Common use of Schutzrechte Dritter Clause in Contracts

Schutzrechte Dritter. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen frei von Rech- ten Dritter sind. Im Falle einer Verletzung von Schutzrech- ten Dritter wird der Auftragnehmer nach Xxxx von dem Auftraggeber dieser das Recht zur Nutzung der Lieferun- gen und Leistungen verschaffen, oder diese schutzfrei gestalten. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer den Auftragge- ber im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter in Be- zug auf Schutzrechtsverletzungen frei. Weitergehende Ansprüche und Rechte, die dem Auftraggeber in diesem Zusammenhang gesetzlich zustehen, bleiben unberührt. Diese Pflicht zur Freistellung besteht für die Dauer von 10 Jahren, gerechnet ab Leistungserbringung.

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Schutzrechte Dritter. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen frei von Rech- ten Rechten Dritter sind. Im Falle einer Verletzung von Schutzrech- ten Schutzrechten Dritter wird der Auftragnehmer nach Xxxx von dem Auftraggeber dieser das Recht zur Nutzung der Lieferun- gen und Leistungen Nut- zung des Gesamtsystems verschaffen, oder diese das Ge- samtsystem schutzfrei gestalten. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer den Auftragge- ber dem Auftrag- geber im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter in Be- zug Bezug auf Schutzrechtsverletzungen frei. Weitergehende Weitergehen- de Ansprüche und Rechte, die dem Auftraggeber in diesem Zusammenhang gesetzlich zustehen, bleiben unberührt. Diese Pflicht zur Freistellung besteht für die Dauer von 10 Jahren, gerechnet ab LeistungserbringungLeistungserbrin- gung.

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Schutzrechte Dritter. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen frei von Rech- ten Rechten Dritter sind. Im Falle einer Verletzung von Schutzrech- ten Schutzrechten Dritter wird der Auftragnehmer nach Xxxx von dem Auftraggeber dieser das Recht zur Nutzung der Lieferun- gen und Leistungen des Gesamtsystems verschaffen, oder diese das Gesamtsystem schutzfrei gestalten. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer den Auftragge- ber dem Auftraggeber im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter in Be- zug Bezug auf Schutzrechtsverletzungen frei. Weitergehende Ansprüche und Rechte, die dem Auftraggeber in diesem Zusammenhang gesetzlich zustehen, bleiben unberührt. Diese Pflicht zur Freistellung besteht für die Dauer von 10 Jahren, gerechnet ab Leistungserbringung.

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Schutzrechte Dritter. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen frei von Rech- ten Rechten Dritter sind. Im Falle einer Verletzung von Schutzrech- ten Schutzrechten Dritter wird der Auftragnehmer Auf- tragnehmer nach Xxxx von dem Auftraggeber dieser das Recht zur Nutzung der Lieferun- gen und Leistungen des Gesamtsystems verschaffen, oder diese das Gesamtsystem schutzfrei gestalten. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer den Auftragge- ber dem Auftraggeber im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Ansprü- chen Dritter in Be- zug Bezug auf Schutzrechtsverletzungen frei. Weitergehende Ansprüche und Rechte, die dem Auftraggeber in diesem Zusammenhang gesetzlich zustehen, bleiben unberührt. Diese Pflicht zur Freistellung besteht für die Dauer von 10 Jahren, gerechnet ab Leistungserbringung.

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Schutzrechte Dritter. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen frei von Rech- ten Rechten Dritter sind. Im Falle einer Verletzung von Schutzrech- ten Schutzrechten Dritter wird der Auftragnehmer Auf- tragnehmer nach Xxxx von dem Auftraggeber dieser das Recht zur Nutzung der Lieferun- gen Lieferungen und Leistungen verschaffen, oder diese schutzfrei gestalten. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer den Auftragge- ber Auftraggeber im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Ansprü- chen Dritter in Be- zug Bezug auf Schutzrechtsverletzungen frei. Weitergehende Ansprüche und Rechte, die dem Auftraggeber in diesem Zusammenhang gesetzlich zustehen, bleiben unberührt. Diese Pflicht zur Freistellung besteht für die Dauer von 10 Jahren, gerechnet ab Leistungserbringung.

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Schutzrechte Dritter. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen frei von Rech- ten Rechten Dritter sind. Im Falle einer Verletzung von Schutzrech- ten Schutzrechten Dritter wird der Auftragnehmer nach Xxxx von dem Auftraggeber dieser das Recht zur Nutzung Nut- zung der Lieferun- gen Lieferungen und Leistungen verschaffen, oder diese schutzfrei gestalten. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer den Auftragge- ber Auftrag- geber im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter in Be- zug Bezug auf Schutzrechtsverletzungen frei. Weitergehende Weitergehen- de Ansprüche und Rechte, die dem Auftraggeber in diesem Zusammenhang gesetzlich zustehen, bleiben unberührt. Diese Pflicht zur Freistellung besteht für die Dauer von 10 Jahren, gerechnet ab LeistungserbringungLeistungserbrin- gung.

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Schutzrechte Dritter. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen frei von Rech- ten Rechten Dritter sind. Im Falle einer Verletzung von Schutzrech- ten Schutzrechten Dritter wird der Auftragnehmer nach Xxxx von dem Auftraggeber dieser das Recht zur Nutzung der Lieferun- gen Lieferungen und Leistungen verschaffen, oder diese schutzfrei gestalten. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer den Auftragge- ber Auftraggeber im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter in Be- zug Bezug auf Schutzrechtsverletzungen frei. Weitergehende Ansprüche und Rechte, die dem Auftraggeber in diesem Zusammenhang gesetzlich zustehen, bleiben unberührt. Diese Pflicht zur Freistellung besteht für die Dauer von 10 Jahren, gerechnet ab Leistungserbringung.

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