Der Verwaltungsrat Musterklauseln

Der Verwaltungsrat. 1. erstellt den Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Schule gemäß der Haus- haltsordnung;
Der Verwaltungsrat. 1. Die Gesellschaft wird von einem Verwaltungsrat von mindestens drei Mitgliedern verwaltet, die nicht Aktionäre der Gesellschaft zu sein brauchen. Die Verwaltungsratsmitglieder werden für die Dauer von bis zu sechs Jahren bestellt; sie können von der Gesellschafterver- sammlung jederzeit abberufen werden. Eine Wiederwahl ist möglich. Xxxxxxxx ein Verwal- tungsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so können die verbleibenden Mitglieder des Verwaltungsrats einen vorläufigen Nachfolger bestimmen, dessen Bestellung von der nächstfolgenden Gesellschafterversammlung bestätigt werden muss.
Der Verwaltungsrat. Der neue Verwaltungsrat wird aus 10 gewählten Personen bestehen (§ 4 Kirchenvermögensverwaltungsgesetz – KVVG). Jede der bisherigen Pfarreien soll im neuen Verwaltungsrat vertreten sein. Die Repräsentanz der Kirchorte soll im Verhinderungsfall des gewählten VRK-Mitglieds durch die Einladung nicht stimmberechtigter Gäste gewährleistet werden. Die Liste der Ehrenamtlichen, die im Rahmen von Gattungsvollmachten Verantwortung übernehmen wollen, ist dieser Gründungsvereinbarung als Anlage beigefügt.
Der Verwaltungsrat. Artikel 18 Anzahl Mitglieder, Amtsdauer
Der Verwaltungsrat. Artikel 24
Der Verwaltungsrat. 8.1. Der Verwaltungsrat besteht aus drei oder mehr Mitgliedern. Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrats beträgt höchstens drei Jahre. Unter einem Jahr ist dabei der Zeitabschnitt zwischen zwei ordentlichen Generalversammlungen zu verstehen. Die Amtsdauer wird für jedes Mitglied bei der Xxxx festgelegt. Die einzelnen Amtsperioden sollen so aufeinander abgestimmt sein, dass jedes Jahr rund ein Drittel aller Mitglieder des Verwaltungsrats neu bzw. wiedergewählt wird. Mitglieder, deren Amtszeit abgelaufen ist, sind sofort wieder wählbar.
Der Verwaltungsrat. ARTIKEL 18 Der Verwaltungsrat besteht aus fünf oder mehr Mitgliedern. Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie des Präsidenten beträgt ein Jahr. Sie endet mit dem Abschluss der auf ihre Xxxx folgenden ordentlichen Generalversammlung. Wieder- xxxx ist möglich. Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats einzeln. Die Generalversammlung wählt ein Mitglied des Verwaltungsrates zu dessen Präsidenten. Ist das Amt des Präsidenten vakant, so ernennt der Verwaltungsrat für die verbleibende Amtsdauer einen neuen Präsidenten.
Der Verwaltungsrat. 1. Der Verwaltungsrat besteht aus fünf Mitgliedern: zwei Mitglieder werden vom Gemeindausschuss in Vertretung der Stadtgemeinde Bozen ernannt (wobei ein Mitglied der italienischen Sprachgruppe und ein Mitglied der deutschen Sprachgruppe angehört); zwei weitere Mitglieder werden von der Landesregierung in Vertretung der Autonomen Provinz Bozen, ernannt (wobei ein Mitglied der italienischen Sprachgruppe und ein Mitglied der deutschen Sprachgruppe angehört); ein Mitglied wird von der Direktorenkonferenz in Vertretung der ansässigen Einrichtungen ernannt. Dies alles unter Berücksichtigung des Artikels 14.
Der Verwaltungsrat. 1. Jede Trägerkörperschaft entsendet zwei Personen in den Verwaltungsrat.
Der Verwaltungsrat