Variable Vergütung Musterklauseln

Variable Vergütung. Die variable Vergütung ist nur geschuldet, soweit die Leistung des Verwalters nicht wegen einer vom Verwalter zu vertretenen Pflichtverletzung erforderlich ist.
Variable Vergütung. Zusätzlich zur Grundvergütung haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, eine variable Vergütung zu erhalten, deren Höhe von der individuellen Leistung, von der Zielerreichung des Teams und vom Erfolg der Haspa abhängt. Erfolgs-, leistungs- und verhaltensabhängig kann die variable Vergütung auch vollständig entfallen. Der Bonus-Ausschüttungsbetrag wird linear zur Zielerreichung der Gesamtbank bestimmt. Damit kann es bei entsprechendem Geschäftserfolg dazu kommen, dass keine variable Vergütung gezahlt wird und damit erfolgt keine Zahlung aus der Unternehmenssubstanz heraus. Die Verknüpfung der Ziele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den in den Strategien des Instituts niedergelegten Zielsetzungen erfolgt, indem im Rahmen der Gesamthausplanung die Bereichsziele zwischen dem Vorstand und den Bereichen besprochen und vereinbart werden. In dezentralen Teamprozessen erfolgt eine Auseinandersetzung mit den quantitativen Zielen aus der Gesamtbankplanung und eine Beschäftigung, wie man im Team dieses Ziel unterstützen kann. Die Vereinbarung von Team- und Individualzielen wird im gemeinsamen Dialog zwischen Mitarbeitenden bzw. Team und Führungskraft vereinbart und schriftlich dokumentiert. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Ziele für die als Risikoträger identifizierten Mitarbeitenden gelegt. Im Kundengeschäft spielen neben quantitativen Zielen auch qualitative Ziele wie Kundenzufriedenheit, die regelmäßig gemessen werden, eine gewichtige Rolle, da diese die Nachhaltigkeit des Geschäftserfolgs der Haspa unterstützen. Diese konsequente Ausrichtung der variablen Vergütung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg der Haspa unterstützt die strategische Zielsetzung, den Gesamtbankerfolg in den Vordergrund zu stellen und damit gesamthaft im Kundeninteresse zu handeln. Zudem trägt die variable Vergütung einem effektiven Risikomanagement sowie dem Erfordernis einer aufsichtsrechtlich konformen Festsetzung und bei Bedarf Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile Rechnung und steht nicht im Widerspruch zur Eigenmittel- Liquiditäts-, Ergebnissituation und Ertragslage sowie zur Risikotragfähigkeit und Kapitalplanung der Haspa. Für 2020 war die variable Vergütung aufgrund der besonderen Situation des Jahres 2020 für die mitbestimmten Mitarbeitenden mit Ausnahme der Risikoträger nur vom Gesamtbankerfolg abhängig. Sollten Ausgleichszahlungen, Halteprämien, Abfindungen o.Ä. gewährt werden, werden ebenfalls die aufsichtsrechtlichen Vorga...
Variable Vergütung. 4.2.1. Short-Term Incentive (STI) Leistungskriterium EBIT-Marge Leistungskriterium Free Cash Flow Zielerreichungskurve Free Cash Flow
Variable Vergütung. Die variable Vergütung besteht aus der einjährigen variablen Vergütung und der mehrjährigen, anteilsbasierten variablen Vergütung. Sie setzt Anreize zur Umsetzung der Strategie des Unternehmens und damit zu dessen langfristiger und nachhaltiger Entwicklung.
Variable Vergütung. Die variable Vergütung wird unterschieden in eine Erfolgstantieme sowie eine Ermessenstantieme, die in bar oder anhand von Aktienoptionen gewährt werden kann. Die variablen Vergütungen betreffen die Auszahlungen in 2021 auf Basis der Entwicklungen in den Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020. Bei der Erfolgstantieme wird eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung an die Vorstandsmit- glieder gewährt, bei der als Leistungskriterien die Kennzahlen "Konzernumsatz" (Komponente 1) und "Konzern-EBT (Konzernjahresergebnis vor Steuern)" (Komponente 2) heranzuziehen sind. Die erste Komponente errechnet sich aus dem Produkt eines bestimmten Betrages in Euro, dessen Höhe für die Mitglieder des Vorstands individuell festgesetzt wird, und dem Quotienten aus den Um- satzerlösen im Konzern entsprechend IAS 1.81 (a) des abgelaufenen Geschäftsjahres ("Konzernum- satz") und 50 Mio. € ("Komponente 1"): Eurobetrag x Umsatzerlöse im Konzern entsprechend IAS 1.81 (a) 50,0 Mio. € Die zweite Komponente errechnet sich aus dem Produkt eines bestimmten Betrages in Euro, dessen Höhe für die Mitglieder des Vorstands individuell festgesetzt wird, und dem Quotienten aus dem EBT im Konzern entsprechend IAS 1.83 des abgelaufenen Geschäftsjahres ("Konzern-EBT") und 2,5 Mio. € ("Komponente 2"): Eurobetrag x EBT im Konzern entsprechend IAS 1.83 2,5 Mio. € Hieraus ergeben sich die folgenden mit den individuellen Eurobeträgen zu multiplizierenden Ausgangs- werte für die beiden Komponenten und das jeweilige Geschäftsjahr: 2020 2019 2018 Konzern-Umsatzerlöse in Tsd. € 541.261 625.754 645.724 Konzern-EBT in Tsd. € 2.590 -41.054 426 Konzern-Umsatzerlöse 10,83 12,52 12,91 Konzern-EBT 1,04 -16,42 0,17 Zur Ausrichtung der Vergütungsstruktur auf eine langfristige Unternehmensentwicklung erfolgt die Aus- zahlung zeitlich gestreckt, und die zurückgestellten Vergütungsbestandteile unterliegen zudem der Anpassung durch ein auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Bonus-/Malussystem: • 1/3 der Erfolgstantieme wird am Tag nach der ordentlichen Hauptversammlung des auf das Geschäftsjahr X folgenden Geschäftsjahres, also des Geschäftsjahres X+1, ausgezahlt, ohne dass eine Anpassung des Betrages erfolgen würde. • 1/3 der Erfolgstantieme wird am Tag nach der ordentlichen Hauptversammlung des übernächsten Geschäftsjahres nach dem Geschäftsjahr X, also des Geschäftsjahres X+2, ausgezahlt. Ausge- zahlt wird dieser Bestandteil nach Anpassung nach folgenden, sich an der Entwicklung des Kon- zernumsatzes und des Konzern-...
