Vertragsbedingungen Musterklauseln

Vertragsbedingungen. Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe haben die ihnen in den Bedingungen im Basisprospekt vom 14. April 2023 zugewiesene Bedeutung. Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen im Sinne von Artikel 8.4 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) in der gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") für die hierin beschriebenen ETC-Wertpapiere dar und ist zusammen mit dem Basisprospekt vom 14. April 2023, der einen Basisprospekt im Sinne der Prospektverordnung darstellt. Eine Zusammenfassung für die spezifische Emission findet sich im Anhang zu den Endgültigen Bedingungen. Ausführliche Informationen über die Emittentin und das Angebot der ETC-Wertpapiere sind ausschließlich auf Grundlage der Kombination dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts vom 14. April 2023 erhältlich. Die Basisprospekte, der Nachtragsprospekt und die Endgültigen Bedingungen für jede Emission stehen auf der im Auftrag der Emittentin unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/ geführten Webseite, am Sitz der Emittentin sowie bei der angegebenen Geschäftsstelle der Emissions- und Zahlstelle zur Einsichtnahme zur Verfügung; entsprechende Kopien sind bei den Geschäftsstellen jeder Zahlstelle erhältlich. Eine emissionsbezogene Zusammenfassung ist den endgültigen Bedingungen im Anhang beigefügt. Die ETC-Wertpapiere dieser Serie können auch an der Official List einer Börse notiert und an einer anderen als den in diesen Endgültigen Bedingungen aufgeführten Börsen gehandelt werden, eine derartige Notierung oder Zulassung zum Handel muss jedoch auf der Grundlage separater Endgültiger Bedingungen erfolgen, die in Verbindung damit erstellt werden und abgesehen von den Angaben zu der Notierung und den damit verbundenen Offenlegungs- und/oder Angebotsunterlagen mit diesen Endgültigen Bedingungen identisch sein müssen.
Vertragsbedingungen. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Alle eingehenden Aufträge werden, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen sind, nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Formularmäßige Einkaufsbedingungen und sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Vertragspartner werden mündliche Vereinbarungen unverzüglich im einzelnen schriftlich bestätigen.
Vertragsbedingungen. Das ibz will einen Beitrag leisten zur gegenseitigen Toleranz und Rücksichtnahme sowie zur Respektierung unterschiedlicher, kultureller, weltanschaulicher und politischer Auffassung der verschiedenen Nationalitäten. Die Veranstalter haben auf diese Grundidee bei ihren Veranstaltungen Rücksicht zu nehmen. Bezüglich Dauermietverträge behält sich das ibz in Einzelfällen die Absage eines hier vereinbarten Termins vor, wenn das eigene Programm dies erfordert. Veranstaltungen im ibz dürfen bis 24 Uhr dauern. Jegliche Musik muss ab Mitternacht unterbleiben. Der Mieter hat auf den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu achten. Auf dem Parkplatz b.z.w. im Umfeld des ibz darf spätestens ab 22:00 Uhr kein Lärm (laute Stimmen, Autolärm etc.) entstehen, da die Bewohner der anliegenden Wohnhäuser gestört werden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit eingehalten wird. Musik und Autorenrechte werden in Deutschland durch die GEMA vertreten. Die entsprechende Anmeldung und Kosten werden durch den Mieter abgedeckt. Das ibz wird von einer eventuellen Haftung freigestellt. Die Mieträume werden in aufgeräumten Zustand und gereinigt übergeben, mit dem Beginn der Vermietung gilt die Mietsache als abgenommen. Insbesondere im Saal des Café Globus sind mit Mietvertragsende die Stühle und Tische zu stapeln und aufzuräumen. Der Müll ist getrennt nach Papier und Restmüll zu entsorgen, die Räume sind besenrein zu übergeben. Die Abnahme erfolgt durch den Hausmeister. Der Mieter verpflichtet sich, die überlassenen Räumlichkeiten (auch Toiletten, Flure etc.) in gereinigtem Zustand zu übergeben. Die Reinigung erfolgt direkt nach dem Veranstaltungsende. Hierbei sind die Böden besenrein und die Tische nass zu reinigen. Soweit die Küche genutzt wird, ist diese zu reinigen. Das Geschirr muss sauber in die entsprechenden Ablagen geräumt sein. Xxxxxxxx ist der Zeitpunkt der Abnahme durch den Hausmeister. Nach Mitternacht ist dieser mit 15€ je angefangene Stunde zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird die Reinigungskaution (100 €) einbehalten. Die Haftung für alle im Zusammenhang mit der Anmietung entstandenen Personen - und/oder Sachschäden trägt der Mieter. Der Mieter verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen. Plakate oder Hinweise auf die Veranstaltungen dürfen im ibz nur mit Genehmig...
Vertragsbedingungen. Ich bin umfassend über die Rechte und Pflichten als Vertragsteilnehmer dieses HZV-Vertrages informiert und akzeptiere ausdrücklich sämtliche Vertragsbedingungen, auch soweit sie hier nicht gesondert aufgeführt sind. Insbesondere ist mir bekannt, dass
Vertragsbedingungen. Die vom AN auszuführenden Leistungen werden durch den Inhalt dieser Vertragsbedingungen sowie der in diesem Punkt definierten Vertragsbestandteile bestimmt. Demnach schuldet der AN sämtliche in den Aufgabenbereich des AN fallenden Haupt-, Neben- und Zusatzleistungen, die für die Realisierung des in den Vertragsbestandteilen näher beschriebenen Leistungsgegenstandes (= Projekt) erforderlich sind. Als Vertragsbestandteile gelten in nachstehender Reihenfolge (vorgenannte Regelungen gehen nachgenannten Regelungen vor):
Vertragsbedingungen aa) Zweiseitige Rechtsgeschäfte 9
Vertragsbedingungen. Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.
Vertragsbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MKTH GmbH. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag kann mit einer einmonatigen Frist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit in Textform gekündigt werden, sonst verlängert sich der Vertrag und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Vertragsbedingungen. 1. Kontokorrentabrede, Rechnungsperiode; Informationen über die Ausführung von Zahlungsvorgängen
Vertragsbedingungen. (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Anlagen nichtig sein oder durch gesetzliche Neuregelungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksam- keit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Tritt ein solcher Fall ein, verständigen sich die Vertrags- partner unverzüglich über die notwendigen Neuregelungen.