Fehlerbeseitigung Musterklauseln

Fehlerbeseitigung. 2.1.1 Die folgenden Leistungsbausteine Nr. 2.2 und 2.3 schließen jeweils die Behebung von reproduzierbaren Fehlern in einer von Interflex noch gepflegten Version (s. Nr. 1.4 AVB Wartung) der in den Konfigurationsblättern aufgeführten Software mit ein. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software die in der zum Abschluss der Vereinbarung gültigen Programmbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, mangelhafte Ergebnisse liefert, ihre Funktionen unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht verhalten, sofern dadurch die Nutzung der Software durch den Auftraggeber behindert oder erheblich beeinträchtigt wird und dies bei Interflex reproduzierbar ist.
Fehlerbeseitigung blueAlpha wird Fehler der Software, die während der Laufzeit des SW-Supportvertrages auftreten, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beseitigen. blueAlpha wird die Fehlerbeseitigung ausschließlich innerhalb der folgenden Servicezeiten erbringen: Werktags von Montag bis Xxxxxxx von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die in den folgenden Absätzen genannten Reaktions- und Beseitigungsfristen laufen nicht außerhalb der Servicezeiten. An dem Softwareprodukt auftretende Fehler sind in die nachfolgenden Kategorien einzuordnen und anschließend nach den Reaktionszeiten und Wiederherstellungszeiten abzuarbeiten. • Kritischer Fehler (Priorität 1): Die ordnungsgemäße Nutzung der Software oder wesentlicher Teile ist ausgeschlossen. Der Betriebsablauf ist derart beeinträchtigt, dass eine sofortige Abhilfe notwendig ist. • Wesentlicher Fehler (Priorität 2): die Nutzung der Software ist derart beeinträchtigt, dass eine vernünftige Arbeit mit der Software nicht mehr oder nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist. Eine kurzfristige Abhilfe ist erforderlich. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer wesentlicher Fehler kann zu einem kritischen Fehler führen. • Sonstiger Fehler (Priorität 3): Die Nutzung der Software ist nicht wesentlich beeinträchtigt, eine Behebung ist zwar notwendig, jedoch nicht dringlich. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer solcher Fehler kann zu einem wesentlichen bzw. kritischen Fehler führen. Die Einordnung der Fehler in die verschiedenen Kategorien erfolgt durch blueAlpha nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Auswirkungen, die der betreffende Fehler auf den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers hat und der Interessen des Auftraggebers. Für die Beseitigung der Fehler gelten folgende Parameter: Zeitspanne, bis zu deren Ablauf blueAlpha mit der Behebung der Fehler begonnen haben muss („Reaktionszeit“) • Bei kritischen Fehlern innerhalb 4 Stunden nach Kenntnis der Meldung. • Bei wesentlichen Fehlern innerhalb 12 Stunden nach Kenntnis der Meldung. • Bei Auftreten eines sonstigen Fehlers innerhalb 32 Stunden nach Kenntnis der Meldung. Zeitspanne, bis zu deren Ablauf der Mängel behoben sein muss („Beseitigungszeit“) • Kritische Fehler innerhalb von 2 Werktagen nach Kenntnis der Meldung. • Wesentliche Fehler innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntnis der Meldung. • Sonstige Fehler innerhalb von 30 Werktagen nach Kenntnis der Meldung, spätestens aber mit der nächsten Programmversion der Software. Sofern absehbar ist, dass sich ein kriti...
Fehlerbeseitigung. 1.1 Die Einleitung von Fehlerbeseitigungsmaßnahmen durch EAT im Rahmen der Reaktionszeit setzt eine Fehlermeldung mit folgenden Informationen voraus:
Fehlerbeseitigung. Der Auftraggeber hat Ansprüche auf Fehlerbeseitigung nur, wenn gemeldete Fehler reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Die Fehler- meldung hat durch den Auftraggeber in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird WÖHWA – soweit erforderlich – bei der Fehlerbeseitigung unterstützen. WÖHWA ist im Rahmen eines Vertrages verpflichtet, Xxxxxx innerhalb einer der Schwere des Fehlers angemessenen Zeit zu beseitigen. Softwarefehler, die den Einsatz der Systeme nicht schwerwiegend beeinträchtigen, müssen erst bei Lieferung einer weiterentwickelten Version beseitigt werden. Die Schwere eines Fehlers wird wie folgt klassifiziert: • Klasse 1: „außer Funktion“ • Klasse 2: „Funktion erheblich eingeschränkt“ • Klasse 3: „Funktion leicht eingeschränkt“ • Klasse 4: „unerheblich für Funktion“ WÖHWA kann Vergütung für Aufwand verlangen, sofern WÖHWA aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, ohne dass ein Fehler vorgelegen hat oder gefunden werden kann.
