Angebot und Annahme Musterklauseln

Angebot und Annahme. 1.2.1 Vom Auftragnehmer dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Servicebedingungen des Auftragnehmers.
Angebot und Annahme. Alle Angebote von BASF sind freibleibend und unverbindlich sowie als Aufforderung an den Käufer zu verstehen, BASF ein Kaufangebot zu machen. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Käufers (Angebot) und die Annahme durch BASF zustande. Weicht diese von der Bestellung ab, gilt dies als neues freibleibendes Angebot von BASF. Die Beschaffenheit der Ware ergibt sich ausschließlich aus den Produktspezifikationen der BASF. Über die vereinbarten Produktspezifikationen hinausgehende subjektive Anforderungen und objektive Anforderungen sind ausgeschlossen. Für die Ware einschlägige „identifizierte Verwendungen“ nach der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH- VO) stellen weder eine Vereinbarung einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit der Ware noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar. Eigenschaften von Mustern und Proben sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind. Sofern nicht explizit vereinbart, sind Zubehör oder Anleitungen nicht geschuldet. Anleitungen der BASF haben rein informatorischen Charakter und stellen weder die Vereinbarung einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit der Ware noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungseignung dar. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben sowie sonstige Angaben sind nur dann Garantien, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart und bezeichnet werden.
Angebot und Annahme müssen sich dabei entsprechen (sog. korrespondierende Willenserklärungen: denn will V verkaufen und K kaufen, kommt ein Vertrag zu Stande) • dürfen aber nicht „kongruent“ (deckungsgleich) sein oder miteinander übereinstimmen: denn will V verkaufen und möchte K auch verkaufen, kommt doch gerade kein Vertrag zu Stande! Eine Annahme ist die vorbehaltlose Bejahung eines Angebots. Die Annahme ist grundsätzlich nicht formbedürftig und bedarf auch regelmäßig nicht der gleichen Form wie der Antrag, daher kann bspw. ein schriftliches Angebot • schriftlich, • aber auch mündlich • oder konkludent angenommen werden. Zu einem Vertragsschluss führt jedoch nur eine rechtzeitige Annahme: • Die Annahme unter Anwesenden – also die Annahme eines mündlichen (§ 147 Abs. 1 S. 1 BGB) oder eines telefonischen (§ 147 Abs. 1 S. 2 BGB) Angebots – kann dabei es schadet daher jede Verzögerung, gleichviel ob diese ο vorsätzlich ο fahrlässig ο oder schuldlos begründet ist.
Angebot und Annahme. 2.1 Das Angebot der BEW in Prospekten, Anzeigen etc. ist freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist das jeweils geltende Preisblatt.
Angebot und Annahme. 3.1 Das Zustandekommen des Vertrages mit dem Kunden wird bewirkt durch die Bestätigung des Lieferan- ten in Textform unter Angabe des geplanten Lieferbeginns. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Energielieferanten, Zustimmung der Netzanmeldung durch den Netzbetreiber etc.) erfolgt sind.
Angebot und Annahme. Die Angebote von Hänseler sind nicht bindend, sondern verstehen sich ausschliesslich als Einladung zur Offertstellung. Der Vertrag entsteht mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung von der Hänseler AG, dass die Bestellung angenommen wird (Auftragsbestätigung), oder mit der wider- spruchslosen Ausführung der Bestellung. Auf andere Weise kommt kein Vertrag zustande, insbesondere nicht durch Stillschweigen auf eine Be- stellung oder durch konkludentes Verhalten. Weicht eine Auftragsbestäti- gung von einer Bestellung ab, gilt dies als neues Angebot der Hänseler AG, welches für beide Parteien zum verbindlichen Vertragsinhalt wird, wenn ihm nicht innert 14 Tagen widersprochen wird.
Angebot und Annahme commehrs Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Auf Bestellungen kommen alle Verträge mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von commehr, spätestens mit Übergabe der Ware an den Kunden, zustande. commehr hat die Annahme innerhalb einer Woche zu erklären. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Angebot und Annahme. 2.1. Alle Angebote der HTG erfolgen freibleibend. Der Vertrag kommt nur mit dem von uns bestätigtem Inhalt und erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die HTG zustande.
Angebot und Annahme. 1. Alle Angebote von Paridaans en Liebregts in Bezug auf ihre Arbeiten, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich und können von Paridaans en Liebregts innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Mitteilung über die Annahme ihres Angebots widerrufen, zurückgezogen oder geändert werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Angebot und Annahme. Die Angebote von WeylChem sind nicht bindend. Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Kunden (Angebot) und die Annahme durch WeylChem zustande. Weicht diese von dem Auftrag ab, gilt dies als neues freibleibendes Angebot von WeylChem.