Verbindlichkeit Musterklauseln

Verbindlichkeit. Durch die Registrierung, den Zugriff auf oder die anderweitige Nutzung dieser Website erklärst du dich hiermit einverstanden, an diese unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein. Die bloße Nutzung dieser Website setzt die Kenntnis und Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. In bestimmten Fällen können wir dich auch bitten, ausdrücklich zuzustimmen.
Verbindlichkeit. Telecom Liechtenstein ist als Full Service Telekommunikationsanbieter bestrebt ein höchstes Qualitäts- und Technologieniveau zu bieten. Die den Produkten oder Dienstleistungen direkt zugeordneten SLA’s (Standard 1 oder 3) sind als Richtwerte zu verstehen. Die vorgegebenen Zeiten werden in den meisten Fällen unterschritten. Bei Nichteinhalten der Vorgaben übernimmt Telecom Liechtenstein keine Verantwortung. Arbeitszeiten und Feiertage richten sich nach den Reglementen der Telecom Liechtenstein.
Verbindlichkeit. Angebote/Offerten der Bischag AG sind unverbindlich.
Verbindlichkeit. Eintragungen im Sprint Backlog stellen die abgestimmten Anforderungen an den Vertragsgegenstand für den jeweiligen Sprint dar. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Sprint Backlog werden dem Product Owner über ein Ticketsystem automatisch bereitgestellt. Zur Sicherstellung der Agilität der Vorgehensweise gelten Änderungen und Ergänzungen des Product Backlog, die der Product Owner erhalten hat und denen er nicht unverzüglich im Sprint Planning Meeting widerspricht, als verbindlich. Zusammen mit dem Product Backlog bilden die Sprint Backlogs die zum jeweiligen Zeitpunkt verbindliche Beschreibung der Anforderungen an den Vertragsgegenstand. Bei Widersprüchen haben zeitlich spätere Sprint Backlogs Vorrang gegenüber älteren.
Verbindlichkeit. Diese Kooperationsvereinbarung der „Wiener Allianz für Gesundheitsförderung in Gesundheits- einrichtungen“ basiert vollständig auf Freiwillig- keit, Interesse an Gesundheitsförderung und ge- genseitigem Respekt der Allianzpartner*innen füreinander und stellt keine rechtlichen Verbind- lichkeiten her.
Verbindlichkeit. Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind für den Versicherer und den Versicherungsnehmer verbindlich. Aufgrund dieser Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.
Verbindlichkeit. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Verbindlichkeit. 2.1 Bei der Herstellung der Vordrucke nach dieser Vereinbarung sind als Druckvorlage aus- schließlich die in Anlage 2/2a BMV-Ä festgelegten verbindlichen Muster in der jeweils gülti- gen Fassung zu verwenden.
Verbindlichkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder nichtige Be- stimmung vielmehr so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen würde.
Verbindlichkeit. Zur Wahrung der Agilität des gewählten Vorgehensmodells Scrum kommen die Parteien überein, dass Einträge, Änderungen und Ergänzungen des Product Backlogs, die der Auftraggeber per E- Mail erhalten hat und denen er nicht spätestens in dem Sprint Planning Meeting (SPM), in dem sie für die Umsetzung weiter spezifiziert werden, widerspricht, verbindlich sind. Einträge, Änderungen und Ergänzungen der Sprint Backlogs sind verbindlich, soweit ihnen der Auftraggeber nicht vor Beginn des Sprints oder, soweit sie ihm erst nach Beginn des Sprints zugehen, unverzüglich widerspricht. Die Parteien betrachten das jeweilige Sprint Backlog als die verbindliche Beschreibung der Anforderungen an den Vertragsgegenstand für den jeweiligen Sprint. Sie betrachten außerdem die Kombination aus Product Backlog und sämtlichen Sprint Backlogs als die verbindliche Beschreibung der Anforderungen an den gesamten Vertragsgegenstand. Bei Widersprüchen zwischen den Anforderungen aus den unterschiedlichen Sprint Backlogs haben zeitlich nachfolgende Sprint Backlogs Vorrang. Die sich aus den Sprint Backlogs ergebenden Anforderungen sind im Lichte des Product Backlogs und der zeitlich vorausgehenden Sprint Backlogs auszulegen.