Common use of Verjährung Clause in Contracts

Verjährung. (1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: econ-ag.com, ps-cooperation.de, www.thermo-hanf.de

Verjährung. (1) . Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.bergmann-gefluegel.de, www.recanorm.de, www.kraiburg-relastec.com

Verjährung. (1) . Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.ultra.de, cdn0.scrvt.com, beast-components.de

Verjährung. (1) 11.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.td-ebenhausen.de, www.krw.de, www.krw.de

Verjährung. (1) 12.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.faeth.com, www.meto.com, www2.etac.com

Verjährung. (1) 13.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.schroeder-bauer.com, www.hw-inox.de, www.groening.de

Verjährung. (1) Abweichend von § 438 Abs. Abs 1 Nr. Nr 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.gepa-shop.de, www.gepa.de, www.neumann-wuerzer.de

Verjährung. (1) 10.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: unimatic.de, osstem.de, www.sanitaer-heinze.com

Verjährung. (1) 9.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.sae-erfurt.de, weik-automation.de, www.epoxonic.de

Verjährung. (1) 10.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.schueco.com, www.ametas-medical.de, www.schueco.com

Verjährung. (1) 8.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein (1) Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.rall-holz.de, www.waterkamp.de, www.kochfurniere.de

Verjährung. (1) 15.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der AbnahmeAbnahme des Vertragsproduktes.

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Samples: vema.net, vema.net

Verjährung. (1) Abweichend . Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt - abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln - ein Jahr ab AblieferungGefahrübergang der Ware. Soweit Falls eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: tsubaki-kabelschlepp.com, tsubaki-kabelschlepp.com

Verjährung. (1) . Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln einschließlich des Anspruchs auf Aufwendungsersatz in der Lieferkette nach § 445a Abs. 1, Abs. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.burgmannpackings.com, www.2design-werbeartikel.de

Verjährung. (1) 8.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: info.boydcorp.com, www.grannex.de

Verjährung. (1) . Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung Frist mit der Abnahme.

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Samples: www.lech-stahlwerke.de, www.lech-stahlveredelung.de

Verjährung. (1) 11.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine allgemei- ne Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln Rechtsmän- geln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.pfeifer.info, www.pfeifer.info

Verjährung. (1) 6.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung, soweit wir nicht wegen Vorsatzes haften. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: grends.de

Verjährung. (1) 13.1. Abweichend von § 438 Abs. Absatz 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln Rechtsmängel ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.cericom.de

Verjährung. (1) 10.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist Ver- jährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab AblieferungLieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung Ver- jährung mit der Abnahme.

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Samples: seemann-technologies.com

Verjährung. (1) . Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln Rechts- mängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme Ab- nahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.sicolor.de

Verjährung. (1) . Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung Verjährungsfrist mit der Abnahme.

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Samples: www.pall.com

Verjährung. (1) 9.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab AblieferungAblieferung der Ware. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: login.boeckmann.com

Verjährung. (1) 9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine allge- meine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln Rechts- mängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ver- einbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: colson-rollen-raeder.de

Verjährung. (1) 11.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme Ab- nahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.systech-europe.de

Verjährung. (1) 11.1 Abweichend von § 438 Abs. Absatz 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.intercord-gmbh.com

Verjährung. (1) 10.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln von neuer Ware ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.bibus.de

Verjährung. (1) 9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.johann-maier.de

Verjährung. (1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein (1) Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.chemcon.com

Verjährung. (1) . Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln oder Rechtsmängeln, außer bei Vorsatz, ein (1) Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.eitec.de

Verjährung. (1) 9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme Ab- nahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.maxongroup.in

Verjährung. (1) 10.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab nach Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.menzel-design.com

Verjährung. (1) 11.1 Abweichend von §§ 438 Abs. 1 Nr. 3 3, 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: schauf.eu

Verjährung. (1) 10.1. Abweichend von § 438 Abs. Abs 1 Nr. Nr 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab AblieferungLieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.rodejohann.com

Verjährung. (1) a. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- Sach‐ und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: zementwerk-luebeck.de

Verjährung. (1) 9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der AbnahmeAbnahme des Käufers.

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Samples: www.esv-gmbh.de

Verjährung. (1) 9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab AblieferungAblieferung bzw. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der (soweit vereinbart) Abnahme.

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Samples: koenig-betonsteine.de

Verjährung. (1) 10.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist Verjäh- rungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln von neuer Ware ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.robert-aebi.de

Verjährung. (1) 9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme Ab- nahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der AbnahmeAb- nahme.

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Samples: www.suedkupfer.de

Verjährung. (1) 10.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab AblieferungEndes des Jahres, in dem der Gefahrübergang stattgefunden hat. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: backend.equi.auction

Verjährung. (1) 7.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist Verjährungs- frist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit So- weit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.schindele.com

Verjährung. (1) . Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab AblieferungAblieferung der Ware. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.knoblauch.eu

Verjährung. (1) 10.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist Verjäh- rungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab AblieferungAbliefe- rung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt läuft die Verjährung mit der AbnahmeVerjährungsfrist ab Ab- nahme.

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Samples: reng-ventiltechnik.de

Verjährung. (1) . Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist Verjäh- rungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab AblieferungAblie- ferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: pv-tracker.de

Verjährung. (1) . Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. N.r 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist Verjäh- rungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: websaweprd.blob.core.windows.net

Verjährung. (1) 13.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Dies gilt vorbehaltlich Ziffer 12 der AVB auch für Schadensersatzansprüche aufgrund von Sach- und Rechtsmängeln.

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Samples: www.grip-gmbh.com

Verjährung. (1) 12.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der AbnahmeAb- nahme.

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Samples: neomeris.de

Verjährung. (1) 12.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln Rechts-mängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.faist.de

Verjährung. (1) 11.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme der Ware vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: combi-protec.com

Verjährung. (1) Abweichend von § 438 Abs. Absatz 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab AblieferungAblieferung bzw. Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.ossenberg-grefe.de

Verjährung. (1) 14.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: eshop.ada-cosmetics.com

Verjährung. (1) 14.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine allge- meine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln Rechts- mängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ver- einbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.gww-netz.de

Verjährung. (1) 13.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die d ie allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.hw-inox.de

Verjährung. (1) 11.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt be- ginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: iroab.com

Verjährung. (1) 9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und oder Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung Verjährungsfrist mit der AbnahmeAbnahme zu laufen.

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Samples: www.russka.de

Verjährung. (1a) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 I Nr.3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.de.alcon.com

Verjährung. (1) 3.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt be- ginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.moebel-hartmann.com

Verjährung. (1) 13.1 Abweichend von § 438 Abs. Abs 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: crosscycle.de

Verjährung. (1) 13.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.hplush.de

Verjährung. (1) 11.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.ada-cosmetics.com

Verjährung. (1) Abweichend von §§ 438 Abs. 1 Nr. 3 3, 634a Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab AblieferungAblieferung bzw. Abnahme. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Für Schadensersatzansprüche nach Ziff. 13 gelten die gesetzlichen Fristen.

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Samples: www.koeppern-international.com

Verjährung. (1) 8.1 Abweichend von §§ 438 Abs. 1 Nr. 3 3, 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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Samples: www.rfd-electronic.de