Common use of Vertragsbedingungen Clause in Contracts

Vertragsbedingungen. Die Vertragsbedingungen sollen für Auftraggeber/Verwerter und der Firma srt & werbeagentur GmbH - nachfolgend als Werbeagentur genannt - die Grund- lage für eine förderliche Zusammenarbeit bilden, die im kreativen, künstlerischen Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufrieden stellende Arbeitsergebnisse ist. Aus diesem Grunde sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehen. Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die Werbeagentur als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Werbeagentur sind als persön- liche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung der Werbeagentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urhe- berbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Die Werke der Werbeagentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels aus- drücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Werbe- agentur. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Werbeagentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Werbeagentur ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Wer- beagentur. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas ande- res vereinbart wird, nach den Stundensätzen der Werbeagentur und nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik Designer und dem Gesamt- verband Deutscher Werbeagenturen (GWA). Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Werbeagentur Abschlagszahlungen entspre- chend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Ände- rung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nach- weiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per Email erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestim- mung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwa- ige Lücken der Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusam- menhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der srt & werbeagentur GmbH.

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Vertragsbedingungen. Die Vertragsbedingungen sollen Allgemeines Alle Tarife und zusätzliche Leistungen anmeldbar bis auf Widerruf. Aktuell anmeldbare Tarife und Optionen siehe auf X0.xxx. Wir behalten uns vor, Leistungen die Ihnen in einem Zeitraum, der kürzer als eine Rechnungsperiode ist und gegen ein festes monatliches Entgelt angeboten werden, nur anteilig zur Verfügung zu stellen. MMS verfügbar bis 31.12.2025 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Auftraggeber/Verwerter alle Streitigkeiten zu diesem Ver- trag ist ausschließlich Wien, Innere Stadt. In diesem Tarif bereits enthalten: Tausch der SIM Karte, Sperre bzw. Wiedereinschaltung des Anschlusses (ausgenommen Sperrgründe gem. AGB Mobil), außerdem die mehrmalige Sperre von Mehrwertnummern, das Einrichten von Datensperren sowie Sperren für mobiles Zahlen. Restentgelt: Bitte beachten Sie, dass bei Vertragsbeendigung vor Ab- lauf der vereinbarten Dauer für die Zeit zwischen Vertragsbeendigung und Ende der Firma srt & werbeagentur GmbH - nachfolgend als Werbeagentur genannt - Vertrags- bzw. Optionsbindung ein Restentgelt anfällt. (Pkt. 24 AGB Mobil bzw. 25 AGB Business). Werden Rufnummern mit aufrechter Vertrags- oder Optionsbindung gekündigt behalten wir uns vor, an Stelle der Vorschreibung von Restentgelt, die Grund- lage für eine förderliche Zusammenarbeit bildennoch ausständigen Grundentgelte auf die übrigen Anschlüsse, die im kreativenselben Tarif unter selber Kundennum- mer geführt werden, künstlerischen Bereich weit mehr als aufzuteilen (entspricht einer Verlängerung deren Vertrags- oder Optionsbindung) – höchstens jedoch auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufrieden stellende Arbeitsergebnisse istdurchschnittlich 24 Monate pro Anschluss. Aus diesem Grunde sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügtIn dem Ausmaß, in dem nach der Aufteilung auf die übrigen Anschlüsse deren durchschnittliche Vertrags- oder Opti- onsbindung pro Anschluss 24 Monate übersteigt, wird jedenfalls ein Re- stentgelt vorgeschrieben. Hinsichtlich der Höhe der Grundentgelte, die über in Form von allfälligen Restentgelten zu zahlen sind, kommen jedenfalls jene Entgeltbestimmungen zur Anwendung, die dem ursprünglich beendeten Vertragsverhältnis zu Grunde lagen. Allfällige Rabatte werden dabei nicht berücksichtigt. Inkludierte Einheiten: Gelten pro Monat und Anschluss. Nutzbar nur bis zum Ende Ihrer Rechnungsperiode. Bei den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehen. Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, Teilnehmererweiterungen Business Network ist die Rechnungsperiode der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die Werbeagentur als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungs- oder Nutzungsrechte einKalendermonat. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Werbeagentur sind als persön- liche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung der Werbeagentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urhe- berbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung Tarif enthaltenen Freiminuten werden sowohl vom mobilen Anschluss als auch von Teilen des Werkes ist unzulässigder damit gekoppelten Festnetzdurchwahl verbraucht. Die Werke der Werbeagentur dürfen nur Bei Über- schreiten Verrechnung nach den für Sie geltenden Entgeltbestimmungen. Bitte beachten Sie: Inkludierte Einheiten gelten nicht zu Dienste- und Mehrwertnummern (0718,0720,0780,08xx,09xx,118xx), Betreiber-Kurz- rufnummern und SMS Bestätigungen € 0,24 / € 0,20 (exkl. / inkl. USt). SMS an die vereinbarte Nutzungsart und Dienstenummern 0828 sind von den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werdenTarif/Paket SMS-Frei- einheiten umfasst. Mangels aus- drücklicher Vereinbarung gilt als Zweck Inkludiertes Datenvolumen: Stand des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte ZweckDatenvolumens bzw. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen Gesamt- datenvolumens (z. B. für ein anderes ProduktTarif und Option) sind honorarpflichtigüberprüfbar mit A1 Online-Rech- nung. Bitte beachten Sie, dass in der A1 Online-Rechnung nur bereits beendete und verrechnungstechnisch bereits bearbeitete Verbindungen aufscheinen. Abhängig von den Einstellungen auf Ihrem Rechner/Endge- rät können, ohne Einfluss von A1 Telekom Austria, Datenverbindungen z. Umrechnung Datenvolumen: 1 GB entspricht 1024 MB; sie bedürfen 1 MB ent- spricht 1024 KB. Indexierung: Eine Indexsicherung der Einwilligung der Werbe- agentur. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Werbeagentur. Über wiederkehrenden Entgelte ent- nehmen Sie den Umfang der Nutzung steht der Werbeagentur ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Wer- beagentur. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas ande- res vereinbart wird, nach den Stundensätzen der Werbeagentur und nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik Designer und dem Gesamt- verband Deutscher Werbeagenturen (GWA). Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Werbeagentur Abschlagszahlungen entspre- chend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Ände- rung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nach- weiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per Email erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestim- mung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwa- ige Lücken der Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusam- menhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der srt & werbeagentur GmbH.maßgeblichen AGB/EB.

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Vertragsbedingungen. Die Vertragsbedingungen sollen für Auftraggeber/Verwerter und Der Unterzeichnende meldet sich hiermit zur Teilnahme an der Firma srt & werbeagentur GmbH - nachfolgend als Werbeagentur genannt - die Grund- lage für Herbstmesse Solothurn HESO 2022 in Solothurn verbindlich an. Damit anerkennt er gleichzeitig das beiliegende Ausstellungsreglement. Diese Anmeldung stellt eine förderliche Zusammenarbeit bilden, die Offerte unter Abwesenden im kreativenSinne von Art. 5 des Schweiz. Obligationenrechts dar. Ein Anspruch entsteht erst nach schriftlicher Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalterin: Rythalle Soledurn AG, künstlerischen Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufrieden stellende Arbeitsergebnisse istHerbstmesse Solothurn, 4500 Solothurn, xxxx@xxxx.xx, xxx.xxxx.xx Der Antrag muss bis am 11. Aus diesem Grunde sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehenXxxx 2022 erfolgen. Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die Werbeagentur als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Werbeagentur sind als persön- liche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung der Werbeagentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urhe- berbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes Er ist unzulässig. Die Werke der Werbeagentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels aus- drücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter erst gültig mit der Zahlung des Honorarsgleichzeitigen Anzahlung von CHF 800.– (IBAN-Nr. Wiederholungsnutzungen XX00 0000 0000 0000 0000 0, SWIFT-Code/BIC XXXXXXXXXXX) an die Mietkosten (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Werbe- agenturMindestmiete). Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der WerbeagenturDer Antrag gibt keinen Anspruch auf eine Platzzuteilung. Über den Umfang der Nutzung steht der Werbeagentur ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder iIm Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Nichtannahme wird die Anzahlung zurück erstattet. Definitive Standgrössen und Platzzuteilungen werden dem Antragsteller mit der Wer- beagenturRechnungsstellung bis spätestens Ende Mai 2022 bestätigt. Mit der Bestätigung ist der Vertrag zustande gekommen. Die Berechnung Unterlagen für die Bestellung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas ande- res vereinbart wird, nach den Stundensätzen technischen Einrichtung und weitere Dokumentationen werden von der Werbeagentur und nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik Designer und dem Gesamt- verband Deutscher Werbeagenturen (GWA)Messeleitung der Rechnung beigelegt. Beachten Sie das Ausstellungsreglement zu diesem Vertrag. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über dort aufgeführten Bestimmungen bilden einen längeren Zeitraum, so kann die Werbeagentur Abschlagszahlungen entspre- chend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sindintegrierten Bestandteil dieses Vertrages. Die Änderung von EntwürfenMietpreise schliessen folgende generelle Leistungen ein: Technischer Pikettdienst, die Schaffung und Vorlage weiterer EntwürfeInformationsdienst, die Ände- rung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen Heizung, tägliche Reinigung der allge- meinen Hallenflächen, allgemeiner Überwachungsdienst, Werbung, PR. m2 Innenstand Preis/m2 Länge Tiefe* Total m2 Total CHF Reihenstand CHF 110.00 m2 Eckstand (Manuskriptstudiuminkl. 15% Zuschlag) CHF 126.50 m2 Kopfstand (inkl. 25% Zuschlag) CHF 137.50 m2 Freistehend/Doppelstock (inkl. 35% Zuschlag) CHF 148.50 Freigelände Preis/m2 Länge Aussenstand CHF 95.00 Total m2 m2 * Mögliche Standtiefen ab 3m, Produktionsüberwachung u. a.) werden unter 3m nach Zeitaufwand gesondert berechnetAbsprache. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nach- weiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. MeldungenMarke/System Verwenden Sie einen Systemstand? Wenn ja, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per Email erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestim- mung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwa- ige Lücken der Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen benötigen Sie standardisierte Trennwände? Genaue Abmessung des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusam- menhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der srt & werbeagentur GmbH.eigenen Systemstandes: Ja Nein Ja Nein

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Vertragsbedingungen. Die Vertragsbedingungen sollen Allgemeines Alle Tarife und zusätzliche Leistungen anmeldbar bis auf Widerruf. Aktuell anmeldbare Tarife und Optionen siehe auf X0.xxx. Wir behalten uns vor, Leistungen die Ihnen in einem Zeitraum, der kürzer als eine Rechnungsperiode ist und gegen ein festes monatliches Entgelt an- geboten werden, nur anteilig zur Verfügung zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Auftraggeber/Verwerter alle Streitigkeiten zu diesem Ver- trag ist ausschließlich Wien, Innere Stadt. Restentgelt: Bitte beachten Sie, dass bei Vertragsbeendigung vor Ab- lauf der vereinbarten Dauer für die Zeit zwischen Vertragsbeendigung und Ende der Firma srt & werbeagentur GmbH - nachfolgend als Werbeagentur genannt - Vertrags- bzw. Optionsbindung ein Restentgelt anfällt. (Pkt. 24 AGB Mobil bzw. 25 AGB Business). Werden Rufnummern mit aufrechter Vertrags- oder