Internet Musterklauseln

Internet databaar garantiert die technische Verfügbarkeit der abonnierten Internetgeschwindigkeit innerhalb ihrer eigenen Infrastruktur. Kann die Geschwindigkeit am Endgerät des Kunden nicht erreicht werden, ist databaar bemüht, die Ursache dafür zu finden und – sofern der Fehler im Netz oder in der Infrastruktur von databaar entsteht – diesen schnellstmöglich zu beheben. Für Geschwindigkeitseinschränkungen kann databaar nicht haftbar gemacht werden und es besteht kein Schadenersatzanspruch. databaar ist verpflichtet, sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungsmassnahmen der Kommunikation zu halten. Mit Abschluss eines Vertrags akzeptiert der Kunde dies. Es besteht kein grundsätzliches Recht auf freie Xxxx von Adressierungselementen. databaar ist bestrebt, Kundenwünsche so weit als möglich zu berücksichtigen. Die dem Kunden zur Verfügung gestellten IP-Adressbereiche bleiben während der Vertragslaufzeit im Besitz von databaar und können vom Kunden nach Ablauf des Vertrages nicht übernommen werden. Einzig databaar und nicht der Kunde hat an den IP-Adressbereichen eine Berechtigung.
Internet. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels verschiedener Optionen der IP-Adressvergabe. Im Standard wird dem Kunden eine dynamische IPv6 Adresse zugeteilt, sowie eine dynamische, für die Gesellschaft private IPv4 Adresse. Die IPv4- Konnektivität wird über ein NAT-Gateway realisiert. Die Erreichbarkeit von Ressourcen und Anwendungen im lokalen Netz (LAN) des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP- Kamera, PC-Fernwartung, VPN) ist möglich; die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen, die IPv6 nicht unterstützen, kann ggf. eingeschränkt sein. Die Gesellschaft verweist diesbezüglich auf die Hersteller, ihre Geräte und Anwendungen IPv6-fähig zu machen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Die Gesellschaft ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97,5% liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau der Gesellschaft automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz der Gesellschaft von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Gesellschaft. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kunden (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheits- maßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti- Spam oder ähnliches). Bei Bedarf stellt die Gesellschaft die notwendigen Informationen dem Kunden zur Verfügung. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Ver- bindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kunden genutzt werden. Eine Stro...
Internet. 12.1. Der Kunde kann kostenlos das hauseigene W-LAN nutzen. Die JKP GmbH übernehmen keine Haftung dafür, dass das Netz überlastet ist oder eine Internetverbindung nicht zustande kommt. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Internet. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Internet dient dem Schutz aller Beteiligten - der Schülerinnen und Xxxxxxx, der Lehrpersonen und der Schule. Dazu sind folgende Regeln einzuhalten:
Internet. Das Ferienhaus verfügt über einen kostenfreien WLAN-Zugang. Der Mieter akzeptiert mit Entgegennahme der Zugangscodes die allgemeinen Richtlinien des DTV zur Nutzung von Internet: Der Vermieter hat das Ferienhaus mit einem Internetzugang über WLAN ausgestattet. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Vermieters und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Die Nutzung erfolgt durch Eingabe des Passworts. Die Zugangsdaten (Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, si...
Internet. 3.2.1 Der Kunde ist sich bewusst, dass seine angeschlossenen Computer, Netzwerke und sonstigen Geräte und die sich auf diesen Computer, Netzwerken und Geräten befindlichen Da- ten über seinen Internetzugang erreicht, eingesehen, mani- puliert und verändert werden können. Der Schutz der Ge- räte und Daten des Kunden sowie die Einhaltung geltender Vorschriften bezüglich Datenschutz sind Sache des Kunden. Der Kunde muss seinen Zugang zu den Internet-Dienstleis- tungen der GAO gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte schützen.
