Leistungsangebot Musterklauseln

Leistungsangebot. (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.
Leistungsangebot. (1) Die Bank stellt dem Teilnehmer in Ergänzung ihres Online-Banking-Angebots eine Multibanking-Funktion (Multibanking) und darauf aufbauende Zusatzdienste (Multibanking-Zusatzdienste) als weitere Funktionalitäten zur Verfügung. Die vorliegenden Sonderbedingungen ergänzen die gelten- den Sonderbedingungen für das Online-Banking sowie die Vereinbarung über die Nutzung des Online-Banking und gehen diesen im Fall eines Widerspruchs vor.
Leistungsangebot. 1. Der Kontoinhaber kann Bankgeschäfte mittels Online- und Telefon-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er Informationen der Bank mittels Online- und Telefon-Banking abrufen. Darüber hinaus kann der Kontoinhaber das Zugangsmedium Telefax nutzen.
Leistungsangebot. (1) Die Bank stellt dem Teilnehmer einen zentralen Authentifizierungsdienst (nachfolgend: „CAS“ (Central Authentication Services) genannt) zur si- cheren Identifizierung gegenüber Dritten als weitere Funktionalität ihres Online-Banking-Angebots zur Verfügung. Der CAS ermöglicht es dem Teil- nehmer, sich bei bestimmten Drittanbietern, die Onlineangebote über Websites, Apps und andere digitale Kanäle bereitstellen, mit seinem Zugang für das Online-Banking anzumelden und seine bei der Bank gespeicherten Daten zur Identifizierung zu nutzen.
Leistungsangebot. (1) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte werden im Folgenden einheitlich als „Teilnehmer“ bezeichnet. Konto und Depot werden im Folgenden einheitlich als „Konto“ bezeichnet.
Leistungsangebot. (1) Der Konto-/Depotinhaber kann Bankgeschäfte mittels Telefon-Banking in dem von der Sparkasse angebotenen Umfang abwickeln.
Leistungsangebot. (1) Der Konto-/Depotinhaber und dessen Bevollmächtigte können Bank- geschäfte mittels Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online-Banking abrufen. Sie sind zusätzlich berechtigt, für die Auslö- sung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und für die Mitteilung von Informationen über ein Zahlungskonto einen Kontoinformationsdienst gemäß § 1 Absatz 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen.
Leistungsangebot. 1.1 Im Onlineservice der Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland (im Folgenden Ikano Bank genannt) kann der Kunde in dem von der Ikano Bank angebotenen Umfang Bankgeschäfte abwickeln und Informationen abrufen.
Leistungsangebot. 1.1 Im Onlineservice der Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland (im Folgenden Ikano Bank genannt) kann der Kunde in dem von der Ikano Bank angebotenen Umfang Bankgeschäfte abwickeln und Informationen abrufen. Er ist zusätzlich berechtigt, für Produkte mit einem Zahlungskonto im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) die Auslösung eines Zahlungsauftrags Zahlungsauslöse- dienstes gemäß §1 Absatz 33 ZAG und für die Mitteilung von Informationen über ein Zahlungskonto einen Kontoinformationsdienst gemäß §1 Abs. 34 ZAG zu nutzen.
Leistungsangebot. (1) Der Konto-/Depotinhaber kann Bankgeschäfte mittels Online-Banking in dem von der Sparkasse angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er Informationen der Sparkasse mittels Online-Banking abrufen.