Common use of Honorar Clause in Contracts

Honorar. Das mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Honorar deckt den Arbeitsaufwand von Trenkwalder für die Suche und Auswahl sowie die Präsentation der geeigneten Kandidaten ab und wird nach Abschluss des (freien) Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidaten – somit spätestens mit Dienstantritt – von Trenkwalder in Rechnung gestellt (Erfolgshonorar). Trenkwalder ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar umfasst je nach getroffener Vereinbarung einen bestimmten Prozentsatz des Jahresbruttobezugs für Vollzeitbeschäftigung. Der Berechnung des Honorars wird das Bruttomonatsentgelt für Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung ist das Bruttomonatsentgelt auf Vollzeit hochzurechnen) der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraft, aufgerundet auf die nächsten € 250,–, zugrunde gelegt. Das Bruttomonatsentgelt setzt sich zusammen aus dem der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraft in Aussicht gestellten bzw. mit diesem vereinbarten Bruttomonatsgehalt (Fixum) zuzüglich Überstundenpauschalien und anteiliger Sonderzahlungen sowie voraussichtlicher Erhöhungen im ersten Dienstjahr und dem Durchschnitt allfälliger Provisionen, Bonifikationen und Zulagen im ersten Dienstjahr. Das Mindesthonorar beträgt € 2.000,–. Telefon-, Post- und Telegrammspesen sind im Honorar inkludiert. Auf Wunsch des Auftraggebers geschaltete Inserate und etwaige sonstige für die Personalsuche und -auswahl notwendige Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden 1:1 zuzüglich 20% USt. an den Auftraggeber weiterverrechnet. Die Kosten der Inserate und der Spesen sind nach Rechnungslegung unabhängig von der erfolgreichen Besetzung der Position ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Das Honorar ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird zuzüglich 20% USt. verrechnet. Die Rechnungslegung erfolgt auf elektronischem Wege. Der Kunde verpflichtet sich, seine E-Mail-Adresse, die zu diesem Zweck verwendet werden soll, bekannt zu geben. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Zinssatz in Höhe von 9,2 % zuzüglich des jeweils gültigen Basiszinsatzes verrechnet. Als Entschädigung für die Betreibungskosten werden dem Beschäftiger Mahnspesen in Höhe von EUR 40,– je Mahnlauf in Rechnung gestellt. Unterbleibt die Beendigung des Auftrages aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertrages gemäß Pkt. 4 der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so behält Trenkwalder den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich der ersparten Aufwendungen. Trenkwalder erklärt ausdrücklich, dass sämtliche Forderungen aus dem mit dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis auf die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Xxxxxxxxxxx 0x, 0000 Xxxx, im Rahmen eines Factoring – Vertrages übertragen werden und Zahlungen ausschließlich an die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG als Zahlungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden können.

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Honorar. Das mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Honorar deckt Die Höhe des Honorars ergibt sich aus den Arbeitsaufwand von Trenkwalder unterfertigten Vertragsunterlagen oder aus der Auftragsbestätigung des Überlassers. Werden Arbeitskräfte ohne vorheriges Angebot des Überlassers angefordert, so kann dieser ein angemessenes Entgelt fordern. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden, worunter auch eine bloße Ruf- oder Dienstbereitschaft fällt, nach den im jeweiligen Einzelvertrag sowie diesen AGB und allfälligen Anhängen getroffenen Vereinbarungen. Ändern sich nach Vertragsabschluss aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anpassungen die Entlohnungsgrundlagen für die Suche und Auswahl sowie die Präsentation überlassenen Arbeitskräfte, ist der geeigneten Kandidaten ab und wird nach Abschluss des (freien) Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidaten – somit spätestens mit Dienstantritt – von Trenkwalder in Rechnung gestellt (Erfolgshonorar). Trenkwalder ist Überlasser berechtigt, das vereinbarte Honorar im selben prozentuellen Ausmaß wie die Entlohnungserhöhung anzupassen. Allfällige überlassenen Arbeitskräfte zu gewährende Einmalzahlungen können vom Überlasser gegenüber dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen Beschäftiger geltend gemacht werden. Sollten Arbeitskräfte über einen