Variable Vergütung. Die variable Vergütung steht immer unter dem Vorbehalt, dass die Tätigkeit nicht durch einen Umstand erforderlich geworden ist, den der Verwalter zu vertreten hat. Der Verwalter hat sich insoweit ggf. zu entlasten. Die aufwandsabhängige Vergütung und die Auslagenerstattung sind stets nur in dem Umfang geschuldet, der dem objektiv zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlichen Aufwand entspricht. Sollte die variable Vergütung in einem Wirtschaftsjahr -Prozent der jährlichen Grundvergütung übersteigen, ist der Verwalter verpflichtet, den Verwaltungsbeirat zu informieren. Soweit nicht anders vereinbart, bemisst sich die variable Vergütung als zeitabhängige Vergütung auf der Grundlage folgender qualifikationsabhängiger Stundensätze: für Inhaber, Geschäftsführer oder Prokuristen _75,00 _ Euro zzgl. gesetzl. geltender Umsatzsteuer = _89,25 _ Euro brutto für Ingenieure / Bautechniker _75,00 _ Euro zzgl. gesetzl. geltender Umsatzsteuer = _89,25 _ Euro brutto für Sachbearbeiter _65,00 _ Euro zzgl. gesetzl. geltender Umsatzsteuer = _77,35 _ Euro brutto für Handwerker _59,00 _ Euro zzgl. gesetzl. geltender Umsatzsteuer = _70,21 _ Euro brutto für Sekretariat/Schreibkräfte _59,00 _ Euro zzgl. gesetzl. geltender Umsatzsteuer = _70,21 _ Euro brutto für Auszubildende Es ist ein Zeitnachweis in Form einer Tabelle zu führen und der Gemeinschaft mit der Rechnungslegung zu übergeben.
Variable Vergütung. Jährlicher Bonus: Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf einen jährlichen Bonus in Abhängigkeit von der Erreichung der Leistungsziele im jeweiligen Geschäftsjahr. Die Ziele des jährlichen Bonus werden vom Aufsichtsrat im ersten Quartal des jeweiligen Geschäftsjahres festgelegt. Der Höchstbetrag beträgt jeweils zwischen 50% bis 100% des Grundgehalts.
Variable Vergütung. Die variable Vergütung steht immer unter dem Vorbehalt, dass die Tätigkeit nicht durch einen Umstand erforderlich geworden ist, den der Verwalter zu vertreten hat. Der Verwalter hat sich insoweit ggf. zu entlasten. Die aufwandsabhängige Vergütung und die Auslagenerstattung sind stets nur in dem Umfang geschuldet, der dem objektiv zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlichen Aufwand entspricht. Sollte die variable Vergütung in einem Wirtschaftsjahr 15 Prozent der jährlichen Grundvergütung übersteigen, ist der Verwalter verpflichtet, den Verwaltungsbeirat zu informieren. Soweit nicht anders vereinbart, bemisst sich die variable Vergütung als zeitabhängige Vergütung auf der Grundlage folgender qualifikationsabhängiger Stundensätze: für Ingenieure für Techniker Euro zzgl. gesetzl. geltender Umsatzsteuer = für Auszubildende Euro zzgl. gesetzl. geltender Umsatzsteuer = Es ist ein Zeitnachweis in Form einer Tabelle zu führen und der Gemeinschaft mit der Rechnungslegung zu übergeben.
Variable Vergütung. Die variable, gewinnabhängige Vergütung nach Abs. 1 b) wird ge- währt, soweit nach Abzug des Betrages für die Grundverzinsung und aller Nachzahlungsan- sprüche im Zusammenhang mit der Grundverzinsung sämtlicher von der SeniVita Sozial gGmbH begebenen Genussscheine ein Jahresüberschuss i.S.v. § 5.5 verbleibt. Reicht die- ser Betrag nicht vollständig zur Begleichung der variablen Vergütung aus, so vermindert sich der auf die jeweiligen Genussscheine entfallende, variable gewinnabhängige Ausschüt- tungsbetrag entsprechend. Einen Nachzahlungsanspruch in den Folgejahren gibt es für die variable Vergütung nicht. Soweit zur Begleichung der Grundverzinsung oder der variablen Vergütung eine Auflösung von Rücklagen erforderlich ist beziehungsweise wäre, erfolgt eine Bezahlung der variablen Vergütung nicht.
Variable Vergütung. Die variable gewinnabhängige Vergütung wird jeweils zusammen mit der Grundverzinsung fällig.