37 Die Zustimmung zu Verträgen kann daher auch auf Ausschüsse übertragen werden.38 Beraterverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern sind auch Gegen- stand des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Die Ziffer 5.5.4 DCGK39 wiederholt jedoch nur zusammen- fassend die gesetzliche Regelung des § 114 Abs. 1 AktG.40 Hintergrund der Kodexziffer ist der Transparenzgedanke, die Erkennung von Interdependenzen und die Vermeidung von unsachlicher Beeinflussung.41 Eine Zustimmungspflicht ist auch hier nur dann notwendig, wenn die Leistung außerhalb des Aufsichtsratsmandats erbracht wird und noch nicht mit der Vergütung bezahlt ist.42 Als Vertragspartner eines möglichen Beratungsvertrages mit der Gesellschaft umfasst sein sollen sowohl Aufsichtsrats- mitglieder als auch Unternehmen, bei denen das Organmit- glied beherrschender Gesellschafter, Geschäftsführer oder ebenfalls Aufsichtsratsmitglied ist.43 Damit hat auch hier der BGH die Anwendbarkeit von § 114 AktG in Richtung professioneller Beratungsgesell- schaften wie auch mit der Gesellschaft verbundener Unter- nehmen sehr weit vorangetrieben.
Xxxxxxxx Xxxxxxx. 2.1 Der Mietzins für den ersten Monat bzw. für die fest vereinbarte Mietzeit, falls diese kürzer als einen Monat ist, sowie die An- und Rücklieferungskosten, Krangebühren und Montagekosten sind vor Beginn der Mietzeit und vor Anlieferung durch den Vermieter bzw. Abholung durch den Mieter zur Zahlung fällig. Dem Vermieter steht insofern ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die weiteren Mietzinszahlungen sind jeweils monatlich im Voraus fällig.
Xxxxxxxx Xxxxxxx. Abteilungsleiter Verordnete Leistungen der BARMER Hauptverwaltung
Xxxxxxxx Xxxxxxx. 2.1. Unsere Angebote und Preislisten, auch einschließlich der darin enthaltenen Preis- und Honorarangaben, sind immer freibleibend.
Xxxxxxxx Xxxxxxx. Bürgermeister der Stadt Wolfhagen Grundlage für Prospektangaben 5 Umfang der Prospekthaftung 5 Gründe für das Angebot 12 Das Fondskonzept 13 Anbieter 13 Fondsgesellschaft und Beteiligung 14 Emissionskosten 21 Allgemeine Hinweise 22 Maximalrisiko 23 Prognose- und anlagegefährdende Risiken 23 Anlegerbezogene Risiken 28 Abschließender Risikohinweis 29 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 30 Wärmeproduktion 30 Marktentwicklung und Politik 30 Kontrolle der Wertschöpfungskette 31 Der Markt für erneuerbare Energien heute – eine Erfolgsgeschichte 32 Die Zukunft der erneuerbaren Energien – ein Ausblick 35 Holz – der älteste Energieträger wird neu entdeckt 40 Der Markt für zertifizierte Holzprodukte zum Heizen 41 Geschäftstätigkeit 44 Anlageziel 44 Die Ausgangssituation am Standort Wolfhagen 45 Investitionsvorhaben 45 Anlagen-, Produktions- und Betriebskonzept 50 Genehmigungen 53 Betreibergesellschaft 53 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 56 Kooperationsnetzwerk 57 Unterstützung durch energiepolitische Bundes-, Landes-, Kreis- und Stadtprojekte 58 Planung der steuerlichen Ergebnisse der Fondsgesellschaft 68 Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft 72 Planung der steuerlichen Ergebnisse der Betreibergesellschaft 78 Liquiditätsplanung der Betreibergesellschaft 80 Zwischenübersicht der TIV Trendinvest GmbH & Co. BioEnergie Wolfhagen KG zum 12.4.2010 95 Zwischen-Gewinn-und-Verlustrechnung vom 4.1.2010 bis zum 12.4.2010 95 Einleitung 96 Planungsgrundlagen 97 Erläuterungen der Plan-Bilanzen 97 Plan-Bilanzen der TIV Trendinvest GmbH & Co. BioEnergie Wolfhagen KG (PROGNOSE) 97 Erläuterungen der Plan-Gewinn-und-Verlustrechnung 98 Plan-Gewinn-und-Verlustrechnung der TIV Trendinvest GmbH & Co. BioEnergie Wolfhagen KG (PROGNOSE) 98 Erläuterungen der Plan-Liquiditätsrechnung 99 Plan-Liquiditätsrechnung der TIV Trendinvest GmbH & Co. BioEnergie Wolfhagen KG (PROGNOSE) 99 Planzahlen der TIV Trendinvest GmbH & Co. BioEnergie Wolfhagen KG nach der Vermögensanlagen- Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) 100 Unternehmensangaben der TIV Trendinvest GmbH & Co. BioEnergie Wolfhagen KG 102 Die Beteiligung 107 Allgemeiner Hinweis 118 Steuerliche Behandlung in der Beteiligungsphase 119 Steuerliche Behandlung bei Beendigung der Beteiligung bzw. Auflösung der Fondsgesellschaft 123 Struktur 124 Wesentliche Vertragspartner 125 Wesentliche Verträge 126 Prospektunterlagen prüfen 153 Beitrittsantrag 153 Treuhandvertrag 153 Annahmeerklärung 154 Widerruf 154 Überweisung 154 Handelsregister 154 All...
Xxxxxxxx Xxxxxxx. Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Xxxxxxxx Xxxxxxx. Lift ➊ 14.0 ➎ 12.0 ➏ 16.5 ➑ 7.5 ➋ 11.0 ➐ 4.0 ➒ 1.5 11 4.0 ➍ 29.5 ➌ 64.0 N

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.