Common use of Schutzrechte Dritter Clause in Contracts

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich.

Appears in 5 contracts

Samples: vergabe.niedersachsen.de, www.aidshilfe.de, www.bakoev.bund.de

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen Pflegeleistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt beeinträch- tigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer Zif- fer 11 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Die sonstigen Rechte des Auftraggebers z.B. auf Rücktritt, Kündigung, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.landkreis-heilbronn.de, www.uni-bonn.de

Schutzrechte Dritter. 12.1 8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagtun- tersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 7 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen gen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten Vergütung entrichteten Ver- gütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Die sonstigen Ansprüche des Auftraggebers z.B. auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: www.cio.bund.de

Schutzrechte Dritter. 12.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich.

Appears in 1 contract

Samples: digitalservice.bund.de

Schutzrechte Dritter. 12.1 14.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen Instandhaltungsleistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 13 wie folgt: • Der Auftragnehmer kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Leistungen so än- dern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den ver- einbarten vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise ent- sprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistel- len. • Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrich- teten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine ange- messene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Die sonstigen Rechte des Auftraggebers z.B. auf Rücktritt, Kündigung, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: www.cio.bund.de