Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen Musterklauseln

Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das jeweilige Fondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung im Sinne der Regeln des UCITSG und nach den im Folgenden beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das Fondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risiko- streuung im Sinne der Regeln des UCITSG und nach den in Artikel 24 ff. des Treuhandvertrags sowie nach den im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das Vermögen des AIF wird im Sinne der Regeln des AIFMG und nach den im Folgenden beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das Fondsvermögen wird im Sinne der Regeln des AIFMG und des Treuhandvertrags sowie nach den im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Art. 24 Anlagepolitik‌ Die fondsspezifische Anlagepolitik wird für den OGAW in Anhang A "Fonds im Überblick" beschrieben. Die folgenden allgemeinen Anlagegrundsätze und -beschränkungen gelten für den OGAW, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den OGAW in Anhang A „Fonds im Überblick“ enthalten sind.
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Art. 13 Anlagepolitik, zulässige Anlagen, Einsatz von Derivaten, Techniken und Instrumenten sowie Anlagegrenzen
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Art. 27 Anlagepolitik‌ Die teilfondsspezifische Anlagepolitik wird für den jeweiligen Teilfonds in Anhang A „Teilfonds im Überblick“ beschrieben. Die folgenden allgemeinen Anlagegrundsätze und -beschränkungen gelten für sämtliche Teilfonds, sofern keine Abweichungen oder Ergänzungen für den jeweiligen Teilfonds in Anhang A „Teilfonds im Überblick“ enthalten sind.
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das Fondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung im Sinne der Regeln des AIFMG und nach den im Folgenden beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das jeweilige Teilfondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung im Sinne der Regeln UCI- TSG und nach den in Art. 28 des Treuhandvertrags sowie nach den im Anhang A "Teilfonds im Überblick" beschriebe- nen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………