Wahlrecht Musterklauseln

Wahlrecht. Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Xxxx getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Wahlrecht. Anstelle der monatlichen Unfall-Rente kann eine einmalige Kapitalabfindung verlangt werden, wenn die versicherte Person am Unfalltag das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über die Kapitalabfindungsoption werden wir Sie informieren. Wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Information die Kapitalabfindung verlangen, zahlen wir die monatliche Unfall-Rente. Eine Kapitalabfindung ist dann nicht mehr möglich.
Wahlrecht. Wünschen Sie keine automatische Prämienanpassung bei gleich- bleibender Versicherungssumme, können Sie innerhalb von 6 Wochen nach unserer schriftlichen Mitteilung über die Anpassung eine alternative Weiterführung des Vertrags vereinbaren. Hierzu stehen Ihnen die beiden folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Wahlrecht. Sofern ein Sachmangel vorliegt, kann der Auftraggeber die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nachlieferung). Ein Anspruch auf Nachlieferung besteht erst, wenn XXXXXXXXX mindestens zweimal die Nachbesserung erfolglos versucht hat oder die Nachbesserung unmöglich oder von MILLITZER abgelehnt worden ist.
Wahlrecht. Sofern ein Sachmangel vorliegt, kann der Auftraggeber die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nachlieferung). Ein Anspruch auf Nachlieferung besteht erst, wenn MINIMAX mindestens zweimal die Nachbesserung erfolglos versucht hat oder die Nachbesserung unmöglich oder von MINIMAX abgelehnt worden ist. ,
Wahlrecht. Sie haben als Versicherungsnehmer ab dem vollendeten 55. Lebensjahr der versicherten Person das Recht: - den ursprünglich vereinbarten Rentenzahlungsbeginn auf einen Termin zwischen der Vollendung des 55. und 70. Lebensjahres zu verlegen (durch das Vorziehen reduziert sich die vereinbarte Rente; durch das Hinausschieben erhöht sie sich); - den Rentenversicherungsvertrag vorzeitig begünstigt aufzulösen (Rückkauf) oder prämienfrei zu stellen. Die Begünstigungen sind wirksam, wenn der ursprünglich vereinbarte Rentenbeginn zwischen dem 55. und 65. Lebensjahr liegt. Die Begünstigungen bestehen darin, dass es auf Grund der Verlegung des Rentenzahlungsbeginns zu keiner Änderung der zu Vertragsbeginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen (Garantiezins und Rententafel) kommt und bei vorzeitiger Auflösung oder Prämien- freistellung keine Rückkaufabschläge verrechnet werden.
Wahlrecht. Du kannst wählen, ob du wieder aufgefundene Sachen behalten willst oder ob es bei unserer Entschädigungszahlung bleiben soll. Diese Entscheidung musst du spätestens einen Monat nach unserer Aufforderung treffen. Wenn du uns die Sachen bis dahin nicht zur Verfügung gestellt hast, entfällt dein Entschädigungsanspruch und du musst bereits erhaltene Entschädigungen zurückzahlen.
Wahlrecht. Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarungen – hat ATOSS auf eigene Kosten sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Datenträger, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung stehen, dem Auftraggeber nach dessen Xxxx zurückzugeben oder datenschutzgerecht zu löschen bzw. zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Kopien oder Duplikate der Auftragsdaten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit diese zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, die Fertigung und Zwischenspeicherung von Screenshots von Auftragsdaten im Rahmen der parametrierten Standard-Software auf IT-Systemen von ATOSS zum Zwecke der Fehleranalyse betreffend vom Auftraggeber gemeldete Fehlfunktionen sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
Wahlrecht. Macht ein Dritter gegenüber AL Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung des Online-Dienstes geltend und wird die Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet FITKO unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsrechte wie folgt: FITKO kann nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder die Bereitstellung des Online-Dienstes durch UL so ändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, aber im Wesent- lichen noch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für AL zumutbarer Weise entspricht, oder AL von diesen Ansprüchen freistellen.
Wahlrecht. Sofern ein Sachmangel vorliegt, kann der Käufer die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nachlieferung). Ein Anspruch auf Nachlieferung besteht erst, wenn Xxxxxx mindestens zweimal die Nachbesserung erfolglos versucht hat oder die Nachbesserung unmöglich oder von Viking abgelehnt wor- den ist.