Internet. Die ANW überlässt dem Kunden einen Telekommunikationsanschluss, der Zugang zum Internet über das Internet-Protokoll bietet. Abhängig vom Stand des Netzausbaus, stellt die ANW folgende Übertragungsgeschwindigkeiten am Endkundenanschluss zur Verfügung: Inn.KOM Basis Inn.KOM Komfort Inn.KOM Profi Inn.KOM Max Download 100 MBit/s 250 MBit/s 500 MBit/s 1000 MBit/s Upload 50 MBit/s 100 MBit/s 200 MBit/s 200 MBit/s Die an der Anschlussadresse des Kunden verfügbaren Übertragungsgeschwindigkeiten sind u.a. abhängig von der Zugangstechnologie, vom Netzausbau, der Länge und aktuellen Qualität der Anschlussleitung und vom eingesetzten Endgerät (CPE) und können daher abhängig von der Anschlussadresse variieren. Der Netzausbau und damit die Ausführungsvarianten des Anschlusses sind in Punkt 1.4 beschrieben. Die konkret verfügbare Geschwindigkeit bei Nutzung des Anschlusses hängt von der Netzauslastung, der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server und der eingesetzten Hardware und Software des Kunden ab. Die tatsächlich erreichbaren Geschwindigkeiten können daher abhängig von diesen Gegebenheiten variieren. Die Abrechnung aller übertragenen Daten erfolgt pauschal und ist im Grundpreis des jeweiligen Paketes enthalten. Grundsätzlich erfolgt eine Gleichbehandlung aller Internet-Daten. Weitere Details zum Internet-Dienst sind in Abschnitt 2 beschrieben.
Internet. Der Verlag haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefon- und Daten-leitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen. Anzeigen dürfen nicht so ausgestaltet werden, dass eine Win- dows-Systemmeldung vorgetäuscht wird, jegliche Irreführung über den Werbezweck der Anzeige muss ausgeschlossen sein.
Internet. Sofern eine Vor-Ort-Installation vereinbart ist, wird der Diensteanbieter die bereitgestellte CPE in unmittelbarer Nähe des Leitungsabschlusses der zugehörigen Teilnehmeranschlussleitung installieren und für den In- ternetzugang konfigurieren. Der Kunde hat für ausreichend Montagefrei- heit und eine freie 230V Steckdose am Montageort zu sorgen. Darüber hinaus verbindet der Diensteanbieter einen geeigneten PC des Kunden mit der bereitgestellten CPE mit kundenseits zu stellenden geeigneten Datenkabeln und konfiguriert den PC für den Internetzugang (automati- scher Adressbezug mittels DHCP). Vor-Ort-Installationsarbeiten erfolgen durch den Diensteanbieter ausschließlich an Geräten mit aktuellen Be- triebssystemen. Während der Installationsarbeiten ist der Kunde anwe- send. Abschluss der Arbeiten ist ein kurzer Funktionsnachweis durch Zu- griff auf eine Internet-Website. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Vor-Ort-Installation die Daten auf dem PC zu sichern, sodass im Falle eines Datenverlustes die Daten- wiederherstellung mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Internet. WWZ garantiert die technische Verfügbarkeit der abonnier- ten Internetgeschwindigkeit innerhalb ihrer eigenen Infra- struktur. Kann die Geschwindigkeit am Endgerät des Kunden nicht erreicht werden, ist WWZ bemüht, die Ursache dafür zu finden und – sofern der Fehler im Netz oder in der Infra- struktur von WWZ entsteht – diesen schnellstmöglich zu beheben. Für Geschwindigkeitseinschränkungen kann WWZ nicht haftbar gemacht werden und es besteht kein Schadener- satzanspruch. WWZ ist verpflichtet, sich an die gesetzlich vorgeschrieben- en Überwachungsmassnahmen der Kommunikation zu halten. Mit Abschluss eines Vertrages akzeptiert der Kunde dies. Es besteht kein grundsätzliches Recht auf freie Xxxx von Adressierungselementen. WWZ ist bestrebt, Kunden- wünsche so weit als möglich zu berücksichtigen. Die dem Kunden zur Verfügung gestellten IP-Adressbereiche bleiben während der Vertragslaufzeit im Besitz von WWZ und können vom Kunden nach Ablauf des Vertrages nicht über- nommen werden. Einzig WWZ und nicht der Kunde hat an den IP-Adressbereichen eine Berechtigung. Es ist möglich, dass das Senderangebot von WWZ gelegen- tlich verändert oder neuen Gegebenheiten angepasst werden muss, ohne dass darauf Einfluss genommen werden kann. Gründe hierfür sind beispielsweise die Einstellung des Betriebs seitens Inhaltsanbieter oder Änderungen bezüglich der Urheberrechte. WWZ ist bemüht, entfallende Pro- grammsender durch ähnliche Angebote zu ersetzen. Auf- grund dieser Wechsel besteht kein ausserordentliches Kündigungsrecht des Kunden oder ein Recht auf Vertrags- anpassung seitens des Kunden innerhalb der Laufzeit des Vertrages.