vereinbarten oder voraussichtlichen Endtermin hinaus beschäftigt werden, gilt die getroffene Honorarvereinbarung auch darüber hinaus. Die geleisteten Arbeitsstunden sind von jedem/r Caritas der Erzdiözese Salzburg-Körperschaft öffentlichen Rechts- Arbeitsprojekt Neue Arbeit DienstnehmerIn im jeweiligen Zeiterfassungssystem nach Stunden und Minuten oder Dezimalen inklusive Pausen aufzuzeichnen und vom Beschäftiger zu legen bestätigen. Unterbleibt der Einsatz von überlassenen Arbeitskräften aus Gründen, die nicht vom Überlasser verschuldet worden sind, bleibt der Beschäftiger zur vollen Entgeltsleistung verpflichtet. Dies gilt auch bei Nichtverwendung der überlassenen Arbeitskräfte wegen eines unabwendbaren Ereignisses. Eine Überlassung von Arbeitskräften an Betriebe, die von Streik oder Aussperrung betroffen sind, erfolgt auf Grund § 9 AÜG nicht. Arbeits- und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar umfasst je Pausenzeiten richten sich nach getroffener Vereinbarung einen bestimmten Prozentsatz den Verhältnissen im Betrieb des Jahresbruttobezugs für VollzeitbeschäftigungBeschäftigers. Der Berechnung des Honorars wird das Bruttomonatsentgelt für Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung ausgefüllte und bestätigte Zeitnachweis ist das Bruttomonatsentgelt vom Beschäftiger zum Ende der Arbeitswoche jeweils spätestens am ersten Arbeitstag der Folgewoche an Caritas der Erzdiözese Salzburg- Körperschaft öffentlichen Rechts- Arbeitsprojekt Neue Arbeit zu übermitteln. Bei nicht fristgerechter oder fehlender Übermittlung eines Zeitnachweises durch den Beschäftiger ist die Caritas der Erzdiözese Salzburg-Körperschaft öffentlichen Rechts- Arbeitsprojekt Neue Arbeit berechtigt, ohne weitere Nachfrage auf Vollzeit hochzurechnen) Basis der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraft, aufgerundet auf die nächsten € 250,–, zugrunde gelegt. Das Bruttomonatsentgelt setzt sich zusammen aus dem der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraft in Aussicht gestellten bzw. mit diesem vereinbarten Bruttomonatsgehalt (Fixum) zuzüglich Überstundenpauschalien und anteiliger Sonderzahlungen sowie voraussichtlicher Erhöhungen im ersten Dienstjahr und dem Durchschnitt allfälliger Provisionen, Bonifikationen und Zulagen im ersten Dienstjahr. Das Mindesthonorar beträgt € 2.000,–. Telefon-, Post- und Telegrammspesen sind im Honorar inkludiert. Auf Wunsch des Auftraggebers geschaltete Inserate und etwaige sonstige für die Personalsuche und -auswahl notwendige Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden 1:1 zuzüglich 20% USt. an den Auftraggeber weiterverrechnet. Die Kosten der Inserate und der Spesen sind nach Rechnungslegung unabhängig von der erfolgreichen Besetzung der Position ohne Abzug sofort zur Zahlung fälligNormalarbeitszeit abzurechnen. Das Honorar ist sofort nach Rechnungslegung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Der Überlasser ist zur Zahlung fällig und wird zuzüglich 20% USt. verrechnetwöchentlichen Abrechnung berechtigt. Die Rechnungslegung erfolgt auf elektronischem WegeRechnung ist bei Erhalt fällig. Der Kunde verpflichtet sichWird die Rechnung nicht binnen einer Woche ab Zugang schriftlich beanstandet, seine E-Mail-Adressegelten die darin verrechneten Stunden und die Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt, die zu diesem Zweck verwendet werden soll, bekannt zu gebenspätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Zinssatz Die Fälligkeit des Gesamtbetrages bleibt davon unberührt. Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 1,0 % zuzüglich pro Monat ab dem Tage der Fälligkeit als vereinbart. Der Beschäftiger ist weder zur Aufrechnung noch zur Zurückbehaltung gegenüber der Caritas der Erzdiözese Salzburg-Körperschaft öffentlichen Rechts- Arbeitsprojekt Neue Arbeit berechtigt. Überlassene DienstnehmerInnen sind nicht inkassoberechtigt. Bei Zahlungsverzögerung oder Verschlechterung der Bonität des jeweils gültigen Basiszinsatzes verrechnetBeschäftigers ist die Caritas der Erzdiözese Salzburg- Körperschaft öffentlichen Rechts- Arbeitsprojekt Neue Arbeit jedenfalls berechtigt, die Leistungen gänzlich einzustellen oder eine weitere Leistungserbringung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Als Entschädigung Grundlage für die Betreibungskosten werden dem Abrechnung sind die vom Beschäftiger Mahnspesen in Höhe von EUR 40,oder dessen Gehilfen vor Ort zumindest einmal wöchentlich zu unterschreibenden Stundennachweise oder die