Rechnungs-/ Referenzwährung des Teilfonds Musterklauseln

Rechnungs-/ Referenzwährung des Teilfonds. Die Rechnungswährung des Teilfonds sowie die Referenzwährung pro Anteilsklasse werden im Anhang A „Teilfonds im Überblick“ genannt. Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Buchführung der Teilfonds erfolgt. Bei der Referenzwährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettoinventarwert der Anteilsklassen berechnet werden. Die Anlagen erfolgen in den Währungen, welche sich für die Wertentwicklung des jeweiligen Teilfonds optimal eignen.
Rechnungs-/ Referenzwährung des Teilfonds. Die Rechnungswährung des Teilfonds sowie die Referenzwährung pro Anteilsklasse werden in der Tabelle "Stammda- ten und Informationen des Teilfonds“ in lit. 1 dieses Anhangs A "Teilfonds im Überblick“ genannt. Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Buchführung des Teilfonds erfolgt. Bei der Refe- renzwährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettoinventarwert der Anteilsklassen be- rechnet werden. Die Anlagen erfolgen in den Währungen, welche sich für die Wertentwicklung des jeweiligen Teilfonds optimal eignen.
Rechnungs-/ Referenzwährung des Teilfonds. 70 1.G Profil des typischen Anlegers 70 1.7 Bewertung 71 1.8 Risiken und Risikoprofile des Teilfonds 71 1.9 Kosten, die aus dem Teilfonds erstattet werden 71 2 LLB Aktien Nordamerika ESG (USD) 72
Rechnungs-/ Referenzwährung des Teilfonds. Die Rechnungswährung des Teilfonds sowie die Referenzwährung pro Anteilsklasse werden in der Ta- belle "Stammdaten und Informationen des Teilfonds“ in lit. 1 dieses Anhangs A "Teilfonds im Überblick“ genannt. Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Buchführung des Teilfonds er- folgt. Bei der Referenzwährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Netto- inventarwert der Anteilsklassen berechnet werden. Die Anlagen erfolgen in den Währungen, welche sich für die Wertentwicklung des jeweiligen Teilfonds optimal eignen. Dieser Teilfonds eignet sich für professionelle Anleger und Privatanleger mit einem langfristigen Anla- gehorizont, die vom höheren Ertragspotenzial der globalen Aktienmärkte profitieren wollen und dafür vorübergehende deutliche Schwankungen des Vermögens in Kauf nehmen. Der Fonds kann für Anleger geeignet sein, die ihre Exposition gegenüber Übergangs- und physischen Klimarisiken reduzieren und in Anlagegelegenheiten, die sich aus dem Übergang zu einer kohlenstoff- ärmeren Wirtschaft im Einklang mit den Anforderungen des Pariser Übereinkommens ergeben, über ein diversifiziertes globales Wertpapierportfolio investieren wollen, wie nachfolgend im Abschnitt „Anlage- ziel und Anlagepolitik“ beschrieben. In der Klasse LLB werden nur Anleger zugelassen, die im Zeitpunkt der Zeichnung einen Vermögensver- waltungsvertrag mit der Liechtensteinischen Landesbank AG oder einer Gesellschaft innerhalb der LLB Gruppe abgeschlossen haben. Wird ein solcher Vermögensverwaltungsvertrag beendet, werden die An- teile des Teilfonds, die zu dem Zeitpunkt im Besitz des Anlegers sind, automatisch verkauft. Die Klasse USD P, Klasse CHF P und die Klasse EUR P stehen auch Anlegern zur Verfügung, welche keinen Vermögensverwaltungsauftrag mit der Liechtensteinischen Landesbank AG oder einer Gesellschaft in- nerhalb der LLB Gruppe abgeschlossen haben.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.