Common use of Vertragsdurchführung Clause in Contracts

Vertragsdurchführung. 1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur die vertraglich ausdrücklich festgelegten Ei- genschaften, technischen Daten etc. aufzuweisen; diese stellen nur dann Ga- rantieübernahmen dar, wenn wir ausdrücklich erklären, verschuldensunab- hängig hierfür einstehen zu wollen oder wenn sie von uns ausdrücklich als Garantien bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich abge- geben werden, um wirksam zu sein. Wir behalten uns vor, technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen oder ähnlichen Verkaufsunterlagen vorzunehmen und (Teil-)Produkte gegen technisch gleichwertige oder bessere auszutauschen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen uns herleiten kann. Derartige Beschreibungen und Angaben sowie Werbeaussagen (auch des Herstellers) beinhalten keine Garantieerklärungen. Soweit sich nicht aus gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schulden wir Beratung nur insoweit, als diese von uns als vertragliche Hauptpflicht übernommen wurde.

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Vertragsdurchführung. 1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur die vertraglich ausdrücklich aus- drücklich festgelegten Ei- genschaftenEigenschaften, technischen Daten etc. aufzuweisenauf- zuweisen; diese stellen nur dann Ga- rantieübernahmen Garantieübernahmen dar, wenn wir ausdrücklich erklären, verschuldensunab- hängig verschuldensunabhängig hierfür einstehen ein- stehen zu wollen oder wenn sie von uns ausdrücklich als Garantien solche bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich abge- geben ab- gegeben werden, um wirksam zu sein. Wir behalten uns vor, technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen Beschreibun- gen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen oder ähnlichen ähn- lichen Verkaufsunterlagen vorzunehmen und (Teil-)Produkte gegen ge- gen technisch gleichwertige oder bessere auszutauschen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen uns herleiten kann. Derartige Der- artige Beschreibungen und Angaben sowie Werbeaussagen (auch des Herstellers) beinhalten keine Garantieerklärungen. Soweit sich nicht aus gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schulden wir Beratung nur insoweit, als diese von uns als vertragliche Hauptpflicht übernommen wurde.

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Vertragsdurchführung. 1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefer- oder Leistungsgegenstand Lie- fergegenstand nur die vertraglich ausdrücklich festgelegten Ei- genschaftenEigenschaf- ten, technischen Daten etc. aufzuweisen; diese stellen nur dann Ga- rantieübernahmen Garan- tieübernahmen dar, wenn wir ausdrücklich erklären, verschuldensunab- hängig hierfür einstehen zu wollen wollen, oder wenn sie von uns ausdrücklich als Garantien bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich abge- geben schrift- lich abgegeben werden, um wirksam zu sein. Wir behalten uns vor, technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen oder ähnlichen Verkaufsunterlagen Verkaufsun- terlagen vorzunehmen und (Teil-)Produkte gegen technisch gleichwertige gleichwer- tige oder bessere auszutauschen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen uns herleiten kann. Derartige Beschreibungen und Angaben sowie so- wie Werbeaussagen (auch des Herstellers) beinhalten keine GarantieerklärungenGarantieer- klärungen. Soweit sich nicht aus gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ande- res ergibt, schulden wir Beratung nur insoweit, als diese von uns als vertragliche Hauptpflicht übernommen wurde.

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