Auswertungen aus den elektronischen Zeiterfassungssystemen des Beschäftigers. Werden die Stundennachweise weder vom Beschäftigter noch seinen Gehilfen unterfertigt, ist der Überlasser je Mahnlauf in Rechnung gestellt. Unterbleibt die Beendigung sofern es sich um einen Einsatz bei einem Kunden des Auftrages aus GründenBeschäftigers handelt – berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Stundennachweise vom Kunden des Beschäftigers unterfertigen zu lassen. Mit der Unterfertigung der Stundennachweise durch den Beschäftiger, dessen Gehilfen oder den Kunden des Beschäftigers werden die geleisteten Stunden rechtsverbindlich festgestellt. Werden die Stundennachweise auf Seiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung Beschäftigers nicht unterfertigt, sind die Aufzeichnungen des Vertrages gemäß PktÜberlassers Basis für die Abrechnung. 4 der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so behält Trenkwalder den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich der ersparten Aufwendungen. Trenkwalder erklärt ausdrücklichDie Beweislast dafür, dass sämtliche Forderungen aus dem mit dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis auf die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AGin diesen Aufzeichnungen angeführten Stunden tatsächlich nicht geleistet wurden, Xxxxxxxxxxx 0x, 0000 Xxxx, im Rahmen eines Factoring – Vertrages übertragen werden und Zahlungen ausschließlich an die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG als Zahlungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden könnenträgt der Beschäftiger.

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Honorar. Das mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Es gilt das vereinbarte Honorar deckt den Arbeitsaufwand von Trenkwalder bzw. die für die Suche und Auswahl sowie die Präsentation der geeigneten Kandidaten ab und wird nach Abschluss des Honorierung vereinbarte Berech- nungsgrundlage (freien) Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidaten – somit spätestens mit Dienstantritt – von Trenkwalder in Rechnung gestellt (ErfolgshonorarZeilen-, Wort-, Zeichen-, Zeit- oder Pauschalhonorar). Trenkwalder ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar umfasst je nach getroffener Vereinbarung einen bestimmten Prozentsatz des Jahresbruttobezugs für Vollzeitbeschäftigung. Der Berechnung des Honorars Eine all- fällige Mehrwertsteuer wird das Bruttomonatsentgelt für Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung ist das Bruttomonatsentgelt auf Vollzeit hochzurechnen) der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraft, aufgerundet auf die nächsten € 250,–, zugrunde gelegt. Das Bruttomonatsentgelt setzt sich zusammen aus dem der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraft in Aussicht gestellten bzw. mit diesem vereinbarten Bruttomonatsgehalt (Fixum) zuzüglich Überstundenpauschalien und anteiliger Sonderzahlungen sowie voraussichtlicher Erhöhungen im ersten Dienstjahr und dem Durchschnitt allfälliger Provisionen, Bonifikationen und Zulagen im ersten Dienstjahr. Das Mindesthonorar beträgt € 2.000,–. Telefon-, Post- und Telegrammspesen sind im Honorar inkludiert. Auf Wunsch des Auftraggebers geschaltete Inserate und etwaige sonstige für die Personalsuche und -auswahl notwendige Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden 1:1 zuzüglich 20% USt. an den Auftraggeber weiterverrechnet. Die Kosten der Inserate und der Spesen sind nach Rechnungslegung unabhängig von der erfolgreichen Besetzung der Position ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Das Honorar ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird zuzüglich 20% USt. verrechnet. Die Rechnungslegung erfolgt auf elektronischem Wege. Der Kunde verpflichtet sich, seine E-Mail-Adresse, die zu diesem Zweck verwendet werden soll, bekannt zu geben. