Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO Musterklauseln

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https:// xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beile- gung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. § 19 Was muss bei der Verwendung von Erdgas beachtet werden? § 20 Welche zusätzlichen Bedingungen gibt es für Tarife zum Betrieb von Wärmepumpen oder elektrischen Speicherheizungen?
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO. Die Europäische Kommission stellt unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxx- ers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Bei- legung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienst- leistungsverträgen zu nutzen.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereit. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleis- tungsverträgen zu nutzen. Die OS Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit dem Energieliefervertrag können per E-Mail an unseren Verbraucherservice (xxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx) gerichtet werden. Innerste Energie nimmt darüber hinaus an keinem weiteren Verbraucher- streitbeilegungsverfahren teil.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform § 20 Zusätzliche Bedingungen für die Produkte GASAG | Regionalstrom für Privatkunden und GASAG | Regionalstrom für Geschäftskunden
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https:// xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beile- gung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zuläs- sig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.