Vertragsgegenstand und Lizenzumfang Musterklauseln

Vertragsgegenstand und Lizenzumfang. Vertragsgegenstand ist die Einräumung eines Nutzungsrechtes an der Software „Profi cash“ (im folgenden „Software“ genannt). Die Bank räumt dem Kunden ein zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs in der jeweils aktuellen Version zu nutzen. Die Beschreibung der Software ergibt sich aus dem elektronischen Handbuch, das nach der Installation von Profi cash zur Verfügung steht. Die Bank wird dem Kunden die Software als Installationsdatei über einen Downloadlink zur Verfügung stellen. Zur Nutzung der Software wird ein Lizenzschlüssel übergeben, der Voraussetzung zur Nutzung der Software ist.
Vertragsgegenstand und Lizenzumfang. Vertragsgegenstand ist die Einräumung eines Nutzungsrechtes an der Software „VR-NetWorld“ (im folgenden „Software“ genannt). Die Bank räumt dem Kunden ein zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs in der jeweils aktuellen Version zu nutzen. Die Beschreibung der Software ergibt sich aus dem elektronischen Handbuch, das nach der Installation von VR-NetWorld zur Verfügung steht. Die Bank wird dem Kunden die Software als Installationsdatei über einen Downloadlink zur Verfügung stellen. Zur Nutzung der Software wird ein Lizenzschlüssel übergeben, der Voraussetzung zur Nutzung der Software ist.
Vertragsgegenstand und Lizenzumfang. Vertragsgegenstand ist die Einräumung eines Nutzungsrechtes an der Software „VR-NetWorld“ (im Folgenden „Software“ genannt). Die Bank räumt dem Kunden ein zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs in der jeweils aktuellen Version zu nutzen. Die Beschreibung der Software ergibt sich aus dem elektronischen Handbuch, das nach der Installation von VR- NetWorld Software cash zur Verfügung steht. Die Bank wird dem Kunden die Software als Installationsdatei über einen Downloadlink zur Verfügung stellen. Zur Nutzung der Software wird ein Lizenzschlüssel übergeben, der Voraussetzung zur Nutzung der Software ist. Der Lizenzschlüssel ist an den Bestand des Abrechnungskontos bei der VR Bank Fulda eG gebunden.
Vertragsgegenstand und Lizenzumfang. Im Übrigen richten sich die Mängelansprüche nach dem Gesetz. Sie erstrecken sich nicht auf Vertragsgegenstand ist die Einräumung eines Nutzungsrechtes an der Software „Profi cash“ (im Mängel, die durch Abweichen von den für die Software angegebenen Einsatzbedingungen folgenden „Software“ genannt). verursacht werden. Die Bank räumt dem Kunden ein zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs in der b) Die Bank schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht jeweils aktuellen Version zu nutzen. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien Die Beschreibung der Software ergibt sich aus dem elektronischen Handbuch, das nach der betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt die Installation von Profi cash zur Verfügung steht.Die Bank wird dem Kunden die Software als Haftung für einen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist entstandenen Schaden. Installationsdatei über einen Downloadlink zur Verfügung stellen. Zur Nutzung der Software wird ein Lizenzschlüssel übergeben, der Voraussetzung zur Nutzung der Software ist. C) Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre. 2. Nutzungsbedingungen Ferner haftet die Bank nicht für Schäden, die durch Änderungen der Software durch den Kunden oder eines nicht berechtigten Dritten auftreten. a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, d) Weitergehende als die in diesen Bedingungen genannten Schadensersatzansprüche, gleich die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Ansprüche auf oder zu vervielfältigen. entgangenen Gewinn und Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Sache resultieren. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei 7. Geheimhaltung und Datenschutz alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen Die Vertragsparteien verpflichten sich g...
Vertragsgegenstand und Lizenzumfang. Die Bank räumt dem Kunden ein zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs in der jeweils aktuellen Version zu nutzen. Die Beschreibung der Software ergibt sich aus dem elektronischen Handbuch, das nach der Installation von Profi cash zur Verfügung steht. Die Bank wird dem Kunden die Software als Installationsdatei über einen Downloadlink zur Verfügung stellen. Zur Nutzung der Software wird ein Lizenzschlüssel übergeben, der Voraussetzung zur Nutzung der Software ist.
Vertragsgegenstand und Lizenzumfang. Vertragsgegenstand ist die Einräumung eines Nutzungsrechtes an der Software „Profi cash“ (im folgenden Software genannt). Grundsätzlicher Leistungsumfang der Software: • SEPA- und Auslandszahlungsverkehr via HBCI/FinTS oder EBICS • Umsatzinformationen und Cash Management • Online-Update-Funktion zur Softwareaktualisierungen • 60-Tage-Testversion • Lizenzschlüsselfähige Software Die Beschreibung der Software ergibt sich aus dem elektronischen Handbuch, das nach der Installation von Profi cash zur Verfügung steht. Die jeweils aktuelle Version der Software wird zum Download online bereitgestellt. Die Bank räumt dem Kunden ein zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs in der jeweils aktuellen Version zu nutzen. Zur Nutzung der Software wird ein Lizenzschlüssel übergeben, der Voraussetzung zur zeitlich unbegrenzten Nutzung der Software ist.
Vertragsgegenstand und Lizenzumfang. Vereinbarungsgegenstand ist die Einräumung des Nutzungsrechtes an der Electronic Banking-Software Die Bank räumt dem Kunden ein zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software in der jeweils aktuellen Version ein. Das Nutzungsrecht berechtigt zur Nutzung der Software auf einem Computer im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus dem elektronischen Handbuch, das nach der Installation zur Verfügung steht. Die Bank wird dem Kunden die Software als Installationsdatei über einen Downloadlink zur Verfügung stellen. Zur Nutzung der Software wird ein Lizenzschlüssel übergeben, der Voraussetzung zur Nutzung der Software nach Ablauf des Testzeitraums ist. Die Bank ist berechtigt, sich zur Lizenzschlüsselverwaltung eines Dienstleisters zu bedienen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zur verbreiten, zu vermieten, zu verleihen oder online zugänglich zu machen. Unterlizenzen dürfen seitens des Kunden nicht erteilt werden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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