Optionsbindung gekündigt behalten wir uns vor, an Stelle der Vorschreibung von Restentgelt, die Grund- lage für eine förderliche Zusammenarbeit bildennoch ausständigen Grundentgelte auf die übrigen Anschlüsse, die im kreativenselben Tarif unter selber Kundennum- mer geführt werden, künstlerischen Bereich weit mehr als aufzuteilen (entspricht einer Verlängerung deren Vertrags- oder Optionsbindung) – höchstens jedoch auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufrieden stellende Arbeitsergebnisse istdurchschnittlich 24 Monate pro Anschluss. Aus diesem Grunde sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügtIn dem Ausmaß, in dem nach der Aufteilung auf die übrigen Anschlüsse deren durchschnittliche Vertrags- oder Opti- onsbindung pro Anschluss 24 Monate übersteigt, wird jedenfalls ein Re- stentgelt vorgeschrieben. Hinsichtlich der Höhe der Grundentgelte, die über in Form von allfälligen Restentgelten zu zahlen sind, kommen jedenfalls jene Entgeltbestimmungen zur Anwendung, die dem ursprünglich beendeten Vertragsverhältnis zu Grunde lagen. Allfällige Rabatte werden dabei nicht berücksichtigt. Inkludierte Einheiten: Gelten pro Monat und Anschluss. Nutzbar nur bis zum Ende Ihrer Rechnungsperiode. Bei den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehen. Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, Teilnehmererweiterungen Business Network ist die Rechnungsperiode der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die Werbeagentur als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungs- oder Nutzungsrechte einKalendermonat. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Werbeagentur sind als persön- liche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung der Werbeagentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urhe- berbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung Tarif enthaltenen Freiminuten werden sowohl vom mobilen Anschluss als auch von Teilen des Werkes ist unzulässigder damit gekoppelten Festnetzdurchwahl verbraucht. Die Werke der Werbeagentur dürfen nur Bei Über- schreiten Verrechnung nach den für Sie geltenden Entgeltbestimmungen. Bitte beachten Sie: Inkludierte Einheiten gelten nicht zu Dienste- und Mehrwertnummern (0718,0720,0780,08xx,09xx,118xx), Betreiber-Kurz- rufnummern und SMS Bestätigungen € 0,24 / € 0,20 (exkl. / inkl. USt). SMS an die vereinbarte Nutzungsart und Dienstenummern 0828 sind von den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werdenTarif/Paket SMS-Frei- einheiten umfasst. Mangels aus- drücklicher Vereinbarung gilt als Zweck Inkludiertes Datenvolumen: Stand des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte ZweckDatenvolumens bzw. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen Gesamt- datenvolumens (z. B. für ein anderes ProduktTarif und Option) sind honorarpflichtigüberprüfbar mit A1 Online-Rech- nung. Bitte beachten Sie, dass in der A1 Online-Rechnung nur bereits beendete und verrechnungstechnisch bereits bearbeitete Verbindungen aufscheinen. Abhängig von den Einstellungen auf Ihrem Rechner/Endge- rät können, ohne Einfluss von A1 Telekom Austria, Datenverbindungen z. Umrechnung Datenvolumen: 1 GB entspricht 1024 MB; sie bedürfen 1 MB ent- spricht 1024 KB. Indexierung: Eine Indexsicherung der Einwilligung der Werbe- agentur. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Werbeagentur. Über wiederkehrenden Entgelte ent- nehmen Sie den Umfang der Nutzung steht der Werbeagentur ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Wer- beagentur. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas ande- res vereinbart wird, nach den Stundensätzen der Werbeagentur und nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik Designer und dem Gesamt- verband Deutscher Werbeagenturen (GWA). Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Werbeagentur Abschlagszahlungen entspre- chend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Ände- rung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nach- weiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per Email erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestim- mung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwa- ige Lücken der Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusam- menhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der srt & werbeagentur GmbH.maßgeblichen AGB/EB.

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Vertragsbedingungen. Das ibz will einen Beitrag leisten zur gegenseitigen Toleranz und Rücksichtnahme sowie zur Respektierung unterschiedlicher, kultureller, weltanschaulicher und politischer Auffassung der verschiedenen Nationalitäten. Die Vertragsbedingungen sollen für Auftraggeber/Verwerter Veranstalter haben auf diese Grundidee bei ihren Veranstaltungen Rücksicht zu nehmen. Bezüglich Dauermietverträge behält sich das ibz in Einzelfällen die Absage eines hier vereinbarten Termins vor, wenn das eigene Programm dies erfordert. Veranstaltungen im ibz dürfen bis 24 Uhr dauern. Jegliche Musik muss ab Mitternacht unterbleiben. Der Mieter hat auf den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu achten. Auf dem Parkplatz b.z.w. im Umfeld des ibz darf spätestens ab 22:00 Uhr kein Lärm (laute Stimmen, Autolärm etc.) entstehen, da die Bewohner der anliegenden Wohnhäuser gestört werden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit eingehalten wird. Musik und Autorenrechte werden in Deutschland durch die GEMA vertreten. Die entsprechende Anmeldung und Kosten werden durch den Mieter abgedeckt. Das ibz wird von einer eventuellen Haftung freigestellt. Die Mieträume werden in aufgeräumten Zustand und gereinigt übergeben, mit dem Beginn der Firma srt & werbeagentur GmbH - nachfolgend Vermietung gilt die Mietsache als Werbeagentur genannt - abgenommen. Insbesondere im Saal des Café Globus sind mit Mietvertragsende die Grund- lage für eine förderliche Zusammenarbeit bildenStühle und Tische zu stapeln und aufzuräumen. Der Müll ist getrennt nach Papier und Restmüll zu entsorgen, die Räume sind besenrein zu übergeben. Die Abnahme erfolgt durch den Hausmeister. Der Mieter verpflichtet sich, die überlassenen Räumlichkeiten (auch Toiletten, Flure etc.) in gereinigtem Zustand zu übergeben. Die Reinigung erfolgt direkt nach dem Veranstaltungsende. Hierbei sind die Böden besenrein und die Tische nass zu reinigen. Soweit die Küche genutzt wird, ist diese zu reinigen. Das Geschirr muss sauber in die entsprechenden Ablagen geräumt sein. Xxxxxxxx ist der Zeitpunkt der Abnahme durch den Hausmeister. Nach Mitternacht ist dieser mit 15€ je angefangene Stunde zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird die Reinigungskaution (100 €) einbehalten. Die Haftung für alle im kreativen, künstlerischen Bereich weit mehr als Zusammenhang mit der Anmietung entstandenen Personen - und/oder Sachschäden trägt der Mieter. Der Mieter verzichtet auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung eigene Haftpflichtansprüche gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für zufrieden stellende Arbeitsergebnisse istden Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen. Aus diesem Grunde sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, Plakate oder Hinweise auf die über den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehen. Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die Werbeagentur als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Werbeagentur sind als persön- liche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung der Werbeagentur Veranstaltungen dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urhe- berbezeichnung weder im Original noch bei ibz nur mit Genehmigung der Reproduktion geändert Geschäftsführung ausgehängt werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässigEs dürfen keine Getränke ins Haus gebracht werden. Die Werke der Werbeagentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck Alle Getränke sind über das ibz zu beziehen. Der Bezug bei größeren Mengen sollte vorab mit unserem Hausmeister abgesprochen werden (Tel.: 00 000 00-0). Speisen im vereinbarten Umfang Saal des EGs unterliegen keinen Vorgaben. Im DG darf lediglich Fingerfood gegessen werden. Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Mangels aus- drücklicher Vereinbarung gilt als Zweck Die Preise beinhalten 20 % Verwaltungskosten: □ GROSSER SAAL (bei max. 3 Stunden 75 €, bis zu 9 Stunden 150 €, darüber 225 €) □ CAFÉ GLOBUS (bei max. 3 Stunden 75 €, bis zu 9 Stunden 150 €, darüber 225 €) □ KÜCHE mit Geschirr (40 €) □ Reinigungskaution (100€) □ nur Geschirr, eigene Reinigung (20 €) □ Geschirr mit Reinigung (50€) □ XXXXXXXXXXXX X0, X0, X0 jeweils (15 €/h) □ Bühne (25 €) □ Beamer mit Leinwand (10 €) □ Verstärkeranlage mit Mikros (25€) Der Auf- und Rückbau des Vertrages nur Inventars sowie die Endreinigung (Saal, Räume, Flure, Toilette, Küche usw.) erfolgt durch den Mieter. Soweit der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte ZweckAuf- und Abbau durch unseren Hausmeister erfolgen soll, kann dies im Mietvertrag vereinbart werden und wird mit 25 € verrechnet. Das RechtSoweit der Hausmeister vor 15.00 Uhr oder nach 24.00 Uhr erforderlich ist, bitten wir dies vorab abzustimmen. Es fallen Kosten in Höhe von 15€ je angefangene Stunde an. Der Mietpreis und die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen Reinigungskaution (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt100 €) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Werbe- agenturvorab zu entrichten. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte Anfragen zur Anmietung sind unverbindlich, - ohne unterschriebenen Mietvertrag kann das ibz anderweitig (auch ohne vorherige Absage) an Dritte bedarf der Einwilligung der Werbeagenturvermieten. Über Wird die Anmietung weniger als 14 Tage vor dem Termin abgesagt, fällt eine Pauschale von 25 € an. Der Mieter erkennt die o.g. Vertragsbedingungen an: Karlsruhe, den Umfang der Nutzung steht der Werbeagentur ein Auskunftsanspruch zu.2022 Vermieter: ………………. Nutzungsrechte an ArbeitenMieter: ……………… Telefon: 0721 / 8933371-0, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sindFax: 0721 / 8933371-9, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Wer- beagentur. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas ande- res vereinbart wird, nach den Stundensätzen der Werbeagentur und nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik Designer und dem Gesamt- verband Deutscher Werbeagenturen (GWA). Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Werbeagentur Abschlagszahlungen entspre- chend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Ände- rung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nach- weiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per Email erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestim- mung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwa- ige Lücken der Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusam- menhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der srt & werbeagentur GmbH.xxxx@xxx-xxxxxxxxx.xx

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Samples: Mietvertrag

Vertragsbedingungen. Die Vertragsbedingungen sollen für Auftraggeber/Verwerter und Wiederverkauf: Der Wiederverkauf an Dritte ist nicht gestattet. Vertragsdauer: Der Vertrag wird auf 36 Monate abgeschlossen. Nach Ablauf der Firma srt & werbeagentur GmbH - nachfolgend als Werbeagentur genannt - die Grund- lage für eine förderliche Zusammenarbeit bildenMindestvertragsdauer können Sie den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Mindestvertragsdauer (MVD): Während der MVD ist keine ordentliche Kündigung möglich. Wird diese MVD trotzdem unterschritten, die im kreativen, künstlerischen Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufrieden stellende Arbeitsergebnisse istverrechnen wir ein Restentgelt in Höhe der Summe der monatlichen Entgelte ohne Rabatt bis zum regulären Vertragsende. Aus diesem Grunde sind Definitionen und Erläuterungen Nähere Infos bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehen. Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die Werbeagentur als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungs- oder Nutzungsrechte einIhrem A1 Betreuer. Die Arbeiten (Entwürfe Mindestvertragsdauer beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung erbracht wurde, frühestens jedoch mit Abschluss des die Mindestvertragsdauer vorsehenden Vertrages. Liefermodalitäten: Die Herstellungs- bzw. Lieferzeiten richten sich nach den eingesetzten Dienstleistungen und Werkzeichnungen) der Werbeagentur sind als persön- liche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die Produkten und liegen je nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe Lösungsausprägung zwischen 8 und 12 Wochen. Etwaige Verzögerungen aufgrund von technischen und betrieblichen Notwendigkeiten können nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung der Werbeagentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urhe- berbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert ausgeschlossen werden. Jede Nachahmung auch Abnahme: A1 kann Sie zu einer Abnahme oder Teilabnahme einladen. Diese muss innerhalb von Teilen des Werkes ist unzulässiginnerhalb von 7 Tagen erfolgen. Bloß geringfügige Mängel berechtigen Sie nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Werke Verrechnung der Werbeagentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels aus- drücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Werbe- agentur. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Werbeagentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Werbeagentur ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt Leistung erfolgt entweder nach Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sindungerechtfertigten Verweigerung der Abnahme, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei 7 Tage nach Bereitstellung der Wer- beagenturLeistung. Die Berechnung der Honorare richtet sichLeistungsänderung: A1 ist berechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas ande- res vereinbart wirddie angebotenen Leistungen jederzeit durch technologisch weitgehend gleichwertige Lösungen zu ersetzen, nach den Stundensätzen der Werbeagentur und nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik Designer und dem Gesamt- verband Deutscher Werbeagenturen (GWA)sofern die vertraglich zugesagten Funktionalitäten unberührt bleiben. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefertEntgeltbestimmungen: Beginnt die Verrechnung während eines Monats, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung sind die monatlichen Entgelte für den Rest des Teiles fälligMonats anteilig zu leisten. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Werbeagentur Abschlagszahlungen entspre- chend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Ände- rung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) Einmalige Entgelte werden nach Zeitaufwand gesondert berechnetErbringung der Leistung in der nächsten laufenden Rechnung verrechnet. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nach- weiszwecken schriftlich niedergelegt werdenIndexsicherung: Die Preise unterliegen einer jährlichen Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) 2010 oder dem an seine Stelle tretenden Index. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. MeldungenAusgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat, die schriftlich zu erfolgen habenin dem das gegenständliche Angebot gelegt wurde, können auch per Email erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestim- mung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwa- ige Lücken der Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusam- menhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der srt & werbeagentur GmbH.verlautbarte Indexzahl.

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Vertragsbedingungen. Die Vertragsbedingungen sollen Vertragliche Grundlage für Auftraggeber/Verwerter die Anlageberatung sowie die Anlage- und Abschlussvermittlung sind die AGB der Gesell- schaft mit u.a. den folgenden Unterlagen: • Ausführungsgrundsätze (Execution Policy) (Anlage I) • Information über den Umgang mit Interessenkon- flikten (Anlage II) • Offenlegung von Anreizzahlungen / Zuwendungen (Anlage III) • Grundsätze zum Beschwerdemanagement (Anlage IV) • Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und der Firma srt & werbeagentur GmbH - nachfolgend Gesellschaft (Anlage V) Der Kunde hat die als Werbeagentur genannt - Anlagen zu diesen vorvertraglichen Informationen beigefügten oder auf der Webseite der Gesellschaft unter xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxx.xxx/xxxxx- schutz, verfügbaren Grundsätze und Übersichten zur Für den Vertragsschluss und die Grund- lage für eine förderliche Zusammenarbeit bildengesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Gesellschaft gilt deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel. Die Gesellschaft ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW), Xxxxxxxxxxxxxxxx 00/00 x, 00000 Xxxxxx, angeschlossen. Die EdW ist die nach dem Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) zuständige Entschädigungs- einrichtung. Das AnlEntG enthält die Bestimmungen zu etwaigen Entschädigungsansprüchen gegen die EdW, wenn ein Institut nicht in der Lage ist, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Es regelt auch den Umfang eines etwaigen Ent- schädigungsanspruchs. Nach dem AnlEntG sind Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90 % ihres Wertes, maximal jedoch jeweils 20.000 Euro pro Gläubiger geschützt. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines Staates des EU Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Unter ihn fallen nur solche Verpflichtungen aus Wertpa- piergeschäften, die zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten (Primärleistungspflichten) des Instituts gehören. Ansprüche auf Schadensersatz aus Beratungsfehlern sind z. B. nicht abgedeckt. Nicht geschützt sind bestimmte Anleger, wie beispielswei- se Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie Unter- nehmen der öffentlichen Hand. Soweit die Entschädigungseinrichtung den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Ansprüche gegen das Institut auf sie über. Im Ergebnis greift damit die EdW in Bezug auf die Gesellschaft nur im kreativenAusnahmefall ein, künstlerischen Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufrieden stellende Arbeitsergebnisse istwenn diese in Überschreitung ihrer Erlaubnis Kundengelder selbst entgegennehmen würde, da sie selbst nicht Kundenmittel halten darf. Aus diesem Grunde sind Definitionen Hinsichtlich der kontenführenden Institute bestehen eigene Entschädigungseinrichtungen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehen. Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die Werbeagentur als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungs- oder Nutzungsrechte eingesetzliche Regelungen. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Werbeagentur sind als persön- liche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschütztGesellschaft ist nicht befugt, dessen Regelung auch dann als vereinbart geltenKundengelder entgegen zu nehmen oder Zugriff auf Kundenvermögen zu haben. Anlagen erfolgen stets über Partnerbanken, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung der Werbeagentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urhe- berbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Die Werke der Werbeagentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels aus- drücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) Fondsgesellschaften oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Werbe- agentur. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Werbeagentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Werbeagentur ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Wer- beagentur. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas ande- res vereinbart wird, nach den Stundensätzen der Werbeagentur und nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik Designer und dem Gesamt- verband Deutscher Werbeagenturen (GWA). Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Werbeagentur Abschlagszahlungen entspre- chend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Ände- rung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nach- weiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per Email erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestim- mung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwa- ige Lücken der Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusam- menhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der srt & werbeagentur GmbH.Emittenten.

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Vertragsbedingungen. Die Vertragsbedingungen sollen Bitte beachten Sie: Sie können gemäß der EU-Roaming Verordnung 531/2012 in deren Geltungszeitraum und Geltungsbereich Ihre nationalen Tarifkonditionen für AuftraggeberTelefonie, SMS, MMS und Daten sowie Ihre national inkludierten Einheiten auch innerhalb der Länder der EU bzw. des EWR nutzen, dafür können wir Ihnen pro Einheit einen festgelegten Aufschlag verrechnen (Detail siehe A1 Entgeltbestimmungen Allgemeiner Teil auf X0.xxx). In diesem Tarif verzichten wir jedoch auf die Aufschlagsverrech- nung gemäß der EU-Roaming-Verordnung bis zum 15.06.2017. Ab die- sem Zeitpunkt finden dann die Regelungen der Vollumsetzungsphase der Roaming-Verordnung, inklusive der Bestimmungen zum Umgang bei einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung, auf diesen Tarif Anwen- dung. Diese teilen wir Ihnen bis spätesten 15.06.2017 in geeigneter Form mit. Im Übrigen gelten alle nationalen Nutzungseinschränkungen des Ta- rifes auch innerhalb der EU/Verwerter und der Firma srt & werbeagentur GmbH - nachfolgend als Werbeagentur genannt - die Grund- lage für eine förderliche Zusammenarbeit bildenEWR. A1 Business Tarife: Ab 1 Anschluss, die im kreativen, künstlerischen Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufrieden stellende Arbeitsergebnisse ist. Aus diesem Grunde sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehen. Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die Werbeagentur als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Werbeagentur sind als persön- liche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung der Werbeagentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urhe- berbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Die Werke der Werbeagentur dürfen nur für Unternehmer i.S.d. KSchG. Grundentgelt Rabatt geht bei vorzeitiger Kündigung, Tarifwechsel und Übertragung verloren. Wenn Sie die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels aus- drücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, Voraussetzungen für die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt) A1 Business Tarife nicht mehr erfüllen sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Werbe- agentur. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Werbeagentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Werbeagentur ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung wir berechtigt Sie auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Wer- beagentur. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas ande- res vereinbart wird, nach den Stundensätzen der Werbeagentur und nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik Designer und dem Gesamt- verband Deutscher Werbeagenturen (GWA). Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung Einzeltarifmodell umzustellen. Tarifwechsel: Ein Tarifwechsel ist grundsätzlich nur in zum Zeitpunkt des Teiles fälligWechsels anmeldbare Tarife möglich. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über Ob und zu welchen Bedingungen Sie in einen längeren ZeitraumTarif wechseln können, so kann die Werbeagentur Abschlagszahlungen entspre- chend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Ände- rung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nach- weiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per Email erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestim- mung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwa- ige Lücken der Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen entnehmen Sie den jeweiligen Entgeltbe- stimmungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusam- menhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der srt & werbeagentur GmbH.Zieltarifs.

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