Fehlerbeseitigung. (1) Wir werden Fehler an der Vertragssoftware, die während der vereinbarten Laufzeit der Softwarewartung auftreten, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beseitigen.
Fehlerbeseitigung. 2.1. Ziel der Fehlerbeseitigung ist die Herstellung oder Aufrechterhaltung der Lauffähigkeit der Vertragssoftware. Ein Fehler liegt dementsprechend vor, wenn die Vertragssoftware in der für sie vertraglich vorgesehenen Systemumgebung und bei bestimmungsgemäßer Anwendung die vorbezeichnete Funktionalität nicht aufweist und sich dies mehr als nur unwesentlich auswirkt.
Fehlerbeseitigung. Bei der Fehlerbeseitigung hat der Auftragnehmer mit entsprechend qualifiziertem Personal die Arbeiten entsprechend der Service Level gemäß § 3 nach Eingang der Fehlermeldung zu beginnen. Eventuelle Fehler wird der Kunde dem Auftragnehmer unter Xxxxxx von für die Mängelbeseitigung zweckdienlichen Informationen mitteilen, soweit ihm dies möglich ist. Der Auftragnehmer kann auftretende Mängel unter Berücksichtigung der vorstehenden Priorisierung durch den Kunden nach eigener Xxxx des Vorgehens beseitigen.
Fehlerbeseitigung. Der Auftraggeber hat Ansprüche auf Fehlerbeseitigung nur, wenn gemeldete Fehler reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Die Fehlermeldung hat durch den Auftraggeber in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird KEMAS – soweit erforderlich – bei der Fehlerbeseitigung unterstützen. KEMAS ist im Rahmen dieses Vertrages verpflichtet, Xxxxxx innerhalb einer der Schwere des Fehlers angemessenen Zeit zu beseitigen. Softwarefehler, die den Einsatz der Systeme nicht schwerwiegend beeinträchtigen, müssen erst bei Lieferung einer weiterentwickelten Version beseitigt werden. Die Schwere eines Fehlers wird wie folgt klassifiziert:  Klasse 1: "außer Funktion"  Klasse 2: "Funktion erheblich eingeschränkt"  Klasse 3: "Funktion leicht eingeschränkt"  Klasse 4: "unerheblich für Funktion" KEMAS kann Vergütung für Aufwand verlangen, sofern KEMAS aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, ohne dass ein Fehler vorgelegen hat oder gefunden werden kann.
Fehlerbeseitigung. 2.1 GIS Consult behebt alle Fehler, die die Tauglichkeit der Programme zu dem vertraglich vereinbarten Zweck aufheben oder nicht nur unerheblich mindern, indem sie nach ihrer Xxxx den Fehler beseitigt, Ersatz oder eine Umgehungslösung mit gleicher Funktionalität liefert.
Fehlerbeseitigung. 6.1. EMEDIAGROUP wird mit der Behebung von Fehlern der SOFTWARE binnen der Reakti- onszeit (Zeitspanne während der Dienstzeit ab der Mängelrüge, bis zu deren Ablauf EMEDIAGROUP dem Nutzer den Beginn der Beseitigungstätigkeiten berichtet haben muss) beginnen und die Fehler binnen der Beseitigungszeit (Zeitspanne während der Dienstzeit ab der Mängelrüge, bis zu deren Ablauf EMEDIA-GROUP den Mangel beho- ben haben muss) beheben. Die Reaktions- und Beseitigungszeiten bemessen sich für jeden Fehler getrennt.