Grundleistungen Musterklauseln

Grundleistungen. Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in § 27 Abs. 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
Grundleistungen. Die Grundleistungen beinhalten • alle sozialpädagogischen Leistungen • Wohnen und Lebensunterhalt • alle Leistungen der Leitung, Beratung und Verwaltung • alle hauswirtschaftlichen und technischen Leistungen • Fortbildung und Supervision • alle Sachleistungen und sind über das vereinbarte Leistungsentgelt abgedeckt.
Grundleistungen a) Anstellungsvertrag mit Hausmeistern und sonstigem Dienstpersonal einschließlich der Erstellung objektbezogener Dienstanweisungen, ggf. Vertrag mit einem Hausmeisterserviceunternehmen;
Grundleistungen. Im Trassenentgelt enthaltene Grundleistungen entsprechen dem Mindestzugangspaket nach Anlage 2 Abs. 1 ERegG.
Grundleistungen a) Überwachung des baulichen und technischen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums durch periodische (i.d.R. einmal pro Jahr) und aperiodische Begehungen, erforderlichenfalls unter Beiziehung von Sonderfachleu- ten auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft, über die - mit Ausnahme von dringenden Fällen - ein Be- schluss der Wohnungseigentümer herbeizuführen ist;
Grundleistungen. Leistungen gemäss Art 4, SIA-Ordnungen 102,103, 105 und 108 (Ausgabe 2014) In Abweichung zu Art. 4, SIA-Ordnungen 102,103, 105 und 108 (Ausgabe 2014) gelten folgende Leistungen ebenfalls als Grundleistungen: - Erstellen und Nachführen von Nutzungs- und Sicherheitsvereinbarungen als Teil des Projektpflichtenheftes - Übernahme und Anpassen von Bestandesplänen ins CAD und EDV gem. Richtlinien Bauwerksdokumentation HBA Gossau - Mitarbeit bei Verhandlungen mit Behörden und Kommissionen - Erstellen von Protokollen und Berichten für sämtliche Sitzungen während allen (Bau-, Planer-, Projekt- und Projektkommissionssitzungen) - Erstellen eines detaillierten Material- und Konstruktionsbeschriebs inkl. Raumblätter - Ausarbeiten eines detaillierten Terminplans für das Bauvorhaben - Projektanpassungen zur Kostenreduktion und Anpassen des Kostenvoranschlages (bei durch die Beauftragten zu vertretende Nichteinhaltung vereinbarter Kostenziele oder Kostendächer) - Mitarbeit bei Informations- und Öffentlichkeitsanlässen - Erstellen der Unterlagen für Subventionseingaben - Mehrleistungen für Auftragsvergaben im öffentlichen Vergabeverfahren gemäss Richtlinien der Stadt Gossau bzw. öffentlichen Vergabeverfahren - Mitarbeit bei der Behandlung von Einsprachen und Rechtsmitelverfahren - Aufstellen, Überwachen und Nachführen eines detaillierten Zahlungsplans - Mitarbeit bei der Arbeit von bildenden Künstlern, Innenarchitekten und weiteren Gestaltern - Erstellen von Überwachungs- und Massnahmeplänen sowie Betriebsinstruktionen - Erstellen von Unterhaltsplänen für die Bauwerksbewirtschaftung gem. Richtlinien Bauwerksdokumentation HBA Gossau - Alle durch bauökologische Anforderungen ausgelösten Arbeiten - Alle durch Anforderungen des Energiestandards ausgelösten Arbeiten - Erfassen und Ablegen der eingegangenen Offerten - Fachliche und rechnerische Überprüfung von Unternehmervarianten - Mitarbeit bei Formulierung und beim Abschluss von Verträgen mit Dritten - Beraten des Hochbauamtes bei der Erstellung von Unternehmerverzeichnissen - Ermitteln von Kostenkennzahlen - Kostengliederungen (BKP 4-stellig, eBKP resp. EKG) - Erstellen der erforderlichen Zwischendokumentationen (Vorprojekt, Bauprojekt) - Mitarbeit bei der Erstellung von Möblierungslayouts und Auswahl - Erstellen von Pflegeanleitungen und Beschrieben für die Bauwerksbewirtschaftung - Erstellen der kompletten Dokumentation über das Bauwerk gemäss Richtlinie Bauwerksdokumentation XXX Xxxxxx
Grundleistungen. 9.1 Der Betreuungsträger erbringt die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner im Rahmen der nachfolgend aufgeführten Grundleistungen wie im Betreuungskonzept beschrieben nach den Vorgaben von Abschnitt 4.2.1 der DIN 77800.
Grundleistungen. In xxx Xxxxxxx 0 xnd 2a werden die ergänzenden Grundleistungen beschrieben und die Bewertungen für HWS-Bauwerke und stützende Uferbauwerke der einzelnen Leistungs- phasen getrennt nach Objekt- und Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung an- gegeben. Wobei die Anlage 2 für die „defizitären“ und die Anlage 2a für die Überprüfung der „nicht defizitären“ Bereiche gilt. Die Anlage 2b beschreibt die notwendigen, nicht för- derfähigen Grundleistungen für Polder, die nicht am Untersuchungsprogramm teilgenom- men haben, um erst einmal die „Defizit“ und „Nicht-Defizit“ Abschnitte zu ermitteln. Die Leistungsbeschreibungen sind überwiegend identisch mit den Angaben der HOAI. Abweichungen gibt es größtenteils nur bei den Leistungsphasen 1+2, Grundlagenermitt- lung und Vorplanung. Einige Leistungsteile wurden an die besonderen Erfordernisse der speziellen Leistungen für die Ertüchtigung der HWS-Anlagen einschließlich etwaiger Stützbauwerke angepasst. Dies ist im Text der Anlage kursiv kenntlich gemacht. Die Bewertung der Leistungen ist in den Spalten rechts vorgenommen. In xxx Xxxxxx 0 xhne Index ist in der ersten Spalte die Bewertung der HOAI angegeben. In xxx Xxxxxx 0x xst dort die Bewertung der alten Honorarrahmenbedingungen des Untersuchungspro- gramms ersichtlich. In der zweiten Spalte ist von der Förderstelle der HPA die Obergrenze der förderfähigen Bewertung der Leistungen für die Honorarermittlung angegeben. Das Ingenieurbüro kann in seinem Angebot im speziellen Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Gege- benheiten von den angegebenen %Sätzen der zweiten Spalte nach unten abweichen. Insbe- sondere wird auf die Förderrichtlinie Pkt. 2.5 hingewiesen, wenn für die „defizitären“ Be- reiche die Planung des Untersuchungsprogramms HWS ohne wesentliche inhaltliche Er- gänzungen übernommen wird. In solch einem Fall sind die Prozentsätze der Leistungspha- sen 1 bis 3 der Anlage 2 für § 42 in Verbindung mit Anlage 12 und § 49 in Verbindung mit Anlage 13 HOAI in angemessenem Umfang zu reduzieren. Kürzungen der Vomhundertsätze sind gemäß HOAI nur zulässig, wenn einzelne Teilleis- tungen entfallen, oder von Anderen erbracht werden (z. B. Ausführungsplanung, wenn die- se von der bauausführenden Firma erbracht wird). Hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Grundleistungen. 1.1 Das Alterszentrum Suhrhard erbringt während der Vertragsdauer die in Ziffer 1.2 aufgeführ- ten Grundleistungen. Die Erbringung sämtlicher Grundleistungen ist mit der Bezahlung der monatlichen Grundpauschale gemäss Ziffer 3 abgegolten, soweit nachfolgend keine separa- te Kostentragung vorbehalten ist.