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Zinssatz in Höhe von 9,2 % zuzüglich des jeweils gültigen Basiszinsatzes verrechnet. Als Entschädigung für die Betreibungskosten werden dem Beschäftiger Mahnspesen in Höhe von EUR 40,– je Mahnlauf zusätzlich in Rechnung gestellt. Unterbleibt Sollte bei Überset- zungsdienstleistungen kein Honorar bzw. keine Berechnungsgrundlage vereinbart worden sein, gilt der für den Schwierigkeitsgrad der Übersetzung übliche Zeilenan- satz pro Normzeile (55 Anschläge inklusive Leerzeichen) im Zieltext als vereinbart. Der Auftraggeber kann vor Ablieferung des Textes bzw. der Übersetzung vom Ver- trag zurücktreten, schuldet aber dennoch das ganze Honorar. Ist ein Zeilen-, Wort- oder Zeichenhonorar für die Beendigung des Auftrages aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertrages gemäß Pkt. 4 der gegenständlichen Allgemeinen GeschäftsbedingungenÜbersetzung vereinbart worden, so behält Trenkwalder den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich der ersparten Aufwendungen. Trenkwalder erklärt ausdrücklichwird das ganze Honorar derart berechnet, dass sämtliche Forderungen aus dem mit dem für den nicht übersetzten Teil anstatt des Zieltextes der Ausgangstext herangezogen wird. Ist ein Zeithonorar vereinbart worden, so ist für den noch nicht übersetzten Teil eine vernünftige Schätzung des zeitlichen Auf- wandes vorzunehmen. Der Dienstleistungserbringer muss sich lediglich anrech- nen lassen, was infolge des vorzeitigen Rücktritts an Auslagen gespart und was in- folge der frei gewordenen Zeit durch anderweitige Verträge verdient bzw. absicht- lich zu verdienen unterlassen wurde. Ist keine Vorauszahlung oder keine ander- weitige Fälligkeit des Honorars vereinbart worden, so ist die Honorarforderung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist – die mindestens 14 Tage be- trägt – zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis auf die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AGin Zah- lungsverzug und Xxxxxx Translations ist berechtigt, Xxxxxxxxxxx 0x, 0000 Xxxx, im Rahmen eines Factoring – Vertrages übertragen werden und Zahlungen ausschließlich an die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG als Zahlungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden könneneinen Verzugszins von 5 Pro- zent sowie für jede Mahnung eine Gebühr von 10 Schweizer Franken zu fordern.

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Samples: www.suarez-translations.ch

Honorar. Das mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Honorar deckt den Arbeitsaufwand von Trenkwalder Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für die Suche und Auswahl sowie die Präsentation der geeigneten Kandidaten ab und wird nach Abschluss des (freien) Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidaten – somit spätestens mit Dienstantritt – von Trenkwalder in Rechnung gestellt (Erfolgshonorar)jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Trenkwalder Die Agentur ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Das Honorar umfasst je nach getroffener Vereinbarung einen bestimmten Prozentsatz des Jahresbruttobezugs für Vollzeitbeschäftigung. Der Berechnung des Honorars wird das Bruttomonatsentgelt für Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung Die Agentur ist das Bruttomonatsentgelt auf Vollzeit hochzurechnen) der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraftberechtigt, aufgerundet auf die nächsten € 250,–, zugrunde gelegt. Das Bruttomonatsentgelt setzt sich zusammen aus dem der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraft in Aussicht gestellten Zwischenabrechnungen bzw. mit diesem vereinbarten Bruttomonatsgehalt (Fixum) zuzüglich Überstundenpauschalien und anteiliger Sonderzahlungen sowie voraussichtlicher Erhöhungen im ersten Dienstjahr und dem Durchschnitt allfälliger Provisionen, Bonifikationen und Zulagen im ersten Dienstjahr. Das Mindesthonorar beträgt € 2.000,–. Telefon-, Post- und Telegrammspesen sind im Honorar inkludiert. Auf Wunsch des Auftraggebers geschaltete Inserate und etwaige sonstige für die Personalsuche und -auswahl notwendige Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden 1:1 zuzüglich 20% USt. an den Auftraggeber weiterverrechnet. Die Kosten der Inserate und der Spesen sind nach Rechnungslegung unabhängig von der erfolgreichen Besetzung der Position ohne Abzug sofort zur Zahlung fälligVorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Das Honorar ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15% übersteigen, wird zuzüglich 20% USt. verrechnetdie Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Rechnungslegung erfolgt auf elektronischem WegeKostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Der Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. Wenn der Kunde verpflichtet sichin Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, seine E-Mail-Adressegebührt der Agentur das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu halten. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Mit der Lieferung der vereinbarten Leistung erlischt die Verantwortung der Agentur für die Aufbewahrung der vom Kunden übermittelten Daten. Die Agentur ist zu diesem Zweck verwendet werden sollZeitpunkt nach dem geltenden Datenschutzrecht dazu verpflichtet, bekannt nicht mehr benötigte personenbezogene Daten zu gebenlöschen. Bei Zahlungsverzug wird Sollte der gesetzliche Zinssatz Kunde eine Archivierung durch die Agentur wünschen, hat er dies deshalb schriftlich bekanntzugeben; in Höhe von 9,2 % zuzüglich des jeweils gültigen Basiszinsatzes verrechnet. Als Entschädigung diesem Fall übernimmt die Agentur keinerlei Verantwortung für die Betreibungskosten werden dem Beschäftiger Mahnspesen in Höhe von EUR 40,– je Mahnlauf in Rechnung gestellt. Unterbleibt die Beendigung des Auftrages aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen den Verlust der Daten oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertrages gemäß Pkt. 4 der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so behält Trenkwalder den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich der ersparten Aufwendungen. Trenkwalder erklärt ausdrücklich, dass sämtliche Forderungen aus dem mit dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis auf die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Xxxxxxxxxxx 0x, 0000 Xxxx, im Rahmen eines Factoring – Vertrages übertragen werden und Zahlungen ausschließlich an die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG als Zahlungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden könnendaraus entstehende Folgeschäden.

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Samples: trafo.cc

Honorar. Das mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Sofern in Angebot/Auftragsbestätigung nichts anderes verein- bart ist, beträgt das Honorar deckt den Arbeitsaufwand von Trenkwalder für die Suche und Auswahl sowie die Präsentation der geeigneten Kandidaten ab und wird nach Abschluss pro erfolgreich vermittelten Kan- didaten das Dreifache des (freien) Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidaten – somit spätestens mit Dienstantritt – von Trenkwalder in Rechnung gestellt (Erfolgshonorar). Trenkwalder ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangenBruttomonatsgehalts zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Das Honorar umfasst je nach getroffener Vereinbarung einen bestimmten Prozentsatz des Jahresbruttobezugs für Vollzeitbeschäftigung. Der Berechnung des Honorars wird das Bruttomonatsentgelt für Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung ist das Bruttomonatsentgelt auf Vollzeit hochzurechnen) der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraft, aufgerundet auf die nächsten € 250,–, zugrunde gelegt. Das Bruttomonatsentgelt setzt in einem Angebot und/oder einer Auftragsbestätigung angeführt Entgelt versteht sich zusammen aus dem der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraft in Aussicht gestellten bzw. mit diesem vereinbarten Bruttomonatsgehalt (Fixum) zuzüglich Überstundenpauschalien und anteiliger Sonderzahlungen sowie voraussichtlicher Erhöhungen im ersten Dienstjahr und dem Durchschnitt allfälliger Provisionen, Bonifikationen und Zulagen im ersten DienstjahrZweifel zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Mindesthonorar beträgt € 2.000,–. Telefon-, Post- und Telegrammspesen sind im Honorar inkludiert. Auf Wunsch des Auftraggebers geschaltete Inserate und etwaige sonstige für die Personalsuche und -auswahl notwendige Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden 1:1 zuzüglich 20% USt. an den Auftraggeber weiterverrechnet. Die Kosten Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung ist der Inserate und der Spesen sind nach Rechnungslegung unabhängig von der erfolgreichen Besetzung der Position Rechnungs- betrag ohne Abzug sofort 14 Tage nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Das Von diesem Honorar ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird zuzüglich 20% USt. verrechnet. Die Rechnungslegung erfolgt auf elektronischem Wege. Der Kunde verpflichtet sich, seine E-Mail-Adressedie Vorauswahl der entsprechen- den Kandidaten, die zu diesem Zweck verwendet Führung von Bewerbungsgesprächen, die Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Auftraggebers, sowie die Erstellung von schriftlichen Berichten über die Kandidaten umfasst. Sofern vom Kunden darüber hinaus spezielle Leistungen in Auftrag gegeben werden, werden soll, bekannt zu geben. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Zinssatz in Höhe von 9,2 % zuzüglich des jeweils gültigen Basiszinsatzes verrechnet. Als Entschädigung für die Betreibungskosten werden dem Beschäftiger Mahnspesen in Höhe von EUR 40,– je Mahnlauf diese gesondert in Rechnung gestellt. Unterbleibt die Beendigung Nicht vom Honorar umfasst sind Spesen aller Art, welche ge- sondert in Rechnung gestellt werden. Der Honoraranspruch entsteht mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung spätestens mit Abschluss des Auftrages aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertrages gemäß Pkt. 4 der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so behält Trenkwalder den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich der ersparten Aufwendungen. Trenkwalder erklärt ausdrücklich, dass sämtliche Forderungen aus dem mit Dienst- vertrages zwischen dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen (§ 15 Abs 1 AktG, § 115 Abs 1 GmbHG) und dem vermittelten Kandidaten und zwar auch dann, wenn der Kandidat sich parallel direkt beim Auftraggeber beworben haben sollte oder parallel zu der Vermittlungstätig- keit auf die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Xxxxxxxxxxx 0x, 0000 Xxxx, eine andere Weise ein direkter Kontakt zwischen Auf- traggeber und Kandidaten hergestellt wurde. Dasselbe gilt im Falle des Abschlusses eines Dienstvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem ursprünglich im Rahmen einer Arbeits- kräfteüberlassung durch den Auftragnehmer an den Auftragge- ber überlassenen Dienstnehmer. Das Honorar steht auch dann wenn der Dienstvertrag nicht sofort, aber innerhalb von 12 Monaten ab der ersten Namhaftmachung des Kandidaten abgeschlossen wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer binnen einer Woche vom Abschluss eines Factoring – Vertrages übertragen werden Dienstvertrages zu informieren. Ändert der Kunde das Anforderungsprofil bzw. die ursprüngli- chen Rahmenbedingungen nach Auftragserteilung und Zahlungen ausschließlich Auf- nahme der Tätigkeit durch den Auftragnehmer, wird für die bis zu diesem Zeitpunkt frustriert aufgewendeten Leistungen des Auftragnehmers ein Honorar in Höhe von 50 % des für eine erfolgreiche Vermittlung vereinbarten Honorars fällig. Für eine Vermittlung auf Basis des neuen Anforderungsprofils fällt das gesamte vereinbarte Honorar an. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugs- zinsen in Höhe von 12% p.a. zu verrechnen, sofern sich nicht gemäß § 456 UGB ein höherer Zinssatz ergibt. Alternativ ist der Auftragnehmer auch berechtigt, aus dem Titel des Schadener- satzes höhere Zinsen zu verrechnen. Der Auftraggeber ver- pflichtet sich, alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungs- beträge in Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhe- bungs- und Auskunftskosten zu tragen. Bei Zahlungsverzöge- rung oder Verschlechterung der Bonität des Auftraggebers ist der Auftragnehmer jedenfalls berechtigt, die Leistungen gänz- lich einzustellen oder eine weitere Leistungserbringung von der Begleichung aller offenen Forderungen und einer Vorauszah- lung abhängig zu machen. Beanstandungen haben unverzüglich, spätestens eine Woche nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen; spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Die Fälligkeit des Gesamtbetrages bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Auftragnehmer welcher Art immer abzutreten und/oder mit eigenen Verbindlichkeiten gegen Forderungen des Auftragneh- mers aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragge- bers an die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG als Zahlungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden könnenForderungen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

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Honorar. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kommen hinsichtlich des Honorars folgende Regelungen zur Anwendung: Das mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Honorar deckt den Arbeitsaufwand von Trenkwalder für die Suche und Auswahl sowie die Präsentation der geeigneten Kandidaten ab und wird nach Abschluss des (freien) Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidaten – somit spätestens mit Dienstantritt – von Trenkwalder in Rechnung gestellt (Erfolgshonorar). Trenkwalder ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar umfasst je nach getroffener Vereinbarung einen bestimmten Prozentsatz des Jahresbruttobezugs für Vollzeitbeschäftigung. Der Berechnung des Honorars wird das Bruttomonatsentgelt Bruttojahresentgelt für Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung ist das Bruttomonatsentgelt Bruttojahresentgelt auf Vollzeit hochzurechnen) der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraft, aufgerundet auf die nächsten € 250,–, Arbeitskraft zugrunde gelegt. Das Bruttomonatsentgelt Bruttojahresentgelt setzt sich zusammen aus dem der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraft in Aussicht gestellten bzw. mit diesem vereinbarten Bruttomonatsgehalt Bruttojahresgehalt (Fixum) zuzüglich Überstundenpauschalien und anteiliger Sonderzahlungen sowie voraussichtlicher Erhöhungen im ersten Dienstjahr und dem Durchschnitt allfälliger Provisionen, Bonifikationen und Zulagen im ersten Dienstjahr. Das Mindesthonorar beträgt € 2.000,–. Telefon-, Post- und Telegrammspesen sind im Honorar inkludiert. Auf Wunsch des Auftraggebers geschaltete Inserate und etwaige sonstige für wird kaufmännisch auf die Personalsuche und -auswahl notwendige Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden 1:1 zuzüglich 20% USt. an den Auftraggeber weiterverrechnet. Die Kosten der Inserate und der Spesen sind nach Rechnungslegung unabhängig von der erfolgreichen Besetzung der Position ohne Abzug sofort zur Zahlung fällignächste Zehnerstelle gerundet. Das Honorar ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird zuzüglich 2020 % USt. USt verrechnet. Die Rechnungslegung erfolgt auf elektronischem Wege. Der Kunde Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden und verpflichtet sich, seine E-E- Mail-Adresse, die zu diesem Zweck verwendet werden soll, bekannt zu geben. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Zinssatz in Höhe von 9,2 % zuzüglich des jeweils gültigen Basiszinsatzes Basiszinssatzes verrechnet. Als Entschädigung für die Betreibungskosten werden dem Beschäftiger Auftraggeber Mahnspesen in Höhe von EUR 40,– € 40,-- je Mahnlauf in Rechnung gestellt. Unterbleibt die Beendigung des Auftrages aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertrages gemäß Pkt. Punkt 4 und/oder Punkt 5 der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so behält Trenkwalder den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich der ersparten Aufwendungen. Trenkwalder erklärt ausdrücklich, dass sämtliche Forderungen aus dem mit dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis auf die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Intermarket Bank AG, Xxxxxxxxxxx 0xXx Xxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, im Rahmen eines Factoring – Factoring-Vertrages übertragen werden und Zahlungen ausschließlich an die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Intermarket Bank AG als Zahlungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden können. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit dem Rechnungsbetrag aufzurechnen oder fällige Zahlungen aus welchem Grund auch immer zurück zu halten.

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Samples: at.trenkwalder.com

Honorar. Das mit Die Höhe des jeweiligen Honorars (Stundentarif) ergibt sich aus dem Auftraggeber zu vereinbarende vom Beschäftiger unterfertigten Angebot oder aus der Auftragsbestätigung von JOBFACTORY. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot von JOBFACTORY erteilt, so kann JOBFACTORY jenes Honorar deckt den Arbeitsaufwand von Trenkwalder geltend machen, das seinen üblichen Konditionen oder einem angemessenen Entgelt entspricht. Ändern sich nach der Auftragserteilung die Entlohnungsbestimmungen für die Suche und Auswahl sowie die Präsentation der geeigneten Kandidaten ab und wird nach Abschluss des (freien) Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidaten – somit spätestens mit Dienstantritt – von Trenkwalder in Rechnung gestellt (Erfolgshonorar). Trenkwalder überlassenen Arbeitskräfte aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anpassung, ist JOBFACTORY berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangendas vereinbarte Honorar im selben Ausmaß wie die Entlohnungserhöhung anzuheben. Sollten Arbeitskräfte über einen vereinbarten oder voraussichtlichen Endtermin beschäftigt werden, gelten die Honorarbestimmungen auch über diesen Termin hinaus. Das Honorar umfasst je nach getroffener Vereinbarung einen bestimmten Prozentsatz des Jahresbruttobezugs für Vollzeitbeschäftigung. Der Berechnung des Honorars wird das Bruttomonatsentgelt für Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung ist das Bruttomonatsentgelt auf Vollzeit hochzurechnen) der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraft, aufgerundet auf die nächsten € 250,–, zugrunde gelegt. Das Bruttomonatsentgelt setzt sich zusammen aus dem der von Trenkwalder vermittelten Arbeitskraft in Aussicht gestellten bzw. mit diesem vereinbarten Bruttomonatsgehalt (Fixum) zuzüglich Überstundenpauschalien und anteiliger Sonderzahlungen sowie voraussichtlicher Erhöhungen im ersten Dienstjahr und dem Durchschnitt allfälliger ProvisionenAngebot oder der Auftragsbestätigung angeführte Honorar ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer geschuldet. Wenn nichts anderes vereinbart ist, Bonifikationen und Zulagen im ersten Dienstjahr. Das Mindesthonorar beträgt € 2.000,–. Telefon-, Post- und Telegrammspesen sind im Honorar inkludiert. Auf Wunsch des Auftraggebers geschaltete Inserate und etwaige sonstige für die Personalsuche und -auswahl notwendige Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden 1:1 zuzüglich 20% USt. an den Auftraggeber weiterverrechnet. Die Kosten der Inserate und der Spesen sind nach Rechnungslegung unabhängig von der erfolgreichen Besetzung der Position ohne Abzug sofort ist JOBFACTORY zur Zahlung fälligwöchentlichen Abrechnung berechtigt. Das Honorar ist sofort nach Rechnungslegung bei Rechnungserhalt bzw. innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig und wird zuzüglich 20% UStspesenfrei auf das Konto von JOBFACTORY zu überweisen. verrechnet. Die Rechnungslegung erfolgt auf elektronischem Wege. Der Kunde verpflichtet sichWird die Rechnung vom Beschäftiger nicht binnen 10 Tagen ab Zugang schriftlich beanstandet, seine E-Mail-Adresse, die zu diesem Zweck verwendet werden soll, bekannt zu gebengilt diese hinsichtlich der darin verrechneten Stunden und der Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt. Bei Zahlungsverzug wird hat der gesetzliche Zinssatz in Höhe von 9,2 % zuzüglich des jeweils gültigen Basiszinsatzes verrechnetBeschäftiger JOBFACTORY sämtliche dadurch entstandenen, zweckmäßigen und notwendigen Kosten, wie insbesondere Aufwände für Mahnungen, Inkassoversuche und allfällige gerichtliche Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Als Entschädigung Der Beschäftiger ist nicht berechtigt, Forderungen oder Ansprüche gegenüber JOBFACTORY mit dem Honorar für die Betreibungskosten werden Überlassung der Arbeitskräfte aufzurechnen, sofern nicht die Forderungen des Beschäftigers gerichtlich festgestellt oder von JOBFACTORY schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückhaltungsrecht an dem für die Arbeitskräfteüberlassung geschuldeten Honorar besteht nicht. Grundlage für die Abrechnung des Honorars sind die vom Beschäftiger Mahnspesen in Höhe von EUR 40,oder dessen Gehilfen zumindest einmal wöchentlich zu unterschreibenden Tätigkeitsnachweise (Stundennachweise). Werden die Stundennachweise weder vom Beschäftiger noch seinen Gehilfen unterfertigt, ist JOBFACTORY je Mahnlauf in Rechnung gestellt. Unterbleibt die Beendigung des Auftrages aus Gründensofern es sich um einen Einsatz bei deinem Dritten handelt – berechtigt, aber nicht verpflichtet, die auf Seiten Stundennachweise vom Kunden des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung Beschäftigers verbindlich unterfertigen zu lassen. Unterfertigt auch der Kunde des Beschäftigers die Stundennachweise nicht sind die Aufzeichnungen von JOBFACTORY Basis für die Abrechnung. Die Beweislast dafür, dass die in den Aufzeichnungen von JOBFACTORY angeführten Stunden tastsächlich nicht geleistet wurden, trägt der Beschäftiger. Der Beschäftiger ist verpflichtet JOBFACTORY vor Abschluss des Vertrages gemäß Pkt. 4 der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so behält Trenkwalder den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich der ersparten Aufwendungen. Trenkwalder erklärt ausdrücklich, dass sämtliche Forderungen aus dem mit dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis auf über das Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder einer schriftlichen Vereinbarung über die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Xxxxxxxxxxx 0x, 0000 Xxxx, Entgeltshöhe oder einen Akkord- oder Prämienentlohnung im Rahmen eines Factoring – Vertrages übertragen werden und Zahlungen ausschließlich an die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG als Zahlungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden könnenBetrieb zu informieren. Dies gilt auch, wenn eine solche nachträglich abgeschlossen wird